Energetische Sanierung in Bottrop: Förderung nach Förderrichtlinie 11.1 und Stadtumbau West

Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden stellt eine zentrale Herausforderung und zugleich eine Chance für Immobilieneigentümer in Deutschland dar. In der Stadt Bottrop wurde hierzu ein umfassendes und einzigartiges Fördermodell etabliert, das im Kontext des Projekts „InnovationCity Ruhr“ und der Stadterneuerung nach dem Städtebauförderungsgesetz (StbFG) zu sehen ist. Dieser Artikel beleuchtet die spezifischen Programme, Maßnahmen und Fördermöglichkeiten, die Eigentümern im Stadtgebiet Bottrop, insbesondere im ehemaligen Pilotgebiet, zur Verfügung standen. Der Fokus liegt dabei auf der Förderrichtlinie 11.1 und den damit verbundenen Sanierungsberatungen, die einen nachhaltigen Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen und zur Verbesserung der Wohnqualität leisten.

Hintergrund: InnovationCity Ruhr und Stadtumbau West

Die Stadt Bottrop hat sich ambitionierte Ziele gesetzt: Bis zum Jahr 2020 sollten die CO2-Emissionen halbiert und 50 Prozent Energie eingespart werden (Source 1). Um dieses Ziel zu erreichen, wurde das Programm „InnovationCity Ruhr“ aufgelegt, welches als Modellprojekt für einen klimagerechten Stadtumbau steht. Die Förderung erfolgte dabei eng verzahnt mit den Programmen „Stadtumbau West“ und „Soziale Stadt“.

Das Projektgebiet umfasste die Bottroper Innenstadt und das Pilotgebiet, in dem rund 67.000 Einwohner leben (Source 1). Die Stadtumbau-Förderung nach dem Städtebauförderungsgesetz (StbFG) diente hier als finanzielles Instrument, um die städtebauliche und energetische Aufwertung voranzutreiben. Ein entscheidender Aspekt war die Einbindung der privaten Hauseigentümer, da ein Großteil des Gebäudebestands in privater Hand liegt. Die Maßnahmen gliederten sich dabei in zwei Hauptphasen: Phase 1 fokussierte sich auf die städtebauliche Stärkung der Innenstadt (z. B. Umgestaltung des Berliner Platzes), während Phase 2 den Schwerpunkt auf den klimagerechten Stadtumbau legte (Source 3).

Die Förderrichtlinie 11.1: Das Kerninstrument der energetischen Sanierung

Das zentrale Instrument zur Förderung der energetischen Ertüchtigung von Gebäuden in Bottrop war die „Förderrichtlinie 11.1“ der Stadt Bottrop zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Source 1, Source 4). Diese Richtlinie wurde vor dem Hintergrund der Innovation City aufgelegt und zielte explizit auf die energetische Sanierung von Gebäuden.

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert wurden Baumaßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung der CO2-Emission. Im Gegensatz zu anderen Förderprogrammen, die sich rein auf die äußere Hülle konzentrieren, lag der Fokus hier auf der Leistungsfähigkeit des Gebäudes. Laut den Quellen waren folgende Maßnahmen förderfähig (Source 5): * Dämmung der Fassaden * Dämmung des Daches und der Kellerdecke * Erneuerung von Fenstern und Außentüren * Einbau neuer Haustechnik, insbesondere der Austausch von Heizungsanlagen * Barrierefreier Umbau (wichtig: Allgemeine Modernisierungsmaßnahmen wie der barrierefreie Umbau wurden nur in Verbindung mit einer energetischen Maßnahme gefördert, z. B. der Austausch der Fenster).

Die Förderung stellte keinen Darlehenscharakter dar, sondern war ein echter Zuschuss. Zwischen 2014 und 2017 standen hierfür Mittel in Höhe von 2,75 Millionen Euro zur Verfügung, die bundesweit einzigartig waren (Source 5). In den ersten 2,5 Jahren wurden fast 300 Maßnahmen umgesetzt, wobei die Fördersumme bei ca. 835.000 € lag und das private Investitionsvolumen sich entsprechend höher belief (Source 2).

Gebäudekategorien und Zuwendungshöhe

Um die Förderung transparent und nachvollziehbar zu gestalten, wurden alle Häuser im Pilotgebiet in drei Gebäudekategorien und sieben Baualtersklassen eingeteilt. Die Höhe der Zuschüsse orientierte sich maßgeblich an der zu erwartenden CO2-Einsparung (Source 2). Dieser Ansatz stellt sicher, dass Fördermittel dort eingesetzt werden, wo der energetische Nutzen am höchsten ist.

Sanierungsbegleitung und Beratungsangebot

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor des Bottroper Modells war das intensive und niederschwellige Beratungsangebot. Die reine Bereitstellung von Fördergeldern reicht oft nicht aus, um Eigentümer zur Durchführung komplexer Sanierungen zu bewegen. Daher wurde ein zweistufiges Beratungsverfahren etabliert (Source 1).

  1. Erstberatung: Energieberater der ICR GmbH informierten Eigentümer über die grundsätzlichen Möglichkeiten energetischer Sanierungsmaßnahmen am spezifischen Objekt.
  2. Fachliche Begleitung: In der zweiten Stufe erfolgte die detaillierte Beratung und Begleitung der konkreten Sanierungsmaßnahme.

Diese Beratungen fanden als Vor-Ort-Termine statt, um auf die spezifischen Fragestellungen der Immobilien eingehen zu können. Das Beratungsangebot ging dabei weit über den rein energetischen Aspekt hinaus und umfasste auch Fragen der Barrierefreiheit und Wohnraumanpassung (Source 2). Diese Leistung wurde von der Planungsgruppe Stadtbüro in Kooperation mit dem Architekturbüro Kroos+Schlemper erbracht (Source 1).

Ergänzende Programme: Haus- und Hofflächenprogramm (FRL 11.2)

Neben der energetischen Sanierung (FRL 11.1) bot die Stadt Bottrop mit dem „Haus- und Hofflächenprogramm“ (FRL 11.2) ein weiteres Förderinstrument an, das jedoch einen anderen Fokus hatte. Diese Richtlinie, erlassen im September 2013, richtete sich an Eigentümer, die die Außenhülle oder Außenbereiche ihrer Immobilien ästhetisch aufwerten wollten (Source 3).

Förderfähig waren hierbei: * Geringfügige Reparaturen (z. B. Putzausbesserungen) * Neue farbliche Gestaltung der Fassade * Naturnahe Gestaltung von Hofflächen

Wichtig zu beachten ist die Abgrenzung: Während die FRL 11.1 Dämmungen und Heizungstausch förderte, waren klimaschutzmaßnahmen wie Dämmungen im Rahmen der FRL 11.2 ausdrücklich nicht förderfähig. Stattdessen wurden Maßnahmen zur Klimaanpassung gefördert, wie die Entsiegelung von Hofflächen oder eine Dachbegrünung (Source 3). Diese Maßnahmen tragen zwar nicht direkt zur Energieeinsparung bei, verbessern aber das Mikroklima und die Aufenthaltsqualität im Wohnumfeld erheblich.

Umsetzung und Zeitplan der Stadterneuerung

Die Umsetzung der Maßnahmen folgte einem strukturierten Zeitplan, der die Komplexität der städtebaulichen Förderung widerspiegelt. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Meilensteine aus den Jahren 2004 bis 2016 zusammen, die den Rahmen der Förderung nach dem Städtebauförderungsgesetz bilden (Source 3):

Jahr Umsetzungsschritt
2004 Beantragung von Stadtumbau-Förderung
2005 Bewilligung von Fördermitteln, Verabschiedung des 7-Punkte-Programms Innenstadt
2007 Festlegung des Stadtumbau-Gebietes gemäß § 171b BauGB, Beginn des Umbaus am Berliner Platz
2008 Verabschiedung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Wohnen in der Bottroper Innenstadt“
2009 Fertigstellung des Berliner Platzes, Beginn des ZOB-Umbaus
2010 Auslobung des Wettbewerbs „Blauer Himmel - Grüne Stadt“, Auswahl Bottrops als InnovationCity Ruhr
2011 Eröffnung des Zentrums für Information und Beratung (ZIB)
2012 Stadtratsbeschluss zur Festlegung des erweiterten Stadtumbau-Gebietes, Eröffnung des Mehrgenerationenparks
2013 Erlass der kommunalen Richtlinie zum Haus- und Hofflächenprogramm
2014 Stadtratsbeschluss über den Masterplan Klimagerechter Stadtumbau, Erlass der Förderrichtlinie 11.1
2016 Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK)

Dieser Zeitplan zeigt, dass die energetische Sanierung (ab 2014) auf einer langen Vorbereitung städtebaulicher Maßnahmen aufbaute. Die Stadt hat hierbei eng mit den Bürgern zusammengearbeitet, wie die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Gestaltung des Mehrgenerationenparks verdeutlicht (Source 3).

Handlungsfelder und Einzelmaßnahmen

Die Stadtförderung in Bottrop unterteilte sich in verschiedene Handlungsfelder, um eine ganzheitliche Aufwertung des Stadtgebiets zu gewährleisten. Neben der „Altbausicherung / -sanierung und Umbau“ waren dies: * Neuordnung / Neubau * Akteursvernetzung * Bürgermitwirkung / Öffentlichkeitsarbeit * Öffentlicher Raum / Wohnumfeld (Source 3)

Konkrete Beispiele für die städtebauliche Aufwertung (Phase 1) waren die Umgestaltung des Berliner Platzes („Stadtgalerie Bottrop“) zwischen 2007 und 2009 mit Abriss des Hallenbads, Neubau eines Kaufland-Warenhauses sowie der Bau von Büro- und Geschäftshäusern (Source 3). Als besonderes Leuchtturmprojekt im Bereich der energetischen Sanierung (Phase 2) dienten drei sogenannte Plus-Energie-Häuser. Hierbei wurden ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus und ein Wohn- und Geschäftshaus mittels innovativer Technologie aufgewertet. Sie dienen als Vorbilder für weitere Sanierungen und zeigen das technische Potenzial im Bestand auf (Source 3).

Zusammenfassung der Förderung für Eigentümer

Für Eigentümer von Immobilien im ehemaligen InnovationCity-Gebiet bot sich eine einzigartige Gelegenheit, Sanierungen mit hohem Zuschussanteil durchzuführen. Das Programm war zeitlich befristet und die Antragsannahme ist inzwischen eingestellt (Source 5), dennoch liefert es ein Vorbild für zukünftige Förderstrukturen.

Die Kombination aus finanzieller Unterstützung (Zuschuss, kein Darlehen) und umfassender, kostenloser Beratung (ICR GmbH, Stadtbüro) erwies sich als besonders effektiv. Die Beratung bezog sich nicht nur auf die Technik, sondern auch auf die zeitliche Reihenfolge der Maßnahmen und die zu erwartenden Energieeinspareffekte. Zudem konnten Aspekte der Barrierefreiheit und Wohnraumanpassung mit in die Beratung einfließen, soweit sie im Zusammenhang mit einer energetischen Maßnahme standen (Source 2).

Fazit

Das Modell Bottrop im Rahmen der InnovationCity Ruhr zeigt auf, wie eine Stadt durch gezielte Stadtförderung nach dem Städtebauförderungsgesetz und spezifische Förderrichtlinien (FRL 11.1 und 11.2) die energetische Sanierung vorantreiben kann. Der Erfolg basierte auf einer klaren Zielsetzung (CO2-Reduktion), der Segmentierung des Gebäudebestands und der Bereitstellung von Fördermitteln, die direkt an den energetischen Nutzen gekoppelt waren. Ergänzt wurde dies durch ein umfassendes Beratungsangebot, das die Hürden für private Eigentümer senkte. Auch wenn die spezifische Förderung in Bottrop inzwischen abgeschlossen ist, bleibt das Konzept der Verzahnung von Stadterneuerung, energetischer Sanierung und privater Investition ein zentrales Beispiel für die deutsche Städtebauförderung.

Quellen

  1. Stadtbüro: Sanierungsbegleitung Stadt Bottrop
  2. Kroos+Schlemper: Soziale Stadt Bottrop
  3. Städtebauförderung: Praxisbeispiel Bottrop
  4. Stadt Bottrop: Förderrichtlinie 11.1
  5. Stadt Bottrop: InnovationCity - Energetische Sanierung

Ähnliche Beiträge