Die finanzielle Stabilität von Versicherungsunternehmen ist ein grundlegender Pfeiler für das Vertrauen der Verbraucher und die Funktionsfähigkeit der Wirtschaft. Insbesondere im Bereich der Bau- und Renovierungsbranche sind stabile Versicherungspartner entscheidend, um Risiken abzusichern. Im Januar 2025 ist mit der Richtlinie (EU) 2025/1, der sogenannten Insurance Recovery and Resolution Directive (IRRD), ein neuer europäischer Rahmen in Kraft getreten, der ein präventives Sanierungs- und ein Abwicklungsregime für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen etabliert. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe, Inhalte und Konsequenzen dieser Regelungen, die auf früheren Richtlinien für Kreditinstitute aufbauen und nun auf den Versicherungssektor ausgeweitet werden.
Die Entwicklung europäischer Sanierungsregime
Die Notwendigkeit für harmonisierte Sanierungs- und Abwicklungsmechanismen auf europäischer Ebene wurde durch die Finanzkrise 2008 und ihre Folgen deutlich. Ziel ist es, die Abhängigkeit von staatlichen Bailouts zu reduzieren und stattdessen private Lösungen zur Rettung oder geordneten Abwicklung von Finanzinstituten zu priorisieren.
Der rechtliche Rahmen für Kreditinstitute
Bevor die Regelungen auf Versicherungen ausgeweitet wurden, existierte bereits ein umfassender Rahmen für Kreditinstitute. Die Richtlinie 2001/24/EG des Rates und des Europäischen Parlaments vom 4. April 2001 über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten bildet hierbei das Fundament. Ihr Hauptziel ist es, bei Ausfall eines Kreditinstituts mit Niederlassungen in anderen EU-Ländern ein einheitliches Insolvenzverfahren für alle Gläubiger und Anleger sicherzustellen (Source [3]).
Diese Richtlinie wurde im deutschen Recht durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2001/24/EG umgesetzt. Sie regelt insbesondere die Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden und die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen. Ein zentrales Instrument ist hierbei der Sanierungsplan. Nach dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) haben Institute, also CRR-Kreditinstitute und Wertpapierinstitute, die Pflicht, einen Sanierungsplan zu erstellen. Dieser Plan soll dem Institut ausreichende Handlungsmöglichkeiten bieten, um eine Krise aus eigener Kraft zu bewältigen (Source [6]).
Die Anforderungen an diese Planung sind detailliert in der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1075 und der Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute (Sanierungsplanmindestanforderungsverordnung – MaSanV) geregelt. Die MaSanV konkretisiert die rechtlichen Anforderungen und implementiert Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) (Source [6]).
Die Übertragung auf den Versicherungssektor
Bis vor kurzem gab es keinen EU-weit harmonisierten Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- bzw. Rückversicherungsunternehmen. Die EU-Kommission setzte sich im Zuge des Solvency-II-Reviews verstärkt dafür ein, diese Lücke zu schließen. Angelehnt an die 2015 in Kraft getretene Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (BRRD), veröffentlichte die Kommission einen Vorschlag für den Versicherungssektor (Source [4]).
Das Ergebnis dieser Bemühungen ist die Richtlinie (EU) 2025/1 (IRRD), die im Januar 2025 in Kraft trat. Sie legt einen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen fest und ergänzt damit das bestehende Aufsichtsrecht, insbesondere die Solvency-II-Richtlinie.
Die Insurance Recovery and Resolution Directive (IRRD)
Die IRRD zielt darauf ab, Versicherungsunternehmen auf Krisensituationen vorzubereiten und harmonisierte Befugnisse und Instrumente festzulegen, die im Fall eines Ausfalls zur Abwicklung genutzt werden können (Source [1]).
Zielsetzung und Anwendungsbereich
Das primäre Ziel der IRRD ist die Vermeidung eines chaotischen Zusammenbruchs von Versicherungsunternehmen, das Risiko von Bail-outs durch Steuerzahler zu minimieren und die Funktionsfähigkeit der Versicherungsmärkte zu erhalten. Die Richtlinie soll sicherstellen, dass im Krisenfall geordnete Verfahren greifen, die die Interessen der Versicherten und anderer Gläubiger bestmöglich schützen.
Die Richtlinie betrifft alle Versicherer, die der Solvency-II-Richtlinie unterliegen. Um den unterschiedlichen Größen und Komplexitäten von Versicherungsunternehmen gerecht zu werden, wird das Proportionalitätsprinzip angewandt. Das bedeutet, dass kleine und nicht-komplexe Versicherer grundsätzlich nicht den Anforderungen einer präventiven Sanierungsplanung auf individueller Basis unterliegen. Diese können stattdessen auf vereinfachte Anforderungen zurückgreifen (Source [4]).
Präventive Sanierungsplanung
Ein Kernbestandteil der IRRD ist die präventive Sanierungsplanung. Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, im Voraus Pläne zu erstellen, die im Krisenfall greifen. Diese Pläne dienen dazu, mögliche Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Die Unternehmen sind verpflichtet, den zuständigen Behörden die notwendigen Informationen bereitzustellen (Source [4]).
Die Anforderungen an die Sanierungsplanung ähneln den bereits für Kreditinstitute geltenden Regeln. Es müssen verschiedene Szenarien durchgespielt werden, um die Tragfähigkeit der Sanierungsmaßnahmen zu prüfen. Ziel ist es, eine "Lebensfähigkeit" des Unternehmens auch unter Stressbedingungen nachzuweisen oder Alternativen für eine geordnete Abwicklung vorzubereiten.
Abwicklungsinstrumente
Für den Fall, dass eine Sanierung aus eigener Kraft nicht möglich ist, stellt die IRRD ein Bündel an Abwicklungsinstrumenten bereit. Diese ermöglichen es den zuständigen Behörden, schnell einzugreifen und die geordnete Abwicklung einzuleiten. Dazu gehören unter anderem die Veräußerung von Geschäftsbeziehungen, die Übertragung von Versicherungsverträgen auf ein Brückeninstitut oder die Umwandlung von Forderungen in Kapital. Ziel ist es, kritische Funktionen des Unternehmens zu erhalten und die Auswirkungen auf die Versicherten und die Finanzstabilität zu minimieren.
Umsetzung in nationales Recht und Zeitpläne
Die Umsetzung der europäischen Richtlinie in nationales Recht ist ein komplexer Prozess, der den Mitgliedstaaten einen gewissen Spielraum lässt, aber auch klare Fristen vorgibt.
Zeitplan für die Umsetzung
Die Richtlinie (EU) 2025/1 ist am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, also im Januar 2025, in Kraft getreten (Source [5]). Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die erforderlichen nationalen Gesetze und Verordnungen spätestens bis zum 29. Januar 2027 zu erlassen und zu veröffentlichen. Die Anwendung dieser nationalen Maßnahmen muss ab dem 30. Januar 2027 erfolgen.
Allerdings gelten bestimmte Artikel der Richtlinie, insbesondere jene, die sich auf die Vorbereitungen für die Abwicklung beziehen (Artikel 92 bis 95), bereits ab dem 30. Januar 2027 (Source [5]). Dies gibt den Aufsichtsbehörden und Unternehmen zusätzliche Zeit, die notwendigen Strukturen aufzubauen.
Nationale Besonderheiten und bestehende Gesetze
In Deutschland existieren bereits Gesetze, die Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen regeln. Das im Quellenmaterial erwähnte Gesetz dient der Umsetzung mehrerer alter EU-Richtlinien (2001/17/EG, 2001/24/EG, 2002/83/EG, 2002/13/EG) (Source [2]). Diese älteren Regelungen befassten sich bereits mit der Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen sowie mit Solvabilitätsanforderungen.
Ein Beispiel aus dem bestehenden deutschen Recht ist die Regelung zur Solvabilitätsspanne. Unternehmen, die am 21. März 2002 Versicherungsgeschäfte in Deutschland betrieben haben, mussten bis zum 1. März 2007 die geänderten Anforderungen an die Solvabilitätsspanne erfüllen. Für Pensions- und Sterbekassen galt eine verlängerte Frist bis zum 31. Dezember 2007. Die Aufsichtsbehörde konnte unter bestimmten Voraussetzungen, wie der Vorlage eines Solvabilitätsplans, eine Fristverlängerung von längstens zwei Jahren gewähren (Source [2]).
Diese bestehenden Strukturen werden nun durch die neuen Anforderungen der IRRD ergänzt bzw. ersetzt. Die IRRD geht über reine Solvabilitätsanforderungen hinaus, indem sie proactive Sanierungs- und Abwicklungsmechanismen etabliert.
Aufsicht und Behörden
Die nationalen Aufsichtsbehörden, wie die BaFin in Deutschland, spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung. Sie sind für die Überwachung der Sanierungspläne und die Durchführung von Abwicklungsmaßnahmen verantwortlich. Die BaFin hat bereits für den Bankensektor ein Merkblatt mit Hinweisen zur Sanierungsplanung veröffentlicht und legt großen Wert auf die Qualität der erstellten Pläne (Source [6]).
Für den Versicherungssektor wird erwartet, dass die BaFin ähnlich strenge Maßstäbe anlegen wird. Die Behörden müssen sicherstellen, dass die von den Unternehmen erstellten Pläne realistisch und umsetzbar sind. Die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene, insbesondere mit der European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA), wird dabei entscheidend sein.
Kritik und Herausforderungen
Die Einführung eines neuen regulatorischen Rahmens führt fast immer zu Diskussionen über die Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen und Märkte.
Überregulierung und Kosten
Der Versichererverband GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) sieht das neue Regelwerk zur Sanierung und Abwicklung aufgrund möglicher Überregulierung kritisch (Source [4]). Die Erstellung von detaillierten Sanierungsplänen und die Erfüllung der Meldepflichten verursachen Kosten für die Versicherer. Kleinere Unternehmen fürchten, dass der administrative Aufwand in einem Missverhältnis zum Nutzen stehen könnte.
Kritiker warnen zudem, dass eine zu starre Regulierung die Innovationsfähigkeit der Versicherer einschränken und ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen könnte. Der GDV argumentiert, dass die bestehende Solvency-II-Regulierung bereits umfangreiche Anforderungen an die Krisenfestigkeit stellt.
Umsetzungsspielraum der Mitgliedstaaten
Ein weiterer Aspekt ist der Umsetzungsspielraum, den die Richtlinie den Mitgliedstaaten lässt. Während die IRRD einen harmonisierten Rahmen schafft, können nationale Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Details variieren. Dies könnte zu einer Fragmentierung des Binnenmarktes führen, wenn unterschiedliche Regeln in den verschiedenen EU-Ländern gelten. Der vorliegende Überblick über die IRRD zeigt jedoch auf, dass die Kommission Wert auf eine einheitliche Anwendung legt und die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die Richtlinie vollständig umzusetzen (Source [1]).
Die Rolle des Proportionalitätsprinzips
Um der Kritik an Überregulierung zu begegnen, wurde das Proportionalitätsprinzip in die Richtlinie aufgenommen. Dieses Prinzip soll sicherstellen, dass kleinere und weniger komplexe Versicherer nicht denselben strengen Anforderungen unterliegen wie systemrelevante Großkonzerne. Die konkrete Anwendung dieses Prinzips in der Praxis wird jedoch zeigen, ob es tatsächlich entlastend wirkt oder ob die Komplexität der Regelungen selbst für kleinere Unternehmen eine Hürde darstellt.
Ausblick auf die Finanzstabilität
Die Einführung der IRRD markiert einen signifikanten Schritt hin zu einem widerstandsfähigeren europäischen Versicherungssektor. Durch die Etablierung von präventiven Sanierungsplänen und klaren Abwicklungsmechanismen soll das Risiko eines systemischen Scheiterns reduziert werden.
Stärkung des Anlegerschutzes
Ein Hauptziel der Richtlinie ist der Schutz der Versicherten und Gläubiger. Im Krisenfall soll sichergestellt werden, dass geordnete Verfahren greifen, die Verluste minimieren und die Auszahlung von Ansprüchen priorisieren. Dies stärkt das Vertrauen in die Versicherungsbranche, was insbesondere für langfristige Versicherungsprodukte wie die private Altersvorsorge oder Bauversicherungen wichtig ist.
Harmonisierung des europäischen Aufsichtsrahmens
Mit der IRRD wird der Aufsichtsrahmen für Versicherungen stark an den bereits etablierten Rahmen für Kreditinstitute angelehnt. Dies schafft Synergien für die Aufsichtsbehörden und erleichtert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Ziel ist ein einheitliches Schutzlevel für Versicherte in der gesamten EU.
Fazit
Die Richtlinie (EU) 2025/1 (IRRD) stellt eine umfassende Antwort auf die Frage dar, wie mit potenziellen Krisen in Versicherungsunternehmen umgegangen werden soll. Sie etabliert ein präventives Sanierungsregime und ein Abwicklungsregime, das auf den bewährten Mechanismen für Kreditinstitute basiert. Für die Praxis bedeutet dies eine Zunahme der regulatorischen Anforderungen, insbesondere im Bereich der Sanierungsplanung. Die Kritik an möglicher Überregulierung, wie vom GDV geäußert, muss dabei ernst genommen werden. Das Proportionalitätsprinzip soll jedoch gewährleisten, dass die Lasten angemessen verteilt werden. Letztlich dient die Richtlinie der Stärkung der Finanzstabilität und dem Schutz der Versicherten, was auch für die Bauwirtschaft von Bedeutung ist, da stabile Versicherungspartner essenziell für die Absicherung von Bauprojekten sind.
Quellen
- Der neue Rahmen zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2001/17/EG
- Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten
- Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen
- Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen im EU-Amtsblatt veröffentlicht
- Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen