Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden gewinnt angesichts steigender Energiepreise und der Klimaschutzziele der Bundesregierung stetig an Bedeutung. Für Hausbesitzer, die ihr Eigenheim modernisieren möchten, stellt sich jedoch oft die Frage nach den finanziellen Möglichkeiten. Neben den Förderprogrammen des Bundes gibt es eine Vielzahl an regionalen und landesspezifischen Unterstützungsmöglichkeiten, die eine energetische Aufwertung des Gebäudebestands finanziell attraktiver gestalten. Dieser Artikel beleuchtet die Struktur der Förderlandschaft in Deutschland, die verschiedenen Ebenen der Förderung und die typischen Antragswege, basierend auf den vorliegenden Informationen.
Die Struktur der Förderlandschaft in Deutschland
Die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen erfolgt in Deutschland auf drei verschiedenen Ebenen: Bund, Länder und Kommunen. Diese Aufteilung führt zu einer komplexen, aber auch sehr vielfältigen Unterstützungspalette für Bauherren und Sanierer.
Bundesförderung: BAFA und KfW
Auf Bundesebene sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die zentralen Anlaufstellen für Fördermittel. Diese Institutionen verantworten Programme, die bundesweit gelten und als Grundstein für viele Sanierungsvorhaben dienen.
Die KfW gewährt Zuschüsse für die Erneuerung von Heizungen und bietet zinsverbilligte Darlehen mit Tilgungszuschüssen für umfassende Sanierungen an. Das BAFA hingegen gewährt finanzielle Unterstützung für die Errichtung, Erweiterung und den Umbau von Gebäudenetzen, wozu beispielsweise Heizungen, Wasserversorgung, Strom und Lüftung zählen. Ein zentrales Element der Bundesförderung ist die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG), die als Rahmen für viele der genannten Programme dient.
Länderspezifische Förderprogramme
Eine entscheidende Ergänzung zur Bundesförderung stellen die Programme der Bundesländer dar. Diese sind nicht einheitlich, sondern unterscheiden sich in Art, Höhe der Förderung und den Fördervoraussetzungen erheblich. Die Förderung auf Länderebene wird meist über die jeweiligen Landesbanken organisiert. Ziel dieser Programme ist es, die bundesweiten Ziele an die spezifischen regionalen Gegebenheiten anzupassen und zusätzliche Anreize zu schaffen.
Ein Beispiel für eine solche landesspezifische Förderung ist das "Kombi-Darlehen Wohnen" der L-Bank Baden-Württemberg. Dieses dient als Ergänzung zur Bundesförderung und bietet einen zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss oder einen einmaligen Zuschuss. Die Kreditsumme pro Wohneinheit kann zwischen 5.000 und 200.000 Euro liegen. Der Tilgungszuschuss, auch "Klimaprämie" genannt, ist abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard (EHS). So werden bei Erreichen des Standards EHS 55 (nur Sanierung) 2.000 Euro und bei EHS 40 4.000 Euro gewährt.
Bayern bietet über das BayernLabo (Bayerisches Wohnungsbauprogramm) zinsverbilligte Kredite und Tilgungszuschüsse an. Die Kreditsumme kann bis zu 30 % bzw. 40 % der förderfähigen Kosten betragen. Zudem existiert in Bayern das "EnergieBonusBayern"-Programm im Rahmen des "10.000 Häuser Programms". Dieses bietet einen einmaligen Zuschuss zur KfW-Förderung nach der BEG oder zur Förderung von PV-Speichern. Für die Installation moderner Heiz- und Speichersysteme (EnergieSystemHaus) kann ein "TechnikBonus" von bis zu 9.000 Euro für Solarwärmespeicherung gewährt werden.
Auch andere Bundesländer haben spezifische Programme. So wird in Nordrhein-Westfalen das Programm "progres.nrw" zur energetischen Gebäudesanierung angeboten. In NRW, Baden-Württemberg und Bayern existieren zudem spezielle Förderprogramme für Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher.
Regionale und kommunale Förderung
Neben der Bundes- und Landesförderung existiert eine dritte Ebene: die regionale und kommunale Förderung. Diese wird oft von Städten, Gemeinden, gemeinnützigen Organisationen oder lokalen Energieanbietern getragen. Diese Programme sind häufig auf die Bedürfnisse einer spezifischen Stadt oder Region zugeschnitten und können ebenfalls mit den übergeordneten Förderungen kombiniert werden.
Ein Beispiel hierfür ist das "enercity-Fonds proKlima". Zudem gibt es Programme wie das "10.000 Häuser-Programm für innovative Heizsysteme", das auf regionaler Ebene umgesetzt wird. Diese lokalen Angebote sind oft darauf ausgerichtet, spezifische technische Innovationen oder die Sanierung in bestimmten Quartieren zu fördern.
Förderung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen
Ein spezieller Bereich der Förderung betrifft städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Der Bund erstellt hierzu jährlich Programme, basierend auf den von den Ländern angemeldeten Gesamtmaßnahmen. In diesen Bundesprogrammen werden die geförderten Gesamtmaßnahmen einzeln benannt (Stadt/Gemeinde, Bezeichnung der Maßnahme) und die entsprechenden Bundesfördermittel zugeordnet.
Die Bundesprogramme unterscheiden zwischen verschiedenen Kategorien von Maßnahmen: - Laufende Gesamtmaßnahmen: Bewilligungen im Programmjahr. - Ruhende Gesamtmaßnahmen: Keine neuen Bewilligungen im Programmjahr, aber Umsetzung aus vorherigen Programmjahren ist möglich. - Ausfinanzierte Gesamtmaßnahmen: Keine weitere Förderung durch das Land vorgesehen. - Abgerechnete Gesamtmaßnahmen: Die förderrechtliche Abrechnung gegenüber dem Bund ist erfolgt.
Die dargestellten Mittel in diesen Programmen können von den ursprünglichen Ansätzen im Bundeshaushalt abweichen, da Umschichtungen zu anderen Programmen berücksichtigt werden.
Antragsverfahren und Voraussetzungen
Der Weg zu Fördermitteln erfordert eine strukturierte Vorgehensweise. Das Antragsverfahren für die BEG-Förderung beim BAFA folgt beispielsweise einem klaren Schema:
- Angebote einholen und Experten beauftragen: Zunächst müssen Angebote von Fachunternehmen eingeholt werden. Es wird empfohlen, eine/n Fachexpert:in für Energieeffizienz zu beauftragen.
- Vertragsschluss: Ein geschlossener Vertrag ist notwendig, um den Förderantrag zu stellen. Dieser sollte das geplante Umsetzungsdatum der Maßnahme enthalten.
- Technische Projektbeschreibung (TPB): Wenn eine Energieeffizienz-Expertin oder ein -Experte eingebunden wird, muss eine TPB in Auftrag gegeben werden. Diese enthält detaillierte Angaben zum Gebäudezustand vor der Sanierung, den geplanten Maßnahmen und dem angestrebten energetischen Standard. Die TPB-ID ist für den Antrag erforderlich.
- Online-Antrag: Der Antrag wird online gestellt. Nach der Einreichung erhält der Antragsteller eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Aktivierungslink für das BAFA-Portal.
Für die Beantragung von Förderungen auf Landes- oder kommunaler Ebene können die Prozesse abweichen. Oft sind die jeweiligen Landesbanken oder die kommunalen Stellen die richtigen Ansprechpartner. Aufgrund der Vielfalt der Programme und der unterschiedlichen Voraussetzungen wird oft die Beratung durch zertifizierte Energieberater empfohlen. Diese können Auskunft darüber geben, welche Förderung zu welchen Konditionen und Bedingungen in der spezifischen Region zur Verfügung steht.
Die Bedeutung der Kombinierbarkeit
Ein entscheidender Vorteil des aktuellen Fördersystems ist die Kombinierbarkeit der Programme. Die Information, dass neben der Bundesförderung "fast immer" auch eine kombinierbare Förderung des Bundeslandes zur Verfügung steht, ist für Sanierer von großer Bedeutung. Durch das Aufeinanderschichten von Förderungen auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene können die Gesamtkosten einer Sanierung erheblich reduziert werden.
Es ist jedoch zu beachten, dass sich die Fördervoraussetzungen von Programm zu Programm unterscheiden. Die Erfüllung der Voraussetzungen für ein Bundesprogramm bedeutet nicht automatisch die Berechtigung für eine Landes- oder Kommunalförderung. Eine genaue Prüfung der individuellen Situation und der spezifischen Programmanforderungen ist daher unerlässlich.
Fazit
Die Förderlandschaft für die energetische Sanierung in Deutschland ist vielschichtig und bietet eine breite Palette an finanziellen Hilfen. Sie setzt sich zusammen aus den bundesweiten Programmen der KfW und des BAFA, den länderspezifischen Angeboten der Landesbanken und den regionalen Förderungen der Kommunen. Diese Struktur ermöglicht es Eigentümern, Sanierungsmaßnahmen wie die Heizungserneuerung, die Dämmung der Gebäudehülle oder die Installation von Photovoltaik-Anlagen finanziell zu unterstützen.
Die Unterschiedlichkeit der Programme erfordert eine sorgfältige Recherche und oft die Beratung durch Fachleute. Ein Schlüsselfaktor für eine erfolgreiche Förderung ist die Kombinierbarkeit der verschiedenen Angebote. Wer die Programme auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene intelligent nutzt, kann die Finanzierung seiner Modernisierung erheblich entlasten und einen Beitrag zur Energiewende im eigenen Zuhause leisten.