Die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien ist ein zentraler Hebel zur Erreichung der nationalen Klimaziele und für Hausbesitzer eine Möglichkeit, langfristig Betriebskosten zu senken und den Wert der Immobilie zu steigern. Ein entscheidender Faktor bei der Finanzierung solcher Vorhaben ist die staatliche Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Förderlandschaft unterliegt jedoch ständigen Änderungen, insbesondere durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dieser Artikel bietet einen detaillierten Überblick über die aktuellen KfW-Förderprogramme, technische Anforderungen und Unterschiede zu alternativen Förderoptionen, basierend auf den zur Verfügung gestellten Informationen.
Die KfW und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt auf Bundesebene Förderung für die energetische Sanierung von Bestandsbauten sowie für den Neubau oder Kauf von Effizienzhäusern zur Verfügung. Getragen wird die KfW-Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das auch für die inhaltliche Gestaltung verantwortlich ist. Im Zuge der Energiewende hat das BMWi die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geschaffen, mit dem Ziel, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu senken.
Seit der Einführung der BEG gab es immer wieder Änderungen an den Förderungen der KfW. Seit 2024 ist die KfW für die Förderung vom Heizungstausch als Einzelmaßnahme (BEG EM) verantwortlich. Grundsätzlich wird zwischen zwei Hauptbereichen unterschieden: * Einzelmaßnahmen (BEG EM): Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Bestandsbauten. * Komplett-Sanierungen (BEG WG): Sanierung zu einem Effizienzhaus oder Neubau nach Effizienzhaus-Standard.
Förderung von Komplettsanierungen zum Effizienzhaus
Die höchsten finanziellen Anreize fließen für Hausbesitzer, die sich für die Komplettsanierung ihrer Immobilie zu einem KfW-Effizienzhaus entschließen. Die Förderstufen berücksichtigen, dass dieses Niveau im Altbau wesentlich schwerer zu erreichen ist als im Neubau. Ein spezieller Status gilt für das "KfW-Effizienzhaus Denkmal", bei dem die Anforderungen niedriger sind, um die denkmalgerechte Sanierung zu ermöglichen.
Das Kernprogramm für diese umfassenden Vorhaben ist "Energieeffizient Sanieren – Kredit" (KfW 261). Hier stellt die KfW einen zinsgünstigen Kredit zur Verfügung, der durch einen Tilgungszuschuss ergänzt wird. Dieser Zuschuss ist ein echtes Geldgeschenk, da er die zurückzuzahlende Kreditsumme reduziert.
Die Höhe des Tilgungszuschusses ist an den erreichbaren Effizienzhaus-Standard gekoppelt: Je höher die Effizienz, desto höher der Zuschuss. * Beim Erreichen des KfW-Effizienzhaus 40 Standards können bis zu 48.000 Euro Tilgungszuschuss gewährt werden. * Die maximale Kreditsumme, die zur Verfügung steht, wurde zum 24. Januar 2020 auf 120.000 Euro erhöht.
Die EE-Klasse und der Klimageschwindigkeits-Bonus
Zusätzliche Boni sind verfügbar, um den Einsatz erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Wer mindestens 55 Prozent seines erforderlichen Energiebedarfs mit erneuerbaren Energien abdeckt, kommt in die sogenannte EE-Klasse. Bei einer Sanierung bedeutet dies deutlich höhere Fördersummen.
Ein weiterer spezieller Zuschuss ist der Klimageschwindigkeits-Bonus. Diesen Zuschuss können selbstnutzende Eigentümer beantragen, die ihre alte fossile Heizung besonders früh austauschen. Ein Zuschuss von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten ist beim Heizungstausch möglich, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Förderung von Einzelmaßnahmen
Nicht jede Sanierung erfordert sofort eine Komplettsanierung. Viele Hausbesitzer sanieren schrittweise. Hier greifen Förderungen für Einzelmaßnahmen.
Heizungstausch
Seit dem 01.01.2024 ist die KfW alleine für die Zuschussförderung für den Heizungstausch (KfW 458) verantwortlich. Zudem werden Heizungssanierungen von der KfW auch anteilig an den Kosten einer Komplettsanierung (KfW 261) oder eines Neubaus (KfW 297) mitgefördert.
Dämmung und Fenster
Die KfW fördert Dämmungen aller Art, dies umfasst: * Kellerdämmung * Geschossdeckendämmungen * Fassadendämmungen * Dachdämmung
Förderfähig sind dabei auch die Nebenkosten notwendiger Zusatzarbeiten, wie die Neueindeckung eines Daches, Reparaturen am Dachstuhl sowie Putz- und Malerarbeiten.
Des Weiteren fördert die KfW die Installation von besonders gut isolierenden Fenstern. Meist handelt es sich dabei um dreifach verglaste Fenster, es gibt jedoch auch einige wenige zweifach verglaste Fenster, die die Voraussetzungen erfüllen. Ebenso werden neue Türen mit sehr guter Isolierung und die Anschaffung von zentralen Lüftungsanlagen gefördert.
Wichtige Änderung bei der Förderfähigkeit
Seit 2022 sind Dämmungen, Fenster und Lüftungsanlagen nur noch anteilig im Rahmen einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW 261) oder eines Neubaus (KfW 297) förderfähig. Für die reine Zuschussförderung dieser Maßnahmen als Einzelmaßnahme ist nicht mehr die KfW, sondern das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.
Steuerliche Förderung als Alternative
Hausbesitzer müssen sich zwischen Steuervorteilen und KfW-Förderung entscheiden. Eine Kombination beider Fördermaßnahmen ist rechtlich nicht zulässig.
Die steuerliche Förderung für Sanierungen (Steuerbonus) ist besonders attraktiv für Einzelmaßnahmen, wie z. B. die Wärmedämmung, die auch von der KfW als förderfähig eingestuft sind. Der Hausbesitzer kann 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuer absetzen, verteilt auf drei Jahre, maximal jedoch 40.000 Euro pro Wohneinheit (dies entspricht einer Investitionssumme von 200.000 Euro).
Gefördert werden über den Steuerbonus: * Wärmedämmung von Wänden, Decken und Dächern * Austausch von Fenstern und Außentüren * Einbau einer Lüftungsanlage * Erneuerung bzw. Optimierung einer Heizungsanlage
Für die Durchführung der Maßnahmen gelten technische Mindeststandards.
Vergleich der Anforderungen: Steuerbonus vs. KfW
Ein entscheidender Unterschied liegt in den Nachweispflichten für die technischen Anforderungen an die förderfähige Dämmung: * Steuerbonus: Es reicht die Fachunternehmererklärung des ausführenden Handwerkers. * KfW-Förderung: Eine Energieberatung ist Pflicht.
Diese Pflicht zur Energieberatung bei KfW-Förderungen stellt sicher, dass die Sanierungsmaßnahmen durch eine qualifizierte Fachkraft geplant und überwacht werden.
Baubegleitung und Qualitätssicherung
Um sicherzustellen, dass die Sanierung qualifiziert durchgeführt wird, empfiehlt sich die Einschaltung eines Baubegleiters. Für die Baubegleitung stellt die KfW ebenfalls eine Förderung zur Verfügung. Hier werden durch die Förderung 50 Prozent der Kosten übernommen, maximal 4.000 Euro. Wird aber parallel ein KfW-Kredit oder Zuschuss nicht komplett ausgenutzt, kann die Förderung für die Baubegleitung auf bis zu 90 Prozent, also 7.200 Euro, steigen.
Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432)
Neben der Förderung von Einzelimmobilien existiert ein spezielles Programm zur Quartierssanierung. Das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) wurde nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das Konsequenzen für den gesamten Bundeshaushalt hatte, Ende 2023 gestoppt, aber inzwischen wieder aufgenommen.
Ziel des Programms ist es, Kommunen und ihre Partner beim klimagerechten Umbau von Stadtquartieren zu unterstützen und damit zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 beizutragen. Gefördert werden: * Konzepte für energetische Sanierungen und für die Dekarbonisierung der Energieversorgung im Quartier. * Ein Sanierungsmanagement, das die Umsetzung dieser Konzepte begleitet.
Ab sofort können Kommunen, kommunale Unternehmen und weitere Akteure Förderanträge bei der KfW stellen. Im Rahmen des Programms erhalten sie Zuschüsse von bis zu 75%. In Haushaltsnotlagen sind sogar bis zu 90% möglich. Insgesamt stehen für das Programm im Jahr 2025 und – vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltes 2026 – jeweils 75 Mio. Euro zur Verfügung.
Fazit
Die KfW-Förderung bietet umfangreiche Möglichkeiten zur Finanzierung energetischer Sanierungen, wobei die Unterscheidung zwischen Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen entscheidend ist. Während Komplettsanierungen zum Effizienzhaus (KfW 261) hohe Tilgungszuschüsse und Kredite bis zu 120.000 Euro ermöglichen, sind Einzelmaßnahmen wie der Heizungstausch (KfW 458) seit 2024 direkt bei der KfW als Zuschussförderung erhältlich. Für reine Dämmungs- oder Fenstermaßnahmen ohne Anschluss an eine Komplettsanierung ist jedoch das BAFA zuständig.
Für Eigentümer von Denkmalimmobilien gibt es spezielle Erleichterungen. Zudem kann alternativ zur KfW-Förderung ein Steuerbonus in Anspruch genommen werden, wobei hier die Nachweispflichten (Fachunternehmererklärung) geringer sind als bei der KfW (Pflicht zur Energieberatung), aber die finanzielle Obergrenze bei 20% von maximal 200.000 Euro Investitionssumme liegt. Die Entscheidung für eine Förderart schließt die andere aus. Die Wiederaufnahme des Programms zur Energetischen Stadtsanierung (KfW 432) stärkt zudem die quartiersbezogene Sanierung, ein wichtiger Schritt für die kommunale Klimaneutralität.