Förderprogramm „Wohnen mit Kind“ der L-Bank: Nutzung für Sanierungen und Kombination mit KfW-Krediten

Die eigene Immobilie zu erwerben oder zu sanieren, stellt für viele Familien in Baden-Württemberg eine finanzielle Herausforderung dar. Steigende Baukosten und hohe Immobilienpreise erfordern oft eine umfassende Finanzierungsplanung. Das Förderprogramm „Wohnen mit Kind“ der L-Bank bietet hier gezielte Unterstützung. Dieser Artikel beleuchtet, wie das Programm speziell im Kontext von Sanierungen genutzt werden kann, welche Rolle die Kombination mit anderen Fördermitteln spielt und welche technischen und finanziellen Aspekte für Bauherren und Sanierer relevant sind.

Das Förderprogramm „Wohnen mit Kind“: Zielgruppe und Zweck

Das Programm „Wohnen mit Kind“ der L-Bank ist ein zentrales Instrument der Wohnraumförderung in Baden-Württemberg. Es richtet sich speziell an Familien mit minderjährigen Kindern, um den Erwerb oder Bau eines Eigenheims zu erleichtern. Laut den Programmdaten ist das Förderdarlehen als Ergänzung zu bestehenden Finanzierungen gedacht, um Finanzierungslücken zu schließen.

Die Förderung ist nicht nur auf den Neubau beschränkt. Ein Kernaspekt, der für Sanierungen relevant ist, ist die Möglichkeit, das Darlehen auch für den Kauf einer Bestandsimmobilie zu nutzen. Wie in einem Diskussionsforum (Source 1) erwähnt, kann das Darlehen sowohl für den Kaufpreis als auch für die Begleichung der Nebenkosten verwendet werden. Dies ist ein entscheidender Punkt, da Bestandsimmobilien oft Sanierungsbedarf haben. Das Programm bietet eine zinsgünstige Finanzierungslösung, die den Druck auf den eigenen Kapitaleinsatz reduziert.

Technische und Finanzielle Rahmenbedingungen

Die L-Bank definiert klare Rahmenbedingungen für das Darlehen. Die Förderung richtet sich primär an Haushalte in Baden-Württemberg, die mindestens eine Wohneinheit selbst nutzen. Ein zentraler Vorteil ist die Zinsverbilligung, die über die marktüblichen Konditionen hinausgeht. Die L-Bank refinanziert die Darlehen über das KfW-Wohneigentumsprogramm (Programmnummer 124) und verbessert die Konditionen durch eine zusätzliche Zinsverbilligung (Source 3).

Ein oft gestelltes Frage ist die Höhe der Förderung. Quellen geben an, dass das Darlehen einen Betrag von bis zu 100.000 Euro pro Familie umfassen kann (Source 4). Andere Angaben sprechen von einem Rahmen von 5.000 bis in der Regel 200.000 Euro pro Wohneinheit (Source 2). Diese Diskrepanz in den Angaben könnte auf unterschiedliche Programmvarianten oder Auslegungen hindeuten. Für eine exakte Planung ist die direkte Abstimmung mit der Hausbank und der L-Bank unerlässlich, da die genaue Höhe von der Finanzierungslücke und den spezifischen Umständen des Vorhabens abhängt.

Kombination mit Sanierungsförderungen: Das Kombi-Darlehen „Wohnen“

Ein entscheidender Aspekt für Sanierungen ist die Kombinierbarkeit des „Wohnen mit Kind“-Darlehens mit anderen Förderprogrammen, insbesondere für energieeffiziente Sanierungen. Die L-Bank bietet hierfür das „Kombi-Darlehen Wohnen“ an.

Das Prinzip der Basisförderung

Um das Kombi-Darlehen zu erhalten, benötigen Antragsteller eine sogenannte „Basisförderung“. Das bedeutet, dass das „Wohnen mit Kind“-Darlehen (oder andere genannte Programme) als Eintrittskarte für die weitere Finanzierung dient. Früher mussten Förderungen der Basisförderung bis zum Höchstbetrag ausgeschöpft werden, bevor ein Kombi-Darlehen möglich war. Diese Voraussetzung gibt es laut den vorliegenden Informationen jedoch nicht mehr (Source 2).

Zu den anerkannten Basisförderungen gehören unter anderem: * Wohnen mit Kind (L-Bank) * Wohnen mit Zukunft - Photovoltaik (L-Bank) * Bundesförderung für effiziente Gebäude (KfW oder BAFA) * Klimafreundlicher Neubau (KfW) * Wohneigentum für Familien (KfW)

Dieses Modell ermöglicht es, das „Wohnen mit Kind“-Darlehen als Eigenkapitalersatz oder zur Deckung von Kaufnebenkosten zu nutzen, während parallel eine KfW-Förderung für die energetische Sanierung (z. B. Sanierung zum Effizienzhaus) beantragt wird.

Die Klimaprämie als Tilgungszuschuss

Für Sanierungen, die bis zum 31. Dezember 2024 zugesagt werden, spielt die sogenannte Klimaprämie eine wichtige Rolle. Sie wird von der L-Bank als Tilgungszuschuss auf das Kombi-Darlehen „Wohnen“ gewährt. Es handelt sich hierbei um einen festen Betrag, der unabhängig von der Höhe des Darlehens ist.

Die Höhe der Klimaprämie richtet sich nach dem erreichten Effizienzhaus-Standard: * Sanierung zum Effizienzhaus 55: 2.000 € pro geförderter Wohneinheit * Sanierung zum Effizienzhaus 40: 4.000 € pro geförderter Wohneinheit

Wichtig zu beachten ist, dass für Zusagen ab dem 01.01.2025 keine Klimaprämie mehr gewährt wird (Source 2). Für Sanierungsprojekte, die noch in 2024 geplant sind, bietet sich also ein Zeitfenster, um diesen zusätzlichen Zuschuss zu nutzen.

Antragstellung und Verfahren

Die Abwicklung der Förderung erfolgt über das Hausbankenverfahren. Das bedeutet, der Antragsteller wendet sich an seine gewohnte Bank (Hausbank), die den Antrag für die L-Bank entgegennimmt und bearbeitet. Die L-Bank arbeitet hierbei eng mit der KfW zusammen (Source 3).

Digitaler Antragsprozess

Ein moderner Aspekt ist die Digitalisierung des Antragsverfahrens. Das Z15-Darlehen (ein spezifisches Darlehen der Wohnraumförderung) ist nun digital beantragbar. Auch wenn sich diese Information auf das Z15-Darlehen bezieht, zeigt sie die generelle Entwicklung der L-Bank hin zu digitaleren Prozessen. Es gibt die Möglichkeit, den Antrag integriert zu prüfen, und die Wohnraumförderungsstellen der Landkreise haben Zugang zum Portal (Source 5). Dies vereinfacht die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Parteien.

Für das „Wohnen mit Kind“-Darlehen müssen die Antragsformulare gemeinsam mit der Beraterin oder dem Berater der Hausbank ausgefüllt werden. Die L-Bank stellt Konditionenübersichten und Merkblätter auf ihrer Webseite zur Verfügung, um einen Überblick über die aktuellen Zinssätze und Fördervoraussetzungen zu geben (Source 3).

Aspekte der Eigenkapitalfreiheit

Ein häufiges Thema bei der Bau- und Sanierungsfinanzierung ist die Notwendigkeit von Eigenkapital. Die Frage, ob eine Finanzierung komplett ohne Eigenkapital möglich ist, wird in einem Forum diskutiert (Source 1). Dort wird angemerkt, dass die meisten Banken maximal eine 95%ige Finanzierung anbieten. Die Rolle des „Wohnen mit Kind“-Darlehens in diesem Kontext ist die Ergänzung zur bestehenden Finanzierung.

Wenn das „Wohnen mit Kind“-Darlehen beispielsweise für den Kaufpreis oder die Nebenkosten genutzt wird, kann es helfen, die Lücke zu schließen, die durch fehlendes Eigenkapital entsteht. Allerdings ist zu beachten, dass die Gesamtfinanzierung (Hausbankkredit plus Förderdarlehen) die Risikobewertung der Banken beeinflusst. Die genaue Anrechnung des Förderdarlehens auf die Beleihungsgrenze variiert je nach Bankinstitut. Eine pauschale Aussage, dass eine Finanzierung zu 100% ohne Eigenkapital durch das Programm allein möglich ist, lässt sich aus den Quellen nicht eindeutig ableiten. Es bleibt eine individuelle Prüfungsfälligkeit.

Spezifische Bedingungen für Sanierungen

Sanierungen von Bestandsimmobilien fallen oft unter die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die L-Bank akzeptiert diverse Programme der BEG als Basisförderung. Das bedeutet, dass ein KfW-Kredit für die Sanierung (z. B. Programm 261, 262 oder 442) mit dem „Wohnen mit Kind“-Darlehen kombiniert werden kann.

Was wird gefördert?

Das Programm „Wohnen mit Kind“ selbst ist nicht primär eine Sanierungsförderung im Sinne einer Dämmung oder Heizungserneuerung. Es dient der Finanzierung des Erwerbs oder Baus. Die Sanierungsmaßnahmen werden über die jeweiligen KfW- oder L-Bank-Programme für Energieeffizienz gefördert. Das „Wohnen mit Kind“-Darlehen dient dann als ergänzende Finanzspritze, um die Gesamtkosten des Projekts zu decken.

Ein Beispiel: Eine Familie kauft eine unsanierte Bestandsimmobilie. Sie nutzt das „Wohnen mit Kind“-Darlehen für den Kaufpreis. Parallel beantragen sie bei der KfW einen Kredit für die Sanierung zum Effizienzhaus 55. Über das Kombi-Darlehen der L-Bank erhalten sie dann zusätzlich die Klimaprämie von 2.000 Euro (Stand 2024).

Ausschlusskriterien

Es gibt auch Einschränkungen. Laut Quelle 2 sind Vorhaben, die ausschließlich mit einem ELR-Zuschuss (Einkommensabhängige Leistung nach der Wohnraumförderung) oder einer Förderung aus der Eigentumsfinanzierung Baden-Württemberg finanziert werden, nicht förderfähig. Zudem werden ab 2025 eigenständige Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, nicht mehr gefördert (Source 2). Dies betrifft zwar primär die Basisförderung, zeigt aber die generelle Ausrichtung auf klimafreundliche Maßnahmen.

Zusammenfassung der Konditionen

Um einen schnellen Überblick zu verschaffen, fasst die folgende Tabelle die wichtigsten, in den Quellen genannten Parameter des Kombi-Darlehens „Wohnen“ (welches oft in Verbindung mit „Wohnen mit Kind“ steht) zusammen:

Parameter Beschreibung / Wert (laut Quellen)
Kredithöhe 5.000 € bis in der Regel 200.000 € pro Wohneinheit
Kreditlaufzeit 10, 20, 30 oder 35 Jahre
Tilgungsfreie Zeit 1–5 Jahre (optional)
Sollzinsbindung 10 Jahre
Bereitstellungszinsen 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlten Betrag
Tilgungszuschuss (Klimaprämie) 2.000 € (EH 55) / 4.000 € (EH 40) (für Zusagen bis 30.12.2024)

Fazit

Das Förderprogramm „Wohnen mit Kind“ der L-Bank ist ein wirkungsvolles Instrument für Familien in Baden-Württemberg, die sich für den Kauf und die Sanierung einer Immobilie interessieren. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der geschickten Kombination der verschiedenen Förderprodukte.

Das „Wohnen mit Kind“-Darlehen bietet eine zinsgünstige Basis, die oft als Eigenkapitalersatz fungieren kann, um die Hürde des Kaufpreises zu senken. Durch die Integration in das Kombi-Darlehen „Wohnen“ lassen sich zudem Sanierungsmaßnahmen energetisch fördern, wobei bis Ende 2024 noch die Klimaprämie als Tilgungszuschuss mitgenommen werden kann.

Für Bauherren und Sanierer bedeutet dies: Eine frühzeitige Information bei der Hausbank und die Prüfung der Kombinationsmöglichkeiten mit KfW-Programmen sind essenziell. Da die Förderlandschaft, insbesondere im Hinblick auf die BEG und die Klimaprämie, dynamischen Änderungen unterliegt (Stichtag 31.12.2024), ist eine aktuelle Beratung unerlässlich. Insgesamt bleibt das Programm ein starker Partner auf dem Weg zum eigenen Zuhause, auch wenn es die Notwendigkeit einer tragfähigen Gesamtfinanzierung nicht ersetzt.

Quellen

  1. Hausbau-Forum: Kauf ohne Eigenkapital - L-Bank "Wohnen mit Kind" - KfW Förderung ok?
  2. L-Bank: Kombi-Darlehen Wohnen
  3. L-Bank: Wohnen mit Kind
  4. Blog Finanzkanzlei in Südbaden: Mit dem L-Bank Förderprogramm "Wohnen mit Kind" zum Eigenheim in Baden-Württemberg
  5. MLW Baden-Württemberg: Z15-Darlehen in der Wohnraumförderung ist jetzt digital beantragbar

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