Die städtebauliche Sanierung ist ein zentrales Instrument der Stadtentwicklung, um Quartieren mit spezifischen Herausforderungen neue Impulse zu verleihen und die Lebensqualität nachhaltig zu steigern. Im Hamburger Stadtteil Billstedt, genauer im Gebiet S3 Mümmelmannsberg, finden seit Jahren umfassende Sanierungsmaßnahmen statt, die durch das Programm „RISE“ (Regeneration im Stadtteil) gefördert werden. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen, planerischen und gestalterischen Aspekte der Sanierung in diesem Gebiet. Er richtet sich an Bauherren, Immobilienbesitzer und Fachhandwerker, die sich über die aktuellen Entwicklungen und die besonderen Anforderungen an Baumaßnahmen in einem Sanierungsgebiet informieren möchten.
Rechtliche Grundlagen und Verfahrensabläufe in Sanierungsgebieten
Sanierungsgebiete unterliegen einem speziellen rechtlichen Rahmen, der über die regulären Bauvorschriften hinausgeht. Ziel ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Das Vorgehen in Mümmelmannsberg zeigt, wie langfristig geplant und gesteuert wird.
Das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK)
Das zentrale Planungsdokument ist das „Integrierte Entwicklungskonzept“ (IEK). Für das Sanierungsgebiet Billstedt S3 Mümmelmannsberg ist das IEK Billstedt/Horn maßgeblich. Die aktuelle Planung basiert auf einer Bilanzierung und Teilfortschreibung des IEK, die bis zum Jahr 2025 reicht.
Die Bedeutung des IEK liegt in seiner integrativen Funktion: * Es bündelt strategische und operative Ziele. * Es ordnet konkrete Projekte und Projektideen in einen Zeitrahmen ein. * Es verknüpft die Maßnahmen mit Zeit- und Kostenplänen.
Eine solche Fortschreibung ist notwendig, weil Sanierungsverfahren oft Jahrzehnte andauern und sich die städtebaulichen Erfordernisse ändern. In Mümmelmannsberg blickt das Sanierungsverfahren auf eine lange Laufzeit zurück, in der Phasen mit unterschiedlicher Dynamik wechselten. Die aktuelle Fortschreibung des IEK wurde im September 2021 durch den Leitungsausschuss für die Programmsteuerung RISE beschlossen, nachdem sie zuvor von der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte genehmigt wurde. Dieser Prozess zeigt die notwendige Abstimmung zwischen politischer Steuerung und fachplanerischer Umsetzung.
Die Rolle der Träger öffentlicher Belange (TöB)
Bevor ein IEK finalisiert wird, findet eine Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange (TöB) statt. Diese Institutionen (z. B. Verkehrsbetriebe, Denkmalschutzbehörden, Wasserwirtschaftsämter) prüfen die Pläne auf ihre fachliche Vertretbarkeit. In der Planung für Mümmelmannsberg wurde die Abstimmung mit den TöB im Zeitraum Oktober bis November 2021 durchgeführt. Die Auswertung der Rückmeldungen fließt dann in die finale Fassung des IEK ein, die bis Anfang Dezember 2021 erstellt wurde. Für Bauherren bedeutet dies, dass Baupläne in einem solchen Gebiet oft einer komplexeren Prüfung unterliegen, da die Auswirkungen auf die gesamte Quartiersentwicklung betrachtet werden.
Die Bedeutung von Beiräten
In Sanierungsgebieten werden Sanierungsbeiräte gebildet. Sie vertreten die Interessen der Eigentümer, Mieter und anderer lokaler Akteure. Ihre Empfehlungen haben ein erhebliches Gewicht bei der konkreten Umsetzung von Maßnahmen. Ein Beispiel aus dem Quellenmaterial zeigt die operative Arbeit eines solchen Beirats.
Die Entwicklung des Gebiets Mümmelmannsberg
Die Entwicklung des Quartiers Mümmelmannsberg ist ein Paradebeispiel für die städtebauliche Aufwertung eines Teilgebiets, das durch große Infrastrukturen wie die Autobahn A1 physisch getrennt ist.
Integration in den Entwicklungsraum Billstedt/Horn
Im Jahr 2005 wurde das Sanierungsgebiet Billstedt S3 Mümmelmannsberg in den „Entwicklungsraum Billstedt/Horn“ integriert, der unter dem Label „Soziale Stadt“ läuft. Diese Integration verfolgte ein klares Ziel: Die Entwicklungsimpulse, die im übrigen Billstedt/Horn entstanden, sollten auch die etwa 18.000 Bewohner im Osten von Hamburg-Mitte erreichen, die durch die A1 abgeschnitten schienen.
Bis 2019 ging man davon aus, das gesonderte Sanierungsverfahren für Mümmelmannsberg zum 31. Dezember 2021 zu beenden und das Gebiet ohne eigenes städtebauliches Instrumentarium in das RISE-Fördergebiet Billstedt/Horn zu integrieren.
Die Notwendigkeit einer eigenständigen Gebietskulisse
Die Planungen änderten sich jedoch fundamental. Zwischen März 2019 und Ende 2021 zeigte sich, dass Mümmelmannsberg eine so starke eigene Dynamik entwickelte, dass eine Fortführung des Sanierungsverfahrens in eigenständiger Form notwendig wurde. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung stellte fest, dass für die Entwicklung von Mümmelmannsberg eine eigene Gebietskulisse weiterhin benötigt wird. Die positive Dynamik, die zur Erreichung zentraler Sanierungsziele führte, soll nun durch eine auf das Quartier bezogene Teilfortschreibung des IEK genutzt werden, um offene und geplante Projekte gezielt mit dem Instrumentarium der städtebaulichen Sanierung zu steuern.
Diese Entscheidung unterstreicht, dass Sanierung ein flexibler Prozess sein muss. Für Eigentümer und Investoren bedeutet dies: Die Unterstützung durch Förderprogramme und planerische Lenkung bleibt im Gebiet Mümmelmannsberg auch nach 2021 bestehen und wird sogar spezifischer auf das Quartier zugeschnitten.
Gestaltungsgrundsätze und Denkmalschutz in der Praxis
Städtebauliche Sanierung beschränkt sich nicht nur auf administrative Prozesse, sondern hat konkrete Auswirkungen auf das Erscheinungsbild des Quartiers. Hierbei spielen Ästhetik, Einheitlichkeit und die Wahrung historischer Substanz eine wichtige Rolle.
Das Beispiel der Kandinskyallee
Ein konkreter Konfliktfall aus dem Sanierungsbeirat (Beiratsempfehlung II/2024) verdeutlicht die Anforderungen an die Gestaltung im Sanierungsgebiet. In der Kandinskyallee wurden alte Laternen entfernt und durch sogenannte „Peitschenleuchten“ ersetzt. Diese Maßnahme stieß auf Kritik.
Die Kandinskyallee wurde vor ca. 30 Jahren im Zuge des U-Bahn-Umbaus fertiggestellt. Damals wurden speziell entworfene Außenleuchten installiert, die aufeinander abgestimmt waren. Die neuen Peitschenleuchten stören dieses einheitliche Bild. Der Sanierungsbeirat monierte, dass die neuen Leuchten nicht dem gestalterischen Prinzip der öffentlichen Beleuchtung der Kandinskyallee entsprechen und nicht ins Stadtbild passen.
Anforderungen an Handwerker und Planer
Dieser Vorfall hat direkte Konsequenzen für Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet: 1. Beachtung des Ortsbildes: Sanierungsmaßnahmen müssen sich in die vorhandene architektonische Struktur einfügen. Willkürliche Änderungen, wie der Austausch von Leuchten ohne Beachtung des gestalterischen Gesamtkonzepts, werden kritisch gesehen. 2. Abstimmung mit den Sanierungsbeiräten: Bevor Baumaßnahmen an Fassaden, Dächern oder im Außenbereich (z. B. Zäune, Beleuchtung) durchgeführt werden, ist eine Abstimmung mit den zuständigen Gremien erforderlich. Fachplaner müssen nachweisen, dass ihre Vorschläge gestalterisch qualifiziert sind. 3. Qualität der Materialien: Die Auswahl von Bauteilen und Ausstattungen muss langfristig und gestalterisch wertvoll sein. Der Ersatz von speziell entwickelten Leuchten durch Standardlösungen (Peitschenleuchten) zeigt, wie Kosteneffizienz auf Kosten der gestalterischen Qualität gehen kann – was in einem Sanierungsgebiet nicht akzeptabel ist.
Für Handwerksbetriebe bedeutet dies, dass sie bei Ausschreibungen im Gebiet Mümmelmannsberg nicht nur technische, sondern auch gestalterische Anforderungen erfüllen müssen. Das Wissen um historische Vorbilder und städtebauliche Zusammenhänge wird wichtiger.
Zeitplanung und Finanzierung der Sanierung
Die Planung von Sanierungsmaßnahmen erstreckt sich über mehrere Jahre. Die aktuellen Dokumente geben Einblick in die Finanzierungs- und Planungsphasen.
Die Förderphase 2019 bis 2021
Die letzte abgeschlossene Förderphase lief bis zum 30. Juni 2021. Die Bilanzierung dieser Phase ist ein wesentlicher Bestandteil des aktuellen IEK. Hier werden die erreichten Ziele bewertet und die Grundlage für die nächste Phase gelegt.
Die Planung bis 2025
Die Teilfortschreibung des IEK legt den Fokus auf die Jahre 2022 bis einschließlich 2025. In diesem Zeitraum sollen geplante Projekte umsetzungsorientiert gesteuert werden. Die Finanzierung erfolgt über das Programm RISE. Die Entscheidung über die Verlängerung der Laufzeit und die Billigung der Bilanzierung durch den Hauptausschuss und den Leitungsausschuss sichert die notwendigen Mittel.
Für Eigentümer bedeutet die langfristige Planungssicherheit, dass Förderungen für Modernisierungen, energetische Sanierungen oder strukturelle Verbesserungen über diesen Zeitraum hinweg verfügbar sind. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Möglichkeiten der Förderung zu informieren, da die Antragsverfahren und die Abstimmung mit den Planungsträgern Zeit in Anspruch nehmen.
Fazit: Sanierung als kontinuierlicher Prozess
Die Sanierung des Gebiets Billstedt S3 Mümmelmannsberg ist ein lebendiger Prozess, der sich an den Bedürfnissen des Quartiers orientiert. Die entscheidenden Erkenntnisse für Bauherren und Fachleute sind:
- Dauerhaftigkeit: Sanierung ist kein kurzfristiges Projekt. Die aktuelle Planung reicht bis 2025, und die Integration in Fördergebiete sichert die Unterstützung langfristig.
- Partizipation: Die Einbindung von Beiräten und Anwohnern ist fest verankert. Baumaßnahmen müssen transparent und abgestimmt erfolgen.
- Qualitätssicherung: Die Ästhetik des Quartiers ist ein geschütztes Gut. Wie das Beispiel der Kandinskyallee zeigt, werden Standardlösungen, die nicht zum historischen Kontext passen, abgelehnt.
- Spezifische Instrumentarien: Das Gebiet Mümmelmannsberg benötigt eigene planerische Instrumente, um seine Entwicklung zu steuern. Dies bietet Chancen für maßgeschneiderte Lösungen für die Bewohner.
Für die Praxis bedeutet dies: Wer in Mümmelmannsberg baut oder saniert, sollte die städtebaulichen Vorgaben des IEK beachten und die Zusammenarbeit mit den lokalen Planungsgremien suchen. Nur so kann die positive Dynamik des Quartiers erhalten und gesteigert werden.
Quellen
- RISE-Fördergebiet Mümmelmannsberg Zustimmung zur Bilanzierung, Laufzeitverlängerung und Teilfortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes IEK Billstedt/Horn für das Sanierungsgebiet Billstedt S3 Mümmelmannsberg
- RISE-Fördergebiet Mümmelmannsberg, Zustimmung zur Bilanzierung, Laufzeitverlängerung und Teilfortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes IEK Billstedt/Horn für das Sanierungsgebiet Billstedt S3 Mümmelmannsberg
- RISE-Fördergebiet Billstedt S3 Mümmelmannsberg / Beiratsempfehlung II/2024 (Beschlossene Fassung)