Umfassende Sanierung der Ostsiedlung in Salzgitter Bad: Fördermittel, Denkmalschutz und Modernisierung

Die Ostsiedlung in Salzgitter Bad, ein historisches Wohnquartier mit denkmalgeschützter Bausubstanz, befindet sich aktuell im Fokus eines umfassenden städtebaulichen Sanierungsprogramms. Diese Initiative zielt darauf ab, die Bausubstanz zu erhalten, den Wohnkomfort zu modernisieren und die Energieeffizienz der Gebäude zu steigern. Durch die Freigabe erheblicher Fördermittel des Landes Niedersachsen und die Anpassung von Denkmalschutzauflagen wird es Eigentümern ermöglicht, ihre Immobilien zukunftssicher auszurichten. Der folgende Artikel beleuchtet die Details dieses Vorhabens, die technischen Aspekte der Sanierung, die finanziellen Fördermöglichkeiten und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Eigentümer.

Das städtebauliche Sanierungsvorhaben

Die Ostsiedlung in Salzgitter Bad umfasst ein großflächiges Areal, das einer grundlegenden Aufwertung unterzogen wird. Ziel der Maßnahme ist die Revitalisierung des Quartiers, um die Wohnqualität zu erhalten und den Charakter der Siedlung zu sichern. Die Stadt Salzgitter hat sich als Investor positioniert, um den Sanierungsprozess maßgeblich voranzutreiben.

Projektstruktur und Zielsetzung

Das Sanierungsprogramm ist in mehrere Phasen unterteilt. Ein zentrales Element ist die Identifizierung von sogenannten „Leuchtturmprojekten“, die als Vorzeigeobjekte dienen und den Startschuss für die flächendeckende Sanierung geben. Ein solches Projekt ist die Sanierung zweier Häuser in der Emsstraße, die den Anfang einer Welle von Umbaumaßnahmen markieren. Das übergeordnete Ziel ist die Sanierung von insgesamt 163 Gebäude mit rund 700 Wohnungen. Diese Gebäude sollen grundsaniert und gedämmt werden, um den Energiebedarf zu senken und den Wohnstandard an heutige Anforderungen anzupassen.

Die Stadt Salzgitter hat die relevanten Grundstücke vorausschauend erworben, um die Kontrolle über die Sanierungsgeschwindigkeit und die Qualität der Ausführung zu behalten. Oberbürgermeister Frank Klingebiel betonte die Bedeutung dieser Strategie, indem er das Projekt als erstes Leuchtturmprojekt bezeichnete und die Ankündigung eines zweiten folgerte. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, Sanierungstechniken zu erproben und Akzeptanz bei anderen Eigentümern zu schaffen.

Zeitplanung und Meilensteine

Die Projektplanung schreitet stetig voran. Nach der Freigabe der Fördermittel durch das Land Niedersachsen können nun konkrete Planungen und Ausschreibungen erfolgen. Ein entscheidender Meilenstein war die Aufhebung des Vorbehalts durch das Land, was die endgültige Bewilligung von rund 10,8 Millionen Euro sicherstellte.

Laut aktuellen Planungen ist der Baustart für die ersten großen Sanierungswellen für Mitte 2026 vorgesehen. Noch in diesem Jahr sollen jedoch bereits erste vorbereitende Maßnahmen einsetzen. Dieser Zeitplan ist dringend notwendig, da die Städtebaumaßnahme Ende 2025 ausläuft und Projekte spätestens im Folgejahr beantragt werden müssen, um die Fördermittel zu sichern. Eine schnelle Umsetzung ist daher für alle Beteiligten von großer Bedeutung.

Technische Aspekte der Sanierung unter Denkmalschutz

Ein Kernherausforderung der Sanierung in der Ostsiedlung ist der Denkmalschutz. Die Gebäude weisen einen historischen Charakter auf, der erhalten bleiben muss, gleichzeitig aber modernen Anforderungen an Energieeffizienz und Wohnkomfort angepasst werden soll. Um dies zu ermöglichen, hat die Stadt Salzgitter rechtliche und technische Rahmenbedingungen geschaffen.

Das Standortbezogene Immobilienentwicklungskonzept

Am 17. Dezember 2024 beschloss der Rat der Stadt Salzgitter das „Standortbezogene Immobilienentwicklungskonzept“. Dieses Konzept ist ein zentrales Instrument, um Sanierungen unter gelockerten Denkmalschutzauflagen zu ermöglichen. Es erlaubt eine zeitgemäße und bedarfsgerechte Immobilienentwicklung, ohne den denkmalschutzwürdigen Charakter der Siedlung zu beeinträchtigen. Durch dieses Konzept können Eigentümer Sanierungsmaßnahmen durchführen, die sonst unter strengeren Auflagen vielleicht nicht möglich oder wirtschaftlich nicht tragbar gewesen wären.

Sanierungsumfang und Denkmalschutz

Das Land Niedersachsen hat rund 10,8 Millionen Euro aus einer Strukturhilfe von insgesamt 50 Millionen Euro bewilligt, speziell für die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude. Die Mittel sind für 38 Gebäude vorgesehen. Der Sanierungsumfang umfasst dabei die wesentlichen technischen Bauteile: * Dächer: Eine vollständige Sanierung der Dachkonstruktionen, um Wärmeverluste zu verhindern und das Bauwerk zu schützen. * Fassaden: Die Erneuerung und Dämmung der Außenwände. Hierbei müssen technische Lösungen gefunden werden, die den denkmalgeschützten Charakter wahren. * Keller: Die Sanierung der Kellergeschosse, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden und die Nutzungsmöglichkeiten zu verbessern. * Hauseingänge: Die Modernisierung der Eingangsbereiche, um den ersten Eindruck des Gebäudes aufzuwerten und den Witterungsschutz zu erhöhen.

Zusätzlich zu diesen strukturellen Maßnahmen sind auch Modernisierungen von acht Wohnungen geplant. Diese beinhalten Anpassungen an moderne Wohnungsgrößen durch veränderte Grundrisse sowie barrierearme Ausführungen.

Innovative Sanierungstechniken: Fassadendämmung mit Holzständermodulen

Ein technisches Highlight, das in diesem Kontext zu nennen ist, ist die Sanierung der Fassaden denkmalgeschützter Gebäude durch eine Umhüllung mit gedämmten Holzständermodulen. Diese Methode bietet einen hervorragenden Kompromiss zwischen Denkmalschutz und Energieeffizienz. Anstatt die historische Fassade zu verändern oder zu entfernen, wird eine moderne, gut gedämmte Hülle außen angebracht. Dieses Verfahren ermöglicht hohe energetische Standards (wie das KfW-Effizienzhaus-Niveau) bei gleichzeitiger Schonung der Bausubstanz. Die ersten zwei Häuser, die in diesem Verfahren saniert werden, sollen voraussichtlich Anfang 2026 fertiggestellt sein.

Fördermittel und Finanzierungsmöglichkeiten für Eigentümer

Für viele Eigentümer ist die Finanzierung einer Sanierung der entscheidende Faktor. Die Stadt Salzgitter und das Land Niedersachsen haben attraktive Förderprogramme aufgelegt, um die Sanierungswelle in der Ostsiedlung und Westsiedlung zu unterstützen.

Kommunale Förderrichtlinien

Seit Anfang 2024 können interessierte Eigentümer in der Ost- und Westsiedlung im Rahmen der kommunalen Förderrichtlinie eine Unterstützung beantragen. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu maximal 45 Prozent der Sanierungskosten. Dies ist ein erheblicher Zuschuss, der die Wirtschaftlichkeit vieler Sanierungsvorhaben sicherstellt. Die Förderung ist für beabsichtigte Sanierungsmaßnahmen vorgesehen und soll den Eigentümern als Anreiz dienen, ihre Gebäude zeitnah zu modernisieren.

Beispielrechnung: Sanierung in der Veronikastraße 23

Ein konkretes Beispiel für die erfolgreiche Anwendung von Fördermitteln ist die Grundsanierung des Hauses Veronikastraße 23 durch das Immobilienunternehmen Van der Horst. Hier zeigen sich die genauen Kostenaufstellungen und Förderanteile.

  • Gesamtkosten: ca. 100.000 Euro
  • Förderanteil der Stadt Salzgitter: ca. 40.000 Euro

Die 40.000 Euro setzen sich aus drei gleichen Teilen zusammen: Eigenmitteln der Stadt, Mitteln des Landes Niedersachsen und Mitteln des Bundes. Damit beträgt der Förderanteil hier 40 Prozent. In diesem Projekt werden umfassende Maßnahmen durchgeführt: * Instandsetzung der Fassade * Sanierung sämtlicher Wohnungen (inkl. Erneuerung der Badezimmer) * Sanierung von Treppenhaus und Keller * Erneuerung von Elektrik und Sanitär * Energetische Sanierungsmaßnahmen (u.a. aufwändige Dachbodendämmung)

Das Unternehmen Van der Horst, das 200 Wohnungen in der Ostsiedlung und 1.638 Wohnungen in der Westsiedlung besitzt, hat hier einen Modellcharakter geschaffen. Die sieben sanierten Wohnungen sollen direkt vermietet werden. Das Unternehmen zeigt großes Interesse an weiteren Sanierungen, da die Fördersätze attraktiv sind und der Leerstand (aktuell ca. 17 Prozent in der Westsiedlung) durch Modernisierung reduziert werden kann.

Fristen und Antragstellung

Wichtig für Eigentümer ist die Einhaltung von Fristen. Die Städtebaumaßnahme läuft Ende 2025 aus. Projekte müssen spätestens im nächsten Jahr (also 2025) beantragt werden, um die Fördermittel zu erhalten. Dr. Holger Müller von Van der Horst betonte die Eile: „Wir sputen uns“. Für Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet, die eine Sanierung in Betracht ziehen, empfiehlt sich eine frühzeitige Information beim Referat Stadtumbau und Soziale Stadt der Stadt Salzgitter.

Beteiligte Akteure und politische Rahmenbedingungen

Die Sanierung der Ostsiedlung ist ein komplexes Vorhaben, das die Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung, Investoren und der Bevölkerung erfordert.

Die Rolle der Stadt Salzgitter

Die Stadt Salzgitter agiert als treibende Kraft. Durch den Erwerb von Immobilien und die Planung von Leuchtturmprojekten übernimmt sie eine Vorbildfunktion. Oberbürgermeister Frank Klingebiel und Stadtbaurat Michael Tacke sind engagiert in die Projektleitung eingebunden. Die Verwaltung musste umfassend nachweisen, dass die Pläne baufachlich geprüft, wirtschaftlich vertretbar und zweckmäßig sind, um die Freigabe der 10,8 Millionen Euro durch das Amt für regionale Landesentwicklung zu erreichen.

Zusammenarbeit mit privaten Investoren

Private Investoren spielen eine entscheidende Rolle für den Erfolg der Sanierungswelle. Das Beispiel Van der Horst zeigt, dass private Unternehmen bereit sind, in die Substanz zu investieren, sobald die Rahmenbedingungen stimmen. Der Justiziar Dr. Holger Müller hob hervor, dass die Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung (insb. mit Stadtbaurat Tacke und Team) gut und schnell funktionierte. Das Ziel ist, den mit Van der Horst begonnenen Sanierungsfahrplan fortzuführen und das Interesse anderer potenzieller Sanierungswilligen zu wecken.

Politischer Diskurs

Die Freigabe der Mittel war nicht unumstritten. Quellen aus der politischen Szene Salzgitters (Grüne Szene Ratsfraktion) berichten, dass es über Jahre politischen Diskurs gab. Es hieß, andere Akteure aus CDU und SPD sowie der Oberbürgermeister hätten sich in der gewählten Form oft kaum erkennbar für das Projekt stark gemacht. Dennoch setzte sich die Sanierung durch, was die Wichtigkeit des politischen Drucks und des Engagements von Ratsfraktionen unterstreicht. Diese Hintergründe sind wichtig zu verstehen, um die aktuelle Situation in ihrer ganzen Komplexität zu würdigen.

Fazit

Die Sanierung der Ostsiedlung in Salzgitter Bad ist ein bedeutendes städtebauliches Projekt, das den Erhalt historischer Bausubstanz mit modernen Anforderungen an Energieeffizienz und Wohnkomstand verbindet. Durch die Freigabe von 10,8 Millionen Euro Fördermitteln des Landes Niedersachsen und die Anpassung von Denkmalschutzauflagen via „Standortbezogenem Immobilienentwicklungskonzept“ wurden die Weichen für eine umfassende Modernisierung gestellt.

Zentrale Elemente sind die Sanierung von 38 denkmalgeschützten Gebäuden (Dach, Fassade, Keller, Eingänge) und innovative Techniken wie die Dämmung mit gedämmten Holzständermodulen. Für Eigentümer ergeben sich attraktive Fördermöglichkeiten von bis zu 45 Prozent der Kosten, wie das Beispiel der Sanierung in der Veronikastraße 23 zeigt. Die Zusammenarbeit zwischen Stadt, Land und privaten Investoren ist der Schlüssel zum Erfolg. Eigentümer im Sanierungsgebiet sind angehalten, die Angebote der Stadt wahrzunehmen und die Fristen für Anträge (bis Ende 2025/Anfang 2026) zu beachten, um die Sanierung ihrer Gebäude wirtschaftlich attraktiv umzusetzen und den Charakter der Ostsiedlung für die Zukunft zu sichern.

Quellen

  1. Radio 38
  2. Regionalheute
  3. Braunschweiger Zeitung
  4. Grüne Szene Ratsfraktion
  5. Regionalheute
  6. Stadt Salzgitter

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