Die Unterstützung beim Erwerb und der Schaffung von Wohneigentum ist für viele Familien in Deutschland ein entscheidender Faktor. Während das frühere, direkte Baukindergeld ausgelaufen ist, haben sich die Förderlandschaften gewandelt. Der Fokus liegt nun auf zinsgünstigen Krediten, die sowohl den Neubau klimafreundlicher Häuser als auch die Sanierung von Bestandsimmobilien fördern. Diese Entwicklung ist essenziell, um Familien den Weg ins eigene Heim zu erleichtern und gleichzeitig die Klimaschutzziele im Gebäudebereich zu unterstützen. Im Folgenden werden die aktuellen Programme „Wohneigentum für Familien“ und „Jung kauft Alt“ detailliert beleuchtet.
Die Entwicklung der staatlichen Wohnraumförderung
Seit September 2018 war das ursprüngliche Baukindergeld (KfW 424) ein zentraler Baustein der staatlichen Unterstützung für Familien. Es handelte sich hierbei um einen direkten Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Kind und Jahr, der über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt wurde. Dieses Programm war zeitlich begrenzt und an ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 75.000 Euro (plus 15.000 Euro Freibetrag pro Kind) gekoppelt. Ziel war es, Familien mit mittleren Einkommen den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Da die hierfür bereitgestellten Mittel in Höhe von 9,9 Milliarden Euro erschöpft sind, kann dieses Programm nicht mehr beantragt werden (Source 4).
Als Nachfolger wurde das Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) eingeführt, welches landläufig oft weiterhin als Baukindergeld bezeichnet wird. Im Gegensatz zum Vorgänger handelt es sich hierbei jedoch nicht mehr um einen Zuschuss, sondern um einen zinsgünstigen Kredit. Diese Neuausrichtung dient dazu, langfristige Finanzierungssicherheit zu bieten und die Klimaschutzvorgaben der Bundesregierung zu unterstützen. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung klimafreundlichen Neubaus, während parallel dazu mit dem Programm „Jung kauft Alt“ auch die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien gefördert wird (Source 1, Source 3).
Das Programm „Wohneigentum für Familien“ (KfW 300)
Das Kernprogramm für den Neubau ist die KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“ unter der Nummer 300. Es richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind sowie Alleinerziehende, die klimafreundlich bauen oder ein entsprechendes Haus kaufen möchten. Ein entscheidendes Kriterium ist das Haushaltsnettoeinkommen.
Einkommensgrenzen und Voraussetzungen
Die Förderung ist an strikte Einkommensgrenzen gekoppelt, die jährlich angepasst werden. Die Basis für die Berechnung bildet das Durchschnittseinkommen der letzten zwei Jahre. - Bei einem Kind liegt die Grenze bei 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen. - Bei zwei Kindern erhöht sich der Betrag auf 105.000 Euro. - Für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt steigt die Grenze um jeweils 15.000 Euro (Source 2).
Zudem müssen die Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung sicherstellen, dass sie und ihre Familie zu mindestens 50 Prozent Eigentümer der Wohneinheit sind. Weiterhin darf keine anderweitige Bundesförderung zur Wohneigentumsbildung in der Vergangenheit erhalten worden sein (Source 3).
Konditionen und Finanzierungsvolumen
Es handelt sich um einen Kredit mit attraktiven Konditionen. Das Programm bietet einen zinsgünstigen Kredit bis zu einem Höchstbetrag von 240.000 Euro. Die Zinsbindung war ursprünglich auf 10 Jahre begrenzt, wurde aber seit dem 1. März 2024 auf maximal 20 Jahre ausgeweitet, um eine längere Planungssicherheit zu gewährleisten (Source 3). Ein wesentlicher Vorteil ist die Möglichkeit, diesen Kredit mit weiteren Förderungen zu kombinieren. So kann beispielsweise eine zusätzliche Finanzierung für energetische Sanierungsmaßnahmen integriert werden. Der Zinssatz liegt oft deutlich unter dem Marktniveau. Zum Start lag dieser beispielsweise bei 1,25 Prozent für eine Laufzeit von 35 Jahren (10 Jahre Zinsbindung), was rund 3 Prozentpunkte unter dem damaligen Marktniveau lag. Für eine Familie mit zwei Kindern können so nach Berechnungen der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, Ersparnisse von über 40.000 Euro entstehen (Source 1).
Nachhaltigkeitsfokus
Ein zentrales Element des Programms ist die Nachhaltigkeit. Gefördert werden ausschließlich Neubauten, die einen geringen CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus aufweisen. Dies entspricht den verbindlichen Klimaschutzzielen im Gebäudebereich, die bis 2045 erreicht werden sollen. Der Fokus liegt hierbei auf klimafreundlichen Bauprojekten, um die Umweltstandards im Wohnungsbau zu heben (Source 1, Source 3).
Das Programm „Jung kauft Alt“ (KfW 308)
Ergänzend zum Neubaufokus wurde am 3. September 2024 das Programm „Jung kauft Alt“ (KfW 308) eingeführt. Dieses zielt speziell auf Familien ab, die eine Bestandsimmobilie erwerben und anschließend energetisch sanieren möchten. Zielgruppe sind Familien mit mittleren und kleineren Einkommen, die sich den Traum vom Einfamilienhaus erfüllen wollen, indem sie ein älteres Haus sanieren (Source 3).
Zielgruppe und Einkommensgrenzen
Die Voraussetzungen ähneln dem Programm 300, sind aber spezifisch auf den Kauf und die Sanierung ausgerichtet: - Gefördert werden Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt. - Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf maximal 90.000 € betragen, zuzüglich 10.000 € für jedes weitere minderjährige Kind (Source 3). - Die Familien müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung über kein weiteres Wohneigentum verfügen. - Verpflichtend ist die Selbstnutzung der Immobilie.
Förderfähige Immobilien und Sanierungsmaßnahmen
Gefördert werden Immobilien, die mindestens 20 Jahre alt sind und nach dem Kauf zum Effizienzhaus-Standard 85 oder besser saniert werden. Das Programm kombiniert zinsgünstige Kredite für den Immobilienkauf mit zusätzlicher Finanzierung für die energetische Sanierung. Im Oktober 2025 wurden die Umweltstandards gelockert, was zu sinkenden Sanierungskosten führt und die Hürde für Familien senkt (Source 3).
Konditionen
Auch hier handelt es sich um zinsgünstige Kredite. Die genauen Konditionen richten sich nach dem aktuellen Zinsniveau und der Bonität, wobei die Förderung langfristige Zinsvorteile bietet. Ähnlich wie beim Programm 300 ist eine Kombination mit anderen regionalen oder kommunalen Förderprogrammen möglich, um die optimale Finanzierung zu erreichen (Source 2).
Antragsverfahren und notwendige Dokumente
Die Beantragung der Förderung erfordert eine sorgfältige Planung und Vorbereitung. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht; die Mittel werden nur solange ausgezahlt, bis die vom Bund bereitgestellten Budgets aufgebraucht sind. Die Budgets für die Programme sind bis einschließlich 2026 festgelegt (Source 1).
Zeitlicher Ablauf und Fristen
Ein entscheidender Punkt ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Der Antrag muss zwingend vor dem Abschluss eines notariellen Kaufvertrags oder vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden. Wird dieser Zeitpunkt verpasst, entfällt der Förderanspruch (Source 2). Nach der Bewilligung müssen die notwendigen Nachweise innerhalb einer Frist (häufig drei Monate) nachgereicht werden, um die Auszahlung zu sichern.
Benötigte Unterlagen
Für die Antragstellung und die spätere Nachweisführung müssen verschiedene Dokumente vorgelegt werden: - Einkommenssteuerbescheide für das vor- und vorvorletzte Jahr. - Geburtsurkunden aller minderjährigen Kinder, die im Haushalt leben. - Meldebestätigung. - Grundbuchauszug, aus dem hervorgeht, dass die Familie zu mindestens 50 % Eigentümer der Wohneinheit ist (Source 3).
Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung erhält der Antragsteller eine Auszahlungsbestätigung. Die Auszahlung der jährlichen Raten erfolgt dann jeweils zum Monatsende auf das im Antrag angegebene Konto. Es ist wichtig, der KfW jede Änderung der Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen (Source 6).
Alternativen und Kombinationsmöglichkeiten
Sollten Familien mit ihrem Einkommen über den Grenzen der genannten Programme liegen, bestehen dennoch Möglichkeiten der Förderung. Die KfW bietet weitere Programme an, die je nach Vorhaben in Frage kommen können: - Programm 297 (Klimafreundlicher Neubau) - Programm 261 (Haus und Wohnung energieeffizient sanieren) - Programm 124 (Bau oder Kauf eines Eigenheims) (Source 3).
Darüber hinaus ist es empfehlenswert, regionale Förderprogramme der Bundesländer oder kommunale Unterstützungsmöglichkeiten zu prüfen. Oft lassen sich diese Programme mit den KfW-Krediten kombinieren, um zusätzliche Zinsvorteile oder Tilgungszuschüsse zu erhalten. Eine frühzeitige Information über alle verfügbaren Möglichkeiten ist essenziell, um die optimale Finanzierung für die Familie zu erreichen (Source 2).
Fazit
Die staatliche Unterstützung für Familien beim Bau, Kauf und der Sanierung von Wohneigentum hat sich gewandelt. Weg vom direkten Zuschuss, hin zu langfristigen, zinsgünstigen Krediten. Mit den Programmen „Wohneigentum für Familien“ (KfW 300) und „Jung kauft Alt“ (KfW 308) stehen zwei starke Säulen zur Verfügung, die spezifisch auf die Bedürfnisse von Familien mit unterschiedlichen Einkommensverhältnissen zugeschnitten sind. Während das Programm 300 den klimafreundlichen Neubau fokussiert, ermöglicht das Programm 308 die Sanierung von Bestandsimmobilien und richtet sich gezielt an Familien mit mittleren und kleineren Einkommen. Die Einhaltung der Einkommensgrenzen sowie die fristgerechte Antragstellung vor Vertragsabschluss sind entscheidend für den Erfolg. Durch die Kombination mit regionalen Förderungen können attraktive Finanzierungsmodelle entstehen, die den Weg ins eigene Heim ebnen.