Umfassende Sanierungsförderungen und Kosten für Eigentümer in Baden-Württemberg

Die Sanierung von Immobilien stellt Eigentümer vor vielfältige Herausforderungen, die nicht nur technischer, sondern auch finanzieller Natur sind. Insbesondere in Baden-Württemberg, einem Bundesland mit hohen Ansprüchen an Energieeffizienz und Denkmalschutz, ist das Thema Förderung von Sanierungsmaßnahmen von zentraler Bedeutung. Energieeffiziente Gebäude senken die Betriebskosten und erhöhen den Wert der Immobilie, doch die initialen Investitionen für eine umfassende Modernisierung können erheblich sein. Glücklicherweise stehen Eigentümern eine Vielzahl von Förderprogrammen des Bundes, des Landes sowie lokaler Kommunen zur Verfügung, die die finanzielle Last erheblich mindern können. Dieser Artikel beleuchtet die aktuellen Fördermöglichkeiten, Kostenaspekte und die Rolle von Energieberatern im Sanierungsprozess in Baden-Württemberg.

Förderprogramme des Bundes und der KfW

Die Kernstücke der Sanierungsförderung in Deutschland sind die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese Programme sind für Eigentümer in Baden-Württemberg ebenso relevant wie für den Rest der Republik.

Effizienzhaus-Förderung

Ein zentraler Baustein ist die Förderung von Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus. Die Höhe des Tilgungszuschusses, der nicht zurückgezahlt werden muss, hängt von der erreichten Effizienzstufe ab. Für eine Sanierung zum Effizienzhaus 70-Niveau können Kosten von maximal 125.000 Euro gefördert werden, was einem Zuschuss von 28.125 Euro entspricht (22,5 %). Für das noch effizientere Effizienzhaus 40 inklusive Erneuerbare-Energien-Klasse beträgt das maximale Kreditvolumen 150.000 Euro mit einem Tilgungszuschuss von 25 %, also 37.500 Euro.

Besonders hervorzuheben sind zwei Boni, die die Förderung deutlich erhöhen können: 1. Worst-Performing-Building-Bonus: Wenn ein Gebäude zu den schlechtesten 25 % der deutschen Gebäude zählt, erhalten Eigentümer einen zusätzlichen Tilgungszuschuss in Höhe von 10 % der Kosten. 2. Bonus für serielles Sanieren: Werden bei der Sanierung zum Effizienzhaus 40 oder 55 seriell vorgefertigte Elemente für Fassade und Dach eingesetzt, gibt es eine Gutschrift von 15 % der Kosten.

Zusätzlich zu den Effizienzhaus-Förderungen bietet die KfW auch Programme für Einzelmaßnahmen an. Dazu gehören Verbesserungen an der Gebäudehülle (z. B. Dämmung von Wänden, Decken, Dach, Austausch von Fenstern) sowie Verbesserungen der Anlagentechnik. Letztere umfassen den Austausch von Heizungen (Umstellung auf Biomasse, Fernwärme, Solarkollektoren, Wärmepumpen) und die Optimierung bestehender Anlagen. Auch Maßnahmen zur Wärmeschutzverbesserung im Sommer werden gefördert.

Baubegleitung und Eigenleistung

Eine professionelle Baubegleitung durch einen Energieberater oder Sachverständigen ist für viele Förderungen Voraussetzung und wird selbst gefördert. Für die Baubegleitung können weitere Darlehensbeträge und Tilgungszuschüsse gewährt werden. Ein Novum seit 2023 ist die Förderung von Materialkosten für Leistungen in Eigenregie. Voraussetzung ist hierbei die Bestätigung der korrekten Durchführung durch einen Experten aus der Liste der Energieeffizienz-Experten.

Landes- und Kommunalförderungen in Baden-Württemberg

Neben den Bundesprogrammen gibt es spezifische Förderungen des Landes Baden-Württemberg und seiner Kommunen, die oft mit den KfW-Programmen kombinierbar sind.

Energieberatung und Sanierungsprämien

Die Hinzuziehung eines Energieberaters zur Planung der Sanierung in Baden-Württemberg wird stark gefördert. Der Energieberater erhält auf Antrag einen Teil seiner Gebühren erstattet, welcher in der Rechnung an den Kunden ausgewiesen und abgezogen wird. Voraussetzung für diese Förderung ist, dass sich die Immobilie in Deutschland befindet, überwiegend dem Wohnen dient und der Bauantrag mindestens zehn Jahre zurückliegt. Ein unbestätigter Bericht legt nahe, dass auch das Land Baden-Württemberg über die KfW einen Darlehensbetrag von 150.000 Euro mit einem Tilgungszuschuss von 25 % gewährt, wenn alle Vorgaben optimal umgesetzt werden.

Lokale Kommunen bieten oft eigene Prämien an. Beispielsweise gewährt die Universitätsstadt Tübingen eine Sanierungsprämie von bis zu 500 Euro, wenn eine qualifizierte Beratung in Anspruch genommen und anschließend eine Maßnahme aus einem Sanierungsfahrplan umgesetzt wird. Auch Städte wie Konstanz, Ludwigsburg und Reutlingen haben eigene Programme: * Konstanz: Förderung von umfassenden Sanierungen in Sanierungsgebieten mit einer Quote von 20 %, max. 30.000 € pro Wohneinheit bzw. 100.000 € pro Gebäude. * Ludwigsburg: Förderung klimafreundlichen Wohnens (z. B. Photovoltaik, Fassadendämmung). Für Dämmung werden 10 €/qm gezahlt (max. Begrenzungen pro Gebäudefläche bestehen). Es gibt Boni für die Kombination mit Solaranlagen (1.000 €) oder natürliche Dämmstoffe (30 €/qm, max. 2.000 €). * Reutlingen: Modernisierungsförderung, sofern die Maßnahmen den Sanierungszielen des Gebiets entsprechen.

Konkrete Sanierungskosten und Kostenaufstellungen

Um die Wirkung der Förderungen zu verstehen, ist ein Blick auf die konkreten Kosten für verschiedene Sanierungsmaßnahmen notwendig. Die Kosten variieren stark je nach Umfang, Material und Ausführung.

Dachsanierung

Die Kosten für eine Dachsanierung hängen stark von der geplanten Nutzung und dem Zustand des Dachgeschosses ab. Hausbesitzer sollten mit bis zu 1.200 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche kalkulieren. Werden energetische Maßnahmen umgesetzt, kann der Staat bis zu 60.000 Euro pro Jahr als Förderung bereitstellen, sofern ein Sachverständiger das Projekt begleitet.

Außenwände und Fassade

Eine Außendämmung (Wärmedämmverbundsystem oder Vorhangfassade) spart Heizkosten. Ein neuer Außenanstrich ist nach der Dämmung oft notwendig. Silikat- oder Siloxan-Produkte bieten hierbei Wetterbeständigkeit. Die Kosten für einen solchen Anstrich liegen bei ca. 35 Euro pro Quadratmeter. Experten raten hier eher von Eigenleistung ab, da ein stabiles Gerüst und viel Übung erforderlich sind, um ein gutes Ergebnis zu erzielen.

Fenstertausch

Der Fenstertausch ist nach 20 bis 30 Jahren meist unerlässlich. Die Kosten ergeben sich aus Art, Größe, Verglasung und Anzahl der Fenster. Wenn die Isolierung der Rahmen noch intakt ist, kann es ausreichen, nur die Fensterflügel auszutauschen oder die Verglasung zu erneuern. Für ein 1,5 Quadratmeter-Holzfenster fallen Kosten ab 650 Euro plus Einsetzen und Abdichten an.

Badrenovierung

Eine Badrenovierung ist oft ein wesentlicher Teil der Modernisierung. Um Kosten zu sparen, kann statt einer teuren Komplettsanierung nur Fliesen, Sanitärmöbel oder Dusche ausgetauscht werden. Der Preis liegt hier zwischen 1.000 und 3.500 Euro pro Quadratmeter. Eine barrierefreie Umgestaltung ist teurer, wird aber von der KfW gefördert.

Bodenbeläge

Bei der Kalkulation neuer Bodenbeläge spielen der zu entfernende Belag, das gewünschte Material und der Untergrund eine Rolle. Zusätzlich zu den Verlegekosten sollten Eigentümer ca. sieben Euro je Meter für Fußbodenleisten einplanen.

Sonderfall: Kosten für Anwohner bei Straßensanierungen

Ein oft übersehenes Kostenfeld für Immobilieneigentümer können Beiträge zur Straßensanierung sein. Es ist wichtig zu unterscheiden, dass es sich hierbei nicht um private Sanierungskosten am eigenen Gebäude handelt, sondern um Beiträge für die Erschließung bzw. Verbesserung des öffentlichen Verkehrsraums.

Abgrenzung: Instandhaltung vs. Verbesserung

Öffentliche Straßen sind Eigentum der Kommunen. Die Instandhaltung, also das Ausbessern von Schlaglöchern oder die Reinigung, ist alleinige Aufgabe der Kommune und wird aus allgemeinen Steuermitteln finanziert. Anwohner müssen jedoch dann zahlen, wenn eine Erneuerung oder Verbesserung einer bestehenden Straße stattfindet (Straßenausbaubeiträge). Dies kann das Teeren eines unbefestigten Weges, den Anlegen neuer Rad- oder Fußwege oder das Aufstellen neuer Straßenlaternen betreffen.

Höhe der Kostenbeteiligung

Die Höhe der Kostenbeteiligung der Anwohner hängt von mehreren Faktoren ab: * Bundesland und kommunale Satzung (Kommunalabgabenordnung, KAG) * Art der Straße (Anliegerstraße vs. Hauptverkehrsstraße) * Art und Umfang der Sanierungsmaßnahme * Berechnungsweise der nutzbaren Fläche (Eckgrundstücke, Hinterbebauung)

Eine Faustregel besagt: Je höher der Nutzen für die Anwohner, desto höher ist deren Quote. * Bei Anliegerstraßen liegt der Anteil der Anwohner in der Regel bei mindestens 60 %. * Bei Hauptverkehrsstraßen liegt der Anteil maximal bei 25 %.

Konkrete Richtwerte für die Höhe der Kostenbeteiligung pro Quadratmeter nutzbarer Fläche sind schwierig, da sie stark variieren. Nach Angaben des Verbandes Deutscher Grundstückseigentümer liegen die Kosten in der Praxis meist zwischen 3 € und 50 € pro m² nutzbarer Fläche. Die nutzbare Fläche ist in der Regel die bebaute Fläche des Grundstücks, wobei die genaue Berechnungsweise in den jeweiligen kommunalen Satzungen geregelt ist.

Zusammenarbeit mit Energieberatern

Die Rolle des Energieberaters geht über die reine Beratung hinaus. Er ist oft der Schlüssel zur optimalen Förderung. 1. Bedarfsermittlung: Der Berater ermittelt den Bedarf und die Zielsetzung der Eigentümer. 2. Umsetzung der Vorgaben: Er setzt die Vorgaben zugunsten der Energieeffizienz um. 3. Begleitung: Er begleitet die Umbaumaßnahmen. 4. Förderantragstellung: Er unterstützt bei der Antragstellung für Förderungen, da die Effizienzhaus-Förderung der KfW nur in Zusammenarbeit mit einem Energieberater/Sachverständigen aus der Liste der Energieeffizienz-Experten möglich ist. 5. Bestätigung: Er bestätigt die korrekte Durchführung, z. B. bei Eigenleistungen.

Ein Energieberater zeigt Wege auf, wie hohe Energieeffizienz und damit verbundene höhere Fördermittel erzielt werden können. Dies ist besonders relevant, wenn es darum geht, die 65 % Energieeinsparung zu erreichen, die nach der Sanierung erzielt werden müssen, um gewisse Förderstufen zu erhalten.

Fazit

Die Sanierung einer Immobilien in Baden-Württemberg ist ein komplexes Vorhaben, das durch ein gut strukturiertes Fördersystem finanziell attraktiv gestaltet werden kann. Die Kombination aus Bundesförderungen (KfW, BEG) und landes- sowie kommunalen Zuschüssen (z. B. in Tübingen, Konstanz, Ludwigsburg) ermöglicht es Eigentümern, erhebliche Tilgungszuschüsse von bis zu 40 % oder mehr der förderfähigen Kosten zu erhalten. Besonders vorteilhaft sind die Boni für energetisch schlechte Gebäude und serielles Sanieren.

Eigentümer sollten sich jedoch nicht nur auf die klassische Gebäudesanierung konzentrieren. Auch umliegende Infrastrukturmaßnahmen können, sofern es sich um eine Verbesserung der Straße handelt, zu Kostenbeteiligungen von durchschnittlich 3 € bis 50 € pro m² führen. Eine frühzeitige Information bei der zuständigen Kommune ist hier unerlässlich.

Letztlich ist die Hinzuziehung eines Energieberaters der entscheidende Schritt, um die finanziellen Möglichkeiten voll auszuschöpfen und die Sanierung energetisch sowie wirtschaftlich erfolgreich umzusetzen.

Quellen

  1. lokalmatador.de
  2. easyhausbau.tc.de
  3. isteshaltbar.de
  4. kostencheck.de

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