MRSA, das Akronym für Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus, stellt eine erhebliche Herausforderung im klinischen und ambulanten Bereich dar. Die Besiedelung mit diesem resistenten Keim erfordert spezifische Sanierungsmaßnahmen, um die Übertragung auf andere Patienten oder das Auftreten von Infektionen zu verhindern. Der vorliegende Artikel beleuchtet den umfassenden Prozess der MRSA-Sanierung, basierend auf den medizinischen Leitlinien und Abrechnungsrichtlinien der ärztlichen Versorgung. Er richtet sich an Fachkreise und informierte Patienten über die strukturierten Phasen der Eradikationstherapie, die verwendeten Medikamente und die organisatorischen Anforderungen an die Behandlung.
Grundlagen der MRSA-Besiedelung und Diagnostik
Die Identifikation eines MRSA-Trägers ist der erste Schritt einer erfolgreichen Sanierung. Laut den vorliegenden Informationen erfolgt die Diagnostik entweder durch Entlassungsberichte von Krankenhäusern oder durch eigenständige Abstrichentnahme durch den Vertragsarzt. Mögliche Prädiktionsstellen für eine Besiedelung sind die Nasenvorhöfe, der Rachen, Wunden sowie Achseln, Leiste oder Rektum. Liegt ein MRSA-Risiko vor, muss der Status erhoben werden, falls kein aktueller Besiedlungsstatus vorliegt.
Die ärztliche Tätigkeit im Zusammenhang mit MRSA unterliegt strengen qualitativen Anforderungen. Ärztinnen und Ärzte benötigen eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung MRSA. Fachliche Voraussetzungen sind die Zusatzweiterbildung „Infektiologie“ oder die Teilnahme an anerkannten Fortbildungen, wie der CME-Fortbildung der KBV „Diagnostik und ambulante Eradikationstherapie von MRSA-Risikopatienten“.
Die Phasen der Sanierungsbehandlung
Die MRSA-Sanierung folgt einem standardisierten Fünf-Phasen-Schema. Dieses Schema gewährleistet eine systematische Vorgehensweise von der initialen Diagnostik bis zur langfristigen Kontrolle.
Phase A: Screening (Statuserhebung)
Das Screening ist die Grundlage der Therapie. Es wird erhoben, wenn ein Patient ein MRSA-Risiko hat und der Besiedlungsstatus der Hauptlokalisationsstellen (Nasenvorhof, Rachen, Achseln, Leiste/Rektum, ggf. Wunde) unbekannt oder veraltet ist. Ziel ist es, eine Kolonisation sicher nachzuweisen oder auszuschließen, bevor therapeutische Maßnahmen eingeleitet werden.
Phase B: Behandlung (Sanierung)
Sobald eine MRSA-Trägerschaft festgestellt ist und keine sanierungshemmenden Faktoren vorliegen, beginnt die eigentliche Sanierungsbehandlung. Zu den Hinderungsgründen für eine Sanierung zählen beispielsweise infizierte Wunden, Dialysepflicht oder eine laufende antibiotische Therapie.
Die Behandlung ist individuell angepasst und besteht aus der Anwendung antimikrobieller Substanzen an den betroffenen Körperstellen. Das Kernstück der lokalen Sanierung bildet dabei die antibiotische Nasensalbe. Diese wird in der Regel dreimal täglich angewendet. Ergänzend können je nach Bedarf eine Rachenspülung oder Tabletten (systemische Therapie) sowie ein desinfizierendes Shampoo oder eine Haarspülung zum Einsatz kommen. Die Dauer dieser intensiven Behandlungsphase beträgt in der Regel zwischen drei und fünf Tagen.
Phase C: Pause
Nach Abschluss der medikamentösen Behandlung folgt eine Pause. Diese Phase ist zwingend notwendig, da sonst Rückstände antimikrobieller Substanzen die Abstrichergebnisse verfälschen und fälschlicherweise ein negatives Ergebnis suggerieren könnten. Die Dauer der Pause beträgt laut Robert Koch-Institut (RKI) in der Regel drei Tage, sie kann sich jedoch auch über zwei bis vier Tage erstrecken.
Phase D: Erfolgskontrolle
Nach der Pause erfolgt die Überprüfung des Sanierungserfolgs. Die Anforderungen an die Kontrolle variieren je nach Behandlungsumfeld: * Im Krankenhaus: Es müssen drei Abstriche an drei aufeinander folgenden Tagen an allen zuvor MRSA-positiven Lokalisationen erfolgen. * In der Arztpraxis: Reicht zunächst eine Abstrichkontrolle aus.
Es wird empfohlen, mit dem Labor die Möglichkeit des teilweisen „Poolens“ (Zusammenfassung) der Abstrichtupfer zu besprechen, um die Effizienz zu steigern. Das primäre Ziel ist der Nachweis, dass der Patient MRSA-frei ist.
Phase E: Kontrollabstriche
Die Sanierung ist nicht mit einmaliger Negativität abgeschlossen. Da bekannt ist, dass sich bis zu 50 Prozent der Sanierten innerhalb eines Jahres wiederbesiedeln, sind regelmäßige Kontrollabstriche notwendig. * Stationäre Behandlung: Kontrollen nach einem Monat, zwischen dem 3. und 6. Monat sowie nach 12 Monaten. * Ambulante Behandlung: Kontrollabstriche zwischen dem 3. und 6. Monat sowie wenn möglich 12 Monate nach der Sanierung.
Phase F: Frei
Erst nach 12 Monaten und negativen MRSA-Abstrichen gilt ein Patient als MRSA-frei. Wichtig ist jedoch, dass eine positive MRSA-Anamnese bestehen bleibt. Bei einer späteren Aufnahme in ein Krankenhaus muss der Patient erneut gescreent und bis zum Ausschluss einer Besiedelung prophylaktisch isoliert werden.
Medikamentöse und begleitende Maßnahmen
Die medikamentöse Therapie der MRSA-Sanierung ist primär lokal und systemisch ausgerichtet.
Lokale Antiseptika und Antibiotika
Die antibiotische Nasensalbe ist das zentrale Element der lokalen Behandlung. Sie wird appliziert, um die Besiedelung in den Nasenvorhöfen, einem Hauptreservoir von Staphylococcus aureus, zu eliminieren. Zusätzlich kommen desinfizierende Shampoos und Haarspülungen zum Einsatz, um die Hautflora, insbesondere im Axillar- und Schambereich, zu sanieren.
Systemische Therapie
In bestimmten Fällen (z.B. Rachenspülung, Tabletten) wird die lokale Therapie systemisch ergänzt. Die Wahl der Tabletten oder Spülungen richtet sich nach dem Antibiogramm, um die Wirksamkeit gegen den resistenten Keim zu gewährleisten.
Begleitende Hygienemaßnahmen
Während der Sanierungsphase sind strikte Hygienemaßnahmen einzuhalten, um eine Rekontamination oder Ausbreitung zu verhindern. Diese umfassen: * Wäsche: Täglicher Wechsel von Kleidung, Bettwäsche und Körperpflege-Utensilien (Handtücher, Waschlappen). * Persönliche Gegenstände: Desinfektion oder Austausch von Rasierern, Zahnbürsten, losen Zahnprothesen und In-Ear-Kopfhörern. * Deoroller: Verbot der Nutzung während der Sanierung. * Atemtrainingsgeräte: Tägliches Verwerfen des Systems. * Schlafapnoe-Masken: Tägliche Aufbereitung nach Herstellerangaben.
Die Wundbehandlung von MRSA-infizierten oder kolonisierten Wunden erfolgt streng nach ärztlicher Anordnung, ggf. in Absprache mit einer Wund- oder Enterostoma-Therapeutin. Es wird betont, dass unter einer MRSA-wirksamen Antibiotikatherapie Kontrollabstriche nicht sinnvoll sind.
Abrechnung und Vergütung nach EBM
Für Vertragsärzte mit Genehmigung der KV regelt der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) im Abschnitt 30.12 die Abrechnung der MRSA-Leistungen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die relevanten Gebührenordnungspunkte (GOP) und deren Bewertung:
| GOP | Beschreibung | Bewertung (Punkte) |
|---|---|---|
| 30940 | Erhebung des MRSA-Status eines Risikopatienten (bis sechs Monate nach stationärer Entlassung) | 38 (1x im Behandlungsfall) |
| 30942 | Behandlung und Betreuung eines Risikopatienten (MRSA-Träger oder Kontaktperson) | 128 (1x im Behandlungsfall, max. 1x je Sanierungsbehandlung) |
| 30944 | Aufklärung und Beratung eines Risikopatienten (10 Minuten) | 128 je vollendete 10 Minuten (max. 2x je Sanierungsbehandlung) |
| 30946 | Abklärungs-Diagnostik einer Kontaktperson nach erfolgloser Sanierung | 30 (1x im Behandlungsfall) |
| 30948 | Teilnahme an einer MRSA-Fall- und/oder regionalen Netzwerkkonferenz | 86 (1x im Behandlungsfall) |
| 30950 | Bestätigung einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich(e) | 19 (1x am Behandlungstag, max. 2x im Behandlungsfall) |
| 30952 | Ausschluss einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich(e) | 19 (1x am Behandlungstag, max. 2x im Behandlungsfall) |
| 30954 | Gezielter MRSA-Nachweis auf chromogenem Selektivnährboden | 51 |
| 30956 | Nachweis der Koagulase und/oder des Clumpingfaktors (nur bei positivem 30954) | Kein spezifischer Wert genannt, Teil der Identifikation |
Hinweis zur Laborleistung: Für die GOP 30954 und 30956 ist eine Genehmigung zur Berechnung von Leistungen des Abschnitts 32.3.10 erforderlich. Zudem muss den Patienten ein Merkblatt zu MRSA ausgehändigt werden, Informationen hierzu bieten oft MRE-Netzwerke (z.B. MRE-Netzwerke NRW).
Fazit
Die MRSA-Sanierung ist ein komplexer, aber strukturierter Prozess, der hohe Compliance des Patienten und ärztliche Expertise erfordert. Der Erfolg basiert auf einem sorgfältigen Screening, einer konsequenten lokalen und ggf. systemischen Therapie (insbesondere mit antibiotischer Nasensalbe) und einer langfristigen Nachsorge durch Kontrollabstriche. Trotz der Bemühungen ist das Risiko einer Rebesiedelung mit bis zu 50 Prozent innerhalb eines Jahres hoch, weshalb die Einhaltung der Kontrollintervalle und die Information des Patienten über seine positive Anamnese auch nach erfolgreicher Sanierung essenziell bleiben. Die transparente Abrechnung über den EBM Abschnitt 30.12 ermöglicht eine adäquate Vergütung der aufwendigen Diagnostik und Therapie.