Städtebauliche Erneuerung und Altbausanierung in Hornberg: Förderprogramme, Denkmalschutz und Infrastrukturmaßnahmen

Die Stadt Hornberg im Schwarzwald ist ein prägnantes Beispiel für kontinuierliche städtebauliche Entwicklung und den Umgang mit historischer Bausubstanz. Über mehrere Jahrzehnte hinweg hat sich die Stadt durch die Inanspruchnahme von Sanierungsfördermitteln des Landes Baden-Württemberg und des Bundes transformiert. Für Eigentümer von Immobilien, Bauinteressenten und Fachhandwerker ist es von entscheidender Bedeutung, die Struktur dieser Sanierungsmaßnahmen, die damit verbundenen Regularien insbesondere im Denkmalschutz sowie die aktuellen Infrastrukturvorhaben zu verstehen. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Ebenen der Sanierung in Hornberg, basierend auf den vorliegenden Informationen, und bietet einen detaillierten Überblick über die rechtlichen, finanziellen und technischen Aspekte der städtischen Erneuerung.

Historische Entwicklung der Städtebauförderung in Hornberg

Die städtebauliche Erneuerung in Hornberg hat eine lange Tradition. Laut der vorliegenden Daten wurde die Stadt erstmals im Jahr 1986 in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Seitdem zahlreiche private und öffentliche Maßnahmen über die sogenannte Städtebauförderung des Landes Baden-Württemberg gefördert wurden, hat sich das Stadtbild grundlegend gewandelt. Diese Förderung ist kein Einzelprogramm, sondern ein langfristiger Prozess, der in verschiedenen Sanierungsgebieten stattfindet.

Das Erste Sanierungsgebiet: „Stadtmitte“ (ab 1985)

Bereits ab 1985 lief das erste Sanierungsprogramm unter dem Namen „Stadtmitte“. Der gestalterische Schwerpunkt lag hier auf der Umgestaltung des Kirchplatzes. In diesem Kontext wurde nach dem Abbruch alter Bausubstanz eine Neubaumaßnahme mit einem Wohn- und Geschäftshaus inklusive Tiefgarage realisiert. Dieser Schritt war wegweisend für die Verdichtung der Innenstadt und die Schaffung moderner Nutzungen in historischer Umgebung. Zusätzlich zur Neugestaltung des Kirchplatzes umfassten die Arbeiten die Verbesserung der Leimattenstraße sowie die Schaffung von Stellplätzen im ehemaligen Bärengarten und im Sägegrün. Ein zentraler Punkt war die umfassende Sanierung des Rathauses und des benachbarten Verwaltungsgebäudes. Das Programm ermöglichte zudem zahlreiche private Modernisierungsmaßnahmen und die Schaffung von Wohnraum in einem Sonderprogramm. Bis zum Abschluss der Sanierung im Jahr 1999 wurden zuwendungsfähige Sanierungskosten in Höhe von 10,2 Millionen DM (entsprechend rund 5,22 Millionen Euro) umgesetzt. Das Land bewilligte davon eine Finanzhilfe von 6,8 Millionen DM (ca. 3,48 Millionen Euro).

Das Sanierungsgebiet „Nord“ (ab 1999)

Direkt im Anschluss an die Abrechnung des ersten Gebiets wurde 1999 das Sanierungsgebiet „Nord“ festgelegt. Der Schwerpunkt lag auf der Umwandlung einer Gewerbebrache auf dem Gelände der ehemaligen Buntweberei Schoffer und dem angrenzenden städtischen Schlachthof. Diese Fläche war den Hornbergern durch die Nutzung als „spanischer Club“ und „jugoslawischer Verein“ bekannt. Mit einem Anfangsförderrahmen von 3 Millionen Euro wurde der notwendige Grunderwerb im Jahr 2001 erfolgreich abgeschlossen. Ein Neuordnungskonzept sah eine Nutzung als Seniorenzentrum, eine öffentliche Parkanlage und angrenzende Wohnbebauung vor. Diese Ziele konnten durch die Einbindung privater Eigentümer schnell umgesetzt werden. Aufgrund dieser dynamischen Entwicklung erhielt die Stadt eine erhöhte Förderung von insgesamt 4,68 Millionen Euro (Landesförderung 2,88 Millionen Euro). Zum Abschluss der Sanierung gehörte die Gestaltung des Einfahrtsbereichs der Hauptstraße bis zur Schützenbrücke. Die hohe Beteiligung privater Grundstückseigentümer wurde hierbei als äußerst positiv bewertet.

Das Sanierungsgebiet „Stadtmitte II“ und aktuelle Entwicklungen

Das zweite Sanierungsgebiet „Stadtmitte II“ wurde initiiert, um Verkehrsproblematiken zu lösen, die im ersten Gebiet noch nicht beseitigt werden konnten. Die Genehmigung für den Bau einer Umgehungsstraße ermöglichte es der Stadt, eine nachhaltige Verbesserung der zentralen Innenstadt mit Fördermitteln der städtebaulichen Erneuerung zu erreichen. Dieses Gebiet hat noch eine Laufzeit bis Anfang 2026. Aktuelle Planungen sehen eine Modernisierung des stadtbildprägenden Stadthauses Werderstraße 17 sowie weitere öffentliche Maßnahmen vor. Bei einem Ortstermin mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen sowie dem Regierungspräsidium Freiburg wurde die Fortführung der Städtebauförderung erörtert. Es wurde in Aussicht gestellt, das aktuelle Sanierungsgebiet um ein weiteres Jahr bis Anfang 2027 zu verlängern und ab 2028 ein neues Sanierungsgebiet aufzulegen. Konkrete geplante Infrastrukturmaßnahmen umfassen: * Sanierung des Parkplatzes vor der evangelischen Kita. * Umgestaltung der Leimattenstraße. * Abbruch baufälliger Gebäude.

Denkmalschutz und energetische Sanierung: Das Beispiel Werderstraße 17

Ein zentrales Projekt der aktuellen Stadtsanierung ist das denkmalgeschützte Gebäude in der Werderstraße 17. Vor dem Hintergrund der energetischen Sanierung stellt dieses Bauvorhaben besondere Anforderungen an Planung und Ausführung.

Die Herausforderungen des Denkmalschutzes

Die energetische Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes erfordert einen sensiblen Umgang mit der historischen Bausubstanz. Ziel des Projekts in der Werderstraße 17 ist die Schaffung von sechs Wohnungen sowie die Wiederansiedlung der Pilzlehrschau und des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Die Sanierung muss dabei die Vorgaben des Denkmalschutzes einhalten, was oft bedeutet, dass Modernisierungsmaßnahmen wie die Dämmung von Fassaden oder die Erneuerung von Fenstern nur unter strengen Auflagen oder mit speziellen Technologien möglich sind. Die Verbindung von historischem Charme mit modernen energetischen Standards ist hier die zentrale Herausforderung.

Dienstleister im Bereich Denkmalschutz und Altbausanierung

Für die Umsetzung solcher Projekte sind spezialisierte Bauunternehmen gefragt. In Hornberg und Umgebung bietet die Rapp Bauunternehmung e.K. beispielsweise Dienstleistungen im Bereich der Altbausanierung unter Denkmalschutz an. Das Leistungsspektrum umfasst: * Fachwerksanierungen (Sanierung von Holzbalken und Gefachen). * Mauerarbeiten und Stahlbetonarbeiten. * Baggerarbeiten. * Dach- und Fassadensanierung. * Konstruktionsänderungen und Innenausbau.

Solche Unternehmen sind darauf spezialisiert, Individualität zu wahren und gleichzeitig die strukturelle Integrität alter Gebäude zu sichern. Die Notwendigkeit, historische Bausubstanz zu erhalten, macht die Arbeit von Fachbetrieben unerlässlich, da viele Arbeiten im Denkmalschutz nicht im Rahmen von Eigenleistung (DIY) durchgeführt werden können und spezielles Know-how erfordern.

Infrastrukturmaßnahmen und städtebauliche Rahmenpläne

Die Sanierung Hornbergs beschränkt sich nicht auf einzelne Gebäude, sondern folgt einem städtebaulichen Rahmenplan. Dieser Gesamtplan bildet die Grundlage für die gezielte Ansprache von Fördermitteln aus Bund-Länder-Programmen.

Die Bedeutung von Gesamtkonzepten

Die städtebauliche Erneuerung basiert auf einer strategischen Planung. Im Sanierungsgebiet „Stadtmitte II“ wurde ein Gesamtkonzept entwickelt, um städtebauliche Missstände anzugehen. Ein besonderer Fokus lag hier auf der Umwandlung der Gewerbebrache der ehemaligen Buntweberei und des Schlachthofs. Durch die frühzeitige Einbindung privater Eigentümer und eine klare Nutzungsplanung (Seniorenzentrum, Wohnen, Grünflächen) konnte eine dynamische Entwicklung erreicht werden, die wiederum zu höheren Förderquoten führte.

Finanzielle Aspekte der Sanierungsförderung

Die Finanzierung der Sanierung erfolgt über ein komplexes System aus Zuschüssen des Landes Baden-Württemberg, des Bundes und der Stadt Hornberg. Die Höhe der Fördermittel ist oft an die private Beteiligung gekoppelt. * Im ersten Sanierungsgebiet „Stadtmitte“ flossen 10,2 Mio. DM (ca. 5,22 Mio. Euro) an zuwendungsfähigen Kosten, wovon das Land 6,8 Mio. DM (ca. 3,48 Mio. Euro) beisteuerte. * Im Sanierungsgebiet „Nord“ wurden Sanierungsfördermittel mit einer Zuschusshöhe von rund 645.500 Euro eingesetzt. Diese Summe resultierte aus Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umnutzungsmaßnahmen in 51 Wohngebäuden. * Für den Grunderwerb im Sanierungsgebiet Nord stand ein Anfangsförderrahmen von 3 Mio. Euro zur Verfügung, später folgte ein Förderrahmen von 4,68 Mio. Euro (Landesförderung 2,88 Mio. Euro).

Die hohe Beteiligung privater Grundstückseigentümer wurde in der Vergangenheit als Schlüssel für den Erfolg der Programme gewertet. Für Eigentümer bedeutet dies, dass die Teilnahme an städtischen Sanierungsprogrammen oft mit erheblichen finanziellen Zuschüssen verbunden ist, die eine energetische Sanierung oder die Instandsetzung von Bausubstanz wirtschaftlich attraktiv machen.

Zusammenfassung der aktuellen Situation und Ausblick

Die Stadt Hornberg befindet sich in einer Phase der Fortführung und Neuausrichtung ihrer Städtebauförderung. Die Verlängerung des aktuellen Sanierungsgebiets bis Anfang 2027 und die Ankündigung eines neuen Sanierungsgebiets ab 2028 schaffen Planungssicherheit. Die Prioritäten liegen auf der Modernisierung öffentlicher Gebäude (Stadthaus Werderstraße 17), der Sanierung von Infrastruktur (Parkplatz Kita, Leimattenstraße) und dem Abriss von Bausünden. Gleichzeitig bleibt der Denkmalschutz ein zentrales Thema, das die Anforderungen an die Bauwirtschaft in der Region definiert.

Fazit

Die Sanierung in Hornberg ist ein langfristig angelegter, strukturierter Prozess, der seit 1986/1985 kontinuierlich voranschreitet. Durch die Aufteilung in verschiedene Sanierungsgebiete (Stadtmitte, Nord, Stadtmitte II) konnten unterschiedliche städtebauliche Defizite – von der Verkehrsproblematik bis zur Umwandlung von Brachflächen – systematisch bearbeitet werden. Für Eigentümer und Bauinteressierte bietet das System der Städtebauförderung des Landes Baden-Württemberg erhebliche finanzielle Anreize, die durch die Einbindung privater Kapitalkraft noch verstärkt werden. Das Beispiel Werderstraße 17 zeigt, wie Denkmalschutz und moderne Nutzungsansprüche (energetische Sanierung, Wohnraumschaffung) miteinander vereinbar sind, erfordert hierfür jedoch spezialisierte Handwerksbetriebe. Die geplanten Infrastrukturmaßnahmen für die kommenden Jahre unterstreichen den Willen der Stadt, die Lebensqualität zu erhalten und zu steigern. Die Fortsetzung der Förderung bis mindestens 2027 sichert die Planungsgrundlage für weitere notwendige Sanierungen im Bestand.

Quellen

  1. Stadtanzeiger-Ortenau
  2. Kommunalkonzept-Sanierung
  3. Altbausanierung-Koelske
  4. Schwarzwälder Bote

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