Energetische Sanierung in Niedersachsen: Förderprogramme der NBank und steuerliche Möglichkeiten für Eigentümer

Die energetische Sanierung von Gebäuden gewinnt angesichts steigender Energiepreise und des nationalen Klimaschutzziels stetig an Bedeutung. Für Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Niedersachsen stellt sich oft die Frage nach der Finanzierung solcher Vorhaben. Die Niedersächsische Landesbank (NBank) bietet hierfür spezielle Förderprogramme an, die in Verbindung mit steuerlichen Regelungen eine attraktive Finanzierungsbasis schaffen können. Dieser Artikel beleuchtet die Fördermöglichkeiten, technischen Anforderungen und Antragsprozesse auf Basis der vorliegenden Informationen.

Das Förderprogramm „Klimaschutz und Energieeffizienz“ der NBank

Das Kernstück der landeseigenen Förderung für energetische Sanierungen bildet das Programm „Klimaschutz und Energieeffizienz“. Ziel dieses Programms ist es, den CO2-Ausstoß zu senken und gleichzeitig die Wirtschaft, öffentliche Träger und Kultureinrichtungen zu stärken. Wie Michael Kiesewetter, Vorstandsvorsitzender der NBank, betont, dient die Förderung der Vorantreibung der Transformation zur Klimaneutralität.

Fördersatz und Zuwendungen

Für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie öffentliche Einrichtungen sieht das Programm hohe Zuschüsse vor. Es können bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Pro Projekt sind nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu zwei Millionen Euro vorgesehen. Insgesamt stehen im Programm rund 91 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln bereit.

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden Investitionen in verschiedene Bereiche, die direkt zur Energieeinsparung beitragen: * Investitionen in erneuerbare Energien. * Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. * Energetische Sanierungen von Nichtwohngebäuden (sowohl öffentliche als auch betriebliche Gebäude). * Energieeffiziente und treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und -anlagen.

Ein Beispiel für eine solche Förderung ist die Sanierung des Rathauses in der Samtgemeinde Werlte. Hier wurden rund 1,93 Millionen Euro EFRE-Mittel für die energetische Sanierung der Gebäudehülle, die Modernisierung der technischen Ausstattung und eine Neustrukturierung der Arbeitsumgebung zugesagt. Ziel war es, ein Gebäude aus dem Jahr 1978 energetisch zu ertüchtigen, da die Dämmung der Geschossdecken unzureichend war, Wärmebrücken an den Fensteranschlüssen bestanden und das Mauerwerk nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprach. Zudem soll die Energieversorgung künftig aus erneuerbaren Energien erfolgen.

Voraussetzungen und Antragsprozess

Um eine Förderzusage zu erhalten, müssen Antragsteller spezifische Kriterien erfüllen, die sich auf die Art der Maßnahme und die Durchführung beziehen.

Technische und rechtliche Voraussetzungen

Eine grundlegende Voraussetzung für die Förderung ist die nachweisliche Reduktion fossiler Energien. Es muss eine erhebliche Reduktion des fossilen Energieverbrauchs sowie der Treibhausgasemissionen nachgewiesen werden, teilweise muss eine Minderung von mehr als 50 Prozent erreicht werden (basierend auf einem Scoring-System der Richtlinie). Das zu sanierende Gebäude muss sich in Niedersachsen befinden. Für die Beantragung ist zwingend die Bestätigung eines Sachverständigen oder Energie-Effizienz-Experten des Bundes erforderlich, der die entsprechende Reduktion bestätigt.

Antragsfristen und Durchführungszeitraum

Die Antragsstichtage sind strikt einzuhalten. Ursprünglich fanden diese zweimal jährlich am 1. März und 1. September statt. Aufgrund von Änderungen im Programm gibt es jedoch zusätzliche Termine. Laut den vorliegenden Informationen gelten folgende Stichtage (Stand der Informationen): * 01. September 2025 * 01. Juli 2025 (zusätzlich) * 15. Dezember 2025 (zusätzlich, letzter genannter Stichtag)

Relevant ist der Eingang des unterschriebenen Originalantragsformulars im Haus der NBank oder einer ihrer Beratungsstellen. Wichtig ist, dass durch die späten Antragsstichtage der Durchführungszeitraum kürzer ausfallen kann als in der Richtlinie vorgesehen. Spätestens muss das Projekt jedoch am 31. Dezember 2028 abgeschlossen sein. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich.

Mindestens förderfähig ist ein Volumen von 25.000 Euro. Anträge mit einem geringeren Volumen werden nicht bearbeitet.

Fördersuchende Maßnahmen im Detail

Die konkreten technischen Maßnahmen, die gefördert werden, umfassen in der Regel: * Sanierung der Gebäudehülle: Dämmung von Geschossdecken, Fassaden und Dachflächen sowie Beseitigung von Wärmebrücken (z.B. an Fensteranschlüssen). * Erneuerung der Fenster und Türen: Austausch von Fenstern, um den Wärmeverlust zu reduzieren. * Heizungstausch: Umstellung auf moderne, effiziente Systeme oder den Anschluss an Fernwärme. * Nutzung Erneuerbarer Energien: Installation von Photovoltaik-Anlagen, Solarthermen oder Wärmepumpen. * Lüftungstechnik: Einbau von kontrollierten Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. * Digitale Arbeitsumgebung: Im Falle öffentlicher Gebäude auch Investitionen in moderne, digitale Infrastruktur, die eine Vorbildfunktion übernehmen kann (wie im Beispiel der Samtgemeinde Werlte).

Ergänzende Finanzierung: Steuerliche Förderung nach § 35c EStG

Unabhängig von den Zuschüssen der NBank können Eigentümer von Wohngebäuden die steuerliche Förderung für energetische Sanierungen nutzen. Diese ist im § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) verankert und dient als Ergänzung zu den direkten Zuschüssen.

Funktionsweise und Höhe

Die steuerliche Förderung gewährt einen Steuerbonus von insgesamt 20 Prozent der Sanierungskosten. Dieser Betrag wird auf drei Jahre verteilt und direkt von der Steuerlast abgezogen. Maximal können 40.000 Euro pro Wohnobjekt steuerlich geltend gemacht werden. Zusätzlich können Fachplanung und Baubegleitung bis zu 50 Prozent steuerlich abgesetzt werden.

Unterschiede zur NBank-Förderung

Ein entscheidender Unterschied liegt im Zeitpunkt der Geltendmachung: * NBank-Förderung: Die Förderung greift während der Laufzeit der Maßnahmen (oft als Vorschuss oder Erstattung). * Steuerliche Förderung: Die Kosten können erst steuerlich geltend gemacht werden, nachdem die Arbeiten vollständig abgeschlossen sind.

Voraussetzungen für die Steuerförderung

  • Das Gebäude muss ein mindestens zehn Jahre altes Wohngebäude sein.
  • Der Eigentümer muss das Gebäude selbst bewohnen (Eigennutzung).
  • Die Sanierung muss durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden.

Förderung für Mietwohnungsbestände: CO2-Landesprogramm

Für Investoren und Vermieter existiert ein separates Förderprogramm: das „CO2-Landesprogramm - energetische Modernisierung im Mietwohnungsbestand“. Dieses zielt speziell auf die Sanierung von Mietwohnungen ab, die vor 1995 gebaut wurden.

Förderhöhe und Kostenobergrenzen

Das Programm ist sehr attraktiv, da es bis zu 85 % der verursachten Kosten fördert. Es handelt sich hierbei jedoch um Darlehen, keine Zuschüsse im engeren Sinne. Die Förderung ist an Kostenobergrenzen pro Quadratmeter gekoppelt: * Bei Gesamtkosten bis 2.000 Euro/m²: Förderung bis zu 1.300 Euro/m². * Bei Gesamtkosten bis 2.300 Euro/m²: Förderung bis zu 1.500 Euro/m². * Bei Gesamtkosten bis 2.600 Euro/m²: Förderung bis zu 1.700 Euro/m². * Bei Gesamtkosten über 2.600 Euro/m²: Förderung bis zu 1.900 Euro/m².

Fördervoraussetzungen

  • Es müssen mindestens zwei Mietwohnungen im Gebäude vorhanden sein.
  • Der Investor muss in Niedersachsen tätig sein.
  • Gefördert werden ausschließlich Projekte in Deutschland (innerhalb Niedersachsens).

Strategisches Vorgehen bei der Antragstellung

Für eine erfolgreiche Förderung ist eine sorgfältige Planung essenziell. Aufgrund der komplexen Anforderungen an den Nachweis der Energieeinsparung und der fristgebundenen Antragsstichtage empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  1. Kostenlose Expertenberatung nutzen: Die NBank empfiehlt den Kontakt zu einem Energie-Effizienz-Experten des Bundes. Diese Experten können nicht nur die notwendigen Bestätigungen für die Förderung ausstellen, sondern auch bei der Planung helfen. Oft werden „Beratungstickets“ für Online-Meetings angeboten, um die individuelle Sanierung Schritt für Schritt zu durchplanen.
  2. Vorprüfung der Förderfähigkeit: Vor der Antragstellung sollte geprüft werden, ob das Vorhaben die Mindestinvestition von 25.000 Euro erreicht und die technischen Voraussetzungen (Reduktion fossiler Energien) erfüllt werden können.
  3. Einhaltung der Stichtage: Der Antrag muss rechtzeitig vor den genannten Stichtagen (z.B. 15.12.2025) gestellt werden.
  4. Kombination von Förderungen prüfen: Steuerliche Förderungen nach § 35c EStG können oft parallel zu Zuschüssen der NBank in Anspruch genommen werden, da sie unterschiedliche Finanzierungszeitpunkte abdecken.

Zusammenfassung der Förderlandschaft in Niedersachsen

Die finanzielle Unterstützung für energetische Sanierungen in Niedersachsen ist vielfältig. Die NBank spielt als zentraler Akteur für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen eine Schlüsselrolle mit ihren hohen Zuschüssen von bis zu 70 %.

Für Privatpersonen, die in eigenem Wohnraum sanieren, ist die steuerliche Förderung nach § 35c EStG der primäre staatliche Hebel, ergänzt durch mögliche KfW-Förderungen (die in den vorliegenden Quellen nicht detailliert beschrieben wurden, aber im Marktumfeld existieren). Für Vermieter schließlich öffnet das CO2-Landesprogramm die Tür zu zinsgünstigen Darlehen mit hoher Tilgungsquote.

Ein gemeinsamer Nenner all dieser Programme ist die Notwendigkeit, Emissionen und Energieverbrauch signifikant zu senken. Die Sanierung des Rathauses Werlte zeigt eindrücklich, dass selbst Gebäude aus den 1970er Jahren durch umfassende Maßnahmen an den modernen Standard angepasst werden können. Dabei geht es nicht nur um Dämmung und Fenstertausch, sondern um ein ganzheitliches Konzept, das auch die Energieversorgung und die digitale Infrastruktur miteinbezieht.

Die aktuellen Stichtage, insbesondere der 15. Dezember 2025, markieren einen kritischen Zeitpunkt für Planer und Bauherren. Eine frühzeitige Zusammenarbeit mit Energieeffizienz-Experten ist der Schlüssel, um die hohen Förderquoten zu sichern und die Klimaziele des Landes aktiv mitzugestalten.

Fazit

Die energetische Sanierung von Gebäuden in Niedersachsen wird durch die Programme der NBank und steuerliche Anreize attraktiv finanziell unterstützt. Für Unternehmen und Kommunen bietet das Programm „Klimaschutz und Energieeffizienz“ der NBank eine Finanzierung von bis zu 70 % der Kosten, was Investitionen in moderne Gebäudehüllen, effiziente Heizungen und erneuerbare Energien ermöglicht. Die Voraussetzungen sind streng: Ein Nachweis über die Reduktion fossiler Energien durch einen Experten ist zwingend, und die Antragsfristen müssen genau beachtet werden. Für Vermieter von Altbauten stellt das CO2-Landesprogramm eine weitere Option zur Sanierung von Mietwohnungen dar. Parallel dazu können Eigentümer von Wohngebäuden von steuerlichen Abschreibungen profitieren. Eine professionelle Beratung und Planung ist für die Nutzung dieser Förderungen unerlässlich.

Quellen

  1. SG Werlte - NBank fördert energetische Modernisierungen in Werlte
  2. IHK Hannover - Klimaschutz und Energieeffizienz
  3. Energie-Fachberater - Expertenrat Förderung NBank
  4. NBank - Klimaschutz und Energieeffizienz
  5. ADAC - Energetische Sanierung
  6. FörderSuche - CO2-Landesprogramm

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