Die finanzielle Gesundung von Pensionskassen ist ein komplexes Thema, das nicht nur die Vorsorge der Versicherten betrifft, sondern auch weitreichende Auswirkungen auf die Liegenschaftspolitik und den Mietmarkt haben kann. Im Kanton Basel-Stadt steht aktuell eine Debatte im Zentrum, die die Sanierung der Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) sowie die damit verbundenen Verpflichtungen des Kantons und seiner Bürger betrifft. Die vorliegenden Informationen beleuchten die technischen Aspekte der Sanierung, die politischen Implikationen sowie die kontroverse Diskussion um Mietzinserhöhungen im Nachgang von Sanierungen.
Die Notwendigkeit der Sanierung: Konjunkturelle und strukturelle Herausforderungen
Die Pensionskasse Basel-Stadt, der unter anderem das Vorsorgewerk der Universität Basel angeschlossen ist, kämpft wie viele andere Vorsorgewerke in der Schweiz mit sinkenden Renditen. Diese Marktlage erzwingt Sanierungsmaßnahmen, um die finanzielle Stabilität und die Leistungsfähigkeit der Kasse zu gewährleisten.
Die Rolle des Universitäts-Vorsorgewerks
Ein spezifischer Fokus liegt auf dem Vorsorgewerk der Universität Basel. Da dieses der Pensionskasse Basel-Stadt angeschlossen ist, sind auch die Mitarbeiter der Universität von der Sanierung betroffen. Die Sanierung wird zu einem erheblichen Teil von den Uni-Angestellten selbst getragen. Im Vergleich zu Staatsangestellten, die bei der Pensionskasse Baselland versichert sind, sind sie materiell schlechter gestellt, da sie einen Teil der Sanierungskosten selbst übernehmen müssen. Es handelt sich hierbei nicht um ein isoliertes Ereignis; in der Vergangenheit musste bereits Geld in das Uni-Pensionskassen-System eingeschossen werden.
Finanzielle Implikationen für den Staatshaushalt
Die Sanierung der Pensionskasse ist eng mit der regionalen Politik verknüpft. Der Kanton Baselland ist finanziell involviert. Ein Votum der Basler Stimmbürger ist entscheidend: Wird ein geplanter Deal abgelehnt, in dem der Landkanton Beiträge an die Pensionskassensanierung leistet, ist ein umfassender Vertrag über die Zusammenarbeit der beiden Basel (basierend auf Entlastungszahlungen von 80 Millionen Franken) nichtig. Diese Abstimmung hat daher den Charakter einer Grundsatzabstimmung über die Partnerschaft mit Basel-Stadt.
Maßnahmen zur Sanierung: Parität und Verzicht
Eine Pensionskassensanierung erfordert meist Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Im Falle der PKBS wird die Verteilung der Lasten diskutiert.
Der Grundsatz der Parität
Die Sanierung muss gesetzlich paritätisch erfolgen, das heisst, die Lasten werden zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. In früheren Sanierungen war dies anders geregelt. Damals durften Angestellte ihren Beitrag in Form eines Teuerungsverzichts leisten. Da es jedoch keine gesetzliche Paritätsvorschrift gab, war dies Teil eines Kompromisses. Heute genügt diese Form des „Sanierungsbeitrags“ dem gesetzlichen Paritätsgrundsatz nicht mehr.
Kritik an Teuerungsverzicht und Sanierungsbeiträgen
Die Diskussion über die konkrete Ausgestaltung der Beiträge der aktiven Angestellten ist intensiv. Ein Teuerungsverzicht wird von Kritikern als nicht nachhaltig angesehen. Die Argumentation lautet, dass das politische Kräftespiel im Kanton Basel-Stadt früher oder später zu einer Anpassung des Lohnniveaus führen wird. Ein über 19 Jahre ausgesprochener Lohnverzicht, der eine Senkung des Reallohnniveaus um 2% bewirken soll, wird als politisch nicht realistisch eingeschätzt. Es wird befürchtet, dass diese künstliche Senkung nicht dauerhaft Bestand haben wird.
Als Alternative zum Teuerungsverzicht oder als Hauptmaßnahme werden klassische Sanierungsbeiträge (Erhebung von Zuschüssen) diskutiert. Eine weitere Option ist der individuelle Verzicht auf die Verzinsung des Vorsorgeguthabens in einem gewissen Umfang. Dies hätte zur Folge, dass im Zeitpunkt der Pensionierung ein geringerer Rentenanspruch bestünde (aufgrund einer geringeren Anzahl an Beitragsjahren). Diese Konsequenz muss laut Experten in Kauf genommen werden, da der Rentenplan der Pensionskasse Basel-Stadt ansonsten sehr gut ist. Zudem wird geprüft, ob der Staat die gesamte Deckungslücke sofort schliessen muss oder ob ein zeitlich gestaffelter Kapitaleinsatz sinnvoller wäre.
„Sicheres Wohnen im Alter“ und Mietzinspolitik
Die Pensionskasse Basel-Stadt ist nicht nur ein Vorsorgewerk, sondern auch ein grosser Vermieter. In Zusammenarbeit mit der Regierung des Kantons Basel-Stadt wurde ein Modell zur Mietzinspolitik lanciert, das speziell auf ältere Mieter ausgerichtet ist.
Das Modell für ältere Mieter
Ab dem 1. Juli 2017 richtete sich das Angebot „Sicheres Wohnen im Alter“ an alle Mieter von Immobilien des Kantons oder der PKBS, die das 65. Lebensalter erreicht haben. Ziel ist es, diesen Mietern den Umzug in eine kleinere Wohnung aus dem Portfolio der Immobilien Basel-Stadt zu ermöglichen und dabei den Mietzins zu reduzieren. Die Bedingungen sind klar definiert: * Die neue Wohnung muss eine mindestens 10% kleinere Mietfläche aufweisen. * Der Mietzins wird durch die Ersparnis der Fläche und den tiefen Mietzins der bisherigen Wohnung (aufgrund des historisch tiefen Referenzzinssatzes von damals 1.75%) günstig gestaltet.
Dieses Modell zielt darauf ab, älteren Menschen eine bezahlbare Wohnform zu bieten, ohne sie aus ihrem gewohnten Umfeld zu reissen, und gleichzeitig Wohnraum zu optimieren.
Kontroversen um Mietzinserhöhungen nach Sanierungen
Während das Modell „Sicheres Wohnen im Alter“ soziale Aspekte fördert, gibt es bei Sanierungen von Wohnungen und den anschließenden Mietzinserhöhungen massive Kritik. Hier zeigt sich ein Zielkonflikt zwischen der Notwendigkeit, Liegenschaften zu erhalten und wertzusteigern, und dem sozialen Wohnschutz.
Der Fall Klybeck: Ein Mietzinsplus von 723 Franken
Ein prominentes Beispiel ist eine Wohnung im Klybeck-Viertel. Vor der Sanierung betrug die Miete für eine 5,5-Zimmer-Wohnung 1537 Franken. Nach der Sanierung und einem Mieterwechsel verlangte die Pensionskasse Basel-Stadt nun 2260 Franken – eine Erhöhung um satte 723 Franken.
Die Basler Wohnschutzkommission (WSK) hat Auflagen erlassen, die eigentlich vorsehen, dass die Miete nach einer Sanierung nur wenig erhöht werden darf. Die Erhöhung um 723 Franken steht im krassen Widerspruch zu dieser Intention. Der Mieterverband bezeichnete die Erhöhung als „völlig jenseits“, unabhängig davon, ob Wohnschutz greift oder nicht. Als Vergleichswert für eine solche Wohnung im Klybeck nennt der Bericht ca. 1984 Franken, was immer noch unter dem geforderten 2260 Franken liegt.
Das gefundene Schlupfloch
Die Pensionskasse sieht sich im Recht und nutzt wohl ein Schlupfloch im System des Wohnschutzes. Der rechtliche Rahmen der WSK-Verfügung scheint hier an seine Grenzen zu stoßen.
Der zeitliche Ablauf war entscheidend: 1. Die Verfügung der WSK wurde Mitte Januar 2024 übermittelt. 2. Der Mietvertrag wurde jedoch bereits davor der neuen Mieterschaft zugestellt.
Nach Ansicht der Rechtsabteilung des Mieterverbands verstösst das Verfahren der Pensionskasse wohl nicht gegen das Gesetz. Die Begründung lautet: „So wie die Wohnschutzkommission unser Gesetz umsetzt, gilt ihre Mietzins-Verfügung erst ab dem Zeitpunkt, an dem ein Vermieter sagt, die Sanierung sei abgeschlossen.“ Das heisst, dass die rechtliche Wirkung der Mietzinsbegrenzung erst greift, wenn die Sanierung offiziell als beendet gemeldet wird. Wird der Mietvertrag vorab geschlossen, greift die Begrenzung nicht.
Strategisches Handeln von Vermietern
Diese Regelung birgt das Risiko von Missbrauch. Theoretisch könnte ein Vermieter, der einen kurzfristigen Mieterwechsel mit hohem Mietzinsanstieg plant, die Fertigstellung der Sanierung verzögern. Er meldet die Sanierung erst offiziell ab, nachdem er einen neuen Mietvertrag mit höherem Zins unterzeichnet hat. Damit umgeht er die strengeren Vorgaben der WSK, die erst ab der Meldung der Fertigstellung gelten. Der Mieterverband kritisiert, dass den Eigentümern hier eine gewisse Manövriermasse bleibt, die sie nutzen können.
Fazit
Die Pensionskasse Basel-Stadt befindet sich in einer Doppelfunktion als Vorsorgeeinrichtung und Immobilienverwalter, die zu komplexen Herausforderungen führt.
- Sanierung: Die notwendige Sanierung der Pensionskasse belastet die Versicherten, insbesondere die Mitarbeiter der Universität Basel, die im Vergleich zu anderen Angestellten schlechter gestellt sind. Die Diskussion über die Mittel zur Sanierung – sei es durch klassische Sanierungsbeiträge, Verzicht auf Verzinsung oder Teuerungsverzicht – zeigt die Schwierigkeit, den gesetzlichen Paritätsgrundsatz langfristig und fair umzusetzen. Kritiker sehen beim Teuerungsverzicht die Gefahr, dass Lohnsenkungen politisch nicht dauerhaft haltbar sind.
- Mietpolitik: Während die Pensionskasse mit dem Modell „Sicheres Wohnen im Alter“ soziale Verantwortung für ältere Mieter übernimmt, sorgt die Praxis bei Sanierungen für Schlagzeilen. Der Fall der Mietzinserhöhung um 723 Franken im Klybeck zeigt, wie effektiv der Wohnschutz tatsächlich ist. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der Zeitpunkt des Inkrafttretens von WSK-Verfügungen im Verhältnis zur Übergabe von Mietverträgen, ermöglichen es Vermietern, Mietzinssteigerungen zu realisieren, die sozialpolitisch kaum zu rechtfertigen sind.
- Politische Tragweite: Die Entscheidungen über die Pensionskassensanierung sind eng mit der kantonalen und interkantonalen Politik verknüpft. Ein Nein der Stimmbürger zur Sanierungsbeitrag-Initiative hätte weitreichende Konsequenzen für die Zusammenarbeit der beiden Basel und deren Finanzen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Sanierung der Pensionskasse Basel-Stadt nicht nur ein technischer Akt der Bilanzierung ist, sondern auch eine politische und soziale Debatte über Fairness in der Vorsorge und Gerechtigkeit auf dem Mietmarkt auslöst. Die Balance zwischen finanzieller Stabilität der Kasse, fairen Beiträgen der Versicherten und sozial verträglichen Mieten bleibt eine Herausforderung.