Die historische Altstadt von Naumburg (Saale) befindet sich in einem fortlaufenden Transformationsprozess, der geprägt ist von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, der Wiederbelebung leerstehender Immobilien und komplexen rechtlichen Regelungen für Grundstückseigentümer. Seit der Wende hat die Stadt Naumburg strategische Wege beschritten, um den Verfall der Bausubstanz aufzuarbeiten und die Attraktivität des Stadtzentrums zu erhöhen. Für Eigentümer, Investoren und Bauinteressenten ergeben sich hieraus vielfältige Chancen, aber auch Pflichten, die im Folgenden detailliert beleuchtet werden.
Dieser Artikel beleuchtet den Status der Stadtsanierung, die rechtlichen Aspekte der Sanierungsgebiete und Ausgleichsbeträge sowie konkrete Verkaufsoffensiven der Stadt Naumburg zur Revitalisierung der Altstadt.
Das Sanierungsgebiet „ALTSTADT“: Historie und Zielsetzung
Die Stadt Naumburg (Saale) hat einen großen Teil ihrer Altstadt als förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet ausgewiesen. Die Satzung für das Sanierungsgebiet „ALTSTADT“ wurde bereits am 12. August 1994 vom Stadtrat beschlossen. Die Ausweisung erfolgte auf Basis einer umfassenden „Vorbereitenden Untersuchung“, in der Missstände und Mängel im Gebiet erfasst wurden. Der Fokus lag dabei insbesondere auf der Bausubstanz von Gebäuden, Straßen, Wegen und Plätzen. Ziel der Maßnahme ist die Behebung der erfassten Substanz- und Funktionsmängel.
Das Sanierungsgebiet erstreckt sich über eine Fläche von 58,05 Hektar. Seit 1990 hat sich in der historischen Altstadt vieles zum Positiven entwickelt. Eine Vielzahl von Straßen, Plätzen und Grünanlagen wurde saniert, und viele Gebäude konnten modernisiert und instand gesetzt werden. Diese Entwicklung wurde durch den Einsatz von Städtebaufördermitteln des Bundes, des Landes sowie der Stadt Naumburg maßgeblich unterstützt. Alle Maßnahmen in den Jahren von 1990 bis 2023 tragen dazu bei, die Altstadt lebenswerter und attraktiver zu gestalten, was sich wiederum positiv auf den Wert der im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke auswirkt.
Rechtliche Rahmenbedingungen: Ausgleichsbeträge und deren Ablösung
Ein zentraler Aspekt der Sanierung für Eigentümer ist die Thematik der Ausgleichsbeträge. Im Zuge der Sanierung entsteht für Grundstückseigentümer eine Zahlungspflicht, die sogenannte Ausgleichsbetragspflicht. Diese Pflicht entsteht, wenn das Sanierungsgebiet aufgehoben wird. In Naumburg war ursprünglich geplant, die Sanierungssatzung spätestens bis zum 31. Dezember 2023 aufzuheben.
Um den Eigentümern Planungssicherheit zu geben und die Sanierung finanziell zu unterstützen, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14. September 2016 die vorzeitige Ablösung der Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet „ALTSTADT“ mit Abschlägen beschlossen. Nach § 154 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde die Ablösung im Ganzen vor Abschluss der Sanierung zulassen.
Die Regelung in Naumburg sah folgende Abschläge für eine freiwillige, vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages vor:
- 2016, 2017 und 2018: 10 % Abschlag
- 2019: 5 % Abschlag
- Ab 2020 (bis zum Jahr 2023): Keine Abschläge mehr
Die freiwillige Ablösung vor Aufhebung des Sanierungsgebietes bietet Vorteile für den Eigentümer (Klarheit über die finanzielle Belastung und Nutzung des Abschlags) und für die Stadt Naumburg (finanzielle Planbarkeit).
Hinweis: In den zur Verfügung gestellten Datenquellen ist unklar, ob die Aufhebung des Sanierungsgebietes zum 31.12.2023 tatsächlich erfolgt ist oder ob Fristen verlängert wurden. Die Informationen basieren auf dem Stand der Beschlüsse und Gesetze bis 2023. Eigentümer sollten den aktuellen Status direkt bei der Stadtverwaltung erfragen.
Verkaufsoffensive „Dieses Haus will LEBEN“
Ein prägnantes Beispiel für die aktive Stadtentwicklung ist das Altstadtprojekt „Dieses Haus will LEBEN“. Ziel dieser Initiative ist die Entrümpelung von Schrottimmobilien und die Wiederbelebung leerstehender Gebäude. Die Stadt Naumburg arbeitet hierbei eng mit dem Sanierungsträger und Treuhänder, der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH aus Weimar, zusammen.
Im Rahmen der Verkaufsoffensive wurden Gebäude angeboten, die im Laufe der vergangenen 18 Jahre Altstadtsanierung entweder als Sanierungsvermögen im Eigentum der Stadt verblieben oder von der DSK von Privaten/Dritten übernommen, zwangsersteigert und gekauft wurden (Treuhandliegenschaftsvermögen).
In der ersten Aktion standen 15 qualifizierte Grundstücke zum Erwerb durch Private/Dritte zur Verfügung. Die Objekte wurden in den Straßen- und Gassenzügen der Stadt mit Planen ausgewiesen. Dabei wurden innerhalb eines Straßenzuges jeweils nur ein Objekt mit einer großen Plane (Hauptobjekt) und die verbleibenden Objekte mit kleinen Planen (Nebenobjekte) gekennzeichnet, um die Aufmerksamkeit gezielt zu lenken.
Ein besonderer Fokus der Verkaufsoffensive liegt auf der Abgabe an Selbstnutzer. Ein gelungenes Beispiel für diese Strategie ist der Othmarsweg. Dort wurden nicht nur die Häuser saniert, sondern durch deren Sanierung auch der Straßenzug mit neuem Leben erfüllt. Die Neugestaltung des Othmarsweges im Jahr 2016 rundet das Gesamtkonzept ab und zeigt ein aktuelles Beispiel gelungener Stadtsanierung in Naumburg. Die Stadt fördert Sanierungsanstrengungen und hat bereits zwei Dutzend Häuser an den Mann gebracht.
Demografischer Wandel und soziale Aspekte der Sanierung
Die Sanierungsmaßnahmen in Naumburg finden vor dem Hintergrund eines demografischen Wandels statt. Die Bevölkerungszahl ist seit dem Höchststand von über 40.000 Einwohnern im Jahr 1950 stetig gesunken. 2014 lebten in Naumburg (inklusive der zugehörigen Dörfer und Ortsteile) noch ca. 24.540 Menschen.
Trotz dieses langfristigen Trends zeichnet sich aktuell ein leichtes Wachstum ab: Es gibt wieder mehr Kinder und mehr Zuzüge als Wegzüge. Die Stadt reagiert konsequent auf diesen Wandel. Der Oberbürgermeister Bernward Küper betont, dass der Zuzug von Flüchtlingen eine Chance darstellt und bereits mehrere Afrikaner als Hilfshausmeister unbürokratisch in Lohn und Brot gestellt wurden. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, Leerstand zu reduzieren und soziale Stabilität in den sanierten Quartieren zu erhalten.
Konkrete Sanierungsarbeiten: Beispiel Weingartenkapelle
Die Sanierung der historischen Bausubstanz in Naumburg beschränkt sich nicht nur auf Wohngebäude, sondern umfasst auch bedeutende sakrale und kulturelle Bauwerke. Ein aktuelles Beispiel sind die Sanierungsarbeiten an der Weingartenkapelle.
Die Weingartenkapelle, ein gut 100 Jahre altes Gotteshaus oberhalb des Weidelshofes, steht unter Denkmalschutz und ist bei Hochzeitspaaren aus der gesamten Region beliebt. Nachdem Handlungsbedarf festgestellt wurde, begannen die Arbeiten nach längerer Planungsphase. Die Notwendigkeit der Sanierung ergab sich aus folgenden Schäden: * Mauerwerk: Aus den Fugen rieselte Kalk, was Feuchtigkeit ins Mauerwerk eindringen ließ und weitere Schäden verursachte. * Dach: Die Holzverschalung am Dach war in weiten Teilen marode.
Die Planung zog sich hin, da die Sanierung mit dem 100-jährigen Weihejubiläum der Kapelle im Jahr 2023 koordiniert wurde. Das Gutachten zum Schadensumfang wurde 2022 durch das Büro HAZ erstellt. Die Sanierung ist nun im Gange und sichert die Zukunft dieses historischen Wahrzeichens.
Beratung für Eigentümer
Für Eigentümer von Immobilien in der Naumburger Altstadt, die von Sanierungen betroffen sind oder Fördermittel nutzen möchten, ist die Beratung durch die Behörden essenziell. Die Stadtverwaltung informiert interessierte Bürger auf Wunsch in Einzelgesprächen. Das zuständige Bauamt am Markt 12 bietet Termine für Beratungen zu den Themen Sanierungsgebiet und Ausgleichsbeträge an. Dies ist besonders wichtig, da die rechtlichen Regelungen (insbesondere zur Ausgleichsbetragspflicht nach Aufhebung des Sanierungsgebietes) komplex sind und finanzielle Auswirkungen haben.
Fazit
Die Sanierung der Altstadt Naumburg ist ein langfristiger, erfolgreicher Prozess, der durch Städtebauförderung, aktive Vermarktung leerstehender Immobilien und eine kluge rechtliche Steuerung geprägt ist. Die Stadt hat es verstanden, durch die Verkaufsoffensive „Dieses Haus will LEBEN“ gezielt Investoren und Selbstnutzer zu gewinnen, um Leerstand zu reduzieren und die Bausubstanz zu erhalten. Für Eigentümer bietet die Möglichkeit der vorzeitigen Ablösung von Ausgleichsbeträgen mit Abschlag Planungssicherheit, wobei die rechtlichen Fristen (Stand der Datenquellen bis 2023) genau beachtet werden müssen. Trotz demografischer Herausforderungen zeichnet sich durch die konsequenten Sanierungsanstrengungen und die Wiederbelebung der Substanz eine positive Entwicklung für die Stadt und ihre Bewohner ab.
Quellen
- Stadt Naumburg - Bekanntmachung Sanierungsgebiet Altstadt
- HNA - Sanierungsarbeiten an der Weingartenkapelle
- Demografie Sachsen-Anhalt - Projekt "Dieses Haus will leben"
- Stadt Naumburg - Stadtsanierung "Dieses Haus will leben"
- MZ - Sanierungsgebiet und Ausgleichsbeträge
- Gelbe Seiten - Bausanierungen Naumburg