Touristische Erschließung der Oberkirche in Bad Frankenhausen: Planungsrechtliche Vorbereitung und Infrastrukturausbau

Die Stadt Bad Frankenhausen plant aktuell signifikante Maßnahmen zur touristischen Erschließung des Bereichs um die Oberkirche. Diese Planungen umfassen sowohl die Schaffung neuer gastronomischer Infrastruktur als auch den grundhaften Ausbau der Verkehrs- und Versorgungswege. Für Bauinteressenten, Immobilienbesitzer und Handwerksbetriebe sind diese Entwicklungen von hoher Relevanz, da sie tiefgreifende Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung, die Infrastruktur und die Wertschöpfung in der Region haben. Der vorliegende Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, die geplanten Baumaßnahmen und die technischen Spezifikationen, die sich aus den aktuellen Bekanntmachungen und Ausschreibungen ergeben.

Rechtlicher Rahmen und Planungsverfahren

Die Grundlage für die geplanten Maßnahmen bildet der Bebauungsplan „Touristische Erschließung der Oberkirche“. Gemäß der Bekanntmachung der Stadt Bad Frankenhausen hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 07.03.2024 die Aufstellung der 1. Änderung dieses Bebauungsplanes beschlossen, wodurch das gesetzlich erforderliche Planverfahren eingeleitet wurde.

Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB

Ein zentraler Aspekt der Planung ist die Durchführung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a des Baugesetzbuches (BauGB). Dieses Verfahren zielt darauf ab, die Planungszeiträume zu verkürzen, um schneller planungsrechtliche Sicherheit zu schaffen. Für Bauherren und Investoren bedeutet dies, dass die Genehmigungsphase für die definierten Vorhaben zügiger durchlaufen werden kann.

Im Rahmen dieses Verfahrens wird auf bestimmte Prüfungen verzichtet, sofern diese nicht nach Art oder Ausmaß der vorhabenbedingten Umweltauswirkungen erheblich sind. Konkret wird in diesem Fall auf folgende umweltbezogene Prüfungen verzichtet: * Eine Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB. * Ein Umweltbericht nach § 2a BauGB. * Die Angaben nach § 3 (2) Satz 2 BauGB über Arten umweltbezogener Informationen. * Eine zusammenfassende Erklärung nach § 10a BauGB.

Des Weiteren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB abgesehen, da dies gemäß § 13 (2) Nr. 1 BauGB zulässig ist. Diese Verfahrenserleichterungen sind für die Projektentwicklung entscheidend, da sie bürokratische Hürden reduzieren.

Öffentliche Auslegung und Beteiligungsrechte

Trotz des beschleunigten Verfahrens bleibt die Öffentlichkeit beteiligt. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 02.05.2024 den Planentwurf gebilligt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen. Diese fand im Zeitraum vom 10.06.2024 bis 12.07.2024 statt. Die Unterlagen waren in der Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, Fachbereich Bauverwaltung, Zimmer 107, während der Sprechzeiten (Montag 09:00–12:00 Uhr, Dienstag 09:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr, Donnerstag 09:00–13:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr, Freitag 09:00–12:00 Uhr) sowie als Download im Internet einsehbar. Stellungnahmen konnten während dieses Zeitraums oder in einer anschließenden Erörterungsterminvorbereitung abgegeben werden.

Konkrete Vorhaben: Gastronomie und Infrastruktur

Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Vorbereitung zweier wesentlicher Komplexe: die Errichtung einer gastronomischen Einrichtung und der Ausbau der Verkehrsflächen.

Gastronomische Nutzung

Ein Kernpunkt der Erschließung ist die Schaffung einer gastronomischen Einrichtung. Geplant ist ein eingeschossiges Gebäude für einen Imbiss oder Kiosk, inklusive einer Freiterrasse. Dieses Gebäude soll auf einer öffentlichen Grünfläche östlich der Oberkirche errichtet werden. Für Bauherren und Gastronomen bietet sich hier die Chance, eine hochwertige Infrastruktur an einem touristisch relevanten Standort zu etablieren. Die Ausrichtung auf einen Imbiss/Kiosk legt nahe, dass der Fokus auf schneller Verpflegung und Besucherservice liegt, was die Anforderungen an die Bauweise (höhere Robustheit, einfache Wartung) definiert.

Grundhafter Ausbau der Straße Am Schlachtberg und Parkplatz

Parallel zur gastronomischen Nutzung wird der grundhafte Ausbau der Straße Am Schlachtberg und des Parkplatzes ausgeschrieben. Diese Maßnahmen sind für die Erreichbarkeit und die Verkehrssicherheit essenziell. Die Ausschreibung unter der Referenznummer OK-P 2023 listet eine Vielzahl von Leistungspositionen, die einen umfassenden Neubau darstellen.

Technische Spezifikationen und Leistungsphasen

Die Ausschreibungsdetails bieten einen detaillierten Einblick in die geplanten technischen Standards. Diese Informationen sind für Handwerksbetriebe bei der Angebotserstellung sowie für Bauherren bei der Projektplanung unerlässlich.

Verkehrssicherung und Baustelleneinrichtung (Titel 1)

Jedes Bauvorhaben beginnt mit der Sicherung des Arbeitsbereichs. Die Ausschreibung beinhaltet die Position „Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung“. Dies umfasst die Einrichtung des Bauzugangs, die Sicherung der Baustelle gegen Unbefugte und die Organisation des Verkehrsflusses während der Bauphase. Für Anwohner und Pendler ist relevant, dass während der Bauzeit Einschränkungen im Verkehr zu erwarten sind, die durch diese Maßnahmen gemanagt werden.

Straßenbau und Oberflächenwasserentwässerung (Titel 2 und 3)

Der Ausbau der Verkehrsflächen gliedert sich in mehrere technische Komplexe:

  1. Rohbau und Pflasterung:

    • Es sind 600 m² Stahlbetonplatten aufzunehmen (wahrscheinlich im Sinne von zu verlegende Platten oder Wiederverwendung, der Begriff „aufnehmen“ in Ausschreibungen kann je nach Kontext die Beseitigung oder die Aufnahme in das Bauwerk bedeuten – hier im Kontext des Neubaus ist die Verlegung neuer Platten gemeint).
    • 200 m² Betonsteinpflaster werden verlegt. Dies deutet auf Gehwege oder Parkflächen hin, die ästhetisch ansprechend und langlebig gestaltet werden sollen.
    • 1000 m² Straßenbau in bituminöser Bauweise. Dies betrifft die eigentliche Fahrbahn und erfordert eine professionelle Verdichtung des Unterbaus und eine Bitumendeckschicht, die den Anforderungen an eine öffentliche Straße genügt.
  2. Entwässerung:

    • Regenwasserkanal: Es werden 130 m Regenwasserkanal DN300 geliefert und verlegt. DN300 (Nennweite 300 mm) ist ein Standard für die Ableitung von Niederschlagswasser in urbanen Gebieten. Die Verlegung erfordert eine fachgerechte Herstellung von Schächten und Anschlüssen, um eine dauerhafte Ableitung zu gewährleisten.
    • Mischwasserkanal: Zusätzlich sind 145 m Mischwasserkanal DN250/300 vorgesehen. Mischwasserkanäle transportieren sowohl Schmutz- als auch Regenwasser. Die Nennweiten DN250 und DN300 zeigen, dass es sich um einen Kanal mittleren Durchmessers handelt, der für die Versorgung des neuen gastronomischen Betriebs und der Verkehrsflächen notwendig ist.

Straßenbeleuchtung und Versorgungsleitungen (Titel 4 und 5)

Eine sichere Nutzung der Flächen auch nachts wird durch die Installation von 8 Straßenbeleuchtungsmasten gewährleistet. Die Lieferung und Setzung der Masten inkl. Begrünung und Ausstattung ist Teil der Ausschreibung.

Darüber hinaus umfasst der Ausbau die Verlegung von Druckrohrleitungen für die Wasserversorgung: * 450 m Druckrohr da355x21,1 PE100 RC: Dies sind Leitungen mit einem Außendurchmesser von 355 mm und einer Wandstärke von 21,1 mm. Das Material PE100 RC (Polyethylen 100, Resin Classification) zeichnet sich durch hohe Beständigkeit gegen Spannungsrissbildung und Langzeitstabilität aus. Diese Dimensionierung deutet auf die Hauptwasserleitung hin, die das Gebiet versorgt. * 25 m Druckrohr da225x13,4 PE100 RC: Eine kleinere Leitung, vermutlich für einen spezifischen Anschluss oder einen Abzweig. * 190 m Druckrohr da63x5,8 PE100 RC: Eine weitere Leitung, wahrscheinlich für die Versorgung der Parkplatzbeleuchtung oder kleinerer Anschlüsse.

Diese detaillierten Angaben zu Rohrdimensionen und Materialien (PE100 RC) sind entscheidend für die Qualitätssicherung. Bei der Vergabe der Aufträge muss auf zertifizierte Handwerksbetriebe geachtet werden, die mit der Verlegung von PE-Leitungen vertraut sind.

Bedeutung für Bauherren und die Region

Die geplanten Maßnahmen in Bad Frankenhausen sind ein Paradebeispiel für eine integrierte Stadtentwicklung. Durch die Kombination aus touristischer Aufwertung (Gastronomie) und notwendiger Infrastrukturanpassung (Straßenbau, Kanalisation, Beleuchtung) wird der Standort nachhaltig aufgewertet.

Wirtschaftliche Implikationen

Für lokale Handwerksbetriebe bietet die Ausschreibung Chancen zur Akquise von Aufträgen. Die Aufteilung in mehrere Titel (Titel 1 bis 5) ermöglicht es auch spezialisierten Firmen, sich auf Kernkompetenzen zu konzentrieren (z.B. reine Kanalisation oder reine Straßenbeleuchtung). Für Immobilienbesitzer in der Umgebung bedeutet der Ausbau eine Wertsteigerung der Immobilien durch verbesserte Infrastruktur und eine gesteigerte Aufenthaltsqualität.

Technische Anforderungen an die Ausführung

Die explizite Nennung von Materialien wie PE100 RC und Bitumen in der Ausschreibung unterstreicht den Anspruch der Stadt auf Qualität und Langlebigkeit. Für Bauherren, die in diesem Umfeld planen, bedeutet dies, dass die Anbindung an die neue Infrastruktur hohen Standards entspricht. Die Verlegung von 450 Metern PE100 RC-Rohren erfordert eine professionelle Schweißtechnik (Heizwendelschweißen oder Butt-Fusion-Schweißen), um eine dauerhafte Dichtigkeit zu gewährleisten. Ebenso ist die Herstellung der bituminösen Straßenoberfläche fachgerecht durchzuführen, um Setzungen und Schäden in den ersten Jahren zu vermeiden.

Verfahrensstand und nächste Schritte

Basierend auf den Zeitplänen der öffentlichen Auslegung (Juni bis Juli 2024) befindet sich das Verfahren in einer fortgeschrittenen Phase. Nach der Auslegung und der Bearbeitung eventueller Einwendungen wird der Bebauungsplan finalisiert und beschlossen. Sobald der Plan rechtskräftig ist, können die konkreten Bauanträge für die gastronomische Einrichtung gestellt und die Vergabeverfahren für die Infrastrukturmaßnahmen abgeschlossen werden.

Für Interessenten ist es daher ratsam, die Bekanntmachungen der Stadt Bad Frankenhausen im Auge zu behalten, um den exakten Zeitplan für die Umsetzung der Baumaßnahmen zu verfolgen.

Fazit

Die touristische Erschließung der Oberkirche in Bad Frankenhausen stellt ein zukunftsweisendes Projekt dar, das durch ein effizientes, beschleunigtes Planungsverfahren nach § 13a BauGB realisiert wird. Der Fokus liegt auf der Schaffung eines gastronomischen Angebots und einer hochwertigen Infrastruktur. Die technischen Spezifikationen der Ausschreibung – von der PE100 RC-Wasserleitung bis zur bituminösen Straßenoberfläche – belegen den qualitativen Anspruch der Stadt. Für Handwerksbetriebe ergeben sich lukrative Auftragsmöglichkeiten, während die ansässige Bevölkerung und Touristen von einer Aufwertung des Stadtbildes und einer verbesserten Erreichbarkeit profitieren werden. Die sorgfältige Umsetzung der geplanten Maßnahmen wird die Attraktivität des Standorts Bad Frankenhausen nachhaltig stärken.

Quellen

  1. Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans "Touristische Erschließung der Oberkirche" (April 2024)
  2. Ausschreibung "Touristische Erschließung Oberkirche, Grundhafter Ausbau der Straße Am Schlachtberg/Parkplatz" (Referenz OK-P 2023)

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