Die Digitalisierung des Bildungswesens stellt eine der zentralen Herausforderungen für Deutschland dar. Für Bauherren, Immobilienbesitzer und Fachplaner ist es zunehmend relevant, die Dimensionen und Finanzierungsmodelle solcher Infrastrukturprojekte zu verstehen, da die Modernisierung von Bildungseinrichtungen oft als Vorbild für gewerbliche und private Gebäudesanierungen dient. Der „Digitalpakt Schule“ markiert hierbei einen historischen Meilenstein, dessen Ausgestaltung, Kosten und Fortentwicklung (Digitalpakt 2.0) detaillierte Einblicke in die Planung und Finanzierung digitaler Infrastruktur ermöglichen.
Die ökonomische Dimension der Digitalisierung
Die Ausstattung von Schulen mit digitaler Infrastruktur ist keine einmalige Investition, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Um die Kosten für die digitale Ausstattung von Schulen zu ermitteln, wurde das Institut für Informationsmanagement der Universität Bremen (ifib) mit einer modellhaften Berechnung beauftragt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung liefern wichtige Kennzahlen für die Kalkulation von Modernisierungskosten.
Für eine Grundschule müssen im Schnitt jährlich 45.600 Euro für die digitale Infrastruktur ausgegeben werden. Bei einer weiterführenden Schule steigen die annualen Kosten auf durchschnittlich 301.500 Euro. Diese Beträge beinhalten Investitionen in Infrastruktur und Endgeräte, die über einen Zeitraum von fünf Jahren umgelegt sind. Bezogen auf die Schülerzahl bedeutet dies einen Aufwand von 261 Euro pro Schüler in der Grundschule und 402 Euro pro Schüler in der weiterführenden Schule.
Bei einer Gesamtschülerzahl im Bund von etwa 7,9 Millionen Schülern ergeben sich daraus jährliche Gesamtkosten von rund 2,8 Milliarden Euro. Es ist jedoch zu beachten, dass die Ausgaben für die einmalige Breitbandanbindung der Schulen sowie für die Fortbildung der Lehrer in dieser Rechnung noch nicht enthalten sind. Die Kommunen investieren bereits in die digitale Ausstattung ihrer Schulen, was die Dringlichkeit und die Höhe der notwendigen Mittel unterstreicht.
Struktur und Umsetzung des Digitalpakts Schule 1.0
Der Digitalpakt Schule 1.0 diente als initiales Förderprogramm zur flächendeckenden Ausrüstung der Schulen. Das Programm war in verschiedene Programmteile gegliedert, wobei die Mittelvergabe und -bindung eine zentrale Rolle spielte.
In den Programmteilen „Basis-DigitalPakt“ und „ZV Administration“ sind mehr als 5,3 Milliarden Euro bewilligt worden. Dies entspricht 97,4 Prozent der im Basis-DigitalPakt sowie 83,1 Prozent der in der ZV Administration zur Verfügung stehenden Gelder. Die fast vollständige Ausschöpfung der Mittel deutet darauf hin, dass die Finanzhilfen des Bundes von den Ländern effizient umgesetzt wurden. Zum 30. Juni 2025 sind in den beiden Programmteilen zusammen knapp 4,1 Milliarden Euro abgeflossen. Im Vergleich dazu lag der Mittelabfluss zum Stichtag 30. Juni 2024 noch bei rund 2,5 Milliarden Euro.
Der Mittelabfluss erfolgt stets zeitlich verzögert hinter der Mittelbindung. Dies ist technisch bedingt: Projekte müssen zunächst bewilligt und verbindlich geplant werden, bevor die tatsächlichen Ausgaben durch Teilzahlungen oder Rechnungen abgerechnet werden können. Wenn Maßnahmen nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt werden können, führt dies zu einer sinkenden Mittelbindung; steigen die Kosten, ist eine höhere Mittelbindung die Folge.
Das Antragsverfahren
Für den Digitalpakt 1.0 war ein aufwendiges Antragsverfahren vorgesehen. Schulen mussten zunächst ein technisch-pädagogisches Konzept ausarbeiten und darin die benötigte digitale Ausstattung benennen. Diese Konzepte wurden an die Schulträger weitergeleitet, die wiederum einen Förderantrag beim Land stellten. Die Schulträger bündelten die Anträge der Schulen und stellten einen Gesamtantrag. Nach Prüfung durch das Land konnten die beantragten Geräte oder die Software bestellt oder installiert werden, wobei das Geld erst nach Abschluss des Prozesses floss. Nach Ansicht der Bildungsgewerkschaft VBE waren diese Verfahren, auch nach vereinfachten Regelungen während der Corona-Pandemie, immer noch zu kompliziert.
Zusatzprogramme und Sofortmaßnahmen
Als Reaktion auf die Pandemie wurden zusätzliche Programme aufgelegt, um die unmittelbaren Bedürfnisse zu decken.
- Sofortausstattungsprogramm: 500 Millionen Euro wurden für die Beschaffung digitaler Endgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler vorgesehen, um die Teilnahme am Online-Unterricht zu ermöglichen. Dieses Programm trat im Juli 2020 in Kraft. Bremen ging hierbei einen Schritt weiter und versorgte als erstes Bundesland alle Schülerinnen und Schüler mit Tablets.
- Geräte für Lehrkräfte: Weitere 500 Millionen Euro waren für Dienst-Geräte für Lehrkräfte vorgesehen (seit Januar 2021).
- IT-Personal: Ein weiteres Programm in Höhe von 500 Millionen Euro diente der Ausbildung und Finanzierung von IT-Administratorinnen und IT-Administratoren (seit November 2020).
Insgesamt umfasste der Digitalpakt Schule 1.0 6,5 Milliarden Euro an Bundesmitteln. Die Länder stockten diese Summe um weitere 10 Prozent aus eigenen Mitteln auf, sodass den Schulen insgesamt rund 7 Milliarden Euro zur Verfügung standen. Dieser Betrag verteilte sich auf ca. 40.000 allgemeinbildende und berufliche Schulen, was im Schnitt 175.000 Euro pro Schule ergab.
Die Weiterentwicklung: Digitalpakt 2.0
Nach dem Auslaufen des ersten Paktes wurde eine Fortsetzung und Weiterentwicklung beschlossen. Im Zuge der Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und SPD wurden vier zentrale Punkte für den Digitalpakt 2.0 definiert: 1. Ausbau der digitalen Infrastruktur und einer verlässlichen Administration. 2. Ausstattung von „bedürftigen Kindern“ (also nicht allen) mit digitalen Endgeräten. 3. Verlängerung des Abrechnungszeitraums für begonnene, länderübergreifende Maßnahmen um zwei Jahre. 4. Förderung von selbstadaptiven, KI-gestützten Lernsystemen, digitalgestützten Vertretungskonzepten, einer anwendungsorientierten Lehrkräfteausbildung sowie einer digitalisierungsbezogenen Schul- und Unterrichtsentwicklung.
Am 13. Dezember 2024 beschlossen Bund und Länder nach langen Verhandlungen gemeinsame Eckpunkte für den Digitalpakt 2.0.
Finanzierung des Digitalpakts 2.0
Für das Bundesbildungs- und Familienministerium sind Ausgaben in Höhe von rund 14,72 Milliarden Euro vorgesehen. Hinzu kommen 6,3 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes für Kindertagesbetreuung und digitale Bildung. Für den Digitalpakt 2.0 selbst stehen dem Bund 2,25 Milliarden Euro zur Finanzhilfe an die Länder zur Verfügung. Die Länder beteiligen sich mit eigenen finanziellen Mitteln in Höhe von 500 Millionen Euro.
Zusätzlich sind 250 Millionen Euro für das Vorhaben „Digitales Lehren und Lernen“ als gemeinsame Initiative von Bund und Ländern vorgesehen. Dieses Geld fließt in evidenzbasierte Qualitätsentwicklung und Forschung, um anwendungsfähige Konzepte für die Schulpraxis zu entwickeln.
Verteilungsmechanismen und Inhalte
Eine wichtige Änderung betrifft die Verteilung der Mittel. Der Sozialindex als Verteilungsschlüssel ist nicht mehr vorgesehen. Stattdessen wird der Königsteiner Schlüssel angewendet. Die Länder stellen jedoch sicher, dass finanzschwache Kommunen berücksichtigt werden, wie es bereits im vorherigen Digitalpakt Schule der Fall war.
Hervorzuheben ist, dass es keine Fortbildungspflicht für Lehrkräfte geben wird. Stattdessen sollen curriculare Vorgaben weiterentwickelt sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung forciert werden. Für die Schul- und Unterrichtsentwicklung, die Curricula sowie die Fortbildung und Bildungsmedien sind im Rahmen des Digitalpakts keine Mittel vorgesehen; dies fällt in die Zuständigkeit der Länder.
Relevanz für die Bau- und Immobilienbranche
Die im Digitalpakt Schule gesammelten Erfahrungen bieten wertvolle Erkenntnisse für die Bauwirtschaft. Die genannten Kostensätze pro Quadratmeter oder pro Nutzer können als Richtwerte für die Planung digitaler Infrastruktur in Gewerbeimmobilien, Wohnanlagen oder öffentlichen Gebäuden dienen.
Planung digitaler Infrastruktur
Die im SOURCE DATA genannten Bereiche – schnelles WLAN, technischer Support, Endgeräte, Präsentationstechnik und digitale Unterrichtsmaterialien – spiegeln auch die Anforderungen an moderne Arbeitsumgebungen wider. Für Sanierungen von Bürogebäuden bedeutet dies, dass die reine Installation von Glasfaseranschlüssen nicht ausreicht. Die Kosten für die Verwaltung und Wartung (Administration) müssen ebenfalls kalkuliert werden. Die Notwendigkeit professioneller Administrations- und Wartungsstrukturen, die im Digitalpakt Schule aufgebaut werden, ist auch für private Vermieter relevant, um eine langfristige Nutzung digitaler Angebote sicherzustellen.
Herausforderungen in der Umsetzung
Die Erfahrungen mit dem Digitalpakt 1.0 zeigen, dass bürokratische Hürden (Antragsverfahren, Konzeptentwicklung) einen erheblichen Einfluss auf die Geschwindigkeit der Umsetzung haben. Für Bauherren bedeutet dies, dass die Planung von Digitalisierungsmaßnahmen frühzeitig und mit professioneller Unterstützung erfolgen sollte, um Verzögerungen bei der Finanzierung oder Umsetzung zu vermeiden. Die Verzögerung zwischen Mittelbindung und Mittelabfluss (aufgrund von Rechnungsstellung und Projektabschluss) ist ein klassisches Merkmal von Investitionsprojekten und sollte in der Finanzplanung berücksichtigt werden.
Unterschiedliche Bedarfe
Die Unterscheidung zwischen Grundschulen (45.600 Euro/Jahr) und weiterführenden Schulen (301.500 Euro/Jahr) verdeutlicht, dass der Bedarf an digitaler Infrastruktur stark vom Nutzungsgrad und der Komplexität der Anwendung abhängt. Während in einer Verwaltung oder einem Büro eher die Infrastruktur im Vordergrund steht, sind in Bildungseinrichtungen oder hochfrequentierten Wohnanlagen die Endgeräte und die Bandbreite pro Nutzer entscheidend. Die Berechnung des ifib zeigt zudem, dass die Kosten pro Schüler (bzw. Nutzer) eine aussagekräftige Kennzahl zur Kalkulation von Budgets darstellen.
Fazit
Die Digitalisierung von Schulen durch den Digitalpakt Schule und den Digitalpakt 2.0 stellt ein milliardenschweres Investitionsprogramm dar, das weit über die Beschaffung von Hardware hinausgeht. Für die Bau- und Immobilienbranche sind die hierbei gesammelten Daten zur Kostenstruktur und zur Organisation von Infrastrukturprojekten von hohem Wert.
Zentrale Erkenntnisse sind: * Die jährlichen Kosten für die digitale Infrastruktur belaufen sich auf ca. 2,8 Milliarden Euro für den gesamten Schulbereich. * Die Finanzierung erfolgt über komplexe Antragsverfahren, die eine frühzeitige Planung erfordern. * Der Staat investiert massiv in die Infrastruktur, wobei die Länder eigene Mittel beisteuern und die Verteilung über den Königsteiner Schlüssel erfolgt. * Der Fokus verschiebt sich von der reinen Hardware-Ausstattung hin zu nachhaltigen Konzepten, KI-gestützten Lernsystemen und der Sicherung der Administration.
Für Fachplaner und Bauherren bleibt festzuhalten, dass die Etablierung digitaler Systeme eine kontinuierliche finanzielle Verpflichtung darstellt, die über die einmalige Sanierung hinausgeht. Die im Bildungswesen etablierten Modelle zur Kostenkalkulation bieten eine solide Basis für die Budgetierung ähnlicher Vorhaben in anderen Gebäudetypen.