Klimaschutzgesetz und energetische Sanierung: Ein Leitfaden für Eigentümer und Kommunen

Die energetische Sanierung von Gebäuden ist in Deutschland zu einer zentralen Aufgabe geworden, angetrieben durch die strengen Vorgaben des Klimaschutzgesetzes und die Notwendigkeit, die Treibhausgasemissionen drastisch zu reduzieren. Für Immobilienbesitzer, Hausverwaltungen und Kommunen bedeutet dies, sich intensiv mit Förderprogrammen, gesetzlichen Verpflichtungen und modernen Sanierungstechniken auseinanderzusetzen. Dieser Artikel beleuchtet den aktuellen rechtlichen und finanziellen Rahmen für Sanierungsmaßnahmen, basierend auf den zur Verfügung gestellten Informationen.

Das Klimaschutzgesetz und seine Auswirkungen auf den Gebäudesektor

Das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung bildet die gesetzliche Grundlage für die Klimapolitik in Deutschland. Ein zentrales Ziel ist die Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Um dieses Ziel zu erreichen, sind im Gebäudesektor massive Veränderungen notwendig, da dieser Sektor derzeit für etwa 16 % der Treibhausgasemissionen verantwortlich ist.

Emissionsziele und aktueller Stand

Ein Kernziel des Gesetzes ist die Reduktion der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor um 75 % bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Basisjahr 1990. Die Daten zeigen die Dringlichkeit der Maßnahmen: * 1990 beliefen sich die Emissionen im Gebäudesektor auf rund 210 Millionen Tonnen CO2. * Durch Effizienzsteigerungen konnte dieser Wert bis 2020 auf 120 Millionen Tonnen gesenkt werden. * Das Ziel für 2030 liegt bei 67 Millionen Tonnen CO2.

Trotz der Fortschritte bleibt der Einsatz fossiler Brennstoffe im Gebäudesektor hoch. Ein Großteil der Energie (60 %) wird für Heizzwecke benötigt, weitere 12 % für Warmwasserverbrauch. Immer noch stammen 55 % der verbrauchten Energie aus Heizöl und Erdgas. Die energetische Sanierung ist daher essenziell, um nicht nur die Effizienz zu steigern, sondern auch den Anteil erneuerbarer Energien signifikant zu erhöhen.

Verbindliche Vorgaben und das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG)

Das Klimaschutzgesetz gibt verbindliche Vorgaben für die Reduktion von Treibhausgasen in verschiedenen Sektoren, darunter den Gebäudesektor. Es legt jedoch keine konkreten Bauvorschriften fest; die Umsetzung spezifischer Regelungen ist Aufgabe der Bundesländer. Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) ist das zentrale Gesetz für Energieeffizienz in Gebäuden. Es schreibt vor, dass bei Neubauten und Sanierungen erneuerbare Energien genutzt werden müssen. Experten erwarten, dass in den kommenden Jahren weitere gesetzliche Verpflichtungen für Eigentümer und Investoren hinzukommen. Eine diskutierte Maßnahme ist die Einführung einer Solarpflicht: * In Nordrhein-Westfalen gilt eine Solarpflicht bislang nur für öffentliche Gebäude. * In Baden-Württemberg ist sie für Neubauten seit Mai 2022 verpflichtend und ab 2023 auch für umfangreiche Sanierungen.

Förderprogramme: Finanzielle Unterstützung für die Sanierung

Um die hohen Kosten einer energetischen Sanierung zu bewältigen und Eigentümer finanziell zu unterstützen, hat der Bund verschiedene Förderprogramme aufgelegt. Die zentralen Anlaufstellen sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bildet das Fundament der staatlichen Unterstützung. Sie wurde im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 entwickelt und kontinuierlich weiter angepasst. Die BEG gliedert sich in mehrere Bausteine, um verschiedene Maßnahmen gezielt zu fördern:

  • BEG EM (Einzelmaßnahmen): Fördert spezifische Sanierungsarbeiten an der Gebäudehülle oder der Heizung.
  • BEG WG / BEG NWG (Sanierung): Unterstützt die Komplettsanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden zu Effizienzhäusern.
  • BEG KfN (Klimafreundlicher Neubau): Fördert den Bau neuer, energieeffizienter Gebäude.

Förderfähige Maßnahmen und Konditionen

Die BEG EM (Einzelmaßnahmen) umfasst folgende geförderte Bereiche: 1. Heizungstausch: Der Ersatz von Gas-, Öl- und Nachtspeicherheizungen durch Heizungen mit erneuerbaren Energien, wie beispielsweise Wärmepumpen, wird attraktiv gefördert. Der Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe lohnt sich laut Angaben nicht nur für das Klima, sondern auch für die Geldbörse des Eigentümers. 2. Energetische Sanierung der Gebäudehülle: Dazu gehören die Dämmung von Fassade, Dach und Kellergeschossdecke sowie der Einbau von Fenstern und Außentüren mit höherem Dämmwert. 3. Anlagentechnik (außer Heizung): Förderung von Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, wie smarte Regelungstechnik oder den Einbau von Lüftungsanlagen. 4. Heizungsoptimierung: Hierunter fallen der hydraulische Abgleich des Verteilsystems, der Austausch von Heizkörpern, der Einbau einer Fußbodenheizung oder die optimale Einstellung des Heizgeräts.

Die Förderung erfolgt in der Regel als Zuschussförderung für den Heizungstausch und energetische Maßnahmen. Zudem kann ein zinsverbilligter Ergänzungskredit der KfW-Bank als optionale Finanzierung genutzt werden. Dieser Kredit wird jedoch nur in Verbindung mit der Zuschussförderung gewährt. Zudem können weitere Fördermittel für eine qualifizierte Baubegleitung beantragt werden.

Antragstellung und wichtige Hinweise

Für die Antragstellung gelten strenge Regeln, um Missbrauch zu verhindern und Planungssicherheit zu schaffen: * Vorab-Antrag: Die Förderung muss zwingend vor Vertragsabschluss und Baubeginn beantragt werden. Dies ist eine essenzielle Voraussetzung, die nicht umgangen werden kann. * Energieberater: Für die meisten Förderanträge ist die Begleitung durch einen zertifizierten Energieberater erforderlich. Diese Experten unterstützen bei der Planung und Umsetzung der Sanierung gemäß Klimaschutzgesetz. Zudem werden Beratungsleistungen mit 50 % bezuschusst. * Rechtsanspruch: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Bewilligung hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln des Bundes ab. Es kann zu kurzfristigen Förderstopps kommen, wie es Anfang des Jahres der Fall war, bevor neue Mittel bereitgestellt wurden. * Durchführungsstellen: Die Zuständigkeiten sind aufgeteilt. Das BAFA ist zuständig für die Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung sowie die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen. Die KfW fördert die übrigen Anlagen zur Wärmeerzeugung sowie die Sanierung zu Effizienzhäusern.

Detaillierte Informationen zu den Fördervoraussetzungen stellt das BAFA bereit. Es empfiehlt sich, frühzeitig zu informieren, um die bestmöglichen finanziellen Vorteile zu nutzen, da sich Förderkonditionen regelmäßig ändern.

Das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“

Neben den Förderungen für einzelne Eigentümer gibt es Programme, die speziell auf die Unterstützung von Kommunen ausgerichtet sind. Nach einem Förderstopp am Ende des Jahres 2023 hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in Zusammenarbeit mit der KfW das Programm „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) wieder aufgenommen.

Zielgruppe und Zweck des Programms

Das Programm richtet sich an Kommunen, kommunale Unternehmen und weitere Akteure. Sein Ziel ist es, diese Partner beim klimagerechten Umbau von Stadtquartieren zu unterstützen, um die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Gefördert werden Konzepte für: * Energetische Sanierungen im Quartier. * Die Dekarbonisierung der Energieversorgung im Quartier. * Ein Sanierungsmanagement, das die Umsetzung dieser Konzepte begleitet.

Das Programm bietet die Chance, den für den Klimaschutz notwendigen Umbau von Stadtquartieren gleichzeitig für die Entwicklung nachhaltiger Quartiere mit hoher Lebensqualität zu nutzen. Es ist zudem ein wichtiger Baustein, um die Umsetzung der Wärmeplanung voranzubringen. Als effiziente Wege zur Senkung des Energieverbrauchs und Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien nennt das BMWSB serielles Sanieren, Nahwärmenetze oder die Nutzung von Abwärme aus benachbartem Gewerbe.

Förderhöhe und Finanzierung

Die Förderung für Kommunen ist sehr attraktiv gestaltet. Geförderte Kommunen erhalten Zuschüsse von bis zu 75 Prozent. In Haushaltsnotlagen sind sogar bis zu 90 Prozent Förderung möglich. Für das Jahr 2025 und – vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses für 2026 – stehen jeweils 75 Millionen Euro zur Verfügung.

Zusammenfassung der Handlungsempfehlungen

Für Eigentümer und Kommunen ergeben sich aus dem aktuellen Rahmen klare Handlungsschritte:

  1. Analyse des Bestands: Eine Bestandsaufnahme des Gebäudezustands durch einen zertifizierten Energieberater ist der erste Schritt. Dieser kann die notwendigen Maßnahmen identifizieren und die Energieeffizienz des Gebäudes bewerten.
  2. Prüfung der Fördermöglichkeiten: Basierend auf der Analyse sollte geprüft werden, welche Maßnahmen über die BEG (Einzelmaßnahmen oder Komplettsanierung) förderfähig sind. Auch eine Kombination verschiedener Förderungen ist zu prüfen.
  3. Frühzeitige Antragstellung: Wichtig ist, alle Anträge vor dem Abschluss von Verträgen mit Handwerkern oder dem Kauf von Materialien zu stellen. Dies ist eine nicht verhandelbare Voraussetzung der Fördergeber.
  4. Kommunale Planung: Für Kommunen bietet das Programm zur Energetischen Stadtsanierung die Möglichkeit, übergeordnete Konzepte zu entwickeln und umzusetzen. Die hohen Förderquoten machen solche Projekte wirtschaftlich attraktiv.
  5. Beachtung der Gesetzeslage: Bei Sanierungen und Neubauten muss das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) beachtet werden. Zusätzlich können landesspezifische Vorschriften, wie die Solarpflicht in Baden-Württemberg, gelten.

Fazit

Die energetische Sanierung von Gebäuden in Deutschland ist durch das Klimaschutzgesetz und die Zielvorgabe der Klimaneutralität bis 2045 zu einer unumgänglichen Aufgabe geworden. Der Staat unterstützt diese Transformation durch ein umfangreiches, wenn auch komplexes, Fördergeflecht, angeführt von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und speziellen Programmen wie der Energetischen Stadtsanierung für Kommunen.

Für Immobilienbesitzer ist es entscheidend, die Fördermöglichkeiten aktiv zu nutzen, um die hohen Investitionskosten zu stemmen. Dabei ist das Wissen um die korrekte Antragstellung vor Baubeginn und die Einbindung eines Energieberaters der Schlüssel zum Erfolg. Für Kommunen eröffnen die hohen Zuschüsse die Chance, nicht nur den Klimaschutz voranzutreiben, sondern auch die Lebensqualität in den Stadtquartieren nachhaltig zu verbessern. Die finanziellen Anreize und die regulatorischen Vorgaben schaffen einen klaren Rahmen, der die Modernisierung des deutschen Gebäudebestands vorantreibt.

Quellen

  1. Sanierungsfahrplan Landbw
  2. KfW
  3. BMWSB
  4. Vaillant
  5. BBU
  6. BAFA

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