Die Bekämpfung antibioticaresistenter Erreger stellt die medizinische Rehabilitation vor besondere Herausforderungen. Insbesondere Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) erfordern standardisierte Vorgehensweisen, um einerseits die Sicherheit von Patienten und Personal zu gewährleisten und andererseits den Rehabilitationsanspruch nicht zu gefährden. Die vorliegenden Informationen aus bayerischen Gesundheitsbehörden und Fachgremien beleuchten die Rahmenbedingungen, Screening-Strategien und Basishygienemaßnahmen, die für einen einheitlichen Umgang mit multiresistenten Erregern (MRE) in der Rehabilitation und im Gesundheitswesen notwendig sind.
Die Herausforderung Multiresistente Erreger in der Rehabilitation
Die Versorgung von Patienten mit multiresistenten Erregern (MRE), insbesondere MRSA, in stationären Einrichtungen der Rehabilitation wurde im Jahr 2009 innerhalb verschiedener regionaler MRE-Netzwerke Bayerns als problematisch und wenig einheitlich thematisiert. Diese Unschärfe im Vorgehen birgt Risiken für die Patientensicherheit und die Verbreitung von Resistenzen.
Um einen möglichst einheitlichen und dem tatsächlichen Risiko angepassten Umgang mit MRSA in der Rehabilitation zu fördern, der gleichzeitig dem Anspruch auf Rehabilitation Rechnung trägt, wurde im Jahr 2010 unter dem Dach der Bayerischen Landesarbeitsgemeinschaft Multiresistente Erreger (LARE) und in Abstimmung mit der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) die LARE-Arbeitsgruppe Reha (LARE-AG Reha) gegründet. Ziel dieser Gründung war die Erstellung eines Rahmenhygieneplans, der als Leitfaden für die Praxis dient.
Rahmenhygieneplan und Standardisierung
Der Entwurf des "Rahmenhygieneplans MRSA in der medizinischen Rehabilitation" aus dem Jahr 2012 markiert einen zentralen Punkt in der Standardisierung. Er dient als Vorlage für Einrichtungen, um ihre internen Hygienepläne zu gestalten. Die Notwendigkeit eines solchen Plans ergab sich aus der festgestellten Diskrepanz in der Handhabung von MRSA-Patienten zwischen verschiedenen Regionen und Einrichtungen.
Ein einheitliches Vorgehen ist essenziell, da die Rehabilitation oft Patienten aufnimmt, die unmittelbar aus der Akutversorgung kommen und dort bereits als MRSA-positiv identifiziert wurden oder bei denen ein entsprechendes Risiko besteht. Der Rahmenplan berücksichtigt dabei die Balance zwischen infektionspräventiven Maßnahmen und der Notwendigkeit, Rehabilitationstherapien uneingeschränkt durchführen zu können.
Empfehlungen zum Screening auf MRSA und 4-MRGN
Eine Kernkomponente der Prävention ist das gezielte Screening, also die aktive Suche nach Besiedlungen oder Infektionen mit resistenten Keimen. Die bayerischen Behörden haben hierzu spezifische Empfehlungen veröffentlicht.
Screening auf MRSA
Die Empfehlungen zum Screening von MRSA (Stand: November 2023) legen nahe, dass eine systematische Testung bei bestimmten Risikogruppen notwendig ist. Dies umfasst typischerweise: * Patienten mit vorherigen MRSA-Nachweisen oder -Infektionen. * Patienten, die aus Einrichtungen mit hoher MRSA-Prävalenz kommen. * Patienten mit spezifischen Risikofaktoren wie langfristiger Antibiotikatherapie oder liegenden Wunden.
Das Screening ermöglicht es, Besiedlungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Kontakt- oder Schutzisolierungsmaßnahmen einzuleiten, bevor es zu einer Weiterverbreitung in der Rehabilitationseinrichtung kommt.
Screening auf 4-MRGN
Neben MRSA gewinnen multiresistente gramnegative Bakterien (4-MRGN) an Bedeutung. Die Empfehlungen zum Screening auf 4-MRGN (Stand: November 2023) rücken diese Erregergruppe in den Fokus. Da gramnegative Erreger oft schwerer zu bekämpfen sind und ein breiteres Resistenzspektrum aufweisen können, ist ein Screening hier ebenfalls ein wichtiger Baustein der Hygiene.
Sanierung und Dekolonisierung
Das Ziel der Sanierung ist die Beseitigung einer Besiedlung (Dekolonisierung), um das Risiko für eigene Infektionen und die Weitergabe an Dritte zu senken.
Sanierung bei MRSA-Nachweis
Die Empfehlungen zur Sanierung von Patienten mit MRSA-Nachweis (Stand: November 2023) beschreiben das Vorgehen zur Befreiung von dem Erreger. Eine Sanierung ist oft Voraussetzung für den elektiven Zugang zu Rehabilitationseinrichtungen oder die Entlassung aus der Akutversorgung in die ambulante Pflege. Typische Maßnahmen, die in solchen Empfehlungen beschrieben werden, umfassen in der Regel: * Nasenbehandlung: Anwendung von Desinfektionsmitteln oder Antibiotika-Salben in der Nase (Nasendekolonisierung). * Hautdekontamination: Verwendung von Waschlotionen oder Duschgels mit antiseptischen Wirkstoffen (z.B. Chlorhexidin). * Umgebungsdesinfektion: Gründliche Reinigung und Desinfektion der persönlichen Umgebung des Patienten.
Besondere Situationen: Mütter und Neugeborene
Ein spezieller Aspekt ist die Dekolonisierung bei Nachweis von MRSA oder 4-MRGN bei Müttern und gesunden Neugeborenen (Stand: November 2023). In diesem sensiblen Bereich gelten besondere Vorsichtsmaßnahmen, um eine Übertragung auf das Kind oder von dem Kind auf andere zu verhindern, ohne unnötige medizinische Eingriffe bei gesunden Neugeborenen vorzunehmen.
Basishygienemaßnahmen als Fundament
Unabhängig von Screening und Sanierung bilden Basishygienemaßnahmen das Fundament der Infektionsprävention. Die Bereitstellung von Merkblättern und Leitfäden hierzu unterstreicht ihre Bedeutung.
Allgemeine Basishygienemaßnahmen
Die Basishygienemaßnahmen (Stand: 14.07.2011) umfassen die etablierten Regeln der Krankenhaushygiene: * Händedesinfektion: Die korrekte und konsequente Anwendung von Händedesinfektionsmitteln vor und nach Patientenkontakt. * Tragen von Schutzausrüstung: Je nach Risiko das Verwenden von Einmalhandschuhen, Schutzkitteln und Masken. * Umgang mit kontaminierter Wäsche und Instrumenten: Sichere Entsorgung und Aufbereitung.
Basishygienemaßnahmen im Patiententransport
Ein oft unterschätzter Risikofaktor ist der Transport von Patienten. Die Empfehlungen zum Transport (Stand: 25.09.2018) adressieren die Sicherstellung der Hygiene während der Verlegung innerhalb der Einrichtung oder bei externen Transfers. Dazu gehören die Desinfektion von Transportmitteln (z.B. Rollstühlen, Tragen) nach Gebrauch und das Einhalten von Schutzmaßnahmen während des Transports.
Multiresistente Erreger in Pflegeeinrichtungen und häuslicher Pflege
Die Übertragung von MRSA aus dem Krankenhaus in Alten- und Pflegeeinrichtungen oder die häusliche Pflege ist ein kritischer Punkt in der Versorgungskette. Merkblätter für diese Bereiche (Stand: 09.12.2011) definieren Verantwortlichkeiten und Vorgehensweisen, um die Sicherheit in diesen Übergängen zu gewährleisten. Ebenso werden Leitlinien für den weiterbehandelnden Arzt bereitgestellt, um die Kontinuität der Hygienemaßnahmen sicherzustellen.
Transport und Mobilität von Personen mit MRE
Ein spezifisches Kapitel im Infektionsschutz betrifft die Mobilität von Personen, die mit resistenten Erregern besiedelt sind. Die Frage, ob Personen mit multiresistenten Erregern von Patientenfahrdiensten und Taxen transportiert werden können, wird in den Merkblättern für den Rettungsdienst und den öffentlichen Verkehr thematisiert.
Infektionstransporte im Rettungsdienst Bayern
Für den Rettungsdienst gelten klare Regeln bezüglich Infektionstransporten (Merkblatt, Stand: unbekannt, aber im Kontext der anderen Dokumente einzuordnen). Die Vorgaben dienen dem Schutz des Rettungsdienstpersonals und der Vermeidung einer Verbreitung von Erregern im öffentlichen Raum. Dazu gehört die korrekte Kennzeichnung der Transporte und das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung.
Umgang mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Dienstleistern
Für den normalen Transport (z.B. Taxi, Patientenfahrdienst) gelten in der Regel keine strikten Verbote, solfern Basishygienemaßnahmen eingehalten werden. Die Merkblätter geben hierzu Orientierung, um Ängste abzubauen und gleichzeitig das Risiko minimieren. Die Entscheidung über die Nutzung solcher Dienste hängt oft vom Allgemeinzustand des Patienten und der Art der Besiedlung ab.
Leitfaden für den gezielten Umgang mit Antibiotika
Ein weiterer wichtiger Aspekt im Umgang mit resistenten Erregern ist die Verantwortung des Einzelnen beim Einsatz von Antibiotika. Der "Leitfaden für den gezielten Umgang mit Antibiotika" (verfügbar über die LARE) sensibilisiert für das Problem der Resistenzentwicklung durch unnötigen oder unsachgemäßen Einsatz von Antibiotika. Ein rationeller Umgang ist die Basis, um die Wirkung von Antibiotika auch für die Zukunft zu erhalten.
Fazit
Die Versorgung von Patienten mit MRSA und anderen multiresistenten Erregern in der Rehabilitation erfordert ein hohes Maß an Standardisierung und Hygienebewusstsein. Durch die Gründung der LARE-AG Reha und die Bereitstellung umfassender Rahmenhygienepläne und Merkblätter wurden in Bayern die Weichen für einen einheitlichen und sicheren Umgang mit diesen Erregern gestellt.
Zentrale Elemente sind das gezielte Screening zur Risikoerkennung, strukturierte Sanierungsmaßnahmen zur Eliminierung von Besiedlungen und die konsequente Einhaltung von Basishygienemaßnahmen in allen Bereichen – von der Station bis zum Patiententransport. Besonders die Übergänge zwischen Akutversorgung, Rehabilitation und häuslicher Pflege erfordern eine sorgfältige Koordination. Ergänzt wird dies durch Aufklärung über den verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika. Nur durch ein solches, multidisziplinäres Vorgehen kann die Patientensicherheit gewährleistet und die Verbreitung von Resistenzen eingedämmt werden.