Die Kolonisation mit Methicillin-resistenten Staphylococcus-aureus-Stämmen (MRSA) stellt im Gesundheitswesen eine erhebliche Herausforderung für den Infektionsschutz und das betriebliche Gesundheitsmanagement dar. Besonders die Betreuung von Beschäftigten, die mit diesen resistenten Erregern besiedelt sind, liegt im Spannungsfeld verschiedener gesetzlicher Regelungen und erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Betriebsärzten und Hygienefachpersonal. Trotz jahrelanger Empfehlungen und wissenschaftlicher Erkenntnisse bestehen bei den beteiligten Akteuren jedoch oft Unsicherheiten hinsichtlich des korrekten Vorgehens, der Zuständigkeiten und der rechtlichen Rahmenbedingungen. Dieser Artikel beleuchtet auf Basis vorliegender Fachdaten die aktuelle Situation, die bestehenden Handlungsleitlinien und die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Präventions- und Sanierungsmaßnahmen.
Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten
Die Betreuung MRSA-positiver Beschäftigter im Gesundheitsdienst bewegt sich rechtlich in einem komplexen Geflecht. Zwei wesentliche gesetzliche Regelungen stehen hierbei im Vordergrund: Die Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Verbindung mit der Biostoffverordnung und das Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Die ArbMedVV regelt die arbeitsmedizinische Vorsorge zum Schutz der Beschäftigten vor biologischen Arbeitsstoffen. Die Umsetzung fällt in den Verantwortungsbereich des Betriebsarztes. Demgegenüber steht das IfSG, das dem Schutz der Patienten vor nosokomialen Infektionen und der Verhinderung der Weiterverbreitung resistenter Krankheitserreger dient. Die Umsetzung des IfSG obliegt dem Gesundheitsamt und dem Hygienefachpersonal. Eine explizit geregelte Zusammenarbeit aller Akteure bei der Betreuung kolonisierter MRSA-Träger fehlt bislang. Diese fehlende Schnittstellendefinition führt in der Praxis zu Verunsicherungen und erschwert ein einheitliches Vorgehen.
Vorgehensweise bei MRSA-positivem Personal
Empfehlungen und Standards
Grundlage für Personalscreening und Sanierungsmaßnahmen in Deutschland sind bis heute die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) aus dem Jahr 1999. Diese dienen als Maßstab für das Vorgehen in medizinischen Einrichtungen. Später, etwa 10 Jahre nach Veröffentlichung der KRINKO-Empfehlungen, hat das Robert Koch-Institut (RKI) spezielle Fragestellungen, wie etwa Auflagen für eine Weiterarbeit während der Dekolonisation, aufgegriffen.
In der Praxis zeigt sich, dass in vielen Einrichtungen Standards zum Umgang mit MRSA-kolonisierten Beschäftigten existieren. Laut einer Umfrage gibt es in 65 % der Einrichtungen entsprechende Standards. Allerdings existieren diese zum Zeitpunkt der Abstrichabnahme nur in 15 % der Einrichtungen. Dies deutet auf eine Lücke zwischen der allgemeinen Regelung und der konkreten Anwendung im Rahmen des Screenings hin.
Screening und Sanierung
Das Vorgehen bei einem positiven Abstrichbefund ist weitgehend standardisiert: In 79 % der Einrichtungen wird grundsätzlich eine Sanierung empfohlen. Lediglich in 7 % der Einrichtungen wird eine Sanierung erst bei Vorliegen bestimmter Risikofaktoren aufseiten des Beschäftigten (z. B. geschwächte Immunabwehr, Schwangerschaftswunsch, Beschwerdesymptomatik) oder bei engem Kontakt mit gefährdeten Patienten angeraten. Die Zuständigkeit für die Koordinierung der Sanierungsmaßnahmen ist in 62 % der Betriebe geklärt. Hierbei übernimmt in 41 % der Betriebe die Hygienefachkraft – alleine oder zusammen mit der Pflegedienstleitung – die Rolle der Koordination. In 36 % der Betriebe ist der Betriebsarzt, oft in Kombination mit der Hygienefachkraft, dem Hausarzt oder der Pflegedienstleitung, zuständig.
Weiterarbeit und Auflagen
Ein zentraler Aspekt ist die Frage nach der Möglichkeit der Weiterarbeit während der Kolonisation oder nach einer Sanierung. Es gilt der Grundsatz, dass allein aus einem MRSA-Nachweis keine generellen Tätigkeits- oder Beschäftigungsverbote abgeleitet werden können. Voraussetzung für patientennahe Tätigkeiten ist die Einhaltung der allgemeinen Basishygienemaßnahmen unter Berücksichtigung der Lokalisation der Besiedlung und der Risiken für die Patienten.
In 70 % der betreuten Einrichtungen gelten für MRSA-kolonisierte Beschäftigte Auflagen bei der Fortführung der Tätigkeit. Diese Auflagen unterscheiden sich jedoch im Grad der Einschränkung: * In 6 % der Einrichtungen wird die Weiterarbeit untersagt, solange Verlaufsabstriche positiv sind. * In 10 % der Einrichtungen wird die Beachtung der Standardhygiene oder die Anwendung von speziellen Schutzmaßnahmen bei Risikotätigkeiten zur Auflage gemacht. * In knapp der Hälfte der Einrichtungen (45 %) ist die Fortführung der Tätigkeit bei Einhaltung der Standardhygiene und Anwendung spezieller Schutzmaßnahmen bei Risikotätigkeiten möglich.
Sollten Zweifel an der Einsatzfähigkeit eines Beschäftigten bestehen, wird empfohlen, dies durch ein innerbetriebliches Gremium zu klären.
Spezifische Schutzmaßnahmen für Beschäftigte
Zum Schutz der Patienten müssen besiedelte Beschäftigte bestimmte Maßnahmen beachten. Grundsätzlich soll bei medizinischem Personal die MRSA-Dekolonisierung angestrebt werden, gegebenenfalls nach qualifizierter Beratung. Die konkreten Maßnahmen richten sich nach der Lokalisation der Besiedlung:
- Nasen-Rachen-Raum: Bei einer aktuell bestehenden MRSA-Besiedlung in diesem Bereich und gleichzeitigem respiratorischen Infekt (z. B. viral) ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Patientenkontakt erforderlich.
- Wunden: Ist eine Wunde mit MRSA besiedelt, muss diese sekretdicht abgedeckt sein.
- Hände: Bei MRSA-Besiedlung an den Händen (z. B. Ekzem) müssen bei Patientenkontakt Handschuhe getragen werden.
Diese Maßnahmen sind notwendig, um eine Übertragung auf Patienten zu verhindern, ohne die betroffenen Mitarbeiter pauschal von ihrer Tätigkeit auszuschließen.
Betreuung in der Praxis
Rolle von Betriebsarzt und Hygienefachpersonal
Die Betreuung der MRSA-kolonisierten Beschäftigten obliegt in 39 % der Einrichtungen dem Betriebsarzt. Für das MRSA-Personalscreening sind 15 % der Betriebsärzte verantwortlich. Eine Information der Betriebsärzte über positive MRSA-Befunde bei Abstrichuntersuchungen erfolgt in 62 % der Betriebe.
Eine Analyse aus dem Jahr 2011 ergab, dass 73 Betriebsärzte (35 %) im Durchschnitt vier MRSA-kolonisierte Beschäftigte betreuten. Die betroffenen Beschäftigten waren überwiegend in Kliniken und Altenpflegeheimen tätig, seltener in Heimen für Menschen mit Behinderungen oder in ambulanten Pflegediensten. Vereinzelt wurden auch Beschäftigte in Physiotherapie- und Tierarztpraxen genannt.
Herausforderungen und Lösungsansätze
Trotz der genannten Empfehlungen und der Existenz betriebsinterner Regelungen bleibt die Praxis komplex. Es besteht bei den Beteiligten nach wie vor Unsicherheit über das richtige Vorgehen. Hinzu kommt ein erheblicher wirtschaftlicher Aspekt: Weder die gesetzliche Krankenversicherung noch die gesetzliche Unfallversicherung leisten einen finanziellen Ausgleich für die präventive Sanierung der Mitarbeiter oder die Eindämmung eines Ausbruchs. Aus arbeitsmedizinischer Sicht wird daher eine versicherungsrechtliche Lösung gefordert, um die notwendigen Maßnahmen nachhaltig abzusichern.
Fazit
Die Kolonisation von medizinischem Personal mit MRSA ist ein komplexes Thema, das eine interdisziplinäre Zusammenarbeit erfordert. Obwohl mit den KRINKO-Empfehlungen und den Ergänzungen des RKI ein fundierter Handlungsrahmen existiert, sind die praktische Umsetzung und die Abstimmung zwischen Betriebsärzten, Hygienefachpersonal und Pflegedienstleitungen noch mit Herausforderungen verbunden. Die fehlende explizite gesetzliche Regelung der Zusammenarbeit und die ungelöste Frage der Finanzierung präventiver Maßnahmen stellen dabei zentrale Hindernisse dar. Ziel muss es sein, transparente, einheitliche Standards in den Einrichtungen zu etablieren, die sowohl den Schutz der Beschäftigten als auch die Sicherheit der Patienten gewährleisten, ohne die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Einrichtungen zu überfordern.
Quellen
- Dulon M, Haamann F, Nienhaus A: Involvement of occupational health specialists in the management of persistent MRSA colonization of healthcare workers in Germany – a survey. J Occup Med Toxicol 2013; 7: 8.
- Kaminski A, Kammler J, Wick M, Muhr G, Kutscha-Lissberg F: Transmission of methicillin-resistant Staphylococcus aureus among hospital staff in a German trauma centre. J Bone Joint Surg 2007; 89-B: 642–645.
- Kappstein I: Empfehlungen der „Richtlinie“ – was mache ich anders? Teil 3. Krankenhaushygiene up2date 4. 2009; DOI 10.1055/s-0029-1214763.
- KRINKO: Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen. Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am RKI. Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 1999; 42: 954–958.
- LGL Bayern: FAQ MRE-Arbeitsschutz.
- Nienhaus A, Kesavachandran C, Wendeler D, Haamann F, Dulon M: Infectious diseases in healthcare workers – an analysis of the standardized data set of a German compensation board. J Occup Med Toxicol 2012; 7: 8.
- RKI – Robert Koch-Institut: Kontrolle der Weiterverbreitung von MRSA – Personal im Gesundheitsdienst als Carrier. Epidemiol Bull 2008; 36: 303–311.
- von Baum H, Dettenkofer M, Föll M, Heeg P, Sernetz S, Wendt C: Consensus-Empfehlung Baden-Württemberg: Umgang mit MRSA-positivem Personal. Hyg Med 2008; 33: 25–29.