KfW 70 Sanierung: Förderung, Kosten und Umsetzung für Ihr Effizienzhaus

Die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien gewinnt angesichts steigender Energiepreise und verschärfter Klimaziele stetig an Bedeutung. Ein zentraler Begriff in diesem Kontext ist der Effizienzhausstandard 70 (KfW 70), der eine signifikante Reduzierung des Energieverbrauchs im Vergleich zum Referenzstandard ermöglicht. Für Eigentümer, die ihr Gebäude modernisieren möchten, stellt sich jedoch die Frage nach den anfallenden Kosten und den verfügbaren Fördermöglichkeiten. Dieser Artikel beleuchtet auf Basis der vorliegenden Informationen die finanziellen Aspekte, die Fördersystematik der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die notwendigen Voraussetzungen für eine Sanierung zum KfW 70 Effizienzhaus.

Definition und energetische Anforderungen des KfW 70 Standards

Ein Effizienzhaus KfW 70 zeichnet sich durch einen um 30 Prozent geringeren Primärenergieverbrauch im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard (Effizienzhaus 100) aus. Gemäß der Energiesparverordnung (EnEV) darf der Energieverbrauch eines Neubaus den Standardwert nicht überschreiten. Das Effizienzhaus KfW 70 unterschreitet diesen Wert um 30 Prozent. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch für die Sanierung von Bestandsimmobilien.

Die Anforderungen an ein solches Gebäude umfassen die Verringerung des Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlusts. Zu den zentralen Sanierungsmaßnahmen gehören vor allem eine hohe Dämmqualität sowie der Einsatz effizienter Heizsysteme und erneuerbarer Energien. Die Wahl zwischen einem Holzhaus oder Steinhaus, einer Öl- oder Gasheizung oder einem Sattel- oder Flachdach ist für die Definition des Standards nebensächlich; entscheidend ist allein die erzielbare Energieeinsparung.

Die Kostenstruktur einer Sanierung zum KfW 70

Die Frage nach den Kosten einer Sanierung zum KfW 70 Standard ist stark individuell und hängt vom Ausgangszustand des Gebäudes sowie den notwendigen Maßnahmen ab. Dennoch lassen sich aus den vorliegenden Daten Richtwerte ableiten.

Die durchschnittlichen Mehrkosten für die notwendigen Zusatzmaßnahmen – wie zusätzliche Dämmung, effiziente Heizsysteme und die Integration erneuerbarer Energien – liegen laut den Informationen zwischen 400 und 500 Euro pro Quadratmeter. Diese Kosten können durch die Inanspruchnahme von KfW-Krediten gesenkt werden. Es ist daher essenziell, die Förderung bereits in der Planungsphase einzubeziehen, um die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens zu gewährleisten.

Förderprogramme und Kreditlinien der KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet verschiedene Förderprodukte an, um Sanierungen auf den KfW 70 Standard zu unterstützen. Die Höhe der Förderung variiert je nach gewählter Effizienzhaus-Klasse und ob es sich um einen Neubau oder eine Sanierung handelt.

Kreditlinien und Tilgungszuschüsse

Für die Sanierung zum Effizienzhaus 70 stehen folgende Kreditvolumina und Tilgungszuschüsse zur Verfügung:

  • Standard KfW 70: Ein Kredit in Höhe von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss beträgt hierbei 10 Prozent, was bei maximaler Ausnutzung der Kreditlinie 12.000 Euro Zuschuss bedeutet.
  • Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) und Nachhaltigkeits-Klasse (NH): Werden höhere Standards erreicht (KfW 70 EE oder KfW 70 NH), erhöht sich das förderfähige Kreditvolumen auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss steigt auf 15 Prozent, was einem Zuschuss von bis zu 22.500 Euro entspricht.

Zusätzlich gibt es Boni für spezielle Anforderungen: * Erneuerbare-Energien-Bonus: Sichert einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von 5 Prozent. * Nachhaltigkeits-Bonus: Sichert einen weiteren Tilgungszuschuss von 5 Prozent.

Es ist zu beachten, dass nicht alle Objekte mit dem Standard eines KfW 70-Hauses automatisch förderfähig sind. Gefördert werden grundsätzlich wohnwirtschaftlich genutzte Gebäude, die errichtet oder im Rahmen des Ersterwerbs erworben werden. Dazu zählen auch Alten- und Pflegeheime sowie Wohnheime.

Weitere Förderprogramme

Neben den klassischen KfW-Programmen existieren weitere Angebote: * KfW-Programm 151/152: Bietet einen Förderkredit von bis zu 100.000 Euro für die Sanierung (151) bzw. bis zu 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpakete (152). * KfW-Programm 153: Fokussiert auf den Kauf oder Bau eines neuen KfW-Effizienzhauses. * KfW-Programm 270: Fördert die Erzeugung von Strom und Wärme. * KfW-Programm 431: Bietet einen Zuschuss für Planung und Baubegleitung durch einen Energieexperten (bis zu 4.000 Euro). * KfW-Programm 433: Fördert die innovative Gewinnung von Energie.

Ein besonderer Punkt ist die Förderung für sogenannte "Worst Performing Buildings" (WPB). Handelt es sich um Gebäude, die energetisch zu den schlechtesten 25 Prozent in Deutschland gehören, erhöht sich das Kreditvolumen um 10 Prozent. Bei einer seriellen Sanierung (SERSAN) beträgt die Erhöhung sogar 15 Prozent.

Die Beantragung und notwendige Voraussetzungen

Für den Bezug der Fördermittel gelten formale Anforderungen, die zwingend einzuhalten sind.

Antragsstellung vor Baubeginn

Ein zentrales Kriterium ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Der Förderantrag muss zwingend vor Baubeginn gestellt werden. Bei Bestandsimmobilien gilt zudem, dass der Bauantrag für das Gebäude mindestens 5 Jahre zurückliegen muss. Die Antragstellung erfolgt in der Regel über die Hausbank oder direkt bei der KfW.

Energieberatung durch einen Experten

Eine wesentliche Voraussetzung für die Erfüllung der Förderbedingungen ist die Hinzunahme eines Energieexperten. Eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen qualifizierten Energieberater ist obligatorisch. Ziel der Beratung ist es, die bestmöglichen Energieeffizienzmaßnahmen für das konkrete Bauvorhaben zu ermitteln.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Inanspruchnahme einer Energieberatung zusätzlich. Die Zuschüsse betragen bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten, unabhängig vom KfW-Darlehen. Für Einfamilienhäuser sind maximal 800 Euro vorgesehen. Der gewählte Energieberater muss bei der BAFA, der Architektenkammer oder bei der Energieagentur angemeldet sein.

Der Experte übernimmt eine wichtige Rolle als Partner bei der Umsetzung, unterstützt bei der Auswahl von Dämmung und Haustechnik und ist notwendig, um die fördertechnischen Voraussetzungen nachzuweisen. Ohne fachliche Unterstützung durch einen solchen Sachverständigen ist eine Förderung durch die KfW nicht möglich.

Der Antragsprozess in vier Schritten

Laut den vorliegenden Informationen lässt sich der Antragsprozess für einen Kredit in vier einfachen Schritten zusammenfassen (Details wurden nicht vollständig ausgeführt, aber der Ablauf ist standardisiert):

  1. Beratung und Planung: Beauftragung eines Energieberaters und Erstellung eines Sanierungskonzepts.
  2. Antragstellung: Stellung des Förderantrags bei der KfW vor Beginn der Bauarbeiten.
  3. Zusage und Umsetzung: Erhalt der Finanzierungszusage und Durchführung der Sanierung.
  4. Nachweis und Auszahlung: Nachweis der Umsetzung und Auszahlung der Fördermittel (Kredit und Tilgungszuschuss).

Wirtschaftlichkeit und Vorteile der Sanierung

Abgesehen von den direkten Kostensenkungen durch Tilgungszuschüsse und niedrige Zinsen (ab ca. 2,29 % eff. Jahreszins) bietet die Sanierung zum KfW 70 langfristige Vorteile.

  • Energiekostensenkung: Der reduzierte Energiebedarf führt zu deutlich niedrigeren Heizkosten.
  • Werterhalt der Immobilie: Ein energetisch saniertes Haus ist auf dem Immobilienmarkt attraktiver und besitzt einen höheren Wert.
  • Umweltschutz: Durch den geringeren Energieverbrauch wird der CO2-Ausstoß reduziert.

Fazit

Die Sanierung zum KfW 70 Effizienzhaus stellt eine lohnende Investition dar, die durch umfangreiche Förderprogramme der KfW finanziell attraktiv gestaltet wird. Mit Kreditvolumina bis zu 150.000 Euro und Tilgungszuschüssen von bis zu 15 Prozent (bzw. 22.500 Euro) können die anfallenden Mehrkosten von durchschnittlich 400 bis 500 Euro pro Quadratmeter deutlich abgefedert werden.

Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der frühzeitigen Planung. Die Antragstellung muss vor Baubeginn erfolgen, und die Einbindung eines Energieexperten ist für die Förderfähigkeit zwingend erforderlich. Zudem sollte geprüft werden, ob spezielle Bonusprogramme für Erneuerbare Energien oder Nachhaltigkeit genutzt werden können. Für Eigentümer von "Worst Performing Buildings" ergeben sich durch die erhöhten Kreditvolumina zusätzliche Spielräume. Eine professionelle Beratung und die sorgfältige Nutzung der verfügbaren Förderinstrumente sind entscheidend, um die energetische Modernisierung erfolgreich und wirtschaftlich umzusetzen.

Quellen

  1. renewa.de
  2. immobilienscout24.de
  3. drklein.de
  4. haus.de

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