Einleitung
Die Marktgemeinde Neunkirchen am Brand steht an der Schwelle zu umfassenden städtebaulichen und verkehrstechnischen Veränderungen. Zwei zentrale Planungsvorhaben prägen das aktuelle Bild der Gemeinde: Die Fortschreibung der städtebaulichen Sanierung im Ortskern und die langfristig geplante Entlastung des Verkehrsaufkommens durch eine Westumgehung. Beide Maßnahmen sind eng miteinander verknüpft und zielen darauf ab, die Lebensqualität, die Verkehrssicherheit und die wirtschaftliche Attraktivität des Ortes nachhaltig zu sichern.
Während die Sanierung des Ortskerns auf einer langen Tradition der Städtebauförderung basiert und aktuell durch ein neues Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) eine rechtliche und planerische Basis für die Zukunft erhält, befindet sich die Verkehrsplanung für die Westumgehung der Staatsstraße ST2243 in einer intensiven Vorplanungsphase. Das Staatliche Bauamt Bamberg arbeitet hier an der Lösung eines jahrzehntelangen Problems: Der Durchgangsverkehr belastet den historischen Ortskern mit drei Toren und engen Straßenabschnitten erheblich.
Dieser Artikel beleuchtet die aktuellen Planungen, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die technischen Varianten, die für die Zukunft von Neunkirchen am Brand diskutiert werden. Er richtet sich an Eigentümer, Bauinteressierte und Fachkreise, die sich über die strategische Entwicklung der Gemeinde informieren möchten.
Städtebauliche Sanierung: Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK)
Die städtebauliche Entwicklung des Ortskerns von Neunkirchen am Brand ist kein neues Phänomen. Seit etwa 30 Jahren führt die Gemeinde mit Unterstützung des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms gezielte Sanierungsmaßnahmen durch. Diese basierten ursprünglich auf einer vorbereitenden städtebaulichen Untersuchung aus dem Jahr 1991. Zu den erfolgreich umgesetzten Projekten zählen die Sanierung des Zehntspeichers mit Vorplatz, die Anlegung eines zentralen Busbahnhofs und die Neugestaltung des Kirchplatzes.
Notwendigkeit der Fortschreibung und das neue ISEK
Die Rahmenbedingungen für die Stadtentwicklung haben sich gewandelt. Wirtschaftliche, gesellschaftliche und demographische Veränderungen machten eine Aktualisierung der bestehenden Planungsgrundlagen erforderlich. Die vorbereitenden Untersuchungen aus den Jahren 1991 (Hauptort) und 2002 (Ortsteil Ermreuth) sowie das vorhandene Einzelhandelskonzept bedurften einer inhaltlichen Fortschreibung.
Als Reaktion hierauf hat der Markt Neunkirchen ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erstellen lassen, das im November 2021 vorgelegt wurde. Gleichzeitig wurde der Sanierungsbereich neu festgelegt: „Ortskern Neunkirchen a. Brand mit Brandbach und Zu den Heuwiesen“. Diese Neufestlegung schafft die formalen Voraussetzungen, um die Sanierung fortzuführen und gezielt durchzuführen.
Funktion und Zielsetzung des ISEK
Das ISEK ist ein zentrales Instrument zur Ausübung der kommunalen Planungshoheit. In Verbindung mit den §§ 140 und 145 des Baugesetzbuches (BauGB) ermöglicht es, städtebauliche Sanierungsziele konkret darzulegen. Es dient als Entscheidungsgrundlage für die Politik und als Steuerungsinstrument für lokale Lösungsansätze.
Laut der Verwaltung hat das ISEK keine universell gültigen Patentrezepte zu bieten, sondern bietet eine strukturierte Grundlage für die problemorientierte Lösungsentwicklung. Es fördert die Kommunikation und Kooperation zwischen den beteiligten Akteuren. Das Ziel des Marktes ist es, das Zentrum als attraktiven und lebendigen Mittelpunkt zu stärken und Anreize für private Baumaßnahmen zu schaffen.
Verkehrsentlastung: Planungen zur Westumgehung
Neben der ästhetischen und strukturellen Aufwertung des Ortskerns stellt die Verkehrsentlastung das zweite große Handlungsfeld dar. Die Staatsstraße ST2243 verläuft heute direkt durch den Ortskern und führt durch drei historische Tore (Forchheimer Straße, Äußerer & Innerer Markt, Erlanger Straße). Dieser Zustand wird als massives Problem für die Verkehrssicherheit und die Lebensqualität angesehen.
Das Staatliche Bauamt Bamberg arbeitet mit Priorität an der Neuplanung einer Verkehrslösung. Ziel ist es, die Staatsstraße aus dem Ort zu verlegen, um sie als zeitgemäße, klimaschonende und flächensparende Lösung zu ertüchtigen.
Die Variantenstudie: Ortsnahe vs. Optimierte Planfeststellungstrasse
Im Herbst 2023 begannen die technischen Planungen mit dem Ziel, eine kostengünstigere und flächensparendere Lösung als die ursprüngliche Planfeststellungstrasse zu finden. Aktuell (Stand der Vorplanung) werden zwei Hauptvarianten untersucht:
Variante 1: „Optimierte Planfeststellungstrasse“
- Verlauf entlang der bisherigen Planfeststellungstrasse.
- Verbleibt außerhalb der Wasserschutzgebietszone II des Brunnens V.
- Beinhaltet eine höhengleiche Anbindung der Gemeindeverbindungsstraße nach Ebersbach.
- Ergebnis: Ein geländenäherer Verlauf mit geringeren Dammhöhen im Vergleich zum alten Plan.
Variante 2: „Ortsnahe Variante“
- Verläuft zunächst entlang der Planfeststellungstrasse, orientiert sich aber ab dem Anschluss der Gemeindeverbindungsstraße nach Rosenbach näher an der Ortslage.
- Bleibt ebenfalls außerhalb der Wasserschutzgebietszone II des Brunnens III.
- Diese Variante wird in der öffentlichen Diskussion als „Ortsnahe Trasse“ bezeichnet und zielt auf eine Führung ca. 100 Meter nördlich von Neunkirchen ab.
Bewertung und Entscheidungskriterien
Eine Entscheidung zwischen den Varianten (ortsnahe vs. ortsfern) ist unter Abwägung vieler Punkte erfolgt. Fachlich, planerisch, umwelttechnisch und naturschutzrechtlich fiel die Wahl auf die ortsnahe Trasse als beste Lösung. Diese Variante ist ca. 400 Meter kürzer und schmaler als die alte Planung.
Ein entscheidendes Element der Planung ist die Verschiebung des nördlichen Kreisverkehrs. Ursprünglich geplant auf einem kleinen Parkplatz etwa 200 Meter vor der Ortseinfahrt, wurde der Kreisverkehr im Laufe der Planung um weitere 60 Meter nach Norden verschoben. Dieser Kreisverkehr soll eine sichere und flüssige Verkehrsführung gewährleisten.
Lärmschutz und Anwohnerinteressen
Die Verlegung der Straße betrifft auch die Anwohner im westlichen und nördlichen Randbereich. Als Kompromiss und Schutzmaßnahme wird die Errichtung eines Erdwalls als Sicht- und Lärmschutz diskutiert, ähnlich der bereits existierenden Südumgehung. Ziel ist es, den Zugang zum Naherholungsgebiet zu erhalten und die Anwohner vor der neuen Verkehrsstraße zu schützen.
Zeitplan und politische Steuerung
Die Planung befindet sich in einem fortgeschrittenen Stadium, ist aber noch nicht abgeschlossen. Das Staatliche Bauamt Bamberg geht davon aus, den Prozess der Variantenuntersuchung voraussichtlich im Frühjahr 2025 abzuschließen. Danach folgt der Weg zur Planfeststellung.
Politisch wird der Wille zur Realisierung als „so stark wie nie zuvor“ beschrieben. Michael Hofmann (MdL) hat die Bereitstellung von Mitteln im Haushalt des Freistaats Bayern in Aussicht gestellt. Dies unterstreicht die Dringlichkeit des Projekts.
Für die Bürger ergibt sich eine unmittelbare Beteiligungsmöglichkeit: Die Diskussion um die Verkehrslösung fließt in die anstehenden Wahlen ein. Es wird ein „Ratsbegehren“ angekündigt, bei dem die Bürger am 11. Januar 2026 ihre Stimme abgeben können, um die Umsetzung der gewünschten Lösung politisch zu unterstützen.
Zusammenhang zwischen Sanierung und Verkehr
Die beiden genannten Vorhaben – Sanierung des Ortskerns und Bau der Westumgehung – bedingen sich gegenseitig. Die Sanierung zielt darauf ab, den Ortskern als lebendigen Mittelpunkt zu gestalten. Dieses Ziel ist nur schwer erreichbar, solange der Durchgangsverkehr (LKW, PKW) den historischen Kern dominiert. Die Verlegung der ST2243 ist somit die Voraussetzung, um die im ISEK geplanten städtebaulichen Maßnahmen nachhaltig zu schützen und die Aufenthaltsqualität dauerhaft zu sichern.
Umgekehrt erhalten die Anwohner durch die Sanierung und die Verkehrsentlastung eine Aufwertung ihres Wohnstandorts. Die Kombination aus ästhetischer Aufwertung (Kirchplatz, Zehntspeicher etc.) und funktionalem Schutz vor Verkehrslärm stellt eine umfassende Aufwertung der Immobilien und des Lebensumfelds dar.
Fazit
Neunkirchen am Brand befindet sich in einer entscheidenden Phase der Stadtentwicklung. Mit dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) und der Neufestlegung des Sanierungsgebiets besitzt die Verwaltung ein modernes Instrument, um den Ortskern strategisch weiterzuentwickeln und die Städtebauförderung fortzuführen.
Parallel dazu arbeitet das Staatliche Bauamt Bamberg an einer konkreten Verkehrsentlastung durch die Westumgehung. Die Favorisierung der „Ortsnahen Variante“ unter Einbeziehung eines Erdwalls als Lärmschutz zeigt den Versuch, eine fachlich fundierte Lösung mit den Interessen der Anwohner in Einklang zu bringen. Die Verlegung der Staatsstraße ST2243 aus den historischen Toren ist der Schlüssel zur langfristigen Sicherung der Lebensqualität und der verkehrstechnischen Sicherheit.
Für Eigentümer und Bewohner bedeutet diese Entwicklung eine langfristige Aufwertung ihres Standorts. Die Kombination aus städtebaulicher Sanierung und verkehrstechnischer Entlastung schafft die Basis für eine attraktive Zukunft der Marktgemeinde.