Neue Schornsteinhöhen nach §19 1. BImSchV: Was Eigentümer und Handwerker bei Sanierung und Neubau wissen müssen

Seit dem 1. Januar 2022 gelten in Deutschland strengere Vorschriften für die Ableitbedingungen von Abgasen aus Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe. Die Novellierung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV), insbesondere des § 19, hat weitreichende Konsequenzen für die Planung, Errichtung und Sanierung von Schornsteinen. Ziel der neuen Regelungen ist es, die Luftqualität in Wohngebieten zu verbessern, indem sichergestellt wird, dass Rauchgase effektiv in die freie Luftströmung abgeführt werden und nicht in Rezirkulationszonen von Gebäuden gelangen. Für Eigentümer von Immobilien, DIY-Enthusiasten, die eine Ofenanbindung planen, sowie Bauunternehmen und Schornsteinfeger bedeutet dies eine Anpassung an bisherige Praktiken.

Dieser Artikel beleuchtet die technischen Hintergründe, die exakten Berechnungsgrundlagen und die praktischen Auswirkungen dieser Vorschriften auf Neubauten und Sanierungsprojekte.

Die rechtlichen Grundlagen und deren Gültigkeit

Die maßgebliche rechtliche Basis bildet die Änderungsverordnung zur 1. BImSchV, die der Bundesrat am 14. September 2021 beschlossen hat und die am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist. Diese Verordnung betrifft ausschließlich neu errichtete oder wesentlich geänderte Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von bis zu 1 MW.

Eine wesentliche Klarstellung betrifft den Geltungsbereich für Bestandsanlagen. Die neuen, strengeren Regeln gelten nicht für Anlagen, die bereits vor dem 1. Januar 2022 errichtet wurden. Ebenso bleibt es zulässig, eine bestehende Feuerstätte (z. B. einen Kaminofen) oder den Schornstein einzeln auszutauschen, ohne dass die neuen Höhenanforderungen greifen. Erst wenn sowohl die Feuerstätte als auch der Schornstein gleichzeitig erneuert oder neu errichtet werden, greift die neue Verordnung. Eine Ausnahme bildet die Situation, in der eine bisher ungenutzte Schornsteinanlage nunmehr an eine Feuerstätte angeschlossen wird; hier ist die neue Regelung ebenfalls anzuwenden.

Technischer Hintergrund: Warum die neuen Ableitbedingungen notwendig sind

Die Notwendigkeit für eine Überarbeitung der Ableitbedingungen ergab sich aus wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen im Immissionsschutz. Wenn der Wind auf ein Gebäude trifft, entstehen auf der windabgewandten Seite sogenannte Rezirkulationszonen. In diesen Zonen herrscht ein Unterdruck, der verhindert, dass Abgase horizontal abfließen. Stattdessen werden die Gase zurück in die Zone gedrückt, was zu langanhaltendem Verweilen von Rauch und Gerüchen im direkten Umfeld des Gebäudes führt.

Reichte die Schornsteinhöhe in der Vergangenheit oft nicht aus, um aus dieser turbulenten Zone auszubrechen, führte dies zu erheblichen Nachbarschaftsbeschwerden durch Gerüche und Rußablagerungen. Die Umweltbehörde stufte die Erneuerung der Vorschriften daher als unbedingt erforderlich ein, um sicherzustellen, dass die Abgase in die freie Luftströmung gelangen und dort verdünnt werden.

Die zentralen Anforderungen an Schornsteinhöhe und -position

Die Kernforderung der neuen Verordnung ist die Anordnung der Schornsteinmündung am First oder firstnah. Konkret bedeutet dies:

  1. Überragung des Firsts: Die Austrittsöffnung des Schornsteins muss den Dachfirst grundsätzlich um mindestens 40 Zentimeter überragen.
  2. Firstnahe Positionierung: Der horizontale Abstand vom First muss kleiner sein als der horizontale Abstand zur Dachkante (Traufe). Gleichzeitig muss der vertikale Abstand über dem First größer sein als der horizontale Abstand vom First.

Diese geometrische Bedingung zielt darauf ab, die Mündung in einen Bereich zu verlagern, in dem die Windgeschwindigkeiten höher und Turbulenzen geringer sind. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob der Schornstein innenliegend oder außen an der Hauswand positioniert wird. Je weiter die Mündung vom First entfernt ist, desto höher muss der Schornstein ausgeführt werden, um die erforderliche Wirkung zu erzielen.

Berechnung der Schornsteinhöhe in der Praxis

Für die Ermittlung der notwendigen Höhe stehen Planern zwei Wege zur Verfügung: die einfache Regelung der 1. BImSchV oder die aufwendigere Berechnung nach VDI 3781 Blatt 4.

Regelung nach 1. BImSchV: Die Verordnung versucht, die Planung zu vereinfachen. Bei Flachdächern, die im Neubau häufig errichtet werden, greift man auf das Konzept der „fiktiven Neigung“ zurück. Man simuliert ein fiktives Satteldach und ermittelt dann die Position, an der die 40-Zentimeter-Regel greift. Dies führt bei großen Grundflächen oft zu sehr hohen Schornsteinen, was architektonisch anspruchsvolle Lösungen erfordert.

Berechnung nach VDI 3781 Blatt 4: Diese Methode ist rechnerisch aufwendiger, kann aber in Einzelfällen, insbesondere bei komplexen Dachformen oder Bebauungssituationen, zu einer Verkürzung der Schornsteinhöhe führen. Es ist jedoch zu beachten, dass selbst diese Berechnung in vielen Fällen nicht zu einer signifikanten Reduzierung der Höhe führt, was die Herausforderung bei modernen Flachdachgebäuden verdeutlicht.

Tabelle: Berechnungsgrundlagen im Vergleich

Berechnungsmethode Vorgehen Anwendungsbereich Aufwand
1. BImSchV Fiktive Neigung (Satteldach), 40 cm Überstand Standardfall, Neubau Gering
VDI 3781 Blatt 4 Strömungssimulation, Berücksichtigung von Gebäudehöhe, Abstand und Wind Komplexe Situationen, Enge Bebauung Hoch

Die Umkreisregelung und Abstände zu Öffnungen

Neben der Höhe ist die Positionierung der Mündung im Verhältnis zu Lüftungsöffnungen, Fenstern und Türen kritisch. Die sogenannte Umkreisregelung soll verhindern, dass Abgase direkt in das eigene oder das Nachbarhaus eindringen.

Für Anlagen bis 50 kW Leistung (typisch für Kaminöfen) gilt eine Distanz von 15 Metern. Innerhalb dieses Radius muss die Schornsteinmündung jede Öffnung um mindestens 1 Meter überragen. Für leistungsstärkere Anlagen gelten erhöhte Anforderungen:

  • 50 bis 100 kW: Umkreis von 17 m, Mindestüberhöhung 2 m.
  • 100 bis 150 kW: Umkreis von 19 m, Mindestüberhöhung 3 m.
  • 150 bis 200 kW: Umkreis von 21 m, Mindestüberhöhung (laut Quelle nicht vollständig spezifiziert, aber steigend).

Diese Vorgaben waren bereits vor der Novellung bekannt, werden aber nun durch die strengeren Höhenanforderungen bei der Positionierung noch verschärft.

Auswirkungen auf Neubau und Sanierung

Die neuen Vorschriften stellen Planer und Bauherren vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere im Neubau von Wohnhäusern mit Flachdach oder großen Grundflächen. Die rechnerisch notwendigen Schornsteinhöhen können „absurde“ Dimensionen annehmen und zu hohen Kosten führen. Ein übermäßig hoher Schornstein wirkt zudem oft als „Fremdkörper“ und kann die ästhetische Wirkung eines Gebäudes negativ beeinträchtigen.

Im Bestand sieht die Situation anders aus. Bei einer reinen Sanierung, bei der lediglich ein Ofen ausgetauscht wird, greifen die neuen Vorschriften nicht. Dies bietet Planungssicherheit für Bestandsanlagen. Sollte jedoch eine Anbindung an einen bestehenden, aber bisher ungenutzten Schornstein erfolgen, ist die neue Regelung zwingend anzuwenden. Dies kann dazu führen, dass ein an sich intakter Schornstein nachgerüstet oder verlängert werden muss, um die Ableitbedingungen zu erfüllen.

Praktische Lösungsansätze für die Montage

Gerade bei Sanierungen oder wenn eine firstnahe Positionierung von innen nicht möglich ist, kommen häufig außengeführte Edelstahlschornsteine zum Einsatz. Diese bieten mehrere Vorteile:

  • Flexibilität: Sie können an der Außenwand montiert werden, ohne große Eingriffe in die Bausubstanz des Innenraums.
  • Schnelligkeit: Die Installation ist in der Regel zeitsparender als bei Mauerwerksschornsteinen.

Allerdings gilt auch hier: Je weiter der Schornstein vom First entfernt montiert wird, desto höher muss er sein. Bei einer freistehenden Konstruktion nimmt die notwendige Höhe über der letzten Abstützung überproportional zu. Ohne spezielle Verankerungen sind in der Regel freistehende Abschnitte von bis zu 3 Metern Höhe möglich. Darüber hinausgehende Höhen erfordern zusätzliche Stützkonstruktionen oder eine Verankerung am Gebäude, was den Aufwand und die Kosten erhöht.

Kritik und Unklarheiten in der Praxis

Obwohl die Verordnung den Anspruch hat, die Planung zu vereinfachen, berichten Fachleute von erheblichen Schwierigkeiten. Die starre Anwendung der 40-Zentimeter-Regel und der fiktiven Neigung bei Flachdächern führt oft zu Lösungen, die technisch aufwendig und optisch störend sind. Es gibt bisher keine klaren Definitionen in der Verordnung, ab wann eine „Unverhältnismäßigkeit“ vorliegt, die zu einer Ausnahmegenehmigung führen könnte. Diese Entscheidung obliegt im Einzelfall den zuständigen Behörden, was zu Rechtsunsicherheit führen kann.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Behandlung mehrstöckiger Gebäude. Die Regeln, die für ein Eingeschossenhaus gelten, müssen oft stumpf auf höhergelegene Geschosse übertragen werden, was die berechneten Höhen weiter in die Höhe treibt.

Fazit

Die Novellierung des § 19 der 1. BImSchV stellt einen signifikanten Eingriff in die Planung und Ausführung von Abgasanlagen für feste Brennstoffe dar. Der Fokus liegt klar auf dem Schutz der Luftqualität in engen Wohnbebauungen, indem eine effektive Abgasabführung in die freie Luftströmung erzwungen wird.

Für die Praxis bedeutet dies: * Neubauten: Planer müssen mit deutlich höheren Schornsteinen rechnen, besonders bei Flachdächern. Die Integration in das architektonische Konzept erfordert Sorgfalt und oft den Einsatz von Edelstahlschornsteinen. * Sanierungen: Solange nur Feuerstätte oder Schornstein einzeln getauscht werden, bleiben die alten, oft großzügigeren Regeln gültig. Dies ist eine wichtige Entlastung für Bestandsanlagen. * Technische Umsetzung: Die Berechnung muss sorgfältig erfolgen, wahlweise nach 1. BImSchV oder VDI-Richtlinien. Die Umkreisregelung bleibt ein zentrales Kriterium für die Standortwahl.

Letztlich zwingen die Vorschriften zu einer verantwortungsvolleren Planung, die langfristig die Umweltlast durch Holzfeuerungen in Ballungsgebieten senken soll. Für Eigentümer und Handwerker ist es unerlässlich, die genauen Berechnungsgrundlagen zu kennen und bei Unklarheiten frühzeitig Fachleute oder die zuständigen Behörden hinzuzuziehen.

Quellen

  1. MK Schornstein-Fachhandel
  2. Haustec
  3. StMUV Bayern
  4. Ofenhaus Melle
  5. Ofenseite
  6. Energie-Fachberater

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