KfW-Baubegleitung: Optimale Nutzung von Fördermitteln für Fachplanung und Kontrolle bei der Sanierung

Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden stellt Eigentümer vor große Herausforderungen, sowohl technisch als auch finanziell. Um die Qualität der Baumaßnahmen zu gewährleisten und die hohen Anforderungen der Förderprogramme zu erfüllen, hat sich die professionelle Baubegleitung durch unabhängige Experten als unverzichtbarer Bestandteil des Sanierungsprozesses etabliert. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördern diese Leistungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) maßgeblich. Dieser Artikel beleuchtet die Details der Förderung für Fachplanung und Baubegleitung, erläutert den Ablauf und zeigt auf, wie Eigentümer die finanziellen Mittel optimal nutzen können.

Die Bedeutung der Fachplanung und Baubegleitung

Bei energetischen Sanierungen, sei es eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder gezielte Einzelmaßnahmen, ist die Einbindung eines unabhängigen Experten oft zwingend vorgeschrieben. Diese Vorgabe dient dazu, die energetische Zielsetzung und die technischen Mindestanforderungen der Förderung tatsächlich zu erreichen und eine hohe Qualität der Bauausführung zu garantieren.

Der unabhängige Experte

Zugelassen für die Durchführung der Fachplanung und Baubegleitung sind ausschließlich unabhängige Experten, die in der „Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes“ gelistet sind. Diese Liste wird von der Deutschen Energieagentur (dena) geführt. Die Unabhängigkeit ist entscheidend, um Interessenkonflikte zu vermeiden und eine objektive Kontrolle der Bauleistung sicherzustellen. Wie in den Quellen betont wird, ist die Einbindung eines solchen Experten bei allen Sanierungsmaßnahmen sinnvoll und bei vielen sogar verpflichtend. Eine Ausnahme bildet lediglich die reine Förderung für den Heizungstausch.

Leistungsumfang der Baubegleitung

Die Tätigkeit des Energieberaters beginnt nicht erst auf der Baustelle, sondern umfasst den gesamten Prozess der Sanierung. Basierend auf den vorliegenden Informationen gliedert sich der Leistungsumfang wie folgt:

  • Detailplanung: Der Experte erstellt oder überprüft die detaillierte Planung der Sanierungsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass die energetischen Ziele erreicht werden.
  • Unterstützung bei Ausschreibungen und Angebotsauswertung: Er hilft dem Bauherrn bei der Formulierung der Leistungsverzeichnisse und bewertet die eingehenden Angebote der Handwerker auf ihre fachliche und wirtschaftliche Tauglichkeit.
  • Kontrolle der Bauausführung: Während der Bauphase führt der Experte regelmäßige Vor-Ort-Begehungen durch. Dabei kontrolliert er die Arbeiten der Handwerker auf Einhaltung der Planung und der technischen Anforderungen. Wichtig sind hierbei Absprachen mit dem Bauherrn und den ausführenden Firmen.
  • Abnahme und Bewertung der Sanierung: Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die fachliche Abnahme. Der Experte bewertet, ob die Sanierung den förderungstechnischen Vorgaben entspricht.
  • Technische Qualifizierungsmaßnahmen: Je nach Sanierungsmaßnahme können auch spezifische Tests und Messungen zum Leistungsumfang gehören. Dazu zählen beispielsweise der Blower-Door-Test zur Überprüfung der Luftdichtheit oder eine Thermografie zur visualisierung von Wärmebrücken an den sanierten Bauteilen.

Die Förderung der Baubegleitung durch die KfW

Die finanzielle Unterstützung für die Fachplanung und Baubegleitung ist ein zentraler Baustein der deutschen Sanierungsförderung. Sie soll die Hürde für die Inanspruchnahme professioneller Hilfe senken und gleichzeitig die Qualität der energetischen Maßnahmen sichern.

Aktuelle Rechtsgrundlage: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Bis Mitte 2021 existierte ein eigenständiges Förderprogramm der KfW mit der Bezeichnung „KfW-Programm 431“. Dieses Programm wurde zum 01. Juli 2021 durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) abgelöst. Seitdem werden die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung nicht mehr über ein separates Programm, sondern direkt im Zusammenhang mit der jeweiligen Sanierungsmaßnahme (z. B. über die KfW-Programme 261 oder 262) gefördert. Die Beantragung wurde dadurch vereinfacht, da kein separater Antrag mehr nötig ist. Wichtig zu beachten ist, dass die Förderung der Baubegleitung immer nur in Kombination mit der Förderung des eigentlichen Sanierungsvorhabens beantragt werden kann.

Höhe der Förderung

Die Förderung der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung erfolgt als Zuschuss. Der Zuschuss deckt einen erheblichen Teil der anfallenden Gebühren des Energieberaters ab, was die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung für den Bauherrn deutlich verbilligt.

  • Fördersatz: Der Zuschuss beträgt in der Regel 50 % der förderfähigen Kosten für die Baubegleitung.
  • Deckelung: Es gibt eine Obergrenze für die maximale Förderhöhe. Die maximalen förderfähigen Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung sind auf 4.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Dies bedeutet, dass der Zuschuss maximal 2.000 Euro pro Wohneinheit betragen kann (50 % von 4.000 Euro).
  • Beispielrechnung: Bei einer umfassenden Sanierung eines Mehrfamilienhauses mit 10 Wohnungen können die förderfähigen Kosten für die Baubegleitung bis zu 40.000 Euro betragen (10 Wohneinheiten × 4.000 Euro). Der Zuschuss würde hier 20.000 Euro ausmachen. Bei einer energetischen Einzelmaßnahme, wie dem Austausch von Fenstern, können die förderfähigen Kosten für die Baubegleitung beispielsweise 2.000 Euro betragen, der Zuschuss würde dann 1.000 Euro umfassen.

Der Antrags- und Abrechnungsprozess

Für Bauherren und Sanierer ist der korrekte Ablauf entscheidend, um die Förderung reibungslos zu erhalten. Die Prozesse bei der KfW und dem BAFA sind weitgehend standardisiert.

Schritt 1: Beauftragung des Experten und Antragstellung

Vor Beginn der Sanierungsarbeiten muss der Bauherr einen Energieberater aus der offiziellen Expertenliste beauftragen. Gleichzeitig muss der Antrag auf Förderung für die Sanierungsmaßnahme selbst gestellt werden. Für die KfW-Kredite (z. B. Programm 261) ist eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) erforderlich, die von dem Energieberater ausgestellt wird. Diese Bestätigung bestätigt, dass die geplante Sanierung die Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt. Die Fachplanung und Baubegleitung kann auch von diesem Experten durchgeführt werden, was oft zu einer höheren Kreditsumme oder einem Tilgungszuschuss führen kann.

Schritt 2: Durchführung der Baubegleitung

Während der Sanierung führt der Energieberater die oben beschriebenen Kontroll- und Planungsleistungen durch. Regelmäßige Begehungen und Absprachen sind hierbei essentiell, um Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

Schritt 3: Einreichung der Rechnung und Auszahlung des Zuschusses

Nach Abschluss der Sanierung stellt der Energieberater seine Rechnung aus. Der Bauherr reicht diese Rechnung bei der KfW (oder dem BAFA, je nachdem, welcher Träger die Sanierung fördert) ein. Die Bank prüft die Korrektheit der erbrachten Leistungen. Nach erfolgter Prüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses, in der Regel zum Quartalsende. Der Zuschuss wird direkt auf das Konto des Bauherrn überwiesen.

Weitere Aspekte und Kombinationsmöglichkeiten

Materialkosten bei Eigenleistung

Eine interessante Neuerung, die in den Quellen genannt wird, ist die Förderfähigkeit von Materialkosten seit dem Jahr 2023. Wenn Eigentümer eine energetische Sanierung in Eigenleistung durchführen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kosten für die benötigten Materialien fördern lassen. Dies unterstreicht den Fokus der Förderung auf die tatsächliche energetische Aufwertung der Immobilie, unabhängig davon, wer die Arbeiten ausführt.

Unterschiede zwischen KfW und BAFA

Grundsätzlich ist die Förderung der Baubegleitung über die BEG sowohl über die KfW als auch über das BAFA möglich. Die KfW ist primär zuständig für Kredite zur Komplettsanierung (Programm 261) und für Einzelmaßnahmen (Programm 262) sowie für die Neubauförderung (Programm 270, „Klimafreundlicher Neubau“). Das BAFA ist hingegen für Zuschüsse zu Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden zuständig (BEG EM). Wichtig ist der Hinweis, dass im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (seit März 2023) keine Bezuschussung für die Kosten der Baubegleitung mehr vorgesehen ist. Die Förderung der Baubegleitung konzentriert sich somit auf die Sanierung von Bestandsgebäuden.

Kombination mit anderen Förderungen

Die Förderung der Baubegleitung ist unabhängig davon, ob es sich um eine Einzelmaßnahme oder eine Komplettsanierung handelt und ob eine Zuschuss- oder Kreditförderung beantragt wird. Sie kann zudem mit regionalen Fördermitteln kombiniert werden, um die finanzielle Belastung weiter zu senken. Eine frühzeitige Beratung durch Fachleute wird empfohlen, um die technischen Standards zu verstehen und die optimalen Förderkombinationen zu finden.

Fazit

Die Inanspruchnahme einer geförderten Baubegleitung ist für energetische Sanierungen im Bestand nicht nur empfehlenswert, sondern in vielen Fällen eine Notwendigkeit, um die hohen Anforderungen der KfW und des BAFA zu erfüllen. Der Zuschuss von 50 % der Kosten (maximal 4.000 Euro pro Wohneinheit) macht die Beauftragung eines unabhängigen Experten wirtschaftlich attraktiv und entlastet die Bauherren erheblich. Der Prozess ist klar strukturiert: Beauftragung eines Experten aus der dena-Liste vor Sanierungsbeginn, Durchführung der Planungs- und Kontrollleistungen während der Bauphase und schließlich Einreichung der Rechnung zur Auszahlung des Zuschusses. Durch die Ablösung des Programms 431 durch die BEG wurde die Antragstellung vereinfacht, indem die Förderung der Baubegleitung direkt in die Hauptförderung integriert wurde. Letztendlich stellt die professionelle Baubegleitung eine Investition in die Qualität und Langlebigkeit der Sanierung dar, die durch die staatliche Förderung maßgeblich unterstützt wird.

Quellen

  1. BRB Bauen - KfW Förderung Baubegleitung
  2. Effizienzhaus Online - Checkliste KfW Baubegleitung 431
  3. Energie-Fachberater - KfW Zuschuss für Baubegleitung
  4. Heizung.de - BAFA und KfW Baubegleitung
  5. Beste Baufinanzierung - KfW Kredit Sanierung 2025
  6. Finanztip - KfW Energieeffizient Sanieren
  7. Förder-Welt - Baubegleitung Hausbau und Sanierung

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