Die Errichtung eines Dachstuhls stellt einen kritischen Meilenstein im Bauprozess eines jeden Hauses dar. Er ist nicht nur das Tragwerk für das Dach, sondern definiert auch die Statik und Sicherheit des gesamten Gebäudes. Für Bauherren und Auftraggeber ist es oft eine Herausforderung, die notwendigen Zimmermannsarbeiten korrekt auszuschreiben, um vergleichbare Angebote von Handwerksbetrieben zu erhalten und spätere Mehrkosten zu vermeiden. Eine zentrale Rolle spielt hierbei das Leistungsverzeichnis (LV). Dieser Artikel beleuchtet auf Basis der vorliegenden Informationen die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für Dachstühle, die relevanten Leistungspositionen und die Besonderheiten bei der Vergütung und Bemessung.
Grundlagen und Ziel des Leistungsverzeichnisses (LV)
Das Leistungsverzeichnis dient primär einem Zweck: Es ermöglicht dem Bauherrn, Angebote von verschiedenen Handwerksbetrieben für die Errichtung der Dachkonstruktion einzuholen und miteinander zu vergleichen. Ein Muster-LV (Leistungsverzeichnis) bietet hierfür eine strukturierte Vorlage, die alle relevanten Arbeitsgänge und Materialien abdeckt. Das Ziel ist es, eine weitgehende Übereinstimmung zwischen dem ausgeschriebenen Leistungsumfang und dem später tatsächlich errichteten Bauwerk zu gewährleisten.
Ein entscheidender Hinweis für die Erstellung eines solchen Verzeichnisses ist die Empfehlung, sich nicht in übermäßigen Details zu verlieren, solange der Bauherr unsicher ist. Beispielsweise ist es für die grundsätzliche Angebotseinholung weniger relevant, ob eine Dachschalung aus rauen Brettern oder empfohlenen OSB-Platten besteht. Solche Details werden im Zuge der Auftragserteilung oder in der Bauphase konkretisiert. Auch die exakte Dämmstärke muss im LV nicht auf den Millimeter genau festgelegt werden, da Anpassungen ohnehin möglich sind. Wichtig ist jedoch, dass alle geplanten U-Werte in den Allgemeinen Vertragsbedingungen angegeben werden.
Die Erstellung des LV basiert auf den Planungsunterlagen des Architekten oder Planers. Zu diesem Zeitpunkt sollte die Art des Dachstuhls bereits feststehen. Der Bauherr muss in der Lage sein, aus den Bauplänen abzulesen, welche Leistungspositionen für die Leistungsgruppe LG 10 Dachstuhl notwendig sind. Sollten die Pläne hierzu keine konkreten Angaben enthalten, ist der Energieausweis eine hilfreiche Quelle für Informationen zum detaillierten Dachaufbau.
Leistungsumfang und Abgrenzung der Arbeiten
Der Dachstuhl ist weit mehr als nur ein Dachtragwerk; er ist ein konstruktiver Kern des Hauses. Der Leistungsumfang im LV muss daher klar definiert sein. Dies umfasst typischerweise das Abbinden, Liefern und Aufstellen der zimmermannsmäßig gefertigten Steildachkonstruktion. Die Materialbasis ist in der Regel getrocknetes Nadelholz. Ein wesentlicher Aspekt ist die statische Berechnung. Unabhängig von den in den Plänen dargestellten Holzquerschnitten liegt die normgerechte Herstellung und statische Bemessung im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers (Zimmermanns). Dieser muss bei der Bemessung die am Bauort vorherrschenden Schneedruck- und Windlasten berücksichtigen. Als Grundlage für diese Berechnung dient die in den Leistungspositionen angegebene Seehöhe über dem Meeresspiegel.
Zum Leistungsumfang gehören auch Schutzgerüste. Dachfanggerüste und andere von den Zimmerleuten errichtete Schutzgerüste sind während der gesamten Bauzeit bis zum Abschluss aller Dacharbeiten vorzuhalten.
Wesentliche Leistungspositionen im Dachstuhl-LV
Ein detailliertes Leistungsverzeichnis für den Dachstuhl unterteilt sich in spezifische Positionen, die die verschiedenen Arbeitsgänge und Materialien auflisten. Im Folgenden werden die wichtigsten Positionen basierend auf den vorliegenden Informationen zusammengefasst.
Positionen für die Dachkonstruktion
- Pos. 10.01 Dachstuhl Satteldach: Diese Position umfasst das Abbinden, Liefern und mit geeigneten Hebegeräten aufstellen einer zimmermannsmäßig gefertigten Steildachkonstruktion aus getrocknetem Nadelholz. Die Bemessung erfolgt nach statischem Erfordernis. Die Dachneigung ist hierbei ein zu berücksichtigender Parameter.
Positionen für Unterkonstruktion und Schalung
- Pos. 10.31 Traglattung: Hierunter fällt das Liefern und Montieren der Traglattung.
- Pos. 10.32 Dachlattung 30/50 mm: Diese Position beinhaltet das Liefern und auf der Konterlattung montieren der Dachlattung, inklusive aller Befestigungsmaterialien. Der Abstand der Lattung richtet sich je nach gewählter Dachdeckung. Im Bereich von Traufe, First und Graten ist eine entsprechende Ausführung erforderlich.
- Pos. 10.33 Sparrenaufdopplung Dachvorsprung, bis 14 cm: Diese Leistung umfasst die Aufzahlung auf den Dachstuhl für das Liefern und Montieren einer bis zu 14 cm hohen Sparrenaufdopplung im Bereich der Dachvorsprünge. Dies dient der Aufdachdämmung und besteht typischerweise aus zwei Kanthölzern. Es ist zu beachten, dass diese Position bei Auswahl einer Aufsparrendämmung ins LV aufgenommen werden kann, aber nicht muss. Die ausführende Firma weiß in der Regel auch ohne diese explizite Position, welche Maßnahmen zum Schutz der Dämmung vor dem Abrutschen notwendig sind.
Positionen für Abschlüsse und Vordächer
- Pos. 10.34 Ortgangschalbrett, Windfang bis 28 mm: Diese Position deckt das Liefern und mit rostfreiem Befestigungsmaterial montieren einer Ortgangblende für die obere Einfassung mit Ortgangblech ab. Die Ausführung besteht aus einem liegenden Windbrett und einem stehenden Windfang.
- Pos. 10.35 Vordach, Holz, Satteldach: Hierbei handelt es sich um das Herstellen einer Eingangsüberdachung aus Massivholz oder Kantholz. Die Ausführung erfolgt als Satteldachkonstruktion, die zum Hauptdach passt, und nach Bemusterung und Wahl des Auftraggebers. Die Position beinhaltet alle Befestigungsmittel. Die Messung erfolgt in der Horizontalprojektion (Draufsicht).
- Pos. 10.36 Vordach, Holz, Pultdach: Diese Position entspricht im Wesentlichen der vorherigen, beschreibt aber die Ausführung als Pultdachkonstruktion.
Falls ein Eingangsvordach benötigt wird, sollte eine der beiden verfügbaren Vordach-Positionen (Sattel- oder Pultdach) im LV berücksichtigt werden. Die detaillierte Ausführung kann ebenfalls noch im Zuge der Auftragserteilung vereinbart werden. Wichtig ist, dass der Bedarf eines Vordaches und dessen Kosten im LV von Anfang an einkalkuliert werden.
Abrechnung und Bemessung
Die Art der Messung und Abrechnung ist für die Vergütung der Leistung entscheidend. Die vorliegenden Informationen treffen hierzu klare Aussagen:
- Schalung und Lattungen: Diese werden nach der tatsächlichen Fläche gemessen und abgerechnet.
- Dachkonstruktionen und Dachstühle: Diese werden in der Horizontalprojektion (Draufsicht) von Außenkante zu Außenkante ohne Abzüge gemessen.
- Zusatzflächen: Horizontal projizierte Zusatzflächen von Gauben werden zur horizontalen Dachstuhlfläche hinzugerechnet.
Die statische Berechnung und die normgerechte Herstellung liegen, wie erwähnt, in der Verantwortung des Auftragnehmers. Dieser muss bei der Bemessung des Dachstuhls und der konstruktiven Hölzer die am Bauort geforderten Schneedruck- und Windlasten berücksichtigen. Die Grundlage für die Bemessung ist die bei den Leistungspositionen angegebene Seehöhe über Meeresspiegel.
Besonderheiten bei der Ausschreibung
Ein Leistungsverzeichnis für den Dachstuhl muss nicht nur die physische Konstruktion abdecken, sondern auch begleitende Leistungen. Dazu gehören Schutzgerüste, die während der gesamten Bauzeit bis zum Abschluss aller Dacharbeiten vorzuhalten sind. Zudem ist die Bemessung ein zentraler Punkt. Während die Pläne möglicherweise Holzquerschnitte vorgeben, liegt die finale, normgerechte Bemessung in der Hand des ausführenden Unternehmens. Dieses muss die lokalen Gegebenheiten wie Schneelast und Windlast in seine Berechnungen einbeziehen.
Die Auswahl der spezifischen Dachstuhlarten (z.B. Sparrendach, Pfettendach) wird in der Regel bereits vom Planer festgelegt. Für den Bauherrn ist es wichtig, dass diese Auswahl in den Bauplänen klar ersichtlich ist, um die richtigen Leistungspositionen im LV auszuwählen. Sollte der Bauherr bei der Erstellung des LV Unterstützung benötigen, wird in den vorliegenden Informationen auf die Möglichkeit einer Bauhilfe durch den Anbieter der Muster-LV-Vorlage hingewiesen.
Fazit
Die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für den Dachstuhl ist eine anspruchsvolle, aber unverzichtbare Aufgabe im Bauprozess. Sie dient der Transparenz, der Kostenkontrolle und der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Ausführung. Ein gut strukturiertes LV, basierend auf klaren Bauplänen und den empfohlenen Leistungspositionen, bildet die Grundlage für ein faires Vergabeverfahren. Wichtige Eckpfeiler sind die korrekte Definition des Leistungsumfangs, die normgerechte Bemessung durch den Auftragnehmer unter Berücksichtigung der örtlichen Lasten sowie die klare Regelung der Mess- und Abrechnungsmodalitäten. Durch die Verwendung von Muster-LVs und die Inanspruchnahme von fachlicher Unterstützung können Bauherren sicherstellen, dass alle relevanten Arbeiten – von der Dachkonstruktion über die Schalung und Lattung bis hin zu Vordächern und Ortgängen – lückenlos erfasst und vergütet werden.