MRSA-Sanierung im Gesundheitswesen: Ablauf, Diagnostik und rechtliche Rahmenbedingungen

Die Bekämpfung von multiresistenten Erregern stellt eine zunehmende Herausforderung im deutschen Gesundheitswesen dar. Besonders Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA)-Keime erfordern spezielle sanitierende Maßnahmen, um eine Ausbreitung in Kliniken und ambulanten Praxen zu verhindern. Obwohl der Fokus dieses Fachportals üblicherweise auf Baustoffen und Renovierung liegt, greifen Themen der Hygiene und der Sanierung von Keimen im baulichen Kontext von medizinischen Einrichtungen oder barrierfreien Wohnungen oft ineinander. Die vorliegenden Informationen stammen aus ärztlichen Leitlinien und Herstellerangaben zu antiseptischen Mitteln und beschreiben detailliert den Prozess der MRSA-Eradikation (Sanierung). Da die bereitgestellten Quellen keine Informationen zu Baustoffen oder Bauverfahren enthalten, beschränkt sich der folgende Fachbeitrag ausschließlich auf die medizinische und organisatorische Sanierung von MRSA.

Einleitung: Die Notwendigkeit der Sanierung

MRSA ist ein Bakterium, das gegen viele herkömmliche Antibiotika resistent ist. Besonders in Krankenhäusern und Pflegeheimen besteht die Gefahr der Übertragung auf Patienten, die beispielsweise Operationen oder Dialysen benötigen. Um diese Gefahr zu minimieren, sind standardisierte Sanierungsprotokolle notwendig. Die vorliegenden Quellen beleuchten die diagnostischen Schritte, die therapeutischen Maßnahmen sowie die bürokratischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Ärzte, die diese Leistungen erbringen und abrechnen.

Die Sanierung zielt darauf ab, den Trägerstatus des Patienten aufzuheben und den Erregernachweis negativ zu führen. Dies ist ein komplexer Prozess, der die Einhaltung spezifischer Phasen und die Anwendung geeigneter Desinfektionsmittel erfordert.

Phasen der MRSA-Sanierung

Die Sanierung von MRSA-Trägern folgt einem strukturierten Ablauf, der in mehrere Phasen unterteilt wird. Dieser Prozess gewährleistet, dass die antimikrobiellen Substanzen wirken können und die Erfolgskontrolle zuverlässige Ergebnisse liefert.

Phase B: Behandlung (Sanierung)

Wenn keine sanierungshemmenden Faktoren vorliegen, beginnt die eigentliche Behandlung. Diese ist individuell angepasst und umfasst in der Regel eine Kombination aus lokalen und systemischen Maßnahmen. Die Dauer der Behandlungsphase beträgt üblicherweise zwischen drei und fünf Tagen.

Zu den therapeutischen Maßnahmen gehören: * Anwendung einer antibiotischen Nasensalbe: Um MRSA im Nasenraum zu bekämpfen. * Rachenspülung oder Tabletten: Je nach Befundlage. * Desinfizierendes Shampoo oder Haarspülung: Um Besiedlungen auf der Haut und im Kopfbereich zu reduzieren.

Phase C: Pause

Nach Abschluss der Behandlung folgt eine zwingende Pause. Diese Phase ist notwendig, damit Rückstände der antimikrobiellen Substanzen keine falsch negativen Ergebnisse bei den nachfolgenden Abstrichen ergeben. Die Dauer dieser Pause beträgt in der Regel zwei bis vier Tage; das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt eine Wartezeit von drei Tagen.

Phase D: Erfolgskontrolle

In der Erfolgskontrolle wird überprüft, ob die Sanierung erfolgreich war und der Patient MRSA-frei ist. Die Anforderungen an die Abstrichentnahme unterscheiden sich je nach Setting:

  • Im Krankenhaus: Es müssen drei Abstriche an drei aufeinanderfolgenden Tagen an allen vorher MRSA-positiven Lokalisationen entnommen werden. Das Labor kann hierbei die Möglichkeit des teilweisen "Poolens" der Abstrichtupfer nutzen, was die Effizienz steigert.
  • In der Arztpraxis: Zunächst reicht eine einzige Abstrichkontrolle aus.

Phase E: Kontrollabstriche

Auch nach einer erfolgreichen Sanierung ist die Gefahr einer Rebesiedlung hoch. Quellen gehen davon aus, dass sich bis zu 50 Prozent der sanierten Personen innerhalb eines Jahres wieder mit MRSA besiedeln. Daher sind regelmäßige Kontrollabstriche notwendig. Die Häufigkeit richtet sich danach, ob der Patient stationär oder ambulant behandelt wird.

Im Krankenhaus werden Kontrollen durchgeführt: * Nach einem Monat, * zwischen dem 3. und 6. Monat, * sowie nach 12 Monaten.

In der Arztpraxis erfolgen Kontrollabstriche zwischen dem 3. und 6. Monat und, wenn möglich, 12 Monate nach der Sanierung. Dabei ist es wichtig, die Abstrichergebnisse von vorangegangenen Krankenhausaufenthalten zu beachten.

Phase F: Frei

Nach 12 Monaten und negativen MRSA-Abstrichen gilt der Sanierte als MRSA-frei. Wichtig ist jedoch, dass er eine "positive MRSA-Anamnese" behält. Das bedeutet, dass bei einer zukünftigen Aufnahme in ein Krankenhaus erneut ein Screening durchgeführt und bis zum Ausschluss einer Besiedlung prophylaktisch isoliert werden muss.

Medikamentöse Therapie und Anwendungshinweise

Ein zentraler Bestandteil der Sanierung ist die Verwendung von Antiseptika. Die Quellen geben hierzu detaillierte Informationen zu einem spezifischen Präparat, das zur antiseptischen Behandlung von Schleimhaut und angrenzender Haut eingesetzt wird.

Anwendungsgebiete

Das beschriebene Antiseptikum wird eingesetzt für: * Wiederholte, zeitlich begrenzte antiseptische Behandlungen vor diagnostischen oder operativen Maßnahmen (insbesondere im Ano-Genitalbereich, Mundhöhle). * Unterstützung der Therapie bei Pilzerkrankungen der Haut zwischen den Zehen. * Unterstützung der antiseptischen Wundbehandlung.

Kontraindikationen und Risiken

Die Anwendung ist nicht in allen Fällen erlaubt. Gegenanzeigen bestehen bei Überempfindlichkeit gegenüber den Wirkstoffen oder Hilfsstoffen. Zudem darf das Mittel nicht für Spülungen in der Bauchhöhle (intraoperativ) oder der Harnblase sowie nicht am Trommelfell angewendet werden.

Zu den Nebenwirkungen gehören selten Brennen, Rötung, Juckreiz und Wärmegefühl. Sehr selten können Kontaktallergien auftreten. Besonders kritisch ist die Meldung, dass nach Spülungen tiefer Wunden mittels Spritze über das Auftreten von persistierenden Ödemen (Schwellungen), Erythemen (Rötungen) und Gewebsnekrosen (Gewebetod) berichtet wurde, die teils eine chirurgische Revision erforderten. In der Mundhöhle verursacht das Präparat vorübergehend einen bitteren Geschmack.

Anwendungstechnik zur Vermeidung von Gewebeschäden

Um Gewebeschädigungen zu vermeiden, darf das Präparat nicht mittels Spritze in die Tiefe des Gewebes eingebracht werden. Es ist ausschließlich zur oberflächlichen Anwendung bestimmt, entweder durch Auftragen mittels Tupfer oder durch Aufsprühen.

Organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen

Die Durchführung von MRSA-Diagnostik und -Sanierung im ambulanten Bereich ist in Deutschland an strenge Vorgaben geknüpft. Diese regeln die Qualifikation der Ärzte und die Abrechnung der Leistungen.

Qualifikationsanforderungen an Ärzte

Vertragsärzte benötigen eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV), um Leistungen im Bereich MRSA-Diagnostik und -Eradikation (Sanierung) zu erbringen und abzurechnen. Diese Genehmigung basiert auf der Qualitätssicherungsvereinbarung MRSA, welche die fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen festlegt.

Fachliche Anforderungen an die Ärztin oder den Arzt sind: * Zusatzweiterbildung „Infektiologie“ oder * Teilnahme an einer entsprechend anerkannten Fortbildung.

Fortbildung und Lernerfolgskontrolle

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt eine CME-Fortbildung unter dem Titel „Diagnostik und ambulante Eradikationstherapie von MRSA-Risikopatienten, MRSA-besiedelten und MRSA-infizierten Patienten“ bereit. Diese Fortbildung ist kostenlos und kann im Fortbildungsportal der KBV durchgeführt werden, sofern der Praxiscomputer mit dem "Sicheren Netz" verbunden ist.

Die Lernerfolgskontrolle besteht aus zehn Multiple-Choice-Fragen. Mindestens sieben Fragen müssen korrekt beantwortet werden. Bei Misserfolg ist ein zweiter Versuch möglich. Die Teilnahmebescheinigung muss von dem Arzt ausgedruckt und zusammen mit dem Genehmigungsantrag bei der KV eingereicht werden. Eine automatische Übermittlung durch die KBV erfolgt nicht.

Abrechnung und Vergütung

Die Leistungen für Diagnostik und ambulante Eradikationstherapie von MRSA werden über spezifische Gebührenordnungspositionen (GOP) des EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) im Abschnitt 30.12 abgerechnet.

Folgende GOP sind in den Quellen genannt: * 30940: Erhebung des MRSA-Status eines Risikopatienten. * 30954 und 30956: Laborleistungen. Für diese ist eine gesonderte Genehmigung zur Berechnung von Leistungen des Abschnitts 32.3.10 erforderlich.

Einige GOP sehen vor, dass den Patienten ein Merkblatt zu MRSA ausgehändigt wird. Solche Informationen bieten beispielsweise die MRE-Netzwerke NRW an.

Indikation zur Diagnostik

Die Indikation zur Diagnostik orientiert sich an den Empfehlungen des RKI. Ein Risikopatient liegt vor, wenn: 1. Eine stationäre Behandlung in den letzten sechs Monaten stattfand (mindestens vier zusammenhängende Tage Verweildauer). 2. Und zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: * Positiver MRSA-Nachweis in der Anamnese. * Oder chronische Pflegebedürftigkeit (Vorliegen eines Pflegegrades) in Kombination mit weiteren Risikofaktoren wie einer Antibiotikatherapie in den letzten sechs Monaten.

Fazit

Die Sanierung von MRSA ist ein standardisierter, mehrstufiger Prozess, der medizinische Expertise und die Einhaltung organisatorischer Vorgaben erfordert. Der Ablauf besteht aus einer Behandlungsphase, einer Pause zur Vermeidung von Messfehlern, einer intensiven Erfolgskontrolle und langfristigen Kontrolluntersuchungen. Die medikamentöse Therapie nutzt spezifische Antiseptika, deren Anwendung jedoch strengen Sicherheitsauflagen unterliegt, um Gewebeschäden – insbesondere durch tiefe Spülungen – zu vermeiden.

Für Ärzte im ambulanten Bereich ist die Durchführung dieser Leistungen an eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung geknüpft, die den Nachweis einer entsprechenden Fortbildung voraussetzt. Die Abrechnung erfolgt über spezifische GOP, wobei die Komplexität der Diagnostik und Labormedizin berücksichtigt wird. Ziel aller Maßnahmen ist es, den Patienten langfristig als MRSA-frei zu etablieren und das Risiko einer erneuten Kolonisation oder einer Ausbreitung des Erregers im Gesundheitswesen zu minimieren.

Quellen

  1. Schülke & Mayr GmbH - Gezielte MRE-Sanierung
  2. KBV - Diagnostik und Behandlung von MRSA

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