Die Sanierung von Hochhäusern stellt die Bauwirtschaft vor besondere Herausforderungen, die weit über die Standardprozesse bei gewöhnlichen Wohn- oder Geschäftsgebäuden hinausgehen. In Deutschland gilt ein Gebäude ab einer Höhe von 22 Metern offiziell als Hochhaus. Diese Definition ist entscheidend, da sie das Wirken der Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) auslöst. Diese Richtlinie fordert spezifische Anforderungen an den baulichen, betrieblichen und anlagentechnischen Brandschutz. Im Zentrum steht dabei der Personenschutz, der im Schadensfall einen Innenangriff der Feuerwehr voraussetzt. Ein solcher Angriff erfordert jedoch eine spezifische Infrastruktur, darunter Feuerwehraufzüge, die in das Konzept integriert sein müssen.
Sanierungsmaßnahmen, Revitalisierungen oder Nutzungsänderungen erfordern daher ein streng auf das jeweilige Projekt zugeschnittenes Brandschutzkonzept. Dieses dient als Basis für eine brandschutztechnisch einwandfreie Ausführung, insbesondere was Rettungswege und Leitungsanlagen betrifft. Die Ereignisse der Vergangenheit, wie der Brand des Grenfell Tower in London oder des Joelma Buildings in Sao Paulo, haben gezeigt, wie schnell Brände in Hochhäusern zu Katastrophen führen können, wenn Sicherheitskonzepte versagen oder Materialien zum Verhängnis werden. In der Schweiz etwa fordern Experten, dass brennbare Materialien minimiert werden und die Fassade so geplant werden muss, dass ein Brand nicht auf mehr als drei Geschosse übergreifen kann.
Dieser Artikel beleuchtet die essenziellen Aspekte des Brandschutzes bei der Sanierung von Hochhäusern, basierend auf technischen Richtlinien und bewährten Praktiken. Wir untersuchen die Anforderungen an Leitungsanlagen, Dächer und Fassaden sowie die Bedeutung von Baustoffklassen für die Minimierung der Brandlast.
Das rechtliche und konzeptionelle Fundament: Die Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR)
Die Grundlage für jede Sanierung eines Hochhauses bildet die Einhaltung der Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR). Diese Richtlinie definiert nicht nur den Zeitpunkt, ab dem ein Gebäude als Hochhaus gilt (ab 22 Metern), sondern legt auch fest, dass ein spezifisches Brandschutzkonzept unerlässlich ist. Im Gegensatz zu niedrigeren Gebäuden, bei denen oft ein reiner Außenangriff der Feuerwehr geplant wird, geht die MHHR von einem Innenangriff aus. Dies bedeutet, dass Feuerwehrkräfte das Gebäude betreten müssen, um den Brand zu bekämpfen.
Für die Sanierung bedeutet dies, dass bestehende Strukturen oft angepasst werden müssen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Ein zentrales Element sind Feuerwehraufzüge. Sind diese nicht vorhanden oder den modernen Standards nicht entsprechend, muss ihre Nachrüstung oder die Schaffung alternativer Zugangswege geplant werden. Ebenso müssen Rettungswege so gestaltet sein, dass sie im Brandfall sicher erreichbar und nutzbar sind. Die Notwendigkeit eines solchen Konzepts ergibt sich nicht nur aus der MHHR, sondern auch aus der Dynamik von Brandereignissen in Hochhäusern. Wie in Tabelle 1 zusammengefasst, haben historische Brände gezeigt, dass die Ausbreitungswege – sei es über Treppenräume, Fassaden oder Maisonettes – oft zu schweren Folgen führen.
Tabelle 1: Ausgewählte Brandereignisse in Hochhäusern und ihre Ausbreitungswege
| Brandobjekt | Brandausbreitung und Folgen |
|---|---|
| Joelma Building (Büro) in Sao Paulo (1974) | Brandausbreitung über den Treppenraum mit 179 Toten und 300 Verletzten |
| Punkthochhaus (Wohngebäude) in Magdeburg (1992) | Brandausbreitung über Maisonette mit zwei Toten und einem Verletzten |
| The Address Downtown (Hotel) in Dubai (2015) | Brandausbreitung über Fassade mit 16 Verletzten |
| Grenfell Tower (Wohngebäude), London (2017) | Brandausbreitung über die Fassade mit 72 Toten und 74 Verletzten |
| Marco Polo Apartments (Wohngebäude) in Honolulu (2017) | Brandausbreitung über Treppenraum und Flure mit vier Toten und 13 Verletzten |
Diese Daten verdeutlichen die Dringlichkeit, bei Sanierungen nicht nur die ästhetische Aufwertung, sondern vor allem die Sicherheit zu priorisieren. Das Konzept muss zudem berücksichtigen, dass Sanierungen oft unter laufender Nutzung stattfinden. Experten weisen darauf hin, dass es heikel wird, wenn am Gebäude gleichzeitig gebaut und darin gewohnt wird. In solchen Fällen ist eine strikte Trennung von Baustelle und Wohnbereich oder eine besonders sorgfältige Planung der Sicherheitsvorkehrungen erforderlich.
Minimierung der Brandlasten durch Leitungsanlagen und Abschottungen
Ein oft unterschätzter, aber kritischer Faktor bei der Sanierung von Hochhäusern ist die Verlegung von Leitungsanlagen. In Hochhäusern können Leitungen, die durch mehrere Geschosse verlaufen, als Kamineffekt wirken und Feuer sowie Rauch schnell in andere Bereiche des Gebäudes transportieren. Um dies zu verhindern, sind Leitungen aus nichtbrennbaren Werkstoffen der Brandklasse A dringend empfehlenswert.
Besonders hervorzuheben sind Gusseiserne Abflussrohrsysteme. Diese Systeme bieten mehrere Vorteile: * Keine Brandlast oder Brandweiterleitung: Gusseisen ist nicht brennbar und trägt somit nicht zur Ausbreitung eines Feuers bei. * Freie Verlegung in Flucht- und Rettungswegen: Da sie nicht brennbar sind, dürfen diese Rohre in Bereichen verlegt werden, die für die Flucht und Rettung genutzt werden, ohne die Sicherheit zu gefährden. * Hohe Druckbeständigkeit und gutes Ausdehnungsverhalten: Diese materialeigenen Eigenschaften sorgen für Langlebigkeit und Stabilität auch unter extremen Bedingungen.
Wasserführende Leitungen aus nichtbrennbaren Baustoffen sind von der strengsten Auslegung dieser Regelung ausgenommen, dennoch bleibt die Empfehlung für Abwasser- und andere Leitungen bestehen.
Neben den Rohrleitungen selbst sind die Durchführungen durch Wände und Decken ein Schwachpunkt. Installationsschächte in Hochhäusern müssen gemäß MHHR (Abschnitt 7.2.2) entraucht werden können. Dies bedeutet, dass Rauch aus dem Schacht abgeführt werden muss, um Fluchtwege frei zu halten. Die Wände dieser Installationsschächte müssen raumabschließend und feuerbeständig sein.
Die sogenannten Abschottungen sind hierbei entscheidend. Sie schließen die Löcher, durch die Leitungen geführt werden, brandschutztechnisch ab. Die Anforderungen an diese Abschottungen richten sich nach der geforderten Feuerwiderstandsdauer der umliegenden Bauteile. Diese wird im projektspezifischen Brandschutzkonzept festgelegt. Gemäß der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) müssen Abschottungen von Abwasserleitungen entweder nach Verwendbarkeitsnachweisen oder nach spezifischen Erleichterungen ausgeführt werden. Bei der Sanierung alter Hochhäuser sind diese Abschottungen oft unzureichend vorhanden oder entsprechen nicht mehr den aktuellen Normen, was eine Nachrüstung erfordert.
Anforderungen an das Dach und die Fassade bei der Sanierung
Das Dach eines Hochhauses und seine Fassade sind Flächen von besonderem Risiko. Im Zuge der energetischen Sanierung werden oft moderne Dämmstoffe aufgebracht. Hier muss jedoch der Brandschutz strikt mit der Energieeffizienz vereinbart werden.
Dachsanierung
Die Sanierung von Hochhausdächern folgt strengeren Regeln als die von Niedriggebäuden. Eine zentrale Herausforderung ist die Verwehsicherheit. Auf niedrigen Gebäuden wird oft eine Kiesschicht zur Sicherung der Dachhaut verwendet. Auf Hochhäusern ist dies jedoch nicht ohne Weiteres umsetzbar, da hier die Windlasten deutlich höher sind. Die Kiesschicht könnte weggefegt werden. Daher sind besondere Berechnungen und Nachweise zur Verwehsicherheit erforderlich. In einigen Fällen ist die Verwendung von großformatigen Betonplatten die einzige Lösung, um die Dachhaut sicher zu befestigen.
Hinsichtlich des Brandschutzes müssen Dachhautmaterialien beständig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme sein. Dies erhöht jedoch die Brandlast. Um dies zu kompensieren, ist eine solche Dachhaut mit einer mindestens fünf Zentimeter dicken Schicht aus mineralischen Baustoffen dauerhaft zu bedecken. Diese dicke Schicht wirkt sich auf den Aufbau des gesamten Daches aus, beeinflusst die Dicke des Dachaufbaus und muss auf alle An- und Abschlüsse übertragen werden. Die Dimensionierung der eingesetzten Dämmstoffe erfolgt dabei nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), wobei die brandschutztechnischen Anforderungen nicht vernachlässigt werden dürfen.
Die Umsetzung dieser erhöhten Anforderungen hat direkte ökonomische Konsequenzen: Die Herstellungskosten für den Dachbau im Hochhaus fallen deutlich teurer aus als für Gebäude unterhalb der Hochhausgrenze. Auch technische Anlagen, die auf den Dachflächen installiert sind, müssen in der Sanierungsplanung frühzeitig auf ihre Eignung und Brandschutzverträglichkeit geprüft werden. Grenzen niedrigere Dächer an das Hochhaus an, so gelten auch hier erhöhte Anforderungen.
Fassaden und Materialien
Der Brand des Grenfell Towers hat die Augen der Öffentlichkeit auf die Fassaden von Hochhäusern gerichtet. Die Fassade kann ein entscheidender Faktor für die Brandausbreitung sein. In der Schweiz, die in puncto Brandschutz oft als Vorbild dient, gibt es explizite Vorgaben: Die Fassade muss so geplant werden, dass ein Brand nicht auf mehr als drei Geschosse übergreifen kann. Dies erfordert Materialien, die entweder nicht brennbar sind oder Brandriegel (feuerhemmende Zwischenschichten) aufweisen.
Bei der Sanierung von Altbauten und denkmalgeschützten Hochhäusern ist dies oft eine besondere Herausforderung. Viele alte Gebäude verfügen über Fassaden, die mit brennbaren Dämmstoffen oder Verkleidungen versehen sind. Steht eine Sanierung an – insbesondere eine Umnutzung, etwa von Wohn- zu Geschäftsgebäude – verlieren diese Gebäude ihren Bestandsschutz. Das bedeutet, dass die alten, oft weniger strengen Regeln nicht mehr gelten. Die Sanierung muss dann den aktuellen, strengen Normen entsprechen. Ein zukunftsfähiges Konzept ist hier unerlässlich, um die Sicherheit zu gewährleisten und die Wertschöpfung des Gebäudes zu sichern.
Baustoffklassen: Die Wahl der richtigen Materialien
Die Auswahl der richtigen Baustoffe ist das fundamentalste Instrument zur Erhöhung der Brandsicherheit. In Deutschland und Europa werden Baustoffe und Bauteile in Klassifizierungen unterteilt, die ihr Brandverhalten beschreiben (DIN 4102 und EN 13501).
Besonders empfehlenswert sind Baustoffe der höchsten Kategorie A1. Diese Materialien zeichnen sich durch folgende Eigenschaften aus: * Sie sind nicht brennbar. * Sie entwickeln keinen Rauch. * Sie tropfen nicht brennend ab.
Zu dieser Kategorie gehören Materialien wie Beton, Steinwolle und Ziegel. Bei der Sanierung von Hochhäusern sollte der Einsatz solcher Materialien priorisiert werden, um die Brandlasten so gering wie möglich zu halten. Steinwolle wird beispielsweise auch in den Dachsanierungen genannt, um die mineralische Abdeckung zu bilden.
Ebenfalls gut geeignet, wenn auch mit leichten Einschränkungen, sind Baustoffe der Klasse A2. Diese sind ebenfalls nicht brennbar, können aber unter bestimmten Bedingungen eine geringe Brandlast verursachen. Für die tragenden Strukturen und die inneren Ausbauten in Hochhäusern ist die Verwendung von Materialien der Klassen A1 oder A2 der Standard.
Die Notwendigkeit, auf diese Materialien zurückzugreifen, wird durch die komplexen Anforderungen an die Leitungsanlagen und die Fassaden verstärkt. Werden in einem Sanierungsprojekt Leitungen aus brennbarem Kunststoff verlegt, erhöht dies das Risiko der Brandweiterleitung erheblich. Die Entscheidung für Gusseisen oder Stahl ist hier eine Entscheidung für die Sicherheit. Auch bei der Dämmung ist die Wahl entscheidend: Mineralische Dämmstoffe sind dem brennbaren Styropor oder Holzfaser im Brandschutz von Hochhäusern klar vorzuziehen, da sie im Brandfall nicht zur Rauchentwicklung beitragen.
Fazit: Sanierung als Chance für mehr Sicherheit
Die Sanierung von Hochhäusern ist ein komplexes Unterfangen, das weit über die reine energetische Aufwertung oder ästhetische Verbesserung hinausgeht. Der Brandschutz steht hierbei im absoluten Fokus. Die Definition des Hochhauses ab 22 Metern löst spezifische Regularien aus, die eine lückenlose Planung erfordern.
Zentrale Erkenntnisse sind: 1. Das Brandschutzkonzept: Es ist die unverzichtbare Basis für jede Sanierung. Es berücksichtigt den Innenangriff der Feuerwehr und die notwendige Infrastruktur wie Feuerwehraufzüge. 2. Materialwahl: Der Einsatz nichtbrennbarer Materialien (Brandklasse A) ist essenziell. Gusseiserne Rohrleitungen und mineralische Dämmstoffe minimieren die Brandlasten und verhindern die schnelle Ausbreitung von Feuer. 3. Bauliche Maßnahmen: Installationsschächte müssen entraucht und abgeschottet werden. Dächer benötigen aufgrund der Windlasten spezielle Sicherungen und dickere, mineralische Abdeckungen. Fassaden müssen die Ausbreitung auf maximal drei Geschosse begrenzen. 4. Rechtliche Rahmenbedingungen: Der Bestandsschutz entfällt bei größeren Umbauten oder Nutzungsänderungen. Dies zwingt zu einer Nachrüstung auf aktuelle Sicherheitsstandards.
Für Eigentümer und Planer bedeutet dies: Eine Sanierung ist die ideale Gelegenheit, die Sicherheit eines Hochhauses fundamental zu verbessern und an die Erkenntnisse aus den tragischen Bränden der Vergangenheit anzupassen. Investitionen in hochwertige, nichtbrennbare Materialien und durchdachte Brandschutzkonzepte sind keine Option, sondern eine Notwendigkeit zum Schutz von Menschenleben und Eigentum.