Die Bekämpfung von multiresistenten Erregern (MRE) wie Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) stellt einen zentralen Aspekt der modernen Krankenhaushygiene und Infektionsprävention dar. Die vorliegenden Informationen, entnommen aus Quellen des Hygienenetzwerks Südostniedersachsen, der KBV, des MRE-Netzwerke NRW sowie des MRE-PLUS-Netzwerks der Region Hannover, beleuchten die Strukturen, rechtlichen Rahmenbedingungen und Prozesse, die in Deutschland, mit einem Schwerpunkt auf Niedersachsen, etabliert wurden. Diese Maßnahmen sind essenziell, um die Verbreitung resistenter Keime einzudämmen und die Patientensicherheit zu gewährleisten.
Das folgende Kapitel widmet sich detailliert den strategischen Ansätzen, den diagnostischen Verfahren und den Sanierungsprotokollen, die im Zusammenhang mit MRSA in niedersächsischen Gesundheitseinrichtungen zur Anwendung kommen.
Die Bedeutung von MRE-Netzwerken
Die Etablierung regionaler Netzwerke ist ein fundamentaler Baustein der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART), die erstmals 2008 veröffentlicht und 2015 aktualisiert wurde. Diese Strategie zielt darauf ab, den Einsatz von Antibiotika zu optimieren und die Resistenzlage zu kontrollieren. In diesem Kontext sind die MRE-Netzwerke in Niedersachsen von entscheidender Bedeutung.
Struktur und Aufgaben regionaler Netzwerke
Regionale Netzwerke, wie das Hygienenetzwerk Südostniedersachsen oder das MRE-PLUS-Netzwerk der Region Hannover, dienen der Vernetzung von Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten und Gesundheitsämtern. Ihre Aufgabe ist es, einheitliche Handlungsempfehlungen zu entwickeln, den Informationsaustausch zu fördern und die Umsetzung von Hygienestandards zu überwachen. Die Quellen verweisen auf das Metanetzwerk am Niedersächsischen Landesgesundheitsamt, das eine Übersicht über die Netzwerkbildung in Niedersachsen gibt.
Die Zusammenarbeit in solchen Netzwerken ermöglicht es, regionale Strategien gegen resistente Keime zu formulieren und die Diagnostik sowie Sanierung von MRSA-Trägern flächendeckend zu koordinieren. Dies ist besonders wichtig, da Patienten oft zwischen verschiedenen Einrichtungen (Krankenhaus, Arztpraxis, Pflegeheim) wechseln und eine konsistente Überwachung nur im Netzwerk möglich ist.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Ein zentraler rechtlicher Rahmen ist das Infektionsschutzgesetz, das am 08. Juni 2011 durch den Bundesrat verabschiedet wurde. Dieses Gesetz enthält zahlreiche Änderungen, die für Krankenhäuser und andere Gesundheitsversorger gleichermaßen wichtig sind. In Niedersachsen ist zusätzlich die Niedersächsische Krankenhaushygieneverordnung (NMedHygVO) zu beachten, die spezifische Anforderungen an die Hygiene in Krankenhäusern stellt.
Diese gesetzlichen Grundlagen bilden die Legitimation für die durchgeführten Screenings und Sanierungen und definieren die Verantwortlichkeiten der beteiligten Akteure.
Diagnostik und Screening von MRSA
Die effektive Bekämpfung von MRSA beginnt mit einer konsequenten Diagnostik. Das Screening zielt darauf ab, MRSA-Träger frühzeitig zu identifizieren, um eine Weiterverbreitung des Erregers zu verhindern.
Risikokonstellationen und Indikationen
Die Notwendigkeit eines Screenings ergibt sich meist aus dem Entlassungsbericht eines Krankenhauses oder aus einer vorliegenden Risikokonstellation. Laut den vorliegenden Empfehlungen müssen Patienten mit einem erhöhten Risiko abgestrichen werden. Dazu gehören insbesondere Patienten, die aus einem Krankenhaus entlassen wurden, in dem MRSA auftritt, oder Patienten mit vorangegangenen MRSA-Infektionen.
In der Arztpraxis kann der Vertragsarzt durch Abstrichentnahme einen MRSA-Nachweis führen. Typische Prädiktionsstellen (Orte, an denen der Erreger gehäuft vorkommt) sind die Nasenvorhöfe, der Rachen und Wunden. Bei der Statuserhebung ist es entscheidend, den Kolonisationsstatus der Hauptbesiedlungsstellen (Nasenvorhof, Rachen, Achseln, Leiste oder Rektum, ggf. Wunde) zu erheben, falls dieser nicht bereits bekannt ist.
Zeitliche Intervalle der Kontrolluntersuchungen
Die Häufigkeit und der Zeitpunkt der Abstrichuntersuchungen variieren je nach Behandlungskontext (stationär vs. ambulant). * Stationäre Behandlung: Im Krankenhaus werden Kontrollabstriche typischerweise nach einem Monat, zwischen dem 3. und 6. Monat sowie nach 12 Monaten durchgeführt. * Ambulante Behandlung: In der Arztpraxis erfolgen Kontrollabstriche zwischen dem 3. und 6. Monat sowie, wenn möglich, 12 Monate nach der Sanierung.
Es ist darauf hinzuweisen, dass bei der ambulanten Betreuung die Abstrichergebnisse von vorangegangenen Krankenhausaufenthalten berücksichtigt werden müssen, um eine lückenlose Dokumentation des Status zu gewährleisten.
Sanierungsbehandlung und Phasenmodell
Liegt ein Nachweis einer MRSA-Trägerschaft vor und liegen keine sanierungshemmenden Faktoren vor, wird eine Sanierungsbehandlung (Eradikationstherapie) eingeleitet. Die Empfehlungen zur medikamentösen Behandlung und den begleitenden desinfizierenden Maßnahmen folgen einem strukturierten Phasenmodell.
Phase A: Screening (Erfassung des Status)
In dieser Phase wird der aktuelle Besiedlungsstatus erfasst. Wie oben erwähnt, müssen die Hauptbesiedlungsstellen abgestrichen werden, um sicherzustellen, dass eine Besiedlung vorliegt und um die Ausgangssituation für die Therapie zu definieren.
Phase B: Behandlung (Sanierung)
Wenn keine sanierungshemmenden Faktoren vorliegen, beginnt die eigentliche Sanierung. Zu den sanierungshemmenden Faktoren zählen unter anderem: * Infizierte Wunden * Dialysepflicht * Laufende antibiotische Therapie
Diese Faktoren müssen vor Beginn der Sanierung ausgeschlossen werden, da sie den Erfolg der Behandlung beeinträchtigen könnten. Die Sanierungsbehandlung umfasst in der Regel die lokale Desinfektion der Besiedlungsstellen (z. B. mit Nasensalbe und Desinfektionsmitteln) in Kombination mit einer systemischen Antibiotikatherapie.
Phase F: Frei (Erfolgskontrolle)
Die Erfolgskontrolle ist entscheidend, um den Status "MRSA-frei" zu bestätigen. Nach 12 Monaten und negativen MRSA-Abstrichen gilt der sanierte Patient als MRSA-frei. Wichtig ist jedoch: Auch wenn der Patient als "frei" gilt, bleibt eine positive MRSA-Anamnese bestehen. Das bedeutet, dass bei einer erneuten Aufnahme in ein Krankenhaus ein erneutes Screening durchgeführt und bis zum Ausschluss einer Besiedlung prophylaktisch isoliert werden muss. Diese Vorsichtsmaßnahme ist notwendig, da eine erneute Besiedlung jederzeit möglich ist.
Abrechnung und Vergütung der Leistungen
Für Vertragsärzte ist die korrekte Abrechnung der Leistungen im Zusammenhang mit MRSA von großer Bedeutung. Seit dem 01. April 2012 wird die Diagnostik und Sanierung von MRSA-Trägern im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) teilweise vergütet.
Gebührenordnungspositionen (GOP)
Die Leistungen für die Diagnostik und die ambulante Eradikationstherapie von MRSA werden nach den GOP 30940 bis 30956 im EBM-Abschnitt 30.12 abgerechnet. Für die Abrechnung der Laborleistungen (GOP 30954 und 30956) ist eine spezielle Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zur Berechnung von Leistungen des Abschnitts 32.3.10 erforderlich.
Eine Übersicht der relevanten GOP und deren Bewertung (Punktwerte) liegt den Quellen bei. Beispiele für GOP sind: * 30940: Erhebung des MRSA-Status eines Risikopatienten (38 Punkte, 1x im Behandlungsfall). * 30942: Behandlung und Betreuung eines Risikopatienten, der Träger von MRSA ist (128 Punkte, 1x im Behandlungsfall, höchstens 1x je Sanierungsbehandlung). * 30944: Aufklärung und Beratung eines Risikopatienten.
Zur Abrechnung ist oft eine Genehmigung der KV erforderlich. Zudem müssen den Patienten Merkblätter ausgehändigt werden, die über MRSA informieren. Solche Merkblätter werden von den MRE-Netzwerken (z. B. MRE-Netzwerke NRW) bereitgestellt.
Ökonomische und epidemiologische Bedeutung
Die Notwendigkeit der strengen Kontrollmaßnahmen wird durch die epidemiologische und ökonomische Bedeutung von MRSA unterstrichen. Der Erreger Staphylococcus aureus verursacht weltweit die häufigsten Ansteckungen in Krankenhäusern. Der Anteil von MRSA am Staphylococcus aureus in Deutschland ist in den vergangenen Jahren auf ein hohes Niveau von rund 25 Prozent angestiegen und hat sich dort stabilisiert.
Jede schwere MRSA-Infektion führt zu einer signifikanten Erhöhung der Sterblichkeit. Ökonomisch gesehen verursacht eine solche Infektion durchschnittliche Mehrkosten von 6.000 bis 20.000 Euro pro Fall. Diese enormen Kosten und die Gefahr für die Patientensicherheit rechtfertigen den Aufwand für die in den Netzwerken organisierte Prävention und Sanierung.
Datenerhebung und Surveillance
Um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu bewerten, ist eine kontinuierliche Datenerhebung notwendig. Die Quellen verweisen auf verschiedene Datenbanken und Monitoring-Systeme: * ARS (Antibiotika Resistenz Surveillance): Am Robert-Koch-Institut. * ARMIN (Antibiotika-Resistenz-Monitoring in Niedersachsen): Ein spezifisches Monitoring in Niedersachsen.
Zudem wird der Antibiotikaverbrauch in Deutschland im "Bericht über den Antibiotikaverbrauch und die Verbreitung von Antibiotikaresistenzen in der Human- und Veterinärmedizin in Deutschland" (GERMAP 2015) erfasst. Diese Daten sind entscheidend, um Trends zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu steuern.
Fazit
Die Bekämpfung von MRSA erfordert ein hohes Maß an Koordination, Disziplin und standardisierten Abläufen. Die in den Quellen dargestellten Strukturen in Niedersachsen – bestehend aus regionalen MRE-Netzwerken, klar definierten Screening-Zeitpunkten, einem strukturierten Sanierungsmodell und einer spezifischen Vergütung im EBM – zeigen einen systematischen Ansatz zur Eindämmung multiresistenter Erreger.
Für die beteiligten Akteure, von den Krankenhäusern bis hin zu den niedergelassenen Ärzten, sind die Einhaltung der Hygieneverordnungen (NMedHygVO), die korrekte Anwendung der diagnostischen Verfahren und die saubere Dokumentation der Sanierungsphasen (A bis F) zentrale Aufgaben. Trotz der Stabilisierung der MRSA-Rate auf einem hohen Niveau bleibt die konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen der einzige Weg, um die Patientensicherheit zu gewährleisten und die enormen volkswirtschaftlichen Kosten zu begrenzen. Die in den Netzwerken etablierten Informationsblätter und Handlungsempfehlungen stehen dabei als wichtige Arbeitshilfen zur Verfügung.