Förderprogramme für die Haussanierung 2025: Ein Überblick über Darlehen, Zuschüsse und Steuervorteile

Die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien ist eine zentrale Aufgabe für Hausbesitzer in Deutschland, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und die steigenden Energiekosten zu senken. Parallel zu diesen Notwendigkeiten bietet der Staat eine Vielzahl von Förderprogrammen an, die die finanzielle Hürde senken sollen. Die Einordnung der verschiedenen Angebote – von KfW-Darlehen über BAFA-Zuschüsse bis hin zu Steuerermäßigungen – erfordert eine genaue Kenntnis der Voraussetzungen und Konditionen. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Überblick über die aktuelle Förderlandschaft für die Haussanierung, basierend auf den vorliegenden Informationen.

Die KfW-Förderung: Darlehen und Tilgungszuschüsse

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt einen Eckpfeiler der deutschen Sanierungsförderung dar. Die Förderprodukte der KfW werden grundsätzlich in zwei Formen angeboten: als direkt ausgezahlter Zuschuss oder als Kredit. Eine besondere und finanziell attraktive Variante ist der Kredit mit Tilgungszuschuss. Hierbei handelt es sich um einen Zuschuss, der den Kreditbetrag faktisch reduziert und nicht zurückgezahlt werden muss. Die Höhe dieses Zuschusses ist direkt an den nach der Sanierung erreichten Energiestandard des Gebäudes gekoppelt. Generell gilt dabei die Prämisse: Je höher die Effizienz, desto höher der Zuschuss.

Werden die Kreditrahmen voll ausgeschöpft, sind folgende Tilgungszuschüsse pro Wohneinheit möglich, sofern die entsprechenden Effizienzhaus-Standards erreicht werden:

  • KfW-Effizienzhaus 55: Bis zu 48.000 Euro
  • KfW-Effizienzhaus 70: Bis zu 42.000 Euro
  • KfW-Effizienzhaus 85: Bis zu 36.000 Euro
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal: Bis zu 30.000 Euro

Für den Erreichen des Standards KfW-Effizienzhaus 40 werden momentan bis zu 48.000 Euro genannt. Eine Steigerung des Effizienzniveaus stellt die sogenannte EE-Klasse dar. Wer bei einer Sanierung mindestens 55 Prozent des erforderlichen Energiebedarfs mit erneuerbaren Energien abdeckt, erfüllt diese Klasse, was zu deutlich höheren Fördersummen führen kann.

Fachplanung und Baubegleitung

Für bestimmte Förderanträge ist die Beauftragung von Experten zwingend vorgeschrieben. Wird ein Antrag auf ein KfW-Effizienzhaus 55 oder für ein denkmalgeschütztes Haus gestellt, ist die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen obligatorisch. In allen anderen Fällen der energetischen Sanierung bleibt es dem Bauherren freigestellt, ob er professionelle Begleitung in Anspruch nimmt. Unabhängig von der Verpflichtung lohnt sich diese Investition jedoch, da für die Baubegleitung ein Zuschuss gewährt wird: 50 Prozent der förderfähigen Kosten, begrenzt auf maximal 4.000 Euro.

Das Programm „Jung kauft Alt“

Ein spezielles Förderprogramm, das am 3. September 2024 startete, ist das KfW-Programm 308 „Jung kauft Alt“. Zielgruppe sind einkommensschwächere junge Familien, um ihnen den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Gefördert wird der Erwerb und die Modernisierung von sanierungsbedürftigen Altbauten, sowohl Eigentumswohnungen als auch Häuser. Förderfähig ist dabei der gesamte Kaufpreis inklusive der Grundstückskosten.

Berechtigte und Konditionen

Die Zugangsvoraussetzungen sind eng definiert. Berechtigt sind Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die zu den kleinen und mittleren Einkommen zählen. Das maßgebliche Haushaltseinkommen darf 90.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Für jedes weitere Kind erhöht sich das Einkommenslimit um 10.000 Euro. Ein entscheidendes Kriterium ist, dass die Antragsteller bislang kein Wohneigentum besitzen dürfen.

Das Fördergeld wird in Form von Darlehen mit verbilligtem Zins bereitgestellt. Die Kredithöhe staffelt sich nach der Kinderzahl: * Ein Kind: Bis zu 100.000 Euro * Zwei Kinder: Bis zu 125.000 Euro * Ab drei Kindern: Bis zu 150.000 Euro

Auflagen für die Sanierung

An das Programm sind klare Bedingungen bezüglich des Sanierungsumfangs geknüpft. Erworbene Immobilien müssen der schlechtesten Energieklassen F, G oder H angehören. Diese Gebäude sind verpflichtet, innerhalb von 4,5 Jahren mindestens auf den hohen Energieeffizienzstandard 70 EE saniert zu werden. Zudem muss die Immobilie nach der Sanierung mindestens fünf Jahre selbst bewohnt werden. Eine positive Eigenschaft des Programms ist die Kompatibilität mit anderen Förderungen. Das Programm „Jung kauft Alt“ lässt sich mit anderen KfW-Programmen (wie KfW 261), der Förderung nach dem Heizungsgesetz und BAFA-Förderungen für Einzelmaßnahmen kombinieren.

BAFA-Förderung: Optimierung von Heizungsanlagen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist vor allem für die Förderung von Einzelmaßnahmen und Heizungsoptimierungen zuständig. Gefördert wird die Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind. Bei Heizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, muss das Alter sogar zwanzig Jahre überschreiten. Ziel der Förderung ist die Steigerung der Energieeffizienz der Anlagen. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe.

Eine neue Förderrichtlinie (NEU) umfasst zudem Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen. Gefördert wird eine Reduzierung um mindestens 80 Prozent bei Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, sofern diese älter als zwei Jahre sind. Einzelraumfeuerungsanlagen sind von dieser Förderung ausgenommen.

Steuerliche Förderung als Alternative

Neben den direkten Fördergeldern existiert als Alternative die steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen. Dieser Steuerbonus ist besonders attraktiv, da er für Einzelmaßnahmen gewährt wird, die auch von der KfW als förderfähig eingestuft sind. Dazu zählen unter anderem die Wärmedämmung von Wänden, Decken und Dächern, der Austausch von Fenstern und Außentüren, der Einbau von Lüftungsanlagen sowie die Erneuerung oder Optimierung einer Heizungsanlage. Für die Durchführung dieser Maßnahmen gelten technische Mindeststandards, die eingehalten werden müssen.

Höhe und Verteilung der Steuerersparnis

Die steuerliche Förderung beträgt maximal 20 Prozent der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre. Der Hausbesitzer kann einen Betrag von insgesamt 40.000 Euro pro Wohneinheit steuerlich geltend machen. Dies entspricht 20 Prozent von maximal 200.000 Euro Investitionssumme.

Entscheidung zwischen KfW und Steuervorteil

Ein entscheidender Punkt bei der Wahl der Förderung ist die Unvereinbarkeit beider Varianten. Der Hausbesitzer muss sich zwischen den Steuervorteilen und der KfW-Förderung entscheiden; eine Kombination beider Maßnahmen ist laut den vorliegenden Informationen nicht möglich. Vor der Entscheidung sollten daher drei Kriterien besonders beachtet werden:

  1. Technische Anforderungen: Für die förderfähige Dämmung von Bauteilen gelten technische Anforderungen, die nachgewiesen werden müssen. Beim Steuerbonus reicht die Fachunternehmererklärung des ausführenden Handwerkers aus. Für die KfW-Förderung hingegen ist eine Energieberatung Pflicht.
  2. Dämmstoffwahl: Für einen effizienten baulichen Wärmeschutz empfehlen sich Hochleistungsdämmungen, beispielsweise Sanierungslösungen mit PU-Dämmung. Diese reduzieren den Wärmedurchgang auf ein Minimum und können die Anforderungen an die Förderung mit schlanken Aufbauten erfüllen.
  3. Kosten und Nutzen: Die Entscheidung sollte auf einer detaillierten Kalkulation basieren, die sowohl die direkten Kosten der Sanierung als auch die Höhe der jeweiligen Förderung berücksichtigt.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Eine zentrale Rolle in der Beratung und Planung spielt der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser Plan muss von einem Energieeffizienz-Experten erstellt werden. Er bietet dem Eigentümer eine detaillierte Aufstellung über Sanierungsmöglichkeiten, die damit verbundenen Kosten sowie einen sinnvollen zeitlichen Ablauf der Maßnahmen. Der iSFP verpflichtet den Eigentümer nicht zur Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen, dient aber als strategisches Planungsinstrument.

Ein wesentlicher Vorteil des iSFP liegt in der Erhöhung der förderfähigen Kosten. Liegt ein solcher Plan vor, erhöhen sich die maximal förderfähigen Kosten von 30.000 Euro auf 60.000 Euro. Auch die Erstellung des Plans selbst wird gefördert. Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern erhalten vom BAFA 50 Prozent der Kosten für die Energieberatung vor Ort, maximal jedoch 650 Euro. Für die Förderfähigkeit des iSFP ist zwingend erforderlich, dass er durch eine Fachkraft erstellt wurde, die in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet ist.

Übergreifende Aspekte und Beratung

Die Förderlandschaft ist komplex und unterliegt ständigen Anpassungen. Für Eigentümer und Bauinteressierte ist es oft schwierig, den Überblick zu behalten. Aus diesem Grund wird eine professionelle Beratung empfohlen. Die KfW bietet hierfür eine kostenfreie Servicenummer an, die montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar ist und kompetente Auskunft zu den Förderprogrammen gibt.

Zusätzliche Informationen bieten auch das BAFA, das einen Überblick über seine Förderprogramme gibt, sowie die Deutsche Energie-Agentur im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums. Auf der Website „Gebäudeforum Klimaneutral“ wird eine umfassende Übersicht bereitgestellt. Auch spezialisierte Broschüren, wie die der IVPU (Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e.V.), bieten vertiefende Informationen zu Förderprogrammen für die energetische Sanierung.

Fazit

Die staatliche Förderung für die Haussanierung bietet vielfältige Möglichkeiten, die finanzielle Belastung durch energetische Verbesserungen zu mindern. Ob der Weg über ein KfW-Darlehen mit Tilgungszuschuss, das spezielle Programm „Jung kauft Alt“ für junge Familien, die BAFA-Förderung für Heizungsoptimierungen oder die steuerliche Förderung als Alternative, hängt von der individuellen Situation, dem Sanierungsziel und den finanziellen Voraussetzungen ab. Eine sorgfältige Planung, gegebenenfalls unter Einbeziehung eines Energieeffizienz-Experten und eines individuellen Sanierungsfahrplans, ist essenziell, um die bestmögliche Finanzierung zu sichern und die gesetzlichen Vorgaben effizient umzusetzen.

Quellen

  1. bau-welt.de
  2. kfw.de
  3. bafa.de
  4. ndr.de

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