Die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist ein zentraler Baustein zur Erreichung der nationalen Klimaziele und für den steigenden Wert einer Immobilie. Für Eigentümer bedeutet eine Modernisierung nicht nur eine Senkung der Betriebskosten, sondern auch einen Beitrag zum Umweltschutz. Um die damit verbundenen Investitionen finanziell zu unterstützen, hat der Gesetzgeber die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) etabliert. Diese Richtlinien bieten eine Vielzahl von Förderoptionen für Einzelmaßnahmen. Dieser Artikel beleuchtet die Förderfähigkeit von Sanierungen mit einem Investitionsvolumen von rund 50.000 Euro und stellt die geltenden Regelungen für Eigentümer und Verwalter dar.
Überblick über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) dient als Dach für verschiedene Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung. Ziel ist es, Eigentümer dabei zu unterstützen, den Energieverbrauch ihrer Gebäude signifikant zu senken. Die Förderung unterscheidet grundsätzlich zwischen der Sanierung zum Effizienzhaus und der Förderung von Einzelmaßnahmen.
Für Sanierungen, die sich nicht auf ein komplettes Effizienzhaus beziehen, sondern auf spezifische Baumaßnahmen, ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) relevant. Diese wird administrativ unterschiedlich gehandhabt: Während das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (ohne Heizung) und Heizungsoptimierung zuständig ist, bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Anträge für die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung von Gebäude- und Wärmenetzen sowie für Anlagen zur Wärmeerzeugung.
Eine wichtige Information für Antragsteller ist die Fortführung der BEG über den Jahreswechsel, was eine Planungssicherheit bietet. Das Programm wird Anfang 2025 unter Beachtung der Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt.
Förderfähige Einzelmaßnahmen
Im Fokus der BEG EM stehen Maßnahmen, die die Energieeffizienz eines Gebäudes direkt verbessern. Die Förderung zielt darauf ab, die Hülle des Gebäudes zu dämmen oder die Heizungstechnik zu modernisieren. Laut den Richtlinien zählen folgende Maßnahmen zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle: Dazu gehören die Wärmedämmung von Fassaden, Dächern und Geschossdecken sowie der Austausch von Fenstern und Türen. Auch die Dämmung der Kellerdecke kann gefördert werden.
- Maßnahmen an der Anlagentechnik (außer Heizung): Dies umfasst den Einbau neuer Lüftungsanlagen.
- Heizungsoptimierung: Hierunter fallen Maßnahmen wie der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage und der Austausch von Heizungspumpen.
- Wärmeerzeugung: Die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung von Gebäudenetzen und Wärmenetzen sowie der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern (z. B. Wärmepumpen) werden gefördert.
Es ist möglich, diese Maßnahmen individuell umzusetzen oder im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchzuführen.
Höhe der Förderung und Berechnungsgrundlagen
Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach dem Umfang der Maßnahme und der Anzahl der Wohneinheiten. Die Berechnung erfolgt auf Basis der förderfähigen Ausgaben.
Grundfördersatz und Obergrenzen
Der Grundfördersatz für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung) und zur Heizungsoptimierung beträgt in der Regel 15 % der förderfähigen Ausgaben. Eine entscheidende Größe ist die maximale förderfähige Ausgabensumme pro Wohneinheit.
Für die oben genannten Maßnahmen (ohne Wärmeerzeugung) liegt die Höchstgrenze bei 30.000 Euro pro Wohneinheit. Diese Grenze verdoppelt sich auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn die Maßnahmen Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind oder wenn der Eigentümer nach der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude“ nicht antragsberechtigt für den iSFP ist.
Für Anlagen zur Wärmeerzeugung gelten andere Obergrenzen: * Erste Wohneinheit: 30.000 Euro * Zweite bis sechste Wohneinheit: 15.000 Euro pro Einheit * Ab der siebten Wohneinheit: 8.000 Euro pro Einheit
Wird eine Maßnahme alle Wohneinheiten eines Gebäudes betreffen (z. B. eine Fassadensanierung), wird der maximale Förderbetrag auf die Gesamtanzahl der Wohneinheiten berechnet. Betrifft die Maßnahme nur einzelne Einheiten (z. B. Fenstertausch), wird der Betrag anteilig berechnet.
Zusätzliche Förder-Boni
Um die Förderung attraktiver zu gestalten, gibt es diverse Boni, die den Fördersatz erhöhen können. Diese werden zum Grundfördersatz addiert, wobei die Summe der prozentualen Zuschüsse in der Regel eine Obergrenze von 70 % nicht überschreiten darf.
- iSFP-Bonus: Wird eine Maßnahme umgesetzt, die in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten ist, gewährt der Gesetzgeber einen zusätzlichen Zuschuss von 5 %.
- Einkommens-Bonus: Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro erhalten für ausgewählte Maßnahmen einen Zuschuss von 30 %.
- Effizienz-Bonus für Wärmepumpen: Für den Einbau von Wärmepumpen wird ein Bonus von 5 % gewährt, sofern als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.
- Klimageschwindigkeits-Bonus: Dieser Bonus von bis zu 20 % wird gewährt beim Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und von Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie beim Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Er ist für selbstnutzende Eigentümer vorgesehen.
Besonderheiten bei der Antragstellung
Fachplanung und Baubegleitung
Die Förderung umfasst nicht nur die reinen Baumaßnahmen, sondern auch damit verbundene Dienstleistungen. Bis zu 50 % der Kosten für energetische Fachplanungen und Baubegleitungen sind förderfähig. Dies unterstreicht die Bedeutung einer professionellen Planung und Überwachung der Sanierungsarbeiten.
Professionelle Umsetzung
Ein zentrales Kriterium für die Förderfähigkeit ist die Durchführung der Maßnahmen durch Fachunternehmen. Die Arbeiten müssen von qualifizierten Fachbetrieben ausgeführt werden, um die geforderten technischen Mindestanforderungen zu erfüllen und die Förderung zu erhalten.
Steuerliche Förderung als Alternative oder Ergänzung
Neben den direkten Zuschüssen über das BAFA oder Kredite der KfW bietet der Fiskus eine steuerliche Förderung für energetische Sanierungen. Diese Möglichkeit ist insbesondere dann interessant, wenn andere Fördermittel nicht rechtzeitig beantragt wurden oder die Kostengrenzen der BEG überschritten sind.
Die steuerliche Förderung erlaubt einen Abzug von 20 % der Sanierungskosten, verteilt auf drei Jahre. Die Maximalkosten liegen dabei bei 200.000 Euro pro Objekt. Das bedeutet, dass innerhalb von drei Jahren bis zu 40.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden können. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören unter anderem die Wärmedämmung von Fassade, Dach und Geschossdecken, der Austausch von Fenstern und Türen, der Einbau von Lüftungsanlagen und die Erneuerung von Heizungsanlagen.
Wichtig ist, dass die steuerliche Förderung in der Steuererklärung geltend gemacht werden muss und ebenfalls die Erfüllung technischer Mindestanforderungen voraussetzt.
Regionale Förderungen
Eigentümer sollten neben den Bundesprogrammen immer prüfen, ob ihr Bundesland eigene Förderprogramme anbietet. Oft können diese regionalen Zuschüsse mit den Bundesprogrammen kombiniert werden, was die Finanzierung der Sanierung weiter verbessert. Ein Überblick über die spezifischen Programme der Länder ist in der Regel über die entsprechenden Landesbanken oder Förderinstitutionen erhältlich.
Fazit
Die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist eine lohnende Investition in die Zukunft. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stehen Eigentümern attraktive finanzielle Unterstützung zur Verfügung. Für eine Sanierung im Bereich von 50.000 Euro ist eine detaillierte Planung essenziell, um das Optimum aus den Fördermöglichkeiten herauszuholen.
Durch die Kombination von Grundfördersätzen und diversen Boni wie dem iSFP-Bonus oder dem Einkommens-Bonus können die Förderquote erheblich gesteigert werden. Die maximale förderfähige Ausgabensumme von 30.000 Euro (bzw. 60.000 Euro mit iSFP) pro Wohneinheit für Maßnahmen an der Gebäudehülle und Heizungsoptimierung bietet ein großes Potenzial. Sollte die Obergrenze erreicht sein, stellt die steuerliche Förderung eine wertvolle Alternative dar. Eine frühzeitige Beratung durch Energieeffizienz-Experten und eine sorgfältige Antragstellung sind der Schlüssel zum Erfolg.