Einleitung
Die Diskussion um die Zukunft des Hallenbades in Mettmann steht exemplarisch für eine komplexe Aufgabe, vor der viele Kommunen in Deutschland stehen: Die Instandhaltung alter Infrastruktur im Spannungsfeld zwischen steigenden Kosten, technischen Mängeln und knappen Haushaltsmitteln. Der Zustand des über 50 Jahre alten Schwimmbades hat in der jüngsten Vergangenheit eine Debatte ausgelöst, die weit über eine einfache Renovierung hinausgeht. Es geht um grundsätzliche Fragen der Wirtschaftlichkeit, der technischen Machbarkeit und der langfristigen Stadtentwicklung.
Die vorliegenden Informationen aus verschiedenen Quellen beleuchten die aktuelle Situation aus technischer, politischer und finanzieller Perspektive. Im Zentrum stehen die gravierenden Mängel des bestehenden Bauwerks, die Kostenentwicklung einer geplanten Sanierung sowie die Option eines kompletten Neubaus. Hinzu kommen Überlegungen zur Nutzung von Bundesfördermitteln, die für die Entscheidungsfindung eine entscheidende Rolle spielen. Dieser Artikel analysiert die Faktenlage, wie sie in den bereitgestellten Dokumenten dargelegt wird, und beleuchtet die technischen und wirtschaftlichen Aspekte, die für eine Entscheidung zwischen Sanierung und Neubau relevant sind.
Analyse des Ist-Zustands: Der Sanierungsbedarf des bestehenden Bauwerks
Die Grundlage jeder Entscheidung über Maßnahmen an einer baulichen Anlage ist eine detaillierte Bestandsaufnahme. Für das Hallenbad in Mettmann liegt eine solche Bewertung vor, die auf einen erheblichen Sanierungsbedarf hinweist.
Umfang der Mängel
Die Mängelliste des 52 Jahre alten Hallenbades wird in den vorliegenden Texten als lang beschrieben. Konkretisiert wird dies durch einen Verweis auf eine 70-seitige Mängelliste aus dem Jahr 2021. Aktuell werden, so die Informationen, nur die allernotwendigsten Arbeiten ausgeführt, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Dies deutet darauf hin, dass es sich nicht um kosmetische Mängel handelt, sondern um gravierende bauliche und funktionale Defizite, die eine umfassende Instandsetzung erfordern.
Technische Bewertung durch die Verwaltung
Eine entscheidende Einschätzung liefert der Technische Dezernent Tobias Janseps. Seine Bewertung stützt sich auf die statisch-konstruktive Substanz des Gebäudes. Laut seinen Ausführungen liegen „gravierende statisch-konstruktive Mängel“ vor. Ein spezifischer und kritischer Punkt ist der Bereich der Becken. Diese bestehen aus Stahlbetonfertigteilen. Der Dezernent stellt fest, dass im Bereich dieser Becken „keine dauerhafte Abdichtung mehr möglich“ ist.
Diese technische Einschätzung ist von fundamentaler Bedeutung. Eine undichte Beckenwanne führt nicht nur zu Wasserverlusten und erhöhten Betriebskosten, sondern kann auch die Bausubstanz des gesamten Bauwerks durch Feuchtigkeitseintrag schädigen. Zudem ist eine Reparatur oder Nachabdichtung von eingebauten Stahlbetonfertigteilen technisch oft äußerst aufwändig und mit hohen Unsicherheiten behaftet. Die Aussage der Verwaltung, dass eine Sanierung aus diesem Grund „keinen Sinn“ mache, basiert auf dieser technischen Bewertung der Kernbauteile des Bades.
Wirtschaftliche Betrachtung der Sanierung
Neben der technischen Machbarkeit ist die Wirtschaftlichkeit ein zentrales Kriterium. Die geplante Sanierung hat eine erhebliche Kostensteigerung erfahren. Ursprünglich war von einem Volumen von 11,1 Millionen Euro die Rede, das im Jahr 2022 von den Fraktionen CDU, Grüne, SPD und AfD mehrheitlich beschlossen wurde. Aktuellen Angaben zufolge belaufen sich die Kosten für die Sanierung mittlerile auf 14,5 Millionen Euro.
Diese Kostensteigerung von rund 3,4 Millionen Euro innerhalb weniger Jahre unterstreicht die wirtschaftliche Herausforderung. Die Frage, die sich daraus ableitet, ist, ob investive Maßnahmen in dieser Größenordnung an einem Bauwerk, das bereits fundamentale konstruktive Mängel aufweist, langfristig wirtschaftlich sind. Die Verwaltung scheint diese Frage verneint zu haben, was die Hinwendung zu einer Neubauplanung erklären könnte.
Die Alternative: Neubau und seine wirtschaftliche Bewertung
Angesichts der technischen und wirtschaftlichen Probleme der bestehenden Anlage wird die Option eines Neubaus immer stärker diskutiert. Diese Überlegungen basieren auf dem Prinzip der Wirtschaftlichkeitsprüfung, bei der die Gesamtkosten verschiedener Alternativen über den Lebenszyklus verglichen werden.
Vergleich der Kosten
Ein entscheidendes Argument für einen Neubau ist die Möglichkeit, dass die Kosten für einen Neubau sich im Rahmen der bereits für die Sanierung veranschlagten 14,5 Millionen Euro bewegen können. In der Diskussion wurden Beispiele aus anderen Städten genannt, deren Neubauprojekte Kosten zwischen 10,2 Millionen und 18,6 Millionen Euro verursachten. Zudem wurde bereits im März auf acht Beispiele hingewiesen, die eine Spanne von 11,7 Millionen bis 17,5 Millionen Euro aufzeigten.
Diese Gegenüberstellung legt nahe, dass ein Neubau nicht per se teurer ist als eine umfassende Sanierung. Besonders wenn man bedenkt, dass bei der Sanierung bereits Kostensteigerungen aufgetreten sind und technische Risiken (z. B. die undichten Becken) bestehen bleiben oder nur schwer zu kalkulieren sind, kann ein Neubau aus wirtschaftlicher Sicht die vorteilhaftere Variante darstellen. Ein Neubau bietet zudem den Vorteil, dass keine Kompromisse bei der Bausubstanz eingegangen werden müssen und moderne, energieeffiziente Technik von Anfang an integriert werden kann.
Städtebauliche Einbettung und Standort
Der diskutierte Neubau ist nicht als isoliertes Projekt gedacht, sondern soll am Standort „Auf dem Pfennig“ erfolgen. Die Planung soll in ein „übergeordnetes städtebauliches Konzept“ eingebettet werden. Dieser Aspekt ist für die städtebauliche Entwicklung von Bedeutung. Ein Neubau bietet die Möglichkeit, die Nutzung des Areals neu zu denken und synergistische Effekte mit anderen Nutzungen zu schaffen. Die Idee eines Lehrschwimmbeckens, die von der FDP-Fraktion eingebracht wurde, zeigt, dass die Überlegungen über eine reine Hallenbad-Nutzung hinausgehen.
Die Einbettung in ein städtebauliches Konzept ist nicht nur gestalterisch relevant, sondern auch ein Kriterium für die Förderfähigkeit. Wie von Tobias Janseps berichtet, werden Ersatzbauten gefördert, wenn nachgewiesen wird, dass der Neubau wirtschaftlicher ist als die Sanierung und die Planung in ein solches übergeordnetes Konzept eingebettet wird.
Förderpolitische Rahmenbedingungen: Das Bundesprogramm SKS
Ein entscheidender Hebel für die Finanzierung des Projekts – sei es Sanierung oder Neubau – ist die Inanspruchnahme von Bundesfördermitteln. Die Stadt Mettmann strebt eine Anmeldung im Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SKS)“ an.
Ziele und Konditionen des Programms
Das Programm des Bundes zielt darauf ab, Kommunen bei der Sanierung wichtiger Sportstätten finanziell zu unterstützen. Die Zuschüsse können bis zu 45 % der Gesamtkosten betragen. In finanziell besonders belasteten Städten, zu denen Mettmann gezählt werden könnte, sind sogar Förderungen von bis zu 75 % der Kosten möglich. Diese hohen Fördersätze machen die Teilnahme am Programm für die Stadt finanziell äußerst attraktiv, da sie die städtische Eigenbeteiligung erheblich senken und die Gesamtlast für den Haushalt reduzieren.
Antragsverfahren und Fristen
Für eine Förderung ist ein formeller Antrag erforderlich. Die SPD-Fraktion hat beantragt, dass die Stadtverwaltung das Projekt „Sanierung des Mettmanner Hallenbades“ für das Programm anmeldet. Dies ist ein politischer Schritt, um die Handlungsoptionen offen zu halten. Wichtig ist die Frist: Die Projektskizze muss laut den Bundesvorgaben bis zum 15. Januar 2026 eingereicht werden. Für eine Einreichung ist ein Ratsbeschluss erforderlich.
Der Ausschuss für Planung, Umwelt Bauen hat bereits am 26. November einstimmig beschlossen, den Förderantrag für den Neubau zu stellen. Dies zeigt eine Entwicklung in der politischen Haltung. Die Anmeldung wird als „Chance auf Bundesmittel“ gesehen, die genutzt werden sollte, um die Stadt finanziell zu entlasten. Es wird betont, dass die Anmeldung keine Vorfestlegung auf eine spätere Lösung bedeutet. Dies eröffnet der Stadt die Möglichkeit, die Förderung für die Variante zu sichern, die sich letztlich als wirtschaftlichste Lösung herausstellt, sei es eine Sanierung oder ein Neubau.
Politische und planerische Prozesse
Die Entscheidung für eine der Varianten ist nicht nur eine technische oder wirtschaftliche, sondern auch eine politische. Die vorliegenden Texte zeigen eine Entwicklung im Diskurs und in den Beschlusslagen der Stadtpolitik.
Entwicklung der Beschlusslage
Ursprünglich hatten sich CDU, Grüne, SPD und AfD im März 2022 mehrheitlich für eine Sanierung mit einem Volumen von 11,1 Millionen Euro ausgesprochen. Zu diesem Zeitpunkt wurde ein Antrag der FDP auf Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung, die auch Neubau oder Zusammenlegung der Bäder hätte beleuchten sollen, abgelehnt. Die Begründung war, dass der grundsätzliche Beschluss bereits erfolgt sei.
Angesichts der gestiegenen Kosten und der gravierenden technischen Mängel, die der technische Beigeordnete vortrug, hat sich jedoch eine Wende abgezeichnet. Die Diskussion über Alternativen wurde wiederbelebt. Die FDP brachte die Idee eines Lehrschwimmbeckens ins Spiel und verwies auf die Kostenbeispiele für Neubauten. Diese Impulse scheinen Wirkung gezeigt zu haben. Die Tatsache, dass der Ausschuss für Planung, Umwelt Bauen nun einstimmig den Antrag auf Förderung für einen Neubau beschlossen hat, belegt eine signifikante Veränderung in der politischen Ausrichtung. Die Erkenntnis, dass die Sanierung zu hinterfragen ist und Alternativen erwogen werden müssen, hat sich durchgesetzt.
Offene Fragen und Entscheidungsbedarf
Obwohl die Tendenz klar in Richtung Neubau geht, sind noch nicht alle Fragen endgültig beantwortet. Der Begriff der „Zusammenlegung beider Bäderbetriebe“ deutet auf eine weitere Option hin, die im Raum steht. Dies impliziert, dass es in Mettmann ein zweites Schwimmbad gibt, dessen Betrieb mit dem des Hallenbades koordiniert werden könnte. Diese Option wurde im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung gefordert, aber ursprünglich nicht berücksichtigt. Ob diese Möglichkeit in der aktuellen Planung noch eine Rolle spielt, geht aus den direkten Aussagen nicht hervor, aber sie wäre ein weiterer Punkt in einer umfassenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Letztlich muss der Stadtrat einen Beschluss fassen, der auf einer soliden Datenlage basiert. Die bis zum Januar 2026 einzureichende Projektskizze für die Förderung erfordert eine klare Planung. Die Stadtverwaltung und die politischen Fraktionen stehen vor der Aufgabe, die finale Variante – Sanierung, Neubau oder eine andere Konstellation – zu bestimmen und die dazugehörigen Planungsgrundlagen zu erstellen.
Fazit
Die Situation des Hallenbades in Mettmann ist ein Paradebeispiel für die Notwendigkeit, bei öffentlichen Bauvorhaben technische, wirtschaftliche und politische Aspekte eng miteinander zu verknüpfen. Die Analyse der vorliegenden Fakten führt zu folgenden zentralen Erkenntnissen:
- Technische Notwendigkeit: Das bestehende Hallenbad weist gravierende Mängel auf, insbesondere im Bereich der Stahlbetonfertigteile der Becken. Die Bewertung durch den Technischen Dezernenten, dass eine dauerhafte Abdichtung nicht mehr möglich ist, stellt die Sanierung als technisch hochriskante und möglicherweise unzureichende Lösung dar.
- Wirtschaftliche Kalkulation: Die Kosten für die ursprünglich geplante Sanierung sind signifikant gestiegen (von 11,1 Mio. € auf 14,5 Mio. €). Gleichzeitig zeigen Beispiele aus anderen Kommunen, dass ein Neubau in vergleichbaren Preisspannen möglich ist. Eine Sanierung eines technisch stark beeinträchtigten Bauwerks in dieser Größenordnung kann wirtschaftlich langfristig nachteilig sein.
- Strategische Nutzung von Fördermitteln: Das Bundesprogramm „SKS“ bietet die Möglichkeit, die Finanzierung durch hohe Zuschüsse (bis zu 75 % in Sonderfällen) erheblich zu entlasten. Die Stadt Mettmann nutzt diese Option, indem sie einen Antrag auf Förderung stellt. Die einstimmigen Beschlüsse in den relevanten Ausschüssen belegen das breite politische Interesse an einer Förderung.
- Wandel der politischen Planung: Die Diskussion hat eine deutliche Entwicklung genommen. Von einem festen Beschluss für eine Sanierung hat sich die politische Landschaft hin zu einer offenen Betrachtung der Neubaualternative gewandelt. Diese Flexibilität ist angesichts der veränderten technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen essenziell.
Für Bauherren, Immobilienbesitzer und Planer lässt sich aus diesem Fall lernen, dass eine detaillierte Bestandsaufnahme und eine laufende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unerlässlich sind. Die Entscheidung, ob saniert oder neu gebaut wird, darf nicht auf Basis veralteter Planungen getroffen werden, sondern muss immer den aktuellen Zustand und die zukünftigen Kostenentwicklungen berücksichtigen. Die Entscheidung für Mettmann steht noch aus, aber die Weichen für eine fundierte Entscheidungsfindung, die eine Förderung miteinbezieht, sind gestellt.
Quellen
- SPD Mettmann will Hallenbad-Sanierung mit Bundesförderung sichern
- Mettmann möchte Geld für komplett neues Hallenbad haben
- Hallenbad: Umdenken bei 14,5 Millionen Euro Sanierung
- Stadt beantragt Bundesfördermittel für den Neubau eines Hallenbades
- Mettmann: Sanierung oder Neubau vom Hallenbad
- Stadt beantragt Bundesfördermittel für den Neubau eines Hallenbades