Die energetische Sanierung öffentlicher Schwimmbäder stellt eine zentrale Herausforderung für Kommunen in Deutschland dar. Viele dieser Einrichtungen weisen eine unzureichende Energiebilanz auf und befinden sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung dieser Infrastruktur – als Ort des Schwimmlernens für Kinder und Jugendliche sowie als Treffpunkt für die Bevölkerung – hat der Staat verschiedene Förderprogramme aufgelegt, um die Modernisierung zu unterstützen. Dieser Artikel beleuchtet die bestehenden Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene, insbesondere in Bayern und Nordrhein-Westfalen, und gibt einen Überblick über die Ziele, Volumina und Antragsverfahren.
Die gesellschaftliche und energetische Relevanz von Schwimmbädern
Kommunale Schwimmbäder erfüllen eine grundlegende gesellschaftliche Funktion. Sie sind die zentralen Orte, an denen Kinder und Jugendliche die Schwimmfähigkeit erlernen, eine Kompetenz, die für die Sicherheit im Umgang mit Wasser unerlässlich ist. Darüber hinaus bieten sie Angebote für die sportliche Ertüchtigung und Entspannung für alle Bevölkerungsgruppen. Der Erhalt dieser Bäder wird daher als gesamtgesellschaftliches Interesse angesehen, das dem Wohl der Bevölkerung dient.
Trotz dieser Bedeutung sieht sich ein erheblicher Teil der kommunalen Bäder einem erheblichen Sanierungsstau gegenüber. Viele Gebäude sind in die Jahre gekommen und weisen eine schlechte Energiebilanz auf. Der Betrieb dieser Einrichtungen ist oft mit hohem Energieverbrauch verbunden, was zu ökologischen und ökonomischen Belastungen führt. Der Kostendeckungsgrad bei Frei- und Hallenbädern liegt häufig nur bei etwa 30 Prozent, sodass die Kommunen die für Sanierungen erforderlichen Mittel aus dem laufenden Betrieb nicht erwirtschaften können. Dieser Umstand macht externe Finanzierungsquellen in Form von staatlichen Förderungen unerlässlich.
Zielsetzungen der Förderprogramme
Die verschiedenen Förderprogramme verfolgen klare strategische Ziele, die über die reine Instandsetzung der Gebäude hinausgehen. Ein Hauptaugenmerk liegt auf der Steigerung der Energieeffizienz und der Senkung des Energiebedarfs.
Energieeffizienz und Klimaneutralität
Ein zentrales Ziel der staatlichen Unterstützung ist die deutliche Senkung des Primärenergiebedarfs der sanierten Gebäude. So soll durch die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden der Primärenergiebedarf um mindestens 50 Prozent gegenüber dem Ist-Zustand gesenkt werden. Die erreichte Energiebilanz soll dabei über die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes hinausgehen. Auch das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) zielt darauf ab, dass die Gebäude nach der Sanierung hohen energetischen Standards genügen. Bei Freibädern wird hierbei spezifisch auf eine möglichst klimaneutrale Wärmeversorgung und die Reduzierung des Einsatzes von Ressourcen wie Wasser oder Mittel zur Desinfektion abgezielt.
Erhalt der sozialen Infrastruktur
Neben den energetischen Aspekten ist der Erhalt der sozialen Infrastruktur ein wesentliches Programmziel. Die Programme sollen dem Sanierungsstau entgegenwirken und marode Zustände verhindern. Ein modernisierter und attraktiver Baubestand soll die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden erhöhen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.
Förderprogramme auf Bundesebene
Der Bund stellt beträchtliche Mittel zur Verfügung, um Städte und Gemeinden bei der energetischen Sanierung der sozialen Infrastruktur zu unterstützen. Zwei wesentliche Programme sind hier hervorzuheben.
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen“ (SJK)
Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) wird über den Klima- und Transformationsfonds finanziert. Im Jahr 2023 startete ein neuer Projektaufruf, für den 400 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Dies schließt an das Vorjahr an, in dem bereits 476 Millionen Euro bereitgestellt wurden. Gefördert werden kommunale Einrichtungen wie Sport- und Schwimmhallen, aber auch Jugendclubs, Begegnungsstätten, Bibliotheken und Kulturzentren.
Der Aufruf richtet sich an Städte und Gemeinden, die geeignete Projekte zwischen dem 30. Juni und dem 15. September einreichen können. Die Antragstellung erfolgt über das System easy-Online, und weitere Informationen werden vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bereitgestellt. Das Programm zielt darauf ab, den Sanierungsbedarf zu adressieren, der bei Sporthallen, Schwimmbädern und anderen kommunalen Einrichtungen sehr groß ist.
Weitere Bundesmittel für Schwimmbäder
Zusätzlich zum SJK-Programm hat der Haushaltsausschuss des Bundestages weitere Programme gebilligt. Demnach fließen 666 Millionen Euro in die Sanierung kommunaler Sportstätten, wovon 250 Millionen Euro explizit für Schwimmbäder und Schwimmhallen vorgesehen sind. Diese Mittel werden als ein substanzieller Beitrag zur Stärkung der Bäderlandschaft angesehen. Der Deutsche Schwimm-Verband (DSV) bewertet diese Investition als ein deutliches Signal und einen Erfolg gemeinsamer Anstrengungen von Politik und Verbänden.
Förderprogramme auf Landesebene: Bayern
Der Freistaat Bayern hat mit dem „Sonderprogramm Schwimmbadförderung“ (SPSF) ein spezifisches Instrument zur Unterstützung der Kommunen bei der Sanierung ihrer Schwimmbäder geschaffen.
Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF)
Das SPSF wurde im Jahr 2019 aufgelegt, um die Kommunen beim Abbau des Sanierungsstaus an ihren Bädern zu unterstützen. Die Programmziele sind auf den Erhalt der kommunalen Bäder als Voraussetzung für den Erwerb der Schwimmfähigkeit ausgerichtet. Gefördert werden die Sanierung von kommunalen Bädern, die nicht in einem anderen staatlichen Programm förderfähig sind und in denen Schulschwimmen oder Schwimmkurse angeboten werden.
Eine Besonderheit des SPSF ist die explizite Fokussierung auf Bäder, die nicht durch andere Programme abgedeckt sind, was eine Lücke in der Förderlandschaft schließt.
Programmstruktur und Volumen
Die Programmlaufzeit des SPSF wurde bis Ende 2026 verlängert. Für das Jahr 2025 ist ein Bewilligungsrahmen von 20 Millionen Euro ausgestattet. Die Mittelbereitstellung ist jedoch an die jeweiligen Haushaltsaufstellungen gebunden und erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Im Juni 2023 hat der Ministerrat ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Schwimmbadförderung und der Schwimmfähigkeit in Bayern beschlossen, das auch weitere Verbesserungen im Bereich des Sonderprogramms Schwimmbadförderung umfasst. Die Förderkonditionen wurden seit der Auflegung des Programms verbessert.
Abwicklung und Antragsverfahren
Die Abwicklung des SPSF wird analog zur Förderung nach Art. 10 des Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG) den Bezirksregierungen übertragen. Kommunen können ihre Förderanträge für Maßnahmen innerhalb der Laufzeit des Programms jederzeit stellen. Die Zuwendung erfolgt auf Basis der Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen.
Förderprogramme auf Landesebene: Nordrhein-Westfalen
Auch in Nordrhein-Westfalen (NRW) gibt es Bestrebungen, die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude zu unterstützen.
Fördermaßnahme „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“
Das Land NRW stellt gemeinsam mit der EU insgesamt 196 Millionen Euro für eine Fördermaßnahme zur energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude zur Verfügung. Das Programm zielt auf eine Vielzahl kommunaler Gebäude, darunter Sporthallen, Schwimmbäder, Theater und Kindergärten.
Ziel der Maßnahme ist es, den Primärenergiebedarf der sanierten Gebäude um mindestens 50 Prozent gegenüber dem Ist-Zustand zu senken und die Energiebilanz über die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes hinaus zu verbessern. Gefördert werden sowohl investive als auch nicht-investive Maßnahmen der energetischen Sanierung, die zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz beitragen.
Bewertung der Fördersituation
Die gesammelten Informationen aus den vorliegenden Quellen zeigen ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung öffentlicher Schwimmbäder. Die Programme auf Bundes- und Landesebene ergänzen sich teilweise, wobei das Bayerische Sonderprogramm eine spezifische Lücke für Bäder schließt, die anderweitig nicht förderfähig sind.
Die verfügbaren Mittel sind erheblich, reichen jedoch nach Angaben des DSV nicht aus, um den bundesweiten Bedarf vollständig zu decken. Dies unterstreicht die Wichtigkeit, dass Kommunen die bestehenden Angebote wahrnehmen und ihre Anträge sorgfältig vorbereiten. Die Antragsfristen, wie sie beispielsweise für das Bundes-SJK-Programm gelten, sind strikt einzuhalten.
Die Fokussierung auf hohe energetische Standards und klimaneutrale Lösungen zeigt, dass die Förderungen nicht nur der Instandhaltung, sondern auch der Klimatransformation im Gebäudesektor dienen. Für die antragstellenden Kommunen bedeutet dies, dass Sanierungskonzepte bereits im Vorfeld auf diese hohen Anforderungen ausgerichtet werden müssen.
Fazit
Die energetische Sanierung öffentlicher Schwimmbäder ist eine dringende Notwendigkeit, die durch umfangreiche Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene unterstützt wird. Programme wie das Bundesprogramm SJK, das Bayerische Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF) und die Fördermaßnahme „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“ in NRW bieten finanzielle Unterstützung, um den Sanierungsstau abzubauen und hohe energetische Standards zu erreichen. Diese Programme sind entscheidend, um die gesellschaftliche Funktion der Schwimmbäder zu erhalten und gleichzeitig einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Für die zuständigen Kommunalverwaltungen ist es essenziell, die spezifischen Bedingungen, Volumina und Verfahren der Programme zu kennen, um die Sanierungsziele effektiv umzusetzen.
Quellen
- Energieeffiziente öffentliche Gebäude
- Sonderprogramm Schwimmbadförderung SPSF
- Richtlinien für das Sonderförderprogramm zur Sanierung kommunaler Schwimmbäder in Bayern
- Fördergelder für energetische Sanierung von Schwimmbädern
- Startschuss für weitere 400 Mio. € für die Sanierung der sozialen Infrastruktur
- Bund stellt Millionen für Schwimmbäder bereit