Die energetische Sanierung von Immobilien ist in Deutschland nicht nur ein wichtiger Schritt zur Steigerung des Wohnkomforts und der Werterhaltung, sondern auch eine finanzielle Herausforderung. Um Eigentümer bei dieser Investition zu unterstützen, hat der Gesetzgeber verschiedene Förderprogramme aufgelegt. Das Ziel ist klar: Bis zum Jahr 2050 soll der deutsche Gebäudebestand nahezu klimaneutral sein. Für Hausbesitzer bedeutet dies, sich frühzeitig über die Möglichkeiten der staatlichen Unterstützung zu informieren, um die maximale Förderung für ihre Sanierungsmaßnahmen zu erhalten.
Dieser Artikel beleuchtet die aktuellen Förderlandschaften, die bis in das Jahr 2025 und darüber hinaus gelten. Wir analysieren die verschiedenen Programme, deren Fördersätze, Boni und die Konditionen, unter denen Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern die höchstmöglichen Zuschüsse und Tilgungszuschüsse erhalten. Im Mittelpunkt stehen die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die KfW-Förderungen und steuerliche Vergünstigungen.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die zentrale Säule der staatlichen Unterstützung ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie wurde geschaffen, um Sanierungen zu Effizienzhaus-Standards zu fördern und den Heizungstausch attraktiv zu gestalten. Die BEG gliedert sich in drei Teilprogramme:
- Einzelmaßnahmen (BEG EM): Diese fördert spezifische Sanierungsarbeiten wie die Dämmung von Wänden, Decken und Dächern, den Austausch von Fenstern und Außentüren oder die Optimierung der Heizungsanlage.
- Wohngebäude (BEG WG): Hier geht es um die umfassende Sanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus-Standard. Dies ist der Weg zur maximalen Förderung bei einer Komplettsanierung.
- Nichtwohngebäude (BEG NWG): Dieses Programm ist für die Sanierung von gewerblichen Immobilien vorgesehen.
Wichtig für Eigentümer ist die Unterscheidung zwischen Zuschüssen und Krediten. Die BEG EM bietet vor allem Zuschüsse an, während die BEG WG oft in Kombination mit KfW-Krediten und Tilgungszuschüssen arbeitet.
Förderquoten und Boni beim Heizungstausch
Der Austausch alter Heizungen ist eine der effizientesten Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs. Seit 2024 gelten neue, attraktive Förderquoten, die durch verschiedene Boni ergänzt werden können. Die maximale Förderquote für eine neue Heizung setzt sich wie folgt zusammen:
- Grundförderung: 30 % der Investitionskosten.
- Klima-Geschwindigkeitsbonus: Zusätzliche 20 %, wenn der Heizungstausch bis zum Jahr 2028 erfolgt.
- Einkommensabhängiger Bonus: Weitere 30 % für Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr.
In der Summe ergibt sich daraus eine maximale Förderquote von 70 % der förderfähigen Kosten. Diese Quote ist jedoch auf einen Betrag von 30.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt. Bei einer maximalen förderfähigen Investitionssumme von 30.000 Euro bedeutet das eine maximale Fördersumme von 21.000 Euro.
Für den Einbau von Wärmepumpen gibt es zudem einen Innovationsbonus von 5 %, der die Förderung weiter erhöhen kann. Die Bundesregierung plant zudem, die Förderung für nachhaltige Heizungssysteme, die mindestens zu 65 % auf erneuerbaren Energien basieren (z. B. Wärmepumpen, Solarthermie, Anschluss an Wärmenetze), zwischen 2024 und 2025 durch einen Geschwindigkeitsbonus von bis zu 25 % zu erhöhen. Auch hier ist eine maximale Förderung von 75 % vorgesehen.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Ein zentraler Hebel für eine höhere Förderung ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser Plan wird von einem zertifizierten Energieberater erstellt und legt einen detaillierten, schrittweisen Weg zur vollständigen Sanierung der Immobilie fest. Führt man eine Sanierungsmaßnahme im Rahmen eines iSFP durch, erhöht sich der Fördersatz um 5 %.
Ein entscheidender Vorteil des iSFP ist die Erhöhung der förderfähigen Kosten. Während ohne iSFP maximal 30.000 Euro förderfähig sind, können mit einem solchen Plan Investitionen bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit gefördert werden. Dies ist besonders bei umfangreichen Sanierungen relevant, um die maximale Fördersumme von 21.000 Euro (bei Heizungstausch) oder entsprechende Höchstbeträge bei Effizienzhaus-Sanierungen auszuschöpfen.
KfW-Förderung: Tilgungszuschüsse und Kredite
Die KfW-Förderbank spielt eine entscheidende Rolle bei der Finanzierung von Komplettsanierungen. Im Gegensatz zu den reinen Zuschüssen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) im Rahmen der BEG EM bietet die KfW Kredite an, bei denen ein Teil des Kredits als Tilgungszuschuss erlassen wird. Dieser Zuschuss ist ein echtes Geldgeschenk, das die Kreditsumme reduziert.
Die höchsten Beträge für Effizienzhäuser
Die höchsten Förderbeträge fließen für Hausbesitzer, die ihre Immobilie zu einem KfW-Effizienzhaus sanieren. Das Programm „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ ist hier das zentrale Instrument. Die maximale Kreditsumme wurde auf 120.000 Euro erhöht. Der Tilgungszuschuss hängt vom erzielten Effizienzhaus-Standard ab. Generell gilt: Je höher die Effizienz, desto höher der Zuschuss.
Eine wichtige Rolle spielt die Effizienzhaus-Klasse 85 (EH 85), die den Mindestanspruch für KfW-Förderungen bei energetischen Sanierungen bildet. Für die höheren Klassen steigt der Tilgungszuschuss signifikant an. Eine Besonderheit ist die Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse sowie die Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse. Für diese Standards beträgt der Tilgungszuschuss 25 % von einem Kreditbetrag von maximal 150.000 Euro, was einer maximalen Förderung von 37.500 Euro pro Wohneinheit entspricht. Auch das Effizienzhaus 40 (Standard) wird mit 20 % Tilgungszuschuss (max. 24.000 Euro) gefördert.
Für Denkmalgeschützte Gebäude oder Gebäude mit besonderen Anforderungen gibt es spezielle Status mit niedrigeren Anforderungen, um eine Förderung zu erhalten.
Baubegleitung und Fachplanung
Eine qualifizierte Baubegleitung ist entscheidend für den Erfolg einer Sanierung und wird ebenfalls gefördert. Ein Energieeffizienz-Experte übernimmt hier Aufgaben zur Qualitätssicherung und fachlichen Kontrolle. Die Förderung für Fachplanung und Baubegleitung beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben.
Für Ein- und Zweifamilienhäuser im Rahmen der BEG EM sind maximal 5.000 Euro förderfähig, was einem Zuschuss von bis zu 2.500 Euro entspricht. Bei Mehrfamilienhäusern (ab 3 WE) liegt der maximale förderfähige Betrag bei 20.000 Euro (2.000 Euro pro WE), der Zuschuss beträgt somit bis zu 10.000 Euro. Im Rahmen der Effizienzhaus-Sanierung (BEG WG) sind für Ein- und Zweifamilienhäuser bis zu 10.000 Euro förderfähig (Zuschuss bis 5.000 Euro), für Mehrfamilienhäuser bis zu 40.000 Euro (Zuschuss bis 20.000 Euro).
Steuerliche Förderung als Alternative
Neben den direkten Zuschüssen und Krediten gibt es die Möglichkeit der steuerlichen Förderung. Diese wird über die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt realisiert und ist vor allem für Eigentümer attraktiv, die keine direkte Förderung beantragen möchten oder deren Einkommen zu hoch für einkommensabhängige Boni ist.
Die steuerliche Förderung für energetische Sanierungen erlaubt es, die entstandenen Kosten abzusetzen und so erhebliche Steuerersparnisse zu erzielen. Für Einzelmaßnahmen kann der Hausbesitzer maximal 40.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen. Dies entspricht 20 % der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre (jeweils 7 % in den ersten beiden Jahren und 6 % im dritten Jahr). Gefördert werden unter anderem die Wärmedämmung von Wänden, Decken und Dächern, der Austausch von Fenstern und Außentüren, der Einbau von Lüftungsanlagen sowie die Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese steuerliche Förderung zeitlich begrenzt ist. Sie gilt für Maßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2019 und vor dem 1. Januar 2026 durchgeführt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rückkehr zu den bisherigen Sätzen vorgesehen, sofern keine neuen Regelungen getroffen werden.
Förderung für Einzelmaßnahmen und spezifische Heizungstypen
Nicht jede Sanierung muss eine Komplettsanierung sein. Viele Eigentümer beginnen mit Einzelmaßnahmen. Auch hierfür gibt es spezifische Fördersätze, die im Rahmen der BEG EM gelten. Die Tabelle gibt einen Überblick über die Fördersätze für verschiedene Heizungstypen, wobei zu beachten ist, dass die Datenlage teils widersprüchlich ist und die genauen Konditionen variieren können.
| Einzelmaßnahme | Fördersatz (Basis) | Heizungstausch-Extra | Extra-Bonus |
|---|---|---|---|
| Solarthermie | 25 % | 10 % | |
| Biomasse | 10 % | 10 % | Nur in Kombination mit Solarthermie |
| Wärmepumpe | 25 % | 10 % | 5 % für effiziente WP oder Kältemittel |
| Brennstoffzelle | 25 % | 10 % |
Die Förderung für Biomasseheizungen hat im Vergleich zu früheren Jahren deutliche Kürzungen erfahren. Statt bisher maximal 33.000 Euro können nur noch bis zu 12.000 Euro als Zuschuss beantragt werden. Der iSFP-Bonus von 5 % auf die Basisförderung ist für Einzelmaßnahmen entfallen.
Austauschpflichtige Heizungsanlagen
Gesetzlich vorgeschrieben ist der Austausch alter Heizungen in bestimmten Fällen. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) legt fest, dass Konstanttemperaturkessel mit einer Nennleistung zwischen vier und 400 Kilowatt nach 30 Jahren Betriebszeit ausgetauscht werden müssen. Diese Regelung ist sinnvoll, da viele der rund 21 Millionen Heizkessel in Deutschland alt und ineffizient sind. Jeder zweite Heizkessel ist älter als 20 Jahre. Ein Austausch lohnt sich daher nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch zur Senkung der Energiekosten und zur Nutzung von Förderungen.
Nachhaltigkeitszertifizierung und NH-Klasse
Ein zunehmend wichtiger Aspekt in der Förderlandschaft ist die Nachhaltigkeit. Für Effizienzhäuser mit NH-Klasse (Nachhaltigkeits-Klasse) gelten besondere Anforderungen. Ein Antrag für ein Effizienzhaus mit NH-Klasse (sowohl im Neubau als auch in der Sanierung) ist erst dann zulässig, wenn für den jeweiligen Gebäudetyp das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) verfügbar ist und mindestens eine akkreditierte Zertifizierungsstelle veröffentlicht wurde.
Seit der Novellierung der BEG zum 1. Januar 2023 besteht die NH-Klasse auch für Bestandsgebäude. Dies ermöglicht eine energetische Sanierung von Wohngebäuden auf den EH-55-Standard mit Nachhaltigkeitszertifizierung. Die Förderung für die NH-Klasse ist identisch mit der Erneuerbare-Energien-Klasse und bietet einen Tilgungszuschuss von 25 % auf einen Kreditbetrag von bis zu 150.000 Euro, was einer maximalen Förderung von 37.500 Euro entspricht.
Fazit: Strategie zur Maximierung der Förderung
Die maximale Förderung für eine Sanierung zu erreichen, erfordert eine sorgfältige Planung und die Kenntnis der aktuellen Programme. Die Kombination aus BEG EM, BEG WG, KfW-Krediten und Tilgungszuschüssen sowie steuerlichen Vergünstigungen bietet ein breites Spektrum an Unterstützungsmöglichkeiten.
Für eine maximale Förderung sollten Eigentümer folgende Punkte beachten:
- Kombination nutzen: Die höchsten Summen erzielt man durch eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus 40 (Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeits-Klasse) mit einem KfW-Kredit und Tilgungszuschuss von 25 % (bis zu 37.500 Euro).
- Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen: Dieser erhöht die förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro und den Fördersatz um 5 %.
- Geschwindigkeitsbonus wahrnehmen: Beim Heizungstausch bis 2028 können 20 % Extra-Förderung fließen.
- Einkommensbonus prüfen: Bei einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro sind zusätzliche 30 % möglich, was die maximale Förderung für eine neue Heizung auf 70 % (bzw. 75 % mit Innovationsbonus) treibt.
- Baubegleitung einplanen: Die Förderung von 50 % für die qualifizierte Begleitung sichert die Qualität und bringt zusätzliche Zuschüsse.
Es ist ratsam, sich vor Beginn der Sanierungsarbeiten frühzeitig bei der KfW und dem BAFA zu informieren und die Anträge zu stellen, da die Fördermittel begrenzt sind und die Konditionen sich ändern können. Die aktuelle Förderlandschaft bietet hervorragende Möglichkeiten, die hohen Investitionskosten einer Sanierung zu senken und gleichzeitig den Wert der Immobilie nachhaltig zu steigern.