Förderdarlehen der L-Bank für die Modernisierung und Sanierung in Baden-Württemberg

Die energetische Sanierung von Immobilien und der barrierefreie Umbau gewinnen angesichts steigender Energiepreise und demografischer Veränderungen stetig an Bedeutung. Für Eigentümer und Investoren in Baden-Württemberg stellt die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) ein zentrales Instrument zur Finanzierung solcher Vorhaben bereit. Allerdings ist das Förderlandschaft komplex, da die L-Bank ihre Programme eng mit den Bundesförderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verknüpft. Dieser Artikel beleuchtet die verfügbaren Darlehen, deren Konditionen und die spezifischen Voraussetzungen für eine Förderung.

Die Struktur der L-Bank-Förderung

Die Finanzierungshilfen der L-Bank sind nicht als isolierte Angebote zu verstehen, sondern fungieren oft als Ergänzung oder spezifische Ausrichtung der KfW-Programme für den baden-württembergischen Markt. Ein zentrales Element ist die Abstimmung auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Zusammenarbeit mit der KfW

Die L-Bank kooperiert eng mit der KfW-Bankengruppe. Ein Großteil der Darlehen für Sanierungen wird über das Programm "Energieeffizient – Sanieren" (KfW-Programm-Nr. 151) abgebildet. Die L-Bank refinanziert diese Darlehen und bietet zusätzlich landesspezifische Anreize. Besonders hervorzuheben ist, dass das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg die Tilgungszuschüsse des KfW-Programms für ambitionierte Sanierungsvorhaben in Baden-Württemberg noch einmal aufstockt. Diese Zuschüsse stammen ursprünglich aus dem Kohlenstoffdioxid-Gebäudesanierungsprogramm des Bundes.

Für Vorhaben mit einer geringeren Energieeinsparung, wie der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 85, 100 oder 115, sowie für Einzelmaßnahmen, ist die Finanzierung ausschließlich über das reine KfW-Programm vorgesehen. Die L-Bank greift hier nicht als direkter Finanzier auf, was für Antragsteller eine wichtige Unterscheidung darstellt.

Energieeffizienzfinanzierung – Sanieren

Dieses Programm richtet sich an Privatpersonen und zielt auf eine signifikante Verbesserung der Energieeffizienz ab. Es ist in das Angebot "Kombi-Darlehen Wohnen" der L-Bank integriert. Sollte der Höchstbetrag der Energieeffizienzfinanzierung ausgeschöpft sein, kann der weitere Finanzierungsbedarf unkompliziert über das Kombi-Darlehen Wohnen gedeckt werden.

Konditionen und Leistungen

Die Konditionen für die Energieeffizienzfinanzierung – Sanieren sind attraktiv gestaltet, um die hohen Investitionskosten einer Sanierung zu erleichtern.

  • Kredithöhe: Die Darlehenssumme beträgt zwischen 5.000 € und 120.000 € pro Wohneinheit.
  • Laufzeiten: Es stehen Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren zur Auswahl.
  • Tilgung: Es gibt tilgungsfreie Anlaufjahre zwischen 1 und 5 Jahren.
  • Zinsbindung: Die Sollzinsverbilligung und -bindung gilt für 10 Jahre.

Der Tilgungszuschuss

Ein entscheidender Vorteil ist der Tilgungszuschuss, der nach Abschluss der Sanierung gewährt wird. Dieser Zuschuss reduziert die Darlehenssumme, die tatsächlich zurückgezahlt werden muss. Voraussetzung ist die Bestätigung eines Energieeffizienzexperten über das erreichte KfW-Effizienzhaus-Niveau.

Die Höhe des Zuschusses beträgt (Stand: 01.09.2020): * KfW-Effizienzhaus 55: 42,5 % des Darlehensbetrags. * KfW-Effizienzhaus 70: 36,5 % des Darlehensbetrags.

Es ist zu beachten, dass für diese Finanzierung die Arbeiten von einem Handwerksunternehmen durchgeführt werden müssen und der Antragsteller bei Antragstellung und nach Abschluss bestätigt, dass die gewünschten Energiespareffekte erzielt wurden.

Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Modernisierung

Dieses Programm ist speziell auf die Bedürfnisse von Investoren zugeschnitten, die größere Mietwohnungsbestände in Baden-Württemberg modernisieren wollen. Es richtet sich an Privatpersonen, juristische Personen, Personengesellschaften sowie öffentliche Einrichtungen und Verbände.

Förderziele und Voraussetzungen

Das Hauptziel der Mietwohnungsfinanzierung ist die Verbesserung der CO2-Bilanz bestehender Mietwohngebäude sowie der Abbau von Barrieren. Eine entscheidende Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist ein Mindestfinanzierungsvolumen von 200.000 EUR. Dies soll sicherstellen, dass Investitionsvorhaben in einem wirtschaftlich sinnvollen Umfang realisiert werden.

Die förderfähigen Maßnahmen umfassen: * Energetische Sanierungen auf Effizienzhausniveau 85 oder besser. * Maßnahmen zum Einbruchschutz. * Arbeiten zum Abbau von Barrieren (barrierefreier Umbau).

Wichtig ist, dass die Sanierungsarbeiten zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben dürfen. Zudem müssen die Anforderungen der einschlägigen KfW-Programme erfüllt sein, da die L-Bank ihre Orientierung an den aktuellen Programmbedingungen der BEG und der KfW-Förderlinie „Altersgerecht Umbauen“ vornimmt.

Konditionen der Mietwohnungsfinanzierung

Die L-Bank gewährt langfristige Darlehen mit attraktiven Konditionen. Konkrete Zinssätze werden auf Anfrage mitgeteilt, da sie sich an den aktuellen Marktbedingungen und Programmrichtlinien orientieren. Die Förderung erfolgt als zinsgünstiges Darlehen. Es gibt kein angegebenes maximales Förderhöchstlimit, jedoch ein Mindestvolumen, das Investitionen auf einem gewissen Niveau erfordert. Die Mittel können jederzeit vor Beginn der geplanten Maßnahmen beantragt werden, was eine durchgängige Fördermöglichkeit bietet.

Spezifische Angebote: Sanierung Plus und Denkmal

Neben den allgemeinen Programmen bietet die L-Bank spezifische Finanzierungen für besonders hohe Effizienzstandards oder denkmalgeschützte Gebäude an. Der Begriff "Sanierung Plus und Denkmal" bezeichnet eine energetische Sanierung, die eine Verbesserung des Gebäudebestands nahe an einem Neubaustandard erreicht.

Technische Anforderungen

Für die Förderung "Sanierung Plus" muss der Primärenergiebedarf um 30 % und der Transmissionswärmeverlust um 15 % gegenüber dem Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gesenkt werden. Auch Sanierungen, die die energetischen Anforderungen der Sanierung Plus oder Denkmal erreichen (beispielsweise durch Einhaltung spezifischer U-Werte), sind förderfähig.

Konditionen und Zuschüsse

Die Konditionen für diesen spezifischen Bereich unterscheiden sich leicht von der Standard-Energieeffizienzfinanzierung:

  • Kredithöhe: Bis zu 120.000 € für Sanierung Plus und Denkmal.
  • Sollzinssatz: 1,00 %.
  • Sollzinsverbilligung und -bindung: 10 Jahre.
  • Tilgung: 3 % per annum mit 2 tilgungsfreien Anlaufjahren.
  • Bereitstellungsfreie Zeit: 12 Monate.

Zusätzlich zu diesen Konditionen ist ein ergänzender Tilgungszuschuss durch die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) möglich. Dieser beträgt für Sanierung Plus und Denkmal 3 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag, was einem Zuschuss von bis zu 3.600 € entspricht. Auch hier ist die Ergänzung durch weitere Bundesförderungen der KfW oder des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich.

Für Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete (in Verbindung mit einem Sanierungsfahrplan) gelten gesonderte Konditionen: Die Kredithöhe beträgt hier bis zu 50.000 €. Der Tilgungszuschuss beträgt ebenfalls 3 % von maximal 50.000 €, also bis zu 1.500 €.

Weitere Förderangebote der L-Bank

Die L-Bank bietet in Baden-Württemberg eine breite Palette an Finanzierungshilfen an, die an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind. Neben den Sanierungsprogrammen existieren weitere Darlehen, die für den Wohnungsbau und die energetische Transformation relevant sind:

  • Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien: Dieses Darlehen ist für Privatpersonen gedacht, die Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien einbauen wollen.
  • Eigentumsfinanzierung BW - Z15-Darlehen: Dieses Programm unterstützt Familien auf dem Weg in die eigenen vier Wände. Es deckt Neubau, Kauf, energetische Sanierung älterer Gebäude und den Abbau von Barrieren ab.
  • Wohnen mit Kind: Langfristige Darlehen für Familien, die eine Immobilie bauen oder kaufen, und die mit anderen Fördermitteln kombinierbar sind.
  • Finanzierung Familienzuwachs - Optionsdarlehen neu: Ein Angebot für Familien, die Wohneigentum anstreben, aber keine Basisförderung in der Eigentumsfinanzierung BW erhalten.

Antragsverfahren und Voraussetzungen

Das Antragsverfahren ist auf Effizienz ausgelegt. Die Mittel für die Mietwohnungsfinanzierung können jederzeit vor Beginn der geplanten Maßnahmen beantragt werden. Eine kontinuierliche Fördermöglichkeit ist gegeben. Es ist jedoch essenziell, die Anträge vor Maßnahmenbeginn einzureichen, um eine reibungslose Bewilligung sicherzustellen.

Für alle Programme gilt, dass die Arbeiten in der Regel von einem Handwerksunternehmen durchgeführt werden müssen. Zudem muss bei energieeffizienten Sanierungen ein Energieeffizienzexperte (zu finden unter www.energie-effizienz-experten.de) hinzugezogen werden, der die Planung und die Bestätigung der erreichten Effizienzstufe übernimmt.

Die L-Bank stellt auf ihrer Website (www.l-bank.de/konditionen) Konditionenübersichten und Merkblätter mit allen Details zu den Fördervoraussetzungen und zum weiteren Verfahren bereit. Diese Unterlagen sind für eine detaillierte Planung unerlässlich.

Fazit

Die L-Bank bietet mit ihren Darlehen für Sanierung und Modernisierung in Baden-Württemberg eine tragende Säule für die energetische Aufwertung des Gebäudebestands. Durch die enge Anbindung an die Bundesförderprogramme der KfW und die Aufstockung von Tilgungszuschüssen auf Landesebene ergeben sich für Eigentümer und Investoren attraktive Finanzierungsbedingungen. Wichtig ist die Differenzierung zwischen den Programmen: Während Privatpersonen von der Energieeffizienzfinanzierung – Sanieren mit hohen Tilgungszuschüssen profitieren, zielen die Mietwohnungsfinanzierung und die Programme für Sanierung Plus und Denkmal auf größere Volumina und höhere Effizienzstandards ab. Eine frühzeitige Antragstellung und die Einhaltung der spezifischen technischen Vorgaben sind der Schlüssel zur Nutzung dieser Fördermittel.

Quellen

  1. L-Bank - Energieeffizienzfinanzierung – Sanieren
  2. Fördermittelkompass - Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Modernisierung
  3. Grantbite - Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Modernisierung
  4. L-Bank - Zusatzfinanzierung Energieeffizienz
  5. Verband Wohneigentum Baden-Württemberg - L-Bank Darlehen

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