Sanierung oder Neubau? Entscheidungsfindung bei maroden Bildungseinrichtungen am Beispiel des Werner-Heisenberg-Gymnasiums Garching

Einleitung

Die Instandhaltung und Modernisierung von öffentlichen Gebäudebeständen, insbesondere von Schulen, stellt Kommunen vor komplexe Herausforderungen. Steigende Baukosten, energetische Sanierungsvorgaben und der Erhalt der Bausubstanz erfordern eine sorgfältige Abwägung zwischen Sanierung und Neubau. Der Fall des Werner-Heisenberg-Gymnasiums (WHG) in Garching bei München bietet hierzu eine detaillierte Fallstudie. Die Diskussionen um die Zukunft des Gebäudes verdeutlichen die technischen, finanziellen und organisatorischen Aspekte, die bei der Entscheidung für die Sanierung eines Bestandsobjekts oder für einen kompletten Neubau eine Rolle spielen.

Die vorliegenden Informationen schildern den Prozess der Entscheidungsfindung einer Schulbaustelle in der Region München. Zunächst wurde eine Sanierung der Außenanlagen und des Gebäudebestands erwogen. Diese Pläne wurden jedoch vor dem Hintergrund des schlechten baulichen Zustands des Hauptgebäudes und der damit verbundenen Kosten hinterfragt. Der Artikel beleuchtet die Faktoren, die eine solche Entscheidung beeinflussen, basierend auf den öffentlichen Diskussionen und Vergaben im Zusammenhang mit dem WHG Garching.

Analyse der Bausubstanz und Sanierungskosten

Eine grundlegende Voraussetzung für jede Baumaßnahme ist eine genaue Bestandsaufnahme. Im Fall des Werner-Heisenberg-Gymnasiums wurde der Zustand des zwischen 1970 und 1975 errichteten Gebäudes als "marode" eingestuft. Ein beauftragter Architekt stellte fest, dass das Gebäude im Vergleich zu anderen Bauten aus dieser Ära einen schlechteren Zustand aufweist, was auch auf die spezifische Bauweise zurückgeführt wurde. Zwar war eine Sanierung grundsätzlich noch möglich, jedoch wurde keine eindeutige Empfehlung für diese Variante ausgesprochen.

Die Kostenfaktoren spielten eine entscheidende Rolle in der Diskussion. Es wurden Kostenschätzungen für beide Szenarien vorgenommen: * Sanierung: Eine Sanierung, die energetische Verbesserungen und die Instandsetzung der Bausubstanz umfassen würde, wurde auf ein Volumen von rund 32 Millionen Euro geschätzt. * Neubau: Ein kompletter Neubau des Gymnasiums wurde mit ca. 39 Millionen Euro veranschlagt.

Der Preisunterschied zwischen einer komplexen Sanierung und einem Neubau war in diesem Fall minimal. Diese Kostennähe führte zu der Überlegung, ob eine aufwändige Sanierung unter Aufrechterhaltung des Schulbetriebs ökonomisch sinnvoll ist.

Vergleich von Sanierung und Neubau: Organisatorische und technische Aspekte

Neben den reinen Baukosten müssen bei der Entscheidung zwischen Sanierung und Neubau auch die organisatorischen Auswirkungen auf den laufenden Schulbetrieb bewertet werden.

Sanierung bei laufendem Betrieb

Eine Sanierung eines voll genutzten Schulgebäudes erfordert eine extrem lange Planungs- und Ausführungsphase. Im Falle des WHG Garching wurde eine Bauzeit von sechs Jahren erwogen, um den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten. Diese lange Dauer führt zu einer permanenten Belastung durch Lärm, Staub und eingeschränkte Nutzbarkeit von Räumen und Außenanlagen. Zudem entstehen durch die notwendigen Umzüge von Klassenräumen in Provisorien und die ständige Organisation des Unterrichts neben der Baustelle erhebliche organisatorische Hürden für die Schulleitung. Die Akzeptanz einer solch langen Störung wurde von den beteiligten Politikern als problematisch eingeschätzt.

Neubau als strukturierte Alternative

Ein Neubau ermöglicht eine klare Trennung von Bauphase und Schulbetrieb, auch wenn dies bei einer Beibehaltung des Standorts Herausforderungen mit sich bringt. Der im Quellenmaterial beschriebene Planungsansatz des Architekten Markus Heilmaier für einen Neubau sah eine gestaffelte Vorgehensweise vor, um die Auswirkungen auf den Schulbetrieb zu minimieren: 1. Bauabschnitt 1: Errichtung einer neuen Turnhalle auf einem benachbarten Grundstück (ursprünglich für ein Kinderhaus vorgesehen). 2. Bauabschnitt 2: Bau eines neuen Schulgebäudes auf dem Gelände der jetzigen Sporthalle. 3. Folgeabschnitte: Erst in den späteren Phasen entstehen größere Beeinträchtigungen, da die alten Gebäude abgerissen und durch neue ersetzt werden.

Diese Planung zeigt, wie versucht wird, die Dauer der direkten Beeinträchtigung des laufenden Schulbetriebs auf ein Minimum zu reduzieren, was bei einer Generalsanierung oft schwieriger umzusetzen ist.

Die Bedeutung der Außenanlagen: Sanierung als Teil des Gesamtkonzepts

Parallel zu den Diskussionen über das Hauptgebäude wurde auch die Sanierung der Sportaußenanlagen konkret geplant. Diese Maßnahme verdeutlicht, dass auch bei einer Entscheidung für einen Neubau des Hauptgebäudes Teile des Bestands, wie Sportflächen, saniert werden müssen, um die Funktionalität der Schule zu gewährleisten.

Die Verwaltung des Zweckverbands hatte hierfür ein Budget von 420.000 Euro eingeplant. Die geplanten Arbeiten umfassten: * Den Allwetterplatz. * Die Laufbahn. * Die Weitsprunganlage.

Für diese Maßnahme wurde ein Planungsbüro mit der Landschaftsarchitektin Susanne Schmidt-Hergarten beauftragt. Die Planung sah vor, bis Ende April eine belastbare Kostenberechnung vorzulegen. Eine Verzögerung ergab sich durch noch ausstehende Schadstoffuntersuchungen, die für eine abschließende Kostenermittlung notwendig sind. Trotzdem wurde die Kostenschätzung als innerhalb des Budgets von 420.000 Euro abbildbar eingeschätzt.

Der Vergabeprozess für diese Außenanlagen war bereits weit fortgeschritten. Eine beschränkte Ausschreibung sollte Anfang Mai veröffentlicht und bis Mitte Juni vergeben werden. Konkret wurde der Auftrag für die Sanierung von Allwetterplatz, Laufbahn und Weitsprunganlage an die Haderstorfer GmbH aus Ergolding vergeben (Vergabenummer: 221-09/001-2024/000104). Dies zeigt, dass Teilarbeiten am Standort auch dann durchgeführt werden, wenn über das Hauptgebäude noch entschieden wird.

Kommunale Planungshoheit und Standortentscheidungen

Die Entscheidung für Sanierung oder Neubau hängt nicht nur von technischen und finanziellen Faktoren ab, sondern auch von der Abstimmung zwischen den beteiligten Kommunen. Das Werner-Heisenberg-Gymnasium wird im Verbund der Gemeinden Garching, Ismaning und Unterföhring genutzt, was eine komplexe Verbandsstruktur schafft.

Der Konflikt um den Standort

Die Diskussion spitzte sich zu, als die Gemeinde Garching einen Neubau im Norden der Stadt, direkt am Uni-Campus, in Erwägung zog. Dieser Vorschlag stieß auf Widerstand der Nachbargemeinden. Ismaning und Unterföhring lehnten einen Standortwechsel ab, da dies für die Ismaninger Schüler einen um 1,6 Kilometer längeren und gefährlicheren Schulweg bedeutet hätte (Verkehr auf der B11). Die Eltern und Lehrer sprachen sich fast einstimmig für den Erhalt des Standorts an der jetzigen Stelle aus.

Lösungsansätze durch Grundstückserwerb

Ein entscheidender Faktor für die Realisierbarkeit eines Neubaus am aktuellen Standort war die Verfügbarkeit von ausreichend Fläche. Der Stadtrat Garching erhielt die Möglichkeit, ein direkt angrenzendes Grundstück von 8.000 Quadratmetern zu erwerben. Dieses Gelände war ursprünglich für ein Kinderhaus vorgesehen. Durch den Erwerb dieses Grundstücks ergab sich der notwendige Raum, um die Bauphasen (Turnhallenneubau, Schulneubau) so zu organisieren, dass der Schulbetrieb weitgehend aufrechterhalten werden kann.

Die Option der Aufteilung

Die Gemeinden Ismaning und Unterföhring erwogen alternativ eine Aufteilung des Großgymnasiums in zwei kleinere Einrichtungen. Dabei beriefen sie sich auf das Beispiel des Gymnasiums Grünwald, dessen Genehmigung innerhalb von sechs Monaten durch den Kreistag erreicht wurde. Ismaning und Unterföhring signalisierten, dass sie bereit wären, eigene Gymnasien zu errichten, falls der Standort Garching nicht gesichert werden kann. Angebote für Grundstücke in Unterföhring (direkt am S-Bahnhof) und Ismaning (Aschheimer Straße) wurden bereits gemacht, um eine eigene Anbindung per Bahn zu ermöglichen.

Entscheidung und Ausblick

Nach intensiven Beratungen im Schulzweckverband wurde die Entscheidung für einen Neubau am bestehenden Standort getroffen. Der Zweckverband gab grünes Licht für das Millionenprojekt und überließ dem Stadtrat Garching die weitere Planung. Der Stadtrat hatte sich bereits mehrheitlich für den Beibehalt des Standorts ausgesprochen.

Die Entscheidung fiel letztlich auf den Neubau, da die Sanierung als zu aufwändig und fast genauso teuer wie ein Neubau eingestuft wurde. Zudem verspricht ein Neubau langfristig bessere energetische Standards und modernere Lehrbedingungen. Die Bauzeit wird auf bis zu fünf Jahre ausgelegt. Ein wichtiger Aspekt der Entscheidung war auch der Vorwurf der Ismaninger Vertreter, dass in Garching im Gegensatz zu Ismaning (wo die Realschule saniert und erweitert wurde) jahrelang "versäumt" wurde, rechtzeitig Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen, um eine solch dramatische Verfallsituation zu vermeiden.

Fazit

Die Entscheidung zwischen Sanierung und Neubau eines maroden Schulkomplexes ist selten eine rein technische oder finanzielle Frage. Am Beispiel des Werner-Heisenberg-Gymnasiums in Garching zeigt sich, dass folgende Faktoren eine entscheidende Rolle spielen:

  1. Baulicher Zustand: Eine detaillierte Bausubstanzanalyse ist essenziell. Wird der Zustand als "marode" und die Substanz als vergleichsweise schlecht eingestuft, sinkt die Wahrscheinlichkeit einer wirtschaftlich sinnvollen Sanierung.
  2. Kostenvergleich: Schonungslose Kalkulationen von Sanierungskosten (inklusive Modernisierung) im Vergleich zu Neubaupreisen sind notwendig. In diesem Fall war die Differenz gering, was den Neubau attraktiver machte.
  3. Organisatorische Machbarkeit: Die Dauer der Baumaßnahme und die Auswirkungen auf den laufenden Betrieb (Schulbetrieb) müssen bewertet werden. Sechsjährige Sanierungszeiträume sind oft schwer durchsetzbar.
  4. Verfügbarkeit von Fläche: Für einen Neubau am selben Standort ist oft die Sicherung von zusätzlichem Bauland notwendig, um Bauphasen zu trennen und Provisorien zu vermeiden.
  5. Kommunale Abstimmung: Bei Verbundschulen muss Einigkeit unter den beteiligten Gemeinden über den Standort und die Finanzierung herrschen, um Abspaltungsbestrebungen zu vermeiden.

Für Bauherren und Entscheidungsträger in der öffentlichen Hand oder im gewerblichen Bereich bleibt die Lehre: Investitionen in die laufende Instandhaltung sind unerlässlich, um zu verhindern, dass Sanierungskosten den Wert eines Neubaus erreichen. Zudem muss jede Baumaßnahme unter Einbeziehung aller logistischen und sozialen Aspekte (Nutzerverhalten, Anbindung) geplant werden.

Quellen

  1. Merkur Lokal: Neue Sportanlagen fürs Garchinger Gymnasium
  2. Wochenanzeiger: Planungen Zukunft Garchinger Gymnasium
  3. Wochenanzeiger: Werner-Heisenberg-Gymnasium Garching
  4. Wochenanzeiger: Das Werner-Heisenberg-Gymnasium in Garching
  5. Pressedienst Öffentliches Beschaffungswesen: Sanierung Allwetterplatz
  6. Wochenanzeiger: Neubau Werner-Heisenberg-Gymnasium

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