Sanierungskonzepte für Bauvorhaben: Anforderungen und Strategien nach MaRisk

Die aktuelle wirtschaftliche Lage, geprägt von Inflation, gestiegenen Energiepreisen und Lieferengpässen, stellt Unternehmen in Deutschland vor erhebliche Herausforderungen. Auch der Bausektor ist von diesen Entwicklungen betroffen. Für Bauunternehmen, Immobilienentwickler und Eigentümer von großen Bauprojekten kann eine finanzielle Schieflage schnell zur Realität werden. In solchen Krisensituationen ist die Zusammenarbeit mit Finanzierungspartnern, insbesondere Banken, von entscheidender Bedeutung. Die Banken ihrerseits sind durch strenge aufsichtsrechtliche Vorgaben, insbesondere den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), verpflichtet, Risiken zu steuern und Sanierungsprozesse strukturiert zu begleiten.

Ein zentrales Instrument in diesem Prozess ist das Sanierungskonzept. Es dient nicht nur der Bank zur Absicherung, sondern ist für das Unternehmen in der Krise der Schlüssel zur Erlangung notwendiger Finanzierungsmittel und zur erfolgreichen Überwindung der finanziellen Schwierigkeiten. Dieser Artikel beleuchtet die Anforderungen an Sanierungskonzepte aus der Perspektive der Bau- und Immobilienbranche, basierend auf den regulatorischen Rahmenbedingungen der MaRisk.

Die regulatorische Grundlage: MaRisk und ihre Bedeutung für das Bauwesen

Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sind ein zentrales Element der deutschen Bankenaufsicht. Sie setzen die Anforderungen aus Basel II und III in nationales Recht um und definieren qualitative Vorgaben für das Risikocontrolling von Kreditgebern. Für Unternehmen in der Bauwirtschaft, die sich in einer finanziellen Krise befinden, bedeutet dies, dass ihre Banken gesetzlich verpflichtet sind, eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation vorzuhalten, um ein angemessenes Management von Risiken sicherzustellen.

Wenn ein Bauunternehmen oder Immobilienprojekt in finanzielle Schwierigkeiten gerät und das Engagement für die Bank als „Problemkredit“ oder „Sanierungskredit“ eingestuft wird, greift ein spezifischer Aufgabenkatalog für den Kreditgeber. Laut MaRisk muss die Bank in der Krise des Kreditkunden verschiedene Aufgaben erfüllen, um ihr Kreditausfallrisiko zu verringern oder zu begrenzen. Dazu gehören unter anderem die Prüfung rechtlicher Risiken, die Überwachung der Sanierungsmaßnahmen und die Information der zuständigen Geschäftsleiter über den Sanierungsstand.

Für Bauunternehmen ist es daher unerlässlich, die Perspektive der Bank zu verstehen. Die Entscheidung der Bank, ein Engagement in der „Intensivbetreuung“ zu belassen und nicht in die Kreditabwicklung zu übergeben, ist an die Voraussetzung geknüpft, dass ein Sanierungskonzept vorgelegt wird. Ein solches Konzept wird von Banken nicht als Ausdruck eines „bösen Willens“ gesehen, sondern als notwendiges Instrument zur Beurteilung der Sanierungsfähigkeit und zur Sicherstellung der eigenen Risikosteuerung.

Wann ist ein Sanierungskonzept erforderlich?

Die Frage, wann genau die Vorlage eines Sanierungskonzepts notwendig wird, ist für Unternehmen entscheidend. Gemäß BTO 1.2.5 Tz. 4 MaRisk muss sich ein Institut, das die Begleitung einer Sanierung in Betracht zieht, vom Kreditnehmer ein Sanierungskonzept zur Beurteilung der Sanierungsfähigkeit vorlegen lassen. In älteren Rechtsprechungen des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde dies oft an das Vorliegen eines „Stadiums der Insolvenzreife“ geknüpft.

Eine jüngere Entscheidung des BGH (Urteil vom 12.04.2016 – XI ZR 305/14) hat die Situation jedoch präzisiert. Der BGH ließ offen, ob damit das Vorliegen eines Insolvenzeröffnungsgrundes nach den §§ 17, 19 der Insolvenzordnung (InsO) gemeint ist oder ob eine Sanierungsbedürftigkeit bereits früher gegeben sein kann. Die Konsequenz aus dieser Rechtsunsicherheit für die Praxis ist, dass Kreditinstitute Sanierungskonzepte bereits dann fordern sollten, wenn sich ein Kreditnehmer in einem „krisenhaften Stadium“ befindet. Für Bauprojekte bedeutet das: Warten Sie nicht, bis die Insolvenz unmittelbar droht. Frühzeitigigkeit ist der Schlüssel, um Vertrauen bei der Bank zu schaffen und Handlungsspielräume zu erhalten.

Anforderungen an ein Sanierungskonzept in der Bauwirtschaft

Ein Sanierungskonzept muss, gemäß der Rechtsprechung des BGH und den Vorgaben der MaRisk, in sich schlüssig sein, von den tatsächlichen Gegebenheiten ausgehen und ernsthafte Aussicht auf Erfolg haben. Zudem muss es die Bereinigung sämtlicher Verbindlichkeiten umfassen. Die Anforderungen an den Inhalt sind detailliert und müssen exakt erfüllt werden.

Für Unternehmen im Bau- und Immobiliensektor, die ein solches Konzept erstellen (müssen), sind folgende vier Kernbereiche abbildbar:

  1. Wirtschaftliche Ausgangssituation: Hier müssen rechtliche Verhältnisse (z. B. Gesellschaftsstruktur), der Unternehmenszweck, die relevanten Märkte und Produkte dargestellt werden. Im Bauwesen ist dies essenziell, um die Position des Unternehmens am Markt zu verdeutlichen. Auch die interne Organisation und der technische Stand der Produktionsverfahren (z. B. Baumaschinen, IT-Systeme) sowie Investitionsschwerpunkte müssen beschrieben werden.
  2. Status der wirtschaftlichen Verhältnisse: Eine detaillierte Analyse der Liquiditäts-, Vermögens- und Ertragslage ist unerlässlich. Für Bauunternehmen bedeutet dies, den Bestand an laufenden Projekten, offene Rechnungen, Wert von Grundstücken und Maschinen sowie die aktuelle Cash-Flow-Situation transparent darzulegen.
  3. Darstellung der Krisenursachen: Das Konzept muss offenlegen, welche internen und externen Faktoren zur Krise führten. War es eine Fehlplanung, Korruption, oder waren es externe Faktoren wie die Explosion von Rohstoffpreisen oder Lieferkettenprobleme, die in der Branche aktuell allgegenwärtig sind?
  4. Maßnahmen zur Überwindung der Krise: Dies ist der strategische Teil. Hier werden die Schritte beschrieben, die zur Sanierung führen sollen. Dies umfasst operative Maßnahmen (z. B. Kostensenkung, Verkauf von Tochtergesellschaften, Fokussierung auf Kerngeschäft), aber auch finanzielle Maßnahmen (z. B. Umschuldung, Eigenkapitalzuführung). Planrechnungen und ein detaillierter Zeitplan für die Umsetzung der Sanierungsschritte sind hier zwingend erforderlich.

Ein spezielles Instrument zur Erfüllung dieser Anforderungen ist das nach IDW S6 erstellte Sanierungskonzept. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat mit dem Standard S6 einen Rahmen für die Darstellung einer Sanierungschance geschaffen. Die Vorlage eines solchen Konzepts erfüllt in der Regel die regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen der MaRisk und wird von Banken als hoher Qualitätsstandard anerkannt.

Der BGH verlangt zudem eine positive Fortführungsprognose, die sich in der Regel auf einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren erstreckt. Diese Zeitspanne hängt von der Branche, dem Geschäftsmodell und dem Stadium der Krise ab. Für Bauprojekte bedeutet dies, dass die Finanzplanung über diesen Horizont hinaus dargestellt und plausibilisiert werden muss.

Forbearance-Maßnahmen und die Rolle der Bank

Im Rahmen der Sanierungsbearbeitung spielen sogenannte „Forbearance-Maßnahmen“ eine wichtige Rolle. Darunter versteht man Zugeständnisse der Bank gegenüber dem Kreditnehmer, die bei normaler Kreditwürdigkeit nicht gewährt worden wären. Dies können Stundungen, Zinsreduzierungen oder die Umwandlung von Verbindlichkeiten in Beteiligungen sein. Die MaRisk regelt, wie Banken solche Maßnahmen handhaben müssen.

Für das Bauunternehmen ist es wichtig zu verstehen, dass die Bank solche Maßnahmen nur auf Basis eines tragfähigen Sanierungskonzepts gewähren wird. Die Bank muss sicherstellen, dass die Maßnahmen nicht nur die Rettung des Unternehmens, sondern auch die Sicherung der eigenen Forderungen dienen. Die Notwendigkeit und Qualität von Sanierungsgutachten werden von der Bank genau geprüft. Ebenso müssen Informationspflichten eingehalten werden, wie etwa Ad-hoc-Berichterstattung und der Kreditrisikobericht, um die Bank jederzeit über relevante Entwicklungen zu informieren.

Die Umsetzung und Überwachung: Ein fortlaufender Prozess

Die Erstellung des Sanierungskonzepts ist nur der Anfang. Gemäß BTO 1.2.5 Tz. 5 MaRisk ist die Umsetzung des Konzepts fortlaufend zu überwachen. Diese Überwachungspflicht trifft primär die Bank, aber das Unternehmen muss die Voraussetzungen dafür schaffen.

Die Überwachung der Sanierung im Bauwesen umfasst mehrere Aspekte: * Kontrolle der Maßnahmeneinleitung: Prüft die Bank, ob die angekündigten Sanierungsmaßnahmen tatsächlich eingeleitet wurden? Wurde der Zeitplan eingehalten? * Regelmäßige Umsetzungskontrolle: Während des gesamten Sanierungsprozesses ist die Bank zur Kontrolle verpflichtet. Dies geschieht oft durch Soll-Ist-Vergleiche. Bauunternehmen sollten daher ihre internen Kontrollmechanismen (z. B. monatliche Projektstatusreports, Liquiditätsvorschauen) so aufsetzen, dass sie der Bank die nötigen Daten transparent liefern können. * Umgang mit Abweichungen: Weichen die realen Entwicklungen von der Planung ab (z. B. Verzögerungen bei Projektabschlüssen, höhere Materialkosten), müssen diese Abweichungen in ihren Ursachen und Auswachwirkungen erfasst und analysiert werden. Die Erkenntnisse müssen in einer Fortschreibung oder Anpassung des Sanierungskonzepts münden. Ein starres Festhalten am ursprünglichen Plan ist in der Krise oft kontraproduktiv; Flexibilität und Anpassungsfähigkeit sind gefragt.

Ein entscheidender Punkt ist die Erkenntnis, wann eine Sanierung aussichtslos ist. Wenn erkennbar wird, dass das Sanierungskonzept nicht zur Sanierung führen wird, müssen die Sanierungsmaßnahmen abgebrochen werden. Eine Fortsetzung aussichtsloser Sanierungsversuche ist mit einer besonderen Gefährdung der Drittgläubiger verbunden und kann zu Haftungsrisiken für die Geschäftsleiter führen.

Verschärfte Anforderungen: MaRisk-Novelle und EBA-Leitlinien

Die regulatorische Landschaft ist nicht statisch. Die jüngste MaRisk-Novelle und die EBA-Leitlinien (EBA/GL/2020/06) haben die Anforderungen an die Kreditvergabe und -überwachung weiter verschärft. Für Bauunternehmen bedeutet dies, dass Banken ihre Prozesse noch strikter ausrichten müssen.

Ein zentrales Element ist die klare Funktionstrennung zwischen Markt (Vertrieb) und Marktfolge (Risikomanagement). Dies soll Interessenkonflikte vermeiden und objektive Kreditentscheidungen sicherstellen. Für Kreditnehmer in der Krise bedeutet dies, dass Anträge und Sanierungskonzepte einer sehr kritischen Prüfung durch die Marktfolge unterliegen.

Zudem werden höhere Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung gestellt. Neben der detaillierten Analyse der Kapitaldienstfähigkeit – also der Fähigkeit, Zinsen und Tilgungen zu bedienen – sind verstärkt ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales, Governance) in die Risikobewertung einzubeziehen. Für die Bauwirtschaft ist dies von hoher Relevanz. Aspekte wie Energieeffizienz von Gebäuden, soziale Verantwortung in der Lieferkette (z. B. Arbeitsbedingungen auf Baustellen) oder die Unternehmensführung (Transparenz, Compliance) beeinflussen zunehmend die Kreditentscheidung. Ein Sanierungskonzept, das diese Aspekte nicht berücksichtigt, könnte von modernen Banken als unvollständig bewertet werden.

Die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die Kreditvergabeprozesse ist laut MaRisk ausdrücklich gefordert. ESG-Faktoren beeinflussen die Adressenausfallrisiken. Ein Bauunternehmen, das beispielsweise stark von fossilen Brennstoffen abhängt oder in Regionen tätig ist, die besonderen Umweltrisiken ausgesetzt sind, muss in seinem Sanierungskonzept darlegen, wie es diese Risiken minimiert.

Fazit

Für Unternehmen im Bau- und Immobiliensektor, die sich in einer finanziellen Krise befinden, ist das Sanierungskonzept kein optionaler Zusatz, sondern eine zwingende regulatorische und strategische Notwendigkeit. Es ist das zentrale Instrument, um Banken von der eigenen Zukunftsfähigkeit zu überzeugen und notwendige Finanzszenerien zu sichern.

Die Anforderungen sind hoch und detailliert. Von der transparenten Darstellung der wirtschaftlichen Ausgangslage über die präzise Analyse der Krisenursachen bis hin zur Erstellung eines plausiblen, in sich schlüssigen Maßnahmenplans mit einem klaren Zeitrahmen über drei bis fünf Jahre hinweg – jeder Schritt muss sorgfältig geplant und dokumentiert werden. Die Einbindung von ESG-Kriterien und die Berücksichtigung der verschärften Bankenregulierung (MaRisk, EBA-Leitlinien) sind dabei unerlässlich.

Ein professionell erstelltes Sanierungskonzept, idealerweise basierend auf dem IDW S6 Standard, signalisiert der Bank nicht nur Transparenz und Ernsthaftigkeit, sondern auch die Fähigkeit zur strategischen Steuerung in schwierigen Zeiten. Die fortlaufende Überwachung und die Bereitschaft, das Konzept bei Abweichungen anzupassen, sind entscheidend für den Erfolg des Sanierungsprozesses. Unternehmen, die diesen Anforderungen proaktiv und mit professioneller Unterstützung nachkommen, erhöhen ihre Chancen, die Krise zu überstehen und gestärkt aus ihr hervorzugehen.

Quellen

  1. Genoakademie - Webinar MaRisk im Kreditgeschäft
  2. TWI MP - Sanierungskonzept Bank
  3. LSPartner - Finanzierungen in Krisenzeiten
  4. FCH Gruppe - Strengere Kreditvergabestandards

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