Die Stadt Tauberbischofsheim unternimmt bedeutende Schritte zur Stadtsanierung und Förderung der Dorfkerne. Für Eigentümer, Bauinteressenten und Investoren ergeben sich daraus vielfältige Möglichkeiten, Unterstützung für Modernisierungs- und Neubauprojekte zu erhalten. Dieser Artikel beleuchtet die aktuellen Förderprogramme, rechtlichen Rahmenbedingungen und notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen, die auf den offiziellen Informationen der Stadt und lokalen Medien basieren.
Das Sanierungsgebiet "Untere Altstadt III"
Ein zentraler Bestandteil der Stadterneuerung ist die Festlegung des Sanierungsgebiets "Untere Altstadt III". Der Gemeinderat hat hierzu entscheidende Beschlüsse gefasst, die den rechtlichen Rahmen für Sanierungen schaffen.
Am 26. Juli 2023 beschloss der Gemeinderat die förmliche Festlegung dieses Sanierungsgebiets. Eine wesentliche Aktualisierung erfolgte am 14. Mai 2025, als die Satzung über die erste Änderung der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets "Untere Altstadt III" verabschiedet wurde. Dieser Beschluss wurde in einer öffentlichen Sitzung getroffen. Der Bewilligungszeitraum für Förderungen in diesem Gebiet ist bis zum 30. April 2031 befristet, was Eigentümern ein langfristiges Planungsfenster bietet.
Im Zuge dieser Festlegungen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23. Januar 2025 die Sanierungsziele der vorbereitenden Untersuchungen fortgeschrieben. Diese Ziele bilden die Grundlage für die Sanierungsdurchführung und geben vor, welche Entwicklungen im Gebiet angestrebt werden.
Für die praktische Umsetzung stellt die Stadt umfangreiche Dokumente zur Verfügung: * Ein Lageplan, der die Abgrenzung des Sanierungsgebiets detailliert darstellt (PDF, 439 KB). * Die Sanierungssatzung (PDF, 131 KB), die die rechtlichen Verpflichtungen und Möglichkeiten regelt. * Förderrichtlinien für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie für privaten Abbruch (PDF, 180 KB). * Die Städtebauförderungsrichtlinien vom 01. Februar 2019 (PDF, 124 KB). * Eine Gestaltungssatzung für den Stadtkern von Tauberbischofsheim vom 19. November 2003 (PDF, 28 KB).
Zusätzlich wurde eine Präsentation (PDF, 4,6 MB) erstellt, die eine Zusammenfassung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen im Gebiet "Untere Altstadt III" sowie das dargestellte Neuordnungskonzept als Grundlage für die Sanierungsdurchführung enthält. Diese Unterlagen sind essenziell für jeden, der ein Sanierungsvorhaben in diesem Bereich plant.
Das Sanierungsgebiet "Konversion Laurentiusberg"
Neben der Altstadt III existiert ein weiteres förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet: "Konversion Laurentiusberg". Der Gemeinderat hat dieses Gebiet bereits in seiner Sitzung vom 25. Mai 2011 beschlossen. Der Bewilligungszeitraum für Förderungen in diesem Areal endet am 30. April 2026. Auch hier können Eigentümer von den bestehenden Fördermöglichkeiten Gebrauch machen, solange die Frist läuft und die Projekte den Richtlinien entsprechen.
Städtebauliche Erhaltungssatzung und Gestaltungsvorschriften
Für den Stadtkern von Tauberbischofsheim gilt eine Gestaltungssatzung vom 19. November 2003. Diese Satzung dient der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart und des Charakters der Altstadt. Sie legt verbindliche Vorgaben für Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten sowie für die Gestaltung von Dachflächen, Fassaden und Farben fest. Bauwillige müssen diese Vorgaben beachten, um die Harmonie des Stadtbildes zu wahren. Die Einhaltung dieser Satzung ist eine Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln in den Sanierungsgebieten.
Dorferneuerung und Förderung innerörtlicher Bauflächen
Ein wesentlicher Aspekt der Stadtentwicklung ist die Dorferneuerung. Der Gemeinderat der Kreisstadt Tauberbischofsheim hat am 28. Juni 2017 eine Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Dorferneuerung beschlossen. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die demografischen Herausforderungen zu meistern.
Das Hauptziel des Programms ist es, die Dorfstrukturen zu erhalten und weiterzuentwickeln sowie den Charakter eigenständiger Dörfer zu bewahren. Ein zentrales Problem ist das Ausdünnen der Ortskerne durch leerstehende Gebäude. Dem soll durch Umnutzung und Bodenordnung entgegengewirkt werden.
Durch zusätzliche Finanzmittel sollen Anreize geschaffen werden, die sowohl zur Erhaltung des Wohnwertes in der Altbausubstanz als auch zur Neubebauung beitragen. Das Programm richtet sich an unterschiedliche Altersgruppen, mit einem besonderen Fokus auf junge Familien mit Kindern. Diese sollen durch finanzielle Anreize motiviert werden, sich für den Bau oder Erwerb von Gebäuden, deren Sanierung oder die Baureifmachung von Grundstücken in den Ortskernen zu entscheiden.
Konkret hat der Gemeinderat ein stadteigenes Förderprogramm beschlossen, wonach innerörtliche Bauflächen auf der Gesamtgemarkung der Stadt Tauberbischofsheim, jedoch nur in den Ortsteilen, verstärkt aktiviert und einer Bebauung zugänglich gemacht werden sollen. Das erklärte Ziel ist es, strukturelle Leerstände zu vermeiden und nicht erhaltenswerte Altgebäude durch Neubauten zu ersetzen.
Informationen und Antragstellung
Die Stadt Tauberbischofsheim bietet eine persönliche Beratung an und bittet Interessenten, Termine zu vereinbaren. Für das Jahresprogramm 2026 können die Ausschreibung und die dazugehörigen aktuellen Antragsformulare auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart abgerufen und heruntergeladen werden.
Die Anträge müssen bis spätestens 29. August 2025 vollständig über die Stadt gestellt werden. Die Bewilligung erfolgt in der Regel im Frühjahr des folgenden Jahres. Eine entscheidende Bedingung ist, dass Projekte, die gefördert werden sollen, vor der Programmentscheidung noch nicht begonnen haben und im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden müssen.
Für die Kontaktaufnahme unterscheidet die Stadt zwischen gewerblichen und nicht gewerblichen Projekten: * Nicht gewerbliche Projekte: Bauverwaltung, Frau Kremer-Hirn (Tel. 803-6104, E-Mail: [email protected]) oder Frau Krötz (Tel. 803-6105, E-Mail: [email protected]). * Gewerbliche Projekte: Kämmerei, Frau Theiler-Markert (Tel. 803-2103, E-Mail: [email protected]).
Notwendigkeit von Instandhaltungsmaßnahmen
Parallel zu den umfassenden Sanierungsprogrammen sind auch regelmäßige Instandhaltungsarbeiten an der Infrastruktur von großer Bedeutung. Laut einer Pressemitteilung der Stadt Tauberbischofsheim beginnen im gesamten Stadtgebiet sowie in den Ortschaften Sanierungsarbeiten an Straßen, Wegen und Plätzen. Dabei werden kleinere Risse im Asphalt saniert und verfüllt.
Diese Arbeiten sind witterungsabhängig und dauern voraussichtlich vier bis fünf Tage. Die Stadt bittet alle Verkehrsteilnehmer um Rücksichtnahme und Verständnis für mögliche kurzfristige Einschränkungen. Die regelmäßige Risse-Sanierung ist notwendig, um Schäden frühzeitig zu beheben und die Lebensdauer der Straßen nachhaltig zu verlängern. Durch solche präventiven Maßnahmen können größere Reparaturen und aufwendige Sanierungen langfristig vermieden werden.
Herausforderungen der Bausubstanz
Die Notwendigkeit von Sanierungen wird auch an konkreten Beispielen im Stadtgebiet deutlich. Ein Beispiel ist das Limbachhaus in Tauberbischofsheim. Laut einem Bericht des FNweb droht dem Gebäude der Verfall, wenn keine nachhaltige Sanierung erfolgt. Feuchtigkeit, Schimmel und ein marodes Dach setzen dem Haus stark zu. Ein Heimatverein macht sich für die Sanierung stark.
Solche Berichte unterstreichen die Wichtigkeit der bestehenden Förderprogramme. Ohne finanzielle Unterstützung ist die Sanierung von Baudenkmälern und historischen Gebäuden oft nicht realisierbar. Die Stadt Tauberbischofsheim erkennt diese Notwendigkeit an und schafft durch die Satzungen und Richtlinien die Rahmenbedingungen, um solche Prozesse zu steuern und zu fördern.
Zusammenfassung der Fördermöglichkeiten
Für Eigentümer in Tauberbischofsheim ergeben sich folgende wesentliche Förderchancen:
- Sanierungsgebiet "Untere Altstadt III": Umfangreiche Förderungen für Modernisierung, Instandsetzung und Abbruch bis 30.04.2031. Nutzung der Städtebauförderung und spezifischer Förderrichtlinien.
- Sanierungsgebiet "Konversion Laurentiusberg": Fördermöglichkeiten bis 30.04.2026.
- Dorferneuerung (Ortsteile): Stadteigenes Programm zur Aktivierung innerörtlicher Bauflächen, speziell für Neubauten und Sanierungen in den Ortskernen der Ortsteile. Zielgruppe sind insbesondere junge Familien.
- Städtebauliche Gestaltung: Die Gestaltungssatzung für den Stadtkern gibt klare Vorgaben, die im Rahmen von Sanierungen einzuhalten sind, aber auch die Qualität und den Erhalt der Bausubstanz sichern.
Fazit
Die Stadt Tauberbischofsheim bietet ein vielschichtiges und aktives System zur Förderung von Stadtsanierung und Dorferneuerung. Durch die formalen Festlegungen von Sanierungsgebieten, die Verabschiedung von Satzungen und die Bereitstellung spezifischer Förderrichtlinien schafft sie klare Spielräume für Eigentümer und Investoren. Die Programme sind langfristig ausgelegt (bis 2031) und adressieren spezifische Bedürfnisse, wie den Erhalt der Altbausubstanz, die Neubelebung von Ortskernen und die Unterstützung junger Familien.
Gleichzeitig machen Beispiele wie das marode Limbachhaus deutlich, wie dringlich der Handlungsbedarf ist. Die regelmäßigen Infrastrukturarbeiten an Straßen und Wegen zeigen zudem, dass die Stadt nicht nur auf große Sanierungsprojekte, sondern auch auf die laufende Instandhaltung setzt. Für Bauherren und Eigentümer in Tauberbischofsheim ist es daher essenziell, die bestehenden Förderprogramme aktiv zu nutzen und sich frühzeitig durch die zuständigen Stellen der Stadt beraten zu lassen, um die finanziellen Möglichkeiten optimal auszuschöpfen und den denkmalgeschützten Charakter der Stadt nachhaltig zu erhalten.