Energetische Sanierung und Förderung 2017: Ein Überblick über die politischen Rahmenbedingungen und Förderprogramme

Die energetische Sanierung von Gebäuden steht im Jahr 2017 im Zentrum politischer Diskussionen und wirtschaftlicher Entwicklungen. Angesichts steigender Energiepreise und der Verpflichtung zum Klimaschutz suchen Eigentümer nach verlässlichen Informationen zu Förderungen und gesetzlichen Anforderungen. Dieser Artikel beleuchtet die aktuellen Gegebenheiten, basierend auf den zur Verfügung gestellten Quellen, und gibt einen Überblick über die politischen Verhandlungen, bestehende Förderprogramme der KfW und BAFA sowie gesetzliche Vorgaben.

Politische Landschaft und Koalitionsverhandlungen 2017

Die politische Richtung für die kommenden Jahre wird in den Koalitionsverhandlungen 2017 zwischen Union und SPD entschieden. Die Themen Heizen und Sanieren nehmen hierbei einen erheblichen Raum ein, da sie sowohl die Klimaziele als auch die soziale Stabilität und die wirtschaftliche Unabhängigkeit betreffen.

Die Rolle der Interessenverbände

Eine breite Allianz aus Branchen-, Verbraucherschutz- und Fachorganisationen hat sich zu Wort gemeldet. Zu den Unterzeichnenden gehören der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV), der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), die Deutsche Energie-Agentur (dena), die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) sowie der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) und weitere Verbände. In ihrer gemeinsamen Erklärung fordern sie klare Regeln und finanzielle Anreize. Das Ziel ist es, Planbarkeit für Investitionen zu schaffen, da Energieeffizienz die Transformationskosten der Energiewende reduziert und zur Energiesouveränität beiträgt. Die Verbände appellieren daran, im Sondervermögen Infrastruktur einen erheblichen Anteil für Gebäudeinfrastrukturmaßnahmen einzuplanen.

Einigungen und Differenzen von Union und SPD

Aus dem Abschlusspapier der Arbeitsgruppe „Klima und Energie“ geht hervor, dass sich Union und SPD auf einige Punkte bereits geeinigt haben:

  • Förderung des Heizungstauschs: Hausbesitzer sollen auch unter einer neuen Regierung finanziell unterstützt werden. Entgegen früherer Ankündigungen eines CDU-Spitzenpolitikers, die Wärmepumpen-Förderung einzustellen, drängt die SPD auf eine stärkere soziale Komponente bei der Förderung von Sanierungen.
  • Finanzierungsinstrumente: Es besteht Einigkeit darüber, zinsvergünstigte Kredite und Abschreibungsmöglichkeiten im vermieteten Gebäudebestand zu stärken.
  • Förderung von Neubauten: Die CDU setzt sich für eine Ausweitung des Kreises der Berechtigten ein. Gefördert werden sollen künftig alle Vorhaben, die den Standard „Effizienzhaus 55“ erfüllen. Ein solches Programm existierte bereits früher, wurde von der Ampel-Koalition aber Anfang 2022 auslaufen lassen.
  • Finanzierung der Förderung: Beide Seiten sind sich einig, dass die Förderung weiterhin aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) des Bundes finanziert werden soll. Der Bundestag hat bereits beschlossen, 100 Milliarden Euro aus dem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen in diesen Topf zu leiten.

Offen bleibt hingegen die Frage nach dem Schicksal des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), oft auch Heizungsgesetz genannt. Während die CDU und CSU das Gesetz in seiner jetzigen Form abschaffen möchten, möchte die SPD es reformieren, um es einfacher und flexibler zu gestalten und die Technologieoffenheit zu stärken. Experten warnen, dass ein komplettes Abschaffen zu einem Investitionsstopp führen könnte, da Eigentümer Sanierungen verschieben würden, bis klar ist, was an die Stelle des GEG tritt.

Aktuelle Förderprogramme der KfW und BAFA

Trotz der politischen Unsicherheiten laufen die bestehenden Förderprogramme weiter. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) verzeichnete im Jahr 2017 erneut hohe Nachfrage.

Übersicht der KfW-Programme (Stand 2017)

Die KfW bietet eine Vielzahl von Programmen für die energetische Sanierung an. Diese umfassen zinsvergünstigte Kredite und direkte Zuschüsse. Im Folgenden sind die wichtigsten Programme zur energetischen Sanierung und zum effizienten Bauen aufgeführt:

Produkt Bezeichnung Fördergegenstand / Details Maximale Förderung
151 / 152 Energieeffizient Sanieren (Kredit) Kredit für energetische Sanierung, ggf. mit Tilgungszuschuss. Kredit bis 100.000 € pro Wohneinheit; Tilgungszuschuss bis 20 %
430 Energieeffizient Sanieren (Zuschuss) Zuschuss für energetische Sanierung (ohne Kredit). Bis 20 % der Investitionskosten, max. 20.000 € pro Wohneinheit
431 Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung Planung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten. Bis 4.000 € pro Vorhaben
433 Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle Einbau von Brennstoffzellen in privaten Eigenheimen. Bis zu 28.200 € je Brennstoffzelle
270 Erneuerbare Energien – Standard – Kredit Anlagen zur nachhaltigen Nutzung erneuerbarer Energien (Strom, Wärme, Kälte, PV-, KWK-Anlagen, Batteriespeicher). Kredit bis zu 50 Mio. € (für Unternehmen)
275 Solarstromspeicher Kredite mit Tilgungszuschuss für Solarstromspeicher. Tilgungszuschuss in Höhe von 19 % der förderfähigen Kosten

Hinweis: Die Programmdetails basieren auf den Quellen [3] und [6]. Die genauen Konditionen können variieren.

Besonderheiten der Förderung

Ein entscheidendes Detail für die Antragstellung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE), die für viele Programme erforderlich ist. Für die Dämmung der Gebäudehülle, die Erneuerung von Fenstern und Toren sowie den sommerlichen Wärmeschutz gelten spezifische Richtlinien. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle liegt bei 300 Euro brutto.

Neben der KfW spielt auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Rolle, insbesondere im Bereich der Marktanreizprogramme für erneuerbare Energien. Obwohl die Quellen hier nicht detaillierte Zahlen nennen, wird das BAFA-Marktanreizprogramm als bestehendes Förderinstrument erwähnt.

Gesetzliche Vorgaben und Verpflichtungen

Neben den freiwilligen Förderungen gibt es gesetzliche Vorgaben, die Eigentümer beachten müssen.

Austauschpflicht für alte Heizungen

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) legt fest, dass alte Heizkessel ausgetauscht werden müssen. Im Jahr 2017 betrifft dies Kessel aus dem Baujahr 1987. Handelt es sich um einen alten Konstanttemperaturkessel, ist der Einbau einer neuen Heizung zwingend erforderlich.

Energielabel für Altgeräte

Seit 2016 gibt es ein nationales Effizienzlabel für Altgeräte. Ab Anfang 2017 sind die Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, alle noch nicht gekennzeichneten Heizungen zu etikettieren. Es ist jedoch zu beachten, dass dieses Label lediglich den Gerätetyp beschreibt und keine Aussage über den tatsächlichen Zustand oder die Eignung für den aktuellen Einsatzort trifft.

Weitere Förderungen: Einbruchschutz und Barrierefreiheit

Nach Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2017 vergibt die KfW erneut Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierefreiheit. Diese Programme runden das Angebot für Modernisierungsmaßnahmen ab, die über die reine Energieeffizienz hinausgehen.

Zusammenfassung der aktuellen Situation

Die Lage im Jahr 2017 ist geprägt von Übergang und Erwartung. Einerseits laufen bewährte Förderprogramme der KfW und BAFA, die Eigentümern finanzielle Unterstützung für Sanierungen bieten. Andererseits stehen grundlegende Entscheidungen bezüglich des GEG und der langfristigen Förderpolitik an.

Für Eigentümer bedeutet dies: 1. Nutzung bestehender Programme: Programme wie 151/152, 430 und 431 sind verfügbar und bieten erhebliche finanzielle Vorteile. 2. Beachtung gesetzlicher Fristen: Die Austauschpflicht für Heizungen aus dem Jahr 1987 ist bindend. 3. Politische Beobachtung: Die anstehenden Koalitionsverhandlungen werden bestimmen, ob der Standard „Effizienzhaus 55“ wieder gefördert wird und wie die Heizungs-Förderung gestaltet wird.

Die von Interessenverbänden geforderte Planungssicherheit bleibt ein zentraler Punkt, um Investitionen in die energetische Sanierung langfristig zu sichern und die Energiewende im Gebäudesektor voranzutreiben.

Fazit

Das Jahr 2017 stellt eine entscheidende Phase für die energetische Sanierung in Deutschland dar. Die politischen Verhandlungen zwischen Union und SPD zeichnen den Weg für die Zukunft vor, wobei die Unterstützung von Hausbesitzern beim Heizungstausch und die Förderung energieeffizienter Standards im Fokus stehen. Gleichzeitig bieten etablierte Förderprogramme der KfW, wie die Programme zur Sanierung und zur Brennstoffzellen-Förderung, sowie das BAFA-Marktanreizprogramm konkrete Handlungsoptionen. Eigentümer sollten sich jedoch nicht allein auf politische Zusagen verlassen, sondern die aktuellen, verfügbaren Förderungen nutzen und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben, wie den Austausch alter Heizkessel, im Blick behalten. Die Zusammenarbeit mit Energieeffizienz-Experten bleibt dabei eine wichtige Voraussetzung, um die Förderung erfolgreich zu beantragen und die energetische Qualität der Maßnahmen zu gewährleisten.

Quellen

  1. TAB - Anregungen zu den Koalitionsverhandlungen
  2. Klimahouse Deutschland - Heizen und Sanieren in den Koalitionsverhandlungen
  3. Haustec - Alle wichtigen KfW-Förderprogramme im Überblick
  4. Presseportal - Energieeffiziente Gebäude sind der Schlüssel für Klimaschutz und soziale Stabilität
  5. Tagesschau - Zuschüsse für Gebäudesanierung
  6. Energie-Fachberater - Termine & Fristen: Förderung 2017
  7. BAFA - Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

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