Planungsgrundlagen und Förderung für die Sanierung von Schwimmbädern in Deutschland

Die Sanierung von Schwimmbädern stellt eine komplexe und ressourcenintensive Aufgabe dar, die weit über einfache Renovierungsarbeiten hinausgeht. Angesichts des Alters vieler kommunaler Bäder und der steigenden Anforderungen an Energieeffizienz, Sicherheit und Barrierefreiheit ist eine fachgerechte Planung unerlässlich. In Deutschland basieren die Planung und die technischen Standards für Bäderbau und -sanierung auf etablierten Richtlinien, während staatliche Förderprogramme die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen, um den Erhalt dieser wichtigen Infrastruktur zu sichern. Dieser Artikel beleuchtet die maßgeblichen Planungsgrundlagen und die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für Sanierungsmaßnahmen.

Die KOK-Richtlinien als Fundament der Bäderplanung

Die Grundlage für jede fachgerechte Planung, Sanierung und den Bau von Schwimmbädern bilden die „KOK-Richtlinien für den Bäderbau“. Diese Richtlinien und ihre Vorgänger existieren seit nahezu sieben Jahrzehnten und gelten als das Standardwerk für die Branche. Sie werden von der Koordinierungskreis Bäder, der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen, dem Deutschen Schwimm-Verband und dem Deutschen Olympischen Sportbund herausgegeben. Ihre Bedeutung erstreckt sich auf alle Phasen eines Bäderbauprojekts, von der ersten Planung bis zur Ausführung.

Zielgruppen und Anwendungsbereich

Die 6. Auflage der KOK-Richtlinien ist ein unverzichtbares Nachschlagewerk für Betreiber und Planer gleichermaßen. Für Badbetreiber komprimiert sie alle notwendigen Informationen, um auf Augenhöhe mit Architektur- und TGA-Ingenieurbüros (Technische Gebäudeausrüstung) zu kommunizieren. Planer erhalten einen umfassenden Überblick über alle normativen Anforderungen an den modernen Bäderbau und wissen, welche Ansprüche ein Bauherr an sie stellen wird. Die Richtlinien werden häufig als Vertragsgrundlage für Bäderbauprojekte herangezogen.

Thematische Schwerpunkte der aktuellen Ausgabe

Die 6. Ausgabe der KOK-Richtlinien reagiert auf die aktuellen Herausforderungen der Branche. Ein zentraler Aspekt ist die Nachhaltigkeit im Kontext des Klimaschutzes. Ressourcenschonung und die Reduzierung des CO2-Ausstoßes werden über den gesamten Lebenszyklus eines Schwimmbades betrachtet. Zu den wichtigen Themenschwerpunkten gehören daher technische Entwicklungen, wie die Digitalisierung des Planungsprozesses, sowie Aspekte des Umweltschutzes und die Auswirkungen des Klimawandels.

Ein weiterer bedeutender Wandel betrifft die Barrierefreiheit und Diskriminierungsfreiheit. Die Anforderungen haben sich erweitert und berücksichtigen nicht mehr nur Menschen mit dauerhaften Beeinträchtigungen wie Rollstuhlnutzern oder Menschen mit Sehbehinderungen. Der Fokus liegt nun auch auf Schwangeren, mobilitätseingeschränkten Personen und dem angstfreien Bewegen in den Räumen. Das Ziel ist die vollständige Integration in die üblichen Funktionsabläufe der Schwimmbadnutzung, anstatt spezieller, abgesonderter Bereiche wie „Behindertenumkleiden“.

Sicherheitsstandards im Badebetrieb

Neben den bautechnischen Planungsgrundlagen sind auch die betrieblichen Sicherheitsstandards von entscheidender Bedeutung. Die DGUV Regel 107-001 „Betrieb von Bädern“ dient der Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten in Hallenbädern, Freibädern und – soweit anwendbar – auch in Schwimm- und Badeteichanlagen sowie medizinischen Bädern. Diese Regel gibt Betreibern wichtige Hinweise und Empfehlungen hinsichtlich Bau, Ausrüstung und dem Betrieb von Bädern.

Ein konkreter Sicherheitsaspekt ist die Nachweisführung der Rettungsfähigkeit des Personals. Gemäß der DGUV Regel 107-001 hat sich der Zeitraum für die Wiederholung des Nachweises der Rettungsfähigkeit, beispielsweise durch eine Rettungsübung oder das Rettungsschwimmabzeichen in Silber, verkürzt. Während der Nachweis zuvor alle drei Jahre erbracht werden musste, ist dies nun alle zwei Jahre erforderlich. Diese Änderung beruht auf einer überarbeiteten Richtlinie der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB R94.05) zur „Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes“ und unterstreicht den kontinuierlichen Sicherheitsstandard im deutschen Bäderwesen.

Herausforderungen und die Notwendigkeit der Sanierung

Viele kommunale Bäder in Deutschland sind sanierungsbedürftig oder dringend sanierungsbedürftig. Ein wesentliches Problem ist die wirtschaftliche Lage. Der Kostendeckungsgrad, also das Verhältnis der Einnahmen zu den Betriebskosten, liegt bei Frei- und Hallenbädern oft nur bei rund 30 Prozent. Das bedeutet, dass aus dem laufenden Betrieb die für notwendige Sanierungen erforderlichen Mittel nicht erwirtschaftet werden können.

Der Erhalt dieser Bäder ist jedoch von großer gesellschaftlicher Bedeutung. Sie sind grundlegende Voraussetzungen, damit Kinder und Jugendliche gefahrlos das Schwimmen erlernen können. Darüber hinaus erfüllen sie eine wichtige Funktion als Orte der Begegnung, der Entspannung und der sportlichen Ertüchtigung für alle Bevölkerungsgruppen. Die flächendeckende Verfügbarkeit dieser Leistungen dient dem Wohl der Bevölkerung und liegt im gesamtgesellschaftlichen Interesse.

Staatliche Förderung für die Sanierung kommunaler Bäder

Um die Kommunen beim Abbau des Sanierungsstaus zu unterstützen, hat der Freistaat Bayern 2019 das Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF) aufgelegt. Nach einer Evaluierung und einem Beschluss des Ministerrats am 13. Juni 2023 wurden die Konditionen des Programms weiter verbessert, um die Förderung und die Schwimmfähigkeit in Bayern zu stärken.

Programmziel und Fördervoraussetzungen

Das übergeordnete Ziel des Sonderprogramms ist der Erhalt der kommunalen Bäder. Dieser Erhalt ist die Voraussetzung für den Erwerb der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen. Gefördert werden gezielt Sanierungen von kommunalen Bädern, die nicht bereits durch andere staatliche Programme förderfähig sind. Eine entscheidende Bedingung ist, dass in den zu sanierenden Bädern Schulschwimmen oder allgemeine Schwimmkurse angeboten werden.

Programmstruktur und Antragsverfahren

Die Programmlaufzeit des SPSF wurde bis Ende 2026 verlängert. Für das Jahr 2025 ist ein Bewilligungsrahmen von 20 Millionen Euro vorgesehen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Mittelbereitstellung der jeweiligen Haushaltsaufstellung vorbehalten ist und die Förderung ohne Rechtsanspruch erfolgt, also nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Abwicklung des Programms wird analog zur Förderung nach Artikel 10 des Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG) von den Bezirksregierungen durchgeführt. Kommunen können jederzeit während der Laufzeit des Programms Förderanträge stellen. Die Bewilligung der Mittel erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen bei den zuständigen Bewilligungsstellen.

Fazit

Die Sanierung von Schwimmbädern erfordert eine sorgfältige Planung, die auf bewährten technischen Standards basiert, und eine Finanzierung, die die wirtschaftlichen Gegebenheiten der Betreiber berücksichtigt. Die KOK-Richtlinien bieten hierfür eine umfassende Grundlage, die sowohl technische Normen als auch aktuelle gesellschaftliche Anforderungen wie Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit abbildet. Ergänzt werden diese planerischen Vorgaben durch Sicherheitsregeln, die eine hohe Betriebsqualität gewährleisten. Staatliche Förderprogramme wie das Sonderprogramm Schwimmbadförderung in Bayern sind unverzichtbare Instrumente, um die notwendigen Sanierungen trotz der oft schwierigen wirtschaftlichen Lage kommunaler Bäder zu ermöglichen und so die Daseinsvorsorge für die Bevölkerung zu sichern.

Quellen

  1. Richtlinien für den Bäderbau
  2. Sonderprogramm Schwimmbadförderung SPSF
  3. Die Bibel für den Bäderbau
  4. Betrieb von Bädern

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