Eigenverwaltung als Instrument der Unternehmenssanierung: Strategisches Vorgehen für Unternehmen in der Krise

Einleitung

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sehen sich Unternehmen häufig mit erheblichen finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Hohe Rohstoff- und Energiekosten, geopolitische Unsicherheiten sowie Fachkräftemangel setzen die Betriebe unter Druck. In solchen Situationen ist eine strategische Krisenbewältigung unerlässlich. Eine Option, die in diesem Kontext an Bedeutung gewinnt, ist die Eigenverwaltung. Diese besondere Form des Insolvenzverfahrens ermöglicht es Unternehmen, ihre Restrukturierung unter dem Schutzschirm des Insolvenzrechts durchzuführen, ohne die Kontrolle über das operative Geschäft abgeben zu müssen. Ziel des Verfahrens ist es, die Gläubiger besser zu stellen als durch eine Zerschlagung des Unternehmens und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig wiederherzustellen. Dieser Artikel beleuchtet das Verfahren der Eigenverwaltung, die damit verbundenen Pflichten, die beteiligten Akteure und die Erfolgsfaktoren für eine erfolgreiche Sanierung.

Das rechtliche Fundament der Eigenverwaltung

Die Eigenverwaltung ist eine gesetzlich verankerte Möglichkeit zur Sanierung eines Unternehmens in der Krise. Sie basiert auf dem Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), das 2012 in Kraft trat und das deutsche Insolvenzrecht dem angelsächsischen Verständnis angenähert hat. Im angelsächsischen Raum ist das Konzept der Sanierung unter Insolvenzschutz als „Chapter 11“ bekannt. Sinn und Zweck der Eigenverwaltung ist es, das operative Geschäft des Unternehmens bestmöglich fortzuführen, um die Gläubiger durch ein saniertes Unternehmen besser zu befriedigen, als dies durch einen Verkauf oder eine Zerschlagung der Fall wäre.

Im Gegensatz zum regulären Insolvenzverfahren, der sogenannten Regelinsolvenz, bleibt in der Eigenverwaltung die Geschäftsführung im Amt. Das Gesetz sieht vor, dass der Geschäftsführer unter der Aufsicht eines Sachwalters die Aufgaben eines Insolvenzverwalters übernimmt und damit selbst den Sanierungskurs unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen bestimmt. Diese Regelung bietet Unternehmen die Flexibilität und Schnelligkeit, die für eine erfolgreiche Restrukturierung notwendig ist, um sich auf neue Herausforderungen einzustellen.

Die Akteure im Eigenverwaltungsverfahren

Ein Eigenverwaltungsverfahren (§ 270a InsO) zeichnet sich durch die Interaktion verschiedener Akteure aus, die unterschiedliche Funktionen und Interessen vertreten. Das Verständnis dieser Rollen ist für die Geschäftsführung entscheidend, um den Prozess effektiv zu managen.

Die Geschäftsführung

In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsleitung im Amt. Sie entscheidet über alle Vorgänge, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, und bleibt alleiniger Ansprechpartner für Kunden, Lieferanten und Vertragspartner. Diese Kontinuität ist ein wesentlicher Vorteil, da sie Stabilität signalisiert und die operativen Abläufe nicht durch einen externen Verwalter unterbrochen werden. Die Geschäftsführung ist für die operative Führung und die Erstellung der notwendigen Sanierungskonzepte verantwortlich.

Der Sachwalter

Der Sachwalter ist ein dritter Akteur, der vom Gericht bestellt wird. Seine Hauptaufgabe ist es, die Interessen der Gläubiger zu vertreten und die Geschäftsführung sowie eventuell beigezogene Sanierungsberater zu beaufsichtigen. Der Sachwalter verfügt über umfassende Informationsrechte und ist berechtigt, die Geschäftsführung zu überwachen. Allerdings darf er sich nicht in die laufenden Geschäfte einmischen, solange die Geschäftsführung ihre Pflichten erfüllt. Er überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und stellt sicher, dass die Sanierungsplanung die Gläubigerinteressen angemessen berücksichtigt.

Der Sanierungsberater

Da die Geschäftsführung die Regeln des Insolvenzrechts wahrscheinlich nicht kennt, ist die Beauftragung eines Sanierungsberaters oft unerlässlich. Der Sanierungsberater managt die Insolvenz in Eigenverwaltung und unterstützt die Geschäftsführung fachlich. Er ist der Vertraute der Geschäftsführung und vertritt deren Interessen. Die Zusammenarbeit mit einem kompetenten Sanierungsberater kann die Erfolgsaussichten der Sanierung erheblich erhöhen, da er die notwendige Expertise im Umgang mit den rechtlichen und finanziellen Anforderungen des Verfahrens mitbringt.

Voraussetzungen und Ablauf der Eigenverwaltung

Die Einleitung eines Eigenverwaltungsverfahrens setzt voraus, dass die angestrebte Sanierung aussichtsreich ist. Das Unternehmen muss glaubhaft darlegen können, dass eine Restrukturierung unter der eigenen Führung möglich ist und die Gläubiger durch ein saniertes Unternehmen besser gestellt werden als durch eine Liquidation.

Die Eigenverwaltungsplanung

Ein zentrales Element des Verfahrens ist die Eigenverwaltungsplanung. Diese ist ein gesetzliches Muss und muss dem Gericht vorgelegt werden. Die Planung enthält zunächst Angaben zum Unternehmen, den Krisenursachen und einer Planung, wie die Krise zu bewältigen ist. Daraus wird ein umsetzbares Sanierungskonzept entwickelt.

Dieses Konzept muss ein umfassendes Bild zeichnen und sowohl kurzfristige Maßnahmen zur Liquiditätssicherung als auch langfristige Strategien zur Profitabilitätssteigerung umfassen. Es ist essenziell, realistische und messbare Ziele für die Sanierung zu setzen, die sowohl finanzwirtschaftliche als auch operative Aspekte berücksichtigen. Die Qualität und Durchdachtheit dieser Planung ist ein entscheidender Faktor für die Genehmigung des Verfahrens durch das Gericht.

Finanzielles Management und Liquiditätsüberwachung

Eine gesunde finanzielle Planung unter den speziellen Parametern eines Insolvenzverfahrens in Eigenregie ist das Fundament jeder erfolgreichen Sanierung. Die Geschäftsführung muss die Finanzen des Unternehmens genau im Blick behalten und effektive Maßnahmen zur Kostensenkung und Liquiditätssicherung ergreifen.

Die Liquidität wird während der Eigenverwaltung streng überwacht. Gegenüber der gerichtlichen Aufsicht und dem Sachwalter ist die Geschäftsführung zu regelmäßigen Berichten verpflichtet. Wöchentlich muss über den Liquiditätsverlauf und den Verlauf der Sanierung berichtet werden. Monatlich wird ein IST/Soll-Vergleich erstellt, um Abweichungen frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. Die Planung darf dabei nicht aus dem Ruder laufen. Zur Erleichterung der Sanierung übernimmt der Staat drei volle Lohnrunden für das Unternehmen in Form von Insolvenzgeld. Tritt während der Eigenverwaltung erneut Zahlungsunfähigkeit ein, ist die Sanierung gescheitert und das Unternehmen wird liquidiert.

Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit während der Eigenverwaltung ist ein konsequentes Liquiditätsmanagement erforderlich. Dies beinhaltet die Identifikation und Reduzierung unnötiger Ausgaben (Kostenkontrolle), um die finanziellen Mittel auf die wesentlichen Bereiche zu konzentrieren.

Kommunikation als Schlüsselfaktor

In der Eigenverwaltung kommt der Kommunikation eine entscheidende Bedeutung zu. Die Geschäftsführung muss mit verschiedenen Stakeholdern – Mitarbeitern, Gläubigern und Kunden – offen, klar und vor allem regelmäßig kommunizieren. Transparente Kommunikation schafft Vertrauen und kann die Unterstützung für den Sanierungsprozess erheblich stärken.

Interne Kommunikation

Es ist unerlässlich, die Mitarbeiter über den Sanierungsprozess zu informieren und in ihn einzubinden. Eine motivierte Belegschaft wird entscheidend zum Erfolg beitragen. Offene Kommunikation verhindert Gerüchte und Unsicherheit und fördert die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Sanierungsziel.

Externe Kommunikation

Auch nach außen hin ist eine klare Kommunikation wichtig. Die Geschäftsführung sollte regelmäßig mit Gläubigern und Kunden kommunizieren. Selbst bei kleineren Unternehmen wird empfohlen, eine Pressmitteilung zu erstellen, die den Stakeholdern ausgehändigt wird. Diese Pressemitteilung ist wichtig, um einheitlich zu kommunizieren und das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten.

Vorteile der Eigenverwaltung

Die Entscheidung für ein Eigenverwaltungsverfahren bietet mehrere wesentliche Vorteile gegenüber der Regelinsolvenz:

  • Erhalt der Kontrolle: Als Geschäftsführer behalten Sie die Zügel in der Hand. Dies ermöglicht eine kontinuierliche Führung und Stabilität für das Unternehmen. Die operativen Entscheidungen werden von denen getroffen, die das Unternehmen und seine Marktsituation am besten kennen.
  • Positive Signalwirkung: Die Eigenverwaltung wird oft als ein Zeichen der Stärke gesehen. Sie zeigt, dass das Management aktiv und verantwortungsbewusst an einer Lösung arbeitet. Dies kann das Vertrauen von Kunden und Lieferanten stärken.
  • Schutz des Unternehmens: Das Verfahren ermöglicht den Betrieben, bestehende Produktionsstandorte zu erhalten, Lieferverpflichtungen weiter zu erfüllen und gleichzeitig mit strategischen Partnern an einer belastbaren Perspektive zu arbeiten. So kann auch eine übertragende Sanierung an strategische Investoren gelingen.
  • Vermeidung eines Reputationsverlustes: Die vorläufige Eigenverwaltung wird in der Regel nicht veröffentlicht und führt daher nicht zu dem Reputationsschaden, der mit einem regulären Insolvenzverfahren oft verbunden ist.

Erfolgsfaktoren und Zielgruppe

Die Eigenverwaltung ist kein Wundermittel und kein Allheilmittel für jedes Unternehmen in der Krise. Sie eignet sich insbesondere für Unternehmen mit einem grundsätzlich tragfähigen Geschäftsmodell, die aufgrund von temporären Schocks oder strategischer Fehlentwicklungen in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Entscheidend ist, dass die Geschäftsleitung bereit ist, den Weg der Sanierung professionell zu gehen.

Zu den entscheidenden Erfolgsfaktoren gehören: 1. Proaktives Handeln: Unternehmer müssen Krisensignale frühzeitig erkennen und rechtzeitig handeln. Die Eigenverwaltung ist am effektivsten, wenn sie nicht als letztes Mittel, sondern als strategisches Instrument früh in den Sanierungsprozess integriert wird. 2. Professionelle Vorbereitung und Durchführung: Die Sanierung erfordert eine strukturierte Umsetzung. Die Erstellung einer realistischen Eigenverwaltungsplanung, die Einbindung von Experten wie Sanierungsberatern und die konsequente Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen sind unerlässlich. 3. Krisenbewusstsein und Anpassungsfähigkeit: Unternehmen, die in dynamischen Branchen wie der Immobilien- oder Automobilindustrie tätig sind, stehen unter großem Anpassungsdruck. Die Fähigkeit, sich flexibel auf neue Herausforderungen einzustellen, ist eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Sanierung.

Fazit

Die Eigenverwaltung hat sich als ein wirksames Instrument zur Unternehmenssanierung etabliert. Sie bietet Unternehmen in der Krise die Möglichkeit, unter dem Schutz des Insolvenzrechts eine Restrukturierung durchzuführen, die Kontrolle über das operative Geschäft zu behalten und die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig wiederherzustellen. Das Verfahren nähert sich dem angelsächsischen Chapter-11-Modell an und fördert eine Sanierung, die den Wert des Unternehmens erhält und die Gläubiger besser stellt als eine Zerschlagung.

Der Erfolg hängt jedoch maßgeblich von einer professionellen Vorbereitung und Umsetzung ab. Eine detaillierte und realistische Sanierungsplanung, ein konsequentes Finanz- und Liquiditätsmanagement sowie eine transparente Kommunikation mit allen Stakeholdern sind die Säulen einer erfolgreichen Eigenverwaltung. Zudem ist die Zusammenarbeit mit erfahrenen Sanierungsberatern und einem konstruktiven Sachwalter von großer Bedeutung. Für Unternehmen mit tragfähigen Geschäftsmodellen und einer handlungsbereiten Geschäftsführung kann die Eigenverwaltung den geordneten Neustart in einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld ermöglichen. Es ist ein Instrument, das Verantwortungsbewusstsein und strategisches Handeln des Managements voraussetzt, aber auch die Chance auf eine nachhaltige Zukunft des Unternehmens bietet.

Quellen

  1. RA Franzke - Sanierung in Eigenverwaltung
  2. DHPG - Eigenverwaltung
  3. Plenovia - Eigenverwaltung erklärt
  4. Unternehmeredition - Sanierung in Eigenregie

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