Sanierung von Asbestzement-Abwasserrohren: Moderne Verfahren und rechtliche Rahmenbedingungen

Einleitung

Asbestzementrohre (AZ-Rohre) sind in vielen deutschen Abwassernetzen noch heute ein weit verbreitetes Bauprodukt. Aufgrund ihrer Langlebigkeit und Beständigkeit wurden sie in der Vergangenheit häufig für den Bau von Abwasserkanälen eingesetzt. Asbest ist jedoch ein Material, das erhebliche Gesundheitsrisiken birgt. Wenn die Fasern freigesetzt und eingeatmet werden, können sie schwere Atemwegserkrankungen und Krebs verursachen. Die Sanierung dieser alternden Leitungen stellt daher kommunale Netzbetreiber, Eigentümer und Handwerker vor große Herausforderungen.

Ziel dieses Artikels ist es, einen umfassenden Überblick über die aktuelle Situation bei der Sanierung von Asbestzementleitungen zu geben. Basierend auf technischen und rechtlichen Informationen, die von Fachverbänden und spezialisierten Unternehmen bereitgestellt werden, beleuchten wir die zugelassenen Sanierungsverfahren, die rechtlichen Rahmenbedingungen im Kontext der REACH-Verordnung und die Arbeitssicherheit. Der Fokus liegt dabei auf Verfahren wie dem Schlauchlining und dem Berstlining, die eine grabenlose Sanierung ermöglichen und damit die Lebensdauer der Infrastruktur verlängern können, ohne die Gesundheit zu gefährden.

Die Herausforderung: Asbest in Abwasserrohren

Abwasserkanäle aus Asbestzement sind aufgrund ihrer chemischen Beständigkeit und Haltbarkeit über Jahrzehnte im Einsatz. Das Problem liegt in der Materialzusammensetzung. Bei Beschädigungen der Leitungen – sei es durch Risse, Brüche oder Korrosion – können Asbestfasern freigesetzt werden. Diese Fasern sind mikroskopisch klein und können über das Abwasser oder in der Luft verteilt werden. Für Arbeiter, die in direktem Kontakt mit dem Material kommen, und für Anwohner besteht dadurch ein Risiko.

Kommunale Netzbetreiber stehen daher vor der Aufgabe, diese Leitungen zu sanieren oder zu erneuern, ohne die strengen Arbeitsschutzvorschriften zu verletzen. Die Sanierung muss effektiv, sicher und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Lange Zeit war die Auswahl an geeigneten Verfahren begrenzt, doch die technologische Entwicklung hat hier Fortschritte gebracht.

Rechtliche Rahmenbedingungen: REACH-Verordnung und Nutzungsdauer

Ein zentraler Aspekt bei der Sanierung von Asbestzementrohren ist die rechtliche Bewertung im Rahmen der europäischen REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals). Kommunen und Netzbetreiber fragen sich oft, ob eine Sanierung eine unerlaubte Verlängerung der Nutzungsdauer asbesthaltiger Produkte darstellt.

Der Rohr-Sanierungs-Verband (RSV) hat sich intensiv mit dieser Thematik befasst und eine klare rechtliche Position erarbeitet, unterstützt von Baurechtsexperten. Laut der REACH-Verordnung dürfen asbesthaltige Produkte nur verwendet werden, bis ihre Nutzungsdauer beendet ist oder bis sie beseitigt werden. Der Begriff der „Nutzungsdauer“ ist hierbei entscheidend. Eine Sanierung, die den bestehenden Kanal instand setzt, ohne ihn vollständig zu ersetzen, ist nach dieser Interpretation dann zulässig, wenn sie dazu dient, die Funktionsfähigkeit zu erhalten, solange das Produkt sich noch im Rahmen seiner bestimmungsgemäßen Nutzungsdauer befindet.

Der RSV empfiehlt Netzbetreibern, sich bei der Bewertung an bestehenden Kriterien zu orientieren. Eine Sanierung ist demnach keine illegale Verlängerung der Nutzungsdauer, sondern eine notwendige Instandhaltung, solange keine vollständige Entfernung des asbesthaltigen Materials erforderlich ist. Diese Klarstellung ist für die Praxis enorm wichtig, da sie den Weg für den Einsatz moderner Sanierungstechniken ebnet.

Arbeitsschutz und Emissionsbewertung

Neben der REACH-Verordnung ist der Arbeitsschutz ein bestimmender Faktor. Das Ziel ist es, die Freisetzung von Asbestfasern während der Sanierungsarbeiten zu verhindern. Der RSV arbeitet daran, Verfahren wie das Schlauchlining als emissionsarmes Verfahren nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 anerkennen zu lassen.

Die TRGS 519 regelt den Umgang mit Asbest und legt strenge Anforderungen an Schutzmaßnahmen fest. Wenn ein Sanierungsverfahren als emissionsarm eingestuft wird, bedeutet dies, dass das Risiko einer Faserfreisetzung minimiert wird. Dies ist ein entscheidender Schritt, um die Akzeptanz und die Verbreitung dieser Technologien in der Branche zu fördern. Die strikte Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften ist die Grundlage für jede Sanierung von Asbestzementleitungen.

Sanierungsverfahren im Überblick

Seit Juni 2024 ist das Schlauchlining für die Sanierung von Asbestzementleitungen offiziell zugelassen. Damit stehen nun zwei Hauptverfahren zur Verfügung, um diese Leitungen sicher und kostengünstig zu sanieren: das Schlauchlining und das Berstlining.

1. Schlauchlining (Inliner-Verfahren)

Das Schlauchlining ist ein grabenloses Sanierungsverfahren, bei dem ein flexibler Schlauch, der mit einem aushärtbaren Harz imprägniert ist, in die zu sanierende Leitung eingebracht wird. Durch Aufweiten und Aushärten entsteht im Sanierungsabschnitt ein neues, nahtloses Rohr. Die Standsicherheit des alten Kanals wird dadurch wiederhergestellt.

Anwendungsbereich und Grenzen: Das Verfahren ist für Nennweiten von DN 200 bis einschließlich DN 800 vorgesehen. Es eignet sich ideal bei Schäden wie Rissen, Undichtigkeiten, Korrosion oder Rohrbrüchen, solange die Rohrgeometrie im Wesentlichen erhalten bleibt.

Es gibt jedoch Einschränkungen. Das Schlauchlining-Verfahren darf laut den aktuellen Regeln nicht eingesetzt werden bei: * Schachtbauwerken aus Asbestzement. * Fehlender Profilfreiheit durch vorhandene Einbauten. * Vorhandenen Rohrtrümmern im zu sanierenden Rohrabschnitt.

Moderne Techniken: LED-Härtung und Roboter Ein besonderes Verfahren ist das Synthesefaser-Schlauchlining mit LED-Härtung. Hierbei härtet der sogenannte F-Liner mit blauen Licht und patentierten LED-Lichtquellen aus. Dieses Verfahren ist energiesparend, umweltfreundlich und für den Einsatz in Freispiegel-Grundleitungen konzipiert.

Ein großes Plus ist die Möglichkeit der ferngesteuerten Anschlusssanierung. Mit Hilfe von ferngesteuerten Fräsrobotern können Sanierungsarbeiten an Anschlussleitungen (Hausanschlüssen) und Grundleitungen (DN 100 - DN 150) direkt aus dem nicht begehbaren Hauptkanal heraus durchgeführt werden. Diese Roboter können auch überfahrene Abzweige wieder öffnen. Bögen in der Leitung stellen für das Schlauchlining generell kein prinzipielles Hindernis dar, setzen aber je nach Krümmung Einsatzgrenzen.

2. Berstlining (Grundocrack / Grundoburst)

Das Berstlining ist ein weiteres zulässiges Verfahren zur grabenlosen Erneuerung von Asbestzementleitungen. Es wird für Nennweiten bis DN 500 eingesetzt. Beim Berstlining wird das alte Rohr unter der Erde aufgebrochen oder aufgespalten, während gleichzeitig ein neues Rohr (meist aus HDPE) eingezogen wird.

Dieses Verfahren ist besonders dann geeignet, wenn das alte Rohr stark geschädigt ist oder die Geometrie verändert werden soll. Ein wichtiger Aspekt bei der Anwendung des Berstlinings ist die Entsorgung des geborstenen AZ-Altrohrs. Die Beurteilung, ob die Reste des asbesthaltigen Altrohrs im Erdreich verbleiben können, muss mit den zuständigen Aufsichtsbehörden abgestimmt werden. Diese behördliche Abstimmung ist für die Planung und Ausführung essentiell.

3. Kurzliner und Bohrverfahren

Neben den genannten Verfahren existieren weitere Techniken, die je nach Schadensbild Anwendung finden.

  • Kurzliner: Dieses Verfahren wird zur punktuellen oder kompletten Sanierung von Schäden wie Muffenversatz, fehlendem Wandungsteil, Rissen oder Scherbenbildung eingesetzt. Ein mit Harz durchtränkter Glasfasergewebematte umwickelter Sanierungspacker wird an die Schadstelle geschoben und mit Druckluft an die Rohrwandung gepresst. Nach der Aushärtung wird der Packer wieder entnommen. Dies ermöglicht eine schnelle Reparatur ohne großes Aufgraben.
  • Bohrverfahren: Dieses Verfahren dient der Herstellung neuer Abwasserleitungen im geschlossenen Bauweise, also ohne Erd- oder Straßenbauarbeiten. Es kann bei Straßenkanälen mit einer Nennweite ab DN 1200 aus dem Kanal heraus bis in den Keller ausgeführt werden. Hierbei handelt es sich streng genommen um eine Erneuerung und nicht um eine Sanierung im eigentlichen Sinne, ist aber eine effiziente Alternative, wenn eine vollständige Neuverlegung erforderlich ist.

Erneuerung vs. Sanierung

Es ist wichtig, den Unterschied zwischen Sanierung und Erneuerung zu verstehen. * Sanierung (z. B. durch Schlauchlining) zielt darauf ab, die Funktionsfähigkeit eines bestehenden Rohrs wiederherzustellen, ohne das alte Rohr vollständig zu entfernen. Der Fokus liegt auf der Instandhaltung. * Erneuerung definiert sich als die Herstellung neuer Abwasserleitungen in der bisherigen oder einer anderen Linienführung. Nach DIN EN 752-5b werden die neuen Anlagen in die Funktion der ursprünglichen Leitungen integriert. Eine Erneuerung wird i. d. R. bei starken Schäden und unzugänglichen Grundleitungen erforderlich. Hierbei können auch die oben genannten Bohrverfahren zum Einsatz kommen.

Fazit

Die Sanierung von Asbestzement-Abwasserrohren ist eine komplexe Aufgabe, die technisches Know-how und die Einhaltung strenger rechtlicher Vorgaben erfordert. Die rechtliche Klarstellung zur REACH-Verordnung durch den RSV ebnet den Weg für den Einsatz von Sanierungsverfahren, die eine Verlängerung der Nutzungsdauer im Rahmen der Instandhaltung ermöglichen.

Mit dem Schlauchlining und dem Berstlining stehen zwei moderne, grabenlose Verfahren zur Verfügung, die eine sichere und effektive Sanierung ermöglichen. Die Anerkennung dieser Verfahren als emissionsarme Methoden nach TRGS 519 unterstreicht ihren Beitrag zum Arbeitsschutz. Ergänzt durch Technologien wie die LED-Härtung und ferngesteuerte Roboter können auch komplexe Anschlussleitungen effizient saniert werden. Für Netzbetreiber und Eigentümer bedeutet dies, dass die Lebensdauer der Abwasserinfrastruktur durch gezielte Sanierung deutlich verlängert werden kann, ohne die Gesundheitsrisiken durch Asbest freizusetzen.

Quellen

  1. RSV - Umgang mit AZ-Rohren
  2. Komnetabwasser - Schlauchliner-Sanierung von Asbestzementleitungen
  3. Aarsleff GmbH - Anschlusssanierung
  4. Fröhlich Kanaltechnik - Sanierung von Hausanschlussleitungen
  5. Kanalinspekteur - Rohrsanierung

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