Staatliche Förderung für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder in Bayern: Programme, Voraussetzungen und Förderhöhen

Die Sanierung und Modernisierung kommunaler Schwimmbäder stellt eine zentrale Aufgabe für bayerische Gemeinden dar, um den Erhalt dieser wichtigen sozialen und sportlichen Infrastruktur sicherzustellen. Angesichts eines erheblichen Sanierungsstaus und der Bedeutung des Schwimmunterrichts für die Jugendlichen hat der Freistaat Bayern spezielle Förderprogramme aufgelegt. Dieser Artikel beleuchtet das Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF), seine Ziele, Fördervoraussetzungen und die Rahmenbedingungen, die für Bauherren, Kommunalverantwortliche und Fachplaner relevant sind.

Einführung in die Schwimmbadförderung in Bayern

Die kommunalen Bäder in Bayern erfüllen eine essentielle gesellschaftliche Funktion. Sie sind primäre Orte, an denen Kinder und Jugendliche die Schwimmfähigkeit erlernen, eine Grundkompetenz, die nicht nur der Freizeit dient, sondern auch lebensrettend sein kann. Darüber hinaus sind sie Begegnungsorte für alle Bevölkerungsgruppen. Trotz dieser Bedeutung sieht sich ein Großteil der bayerischen Bäder mit massiven Problemen konfrontiert: Die Bausubstanz ist veraltet, die Technik entspricht nicht mehr dem Stand der Technik, und die Anforderungen an Barrierefreiheit sind oft nicht erfüllt.

Ein zentrales Problem ist die Finanzierung. Die Kostendeckungsgrade bei Frei- und Hallenbädern liegen laut den vorliegenden Daten nur bei etwa 30 Prozent. Das bedeutet, dass die Betriebskosten durch Eintrittsgelder und Gebühren bei weitem nicht gedeckt werden können, geschweige denn dass Mittel für notwendige Sanierungen angespart werden könnten. Um diesem Sanierungsstau entgegenzuwirken und die kommunale Schwimminfrastruktur zu sichern, hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) das Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF) initiiert.

Dieses Förderprogramm zielt darauf ab, die Kommunen finanziell zu unterstützen, damit diese ihre Bäder saniert, modernisiert und barrierefrei umgestalten können. Die Förderung erfolgt dabei ohne Rechtsanspruch und ausschließlich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, was die Planungssicherheit für Antragsteller erfordert.

Das Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF)

Das SPSF ist das Kerninstrument des Freistaats zur Unterstützung der kommunalen Badelandschaft. Es wurde ursprünglich aufgelegt und später durch ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit in Bayern ergänzt, das im Juni 2023 beschlossen wurde. Ziel ist es, genau die Bäder zu fördern, die nicht über andere staatliche Programme (wie beispielsweise Programme zur Energieeffizienz oder spezifische Denkmalschutzprogramme) förderfähig sind.

Programmvolumen und Laufzeit

Eine wichtige Information für die Projektplanung ist die Ausgestaltung des Programms in den kommenden Jahren: * Laufzeit: Die Programmlaufzeit wurde bis Ende 2026 verlängert. * Budget 2025: Für das Jahr 2025 ist ein Bewilligungsrahmen von 20 Millionen Euro eingeplant. * Mittelbereitstellung: Es ist zu beachten, dass die Mittelbereitstellung der jeweiligen Haushaltsaufstellung vorbehalten bleibt. Dies bedeutet, dass die tatsächliche Verfügbarkeit der Mittel von der Haushaltspolitik des Landes abhängig ist.

Zuwendungsempfänger und Antragsberechtigung

Die Antragsberechtigung ist strikt an öffentliche Körperschaften gebunden. Zu den Zuwendungsempfängern zählen: * Gemeinden * Landkreise * Bezirke * Verwaltungsgemeinschaften * Kommunale Zweckverbände

Nicht antragsberechtigt sind hingegen selbstständige Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts oder kommunale Unternehmen in Privatrechtsformen (z. B. GmbHs). Es gibt jedoch eine Ausnahmeregelung für den Fall, dass ein Bad durch einen Verein oder ein anderes Unternehmen betrieben wird: In diesem Fällen kann die Kommune den Förderantrag stellen und die Zuwendung unter bestimmten Voraussetzungen an den Betreiber weiterleiten.

Fördervoraussetzungen und Gegenstand der Förderung

Für eine Bewilligung müssen die geplanten Maßnahmen die in der Richtlinie definierten Kriterien erfüllen. Die Förderung ist zweckgebunden und dient dem Erhalt der Schwimmfähigkeit.

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden Investitionen in die Sanierung, Modernisierung und barrierefreie Umgestaltung von kommunalen Bädern. Eine zentrale Voraussetzung ist, dass in den Bädern Schulschwimmen oder Schwimmkurse angeboten werden.

Folgende Bereiche sind explizit förderfähig: * Becken: Förderfähig sind nur Becken, die sich zum Schwimmen eignen und eine Wassertiefe von mehr als 60 cm aufweisen. * Nebenbereiche: Dazu zählen die dem Badebetrieb zugeordneten Umkleiden, Duschbereiche, WC-Anlagen und Technikbereiche. * Ersatzneubau: In Ausnahmefällen ist auch die Errichtung eines Ersatzneubaus förderfähig. Dies ist jedoch an eine strikte Bedingung geknüpft: Es muss nachweislich die wirtschaftlichere Variante im Vergleich zur Bestandssanierung sein, wobei das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Vergleich von Sanierungskosten vs. Neubaukosten) zu beachten ist.

Nicht förderfähige Bereiche

Um die Fokussierung auf die Kernfunktion "Schwimmfähigkeit" zu gewährleisten, sind bestimmte Bereiche von der Förderung ausgeschlossen. Hierzu gehören: * Saunen * Gastronomie * Rutschenanlagen * Sprungbecken und Sprungtürme * Planschbecken * Grunderwerb (Kauf des Grundstücks)

Diese Ausschlüsse dienen dazu, dass die staatlichen Mittel gezielt der Basis- und Schulschwimminfrastruktur zugutekommen und nicht der reinen Freizeit- oder Luxusausstattung.

Höhe der Förderung und Finanzierung

Die Konditionen des SPSF wurden im Laufe der Zeit verbessert, um die Anreize für Kommunen zu erhöhen. Die Förderung erfolgt in der Regel als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Allgemeine Fördersätze

Grundsätzlich erhalten Kommunen einen Zuschuss in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es gelten folgende Mindest- und Höchstgrenzen: * Mindestförderung: 200.000 Euro * Maximalförderung: 1,5 Millionen Euro

Sonderregelungen für finanzschwache Kommunen

Besonders für Kommunen mit angespannter Finanzlage gibt es verbesserte Konditionen. Wenn eine Kommune als "finanzschwach" eingestuft wird, kann die Förderquote auf bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben steigen. In diesem Fall erhöht sich auch der maximale Fördersatz auf 3 Millionen Euro.

Diese Staffelung ist entscheidend, da finanzschwache Kommunen oft über die geringsten Eigenmittel verfügen, gleichzeitig aber oft ältere Bausubstanz vorweisen, die dringend saniert werden muss.

Verfahren und Abwicklung

Die Abwicklung des Sonderprogramms Schwimmbadförderung wird über die Bezirksregierungen in Bayern koordiniert. Dieses Vorgehen ist analog zur Förderung nach dem Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) gestaltet. Für die Antragstellung bedeutet dies: * Die Kommunen können innerhalb der Laufzeit (bis Ende 2026) jederzeit Förderanträge stellen. * Die Anträge werden von den Bezirksregierungen geprüft und bewilligt. * Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Haushaltsmittelverfügbarkeit.

Quellen

  1. Richtlinie Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF)
  2. Bayernportal - Sonderprogramm Schwimmbadförderung
  3. Buchholz aktuell - Neue Fördergelder für Schwimmbäder
  4. StMB Bayern - Sonderprogramm Schwimmbadförderung SPSF
  5. BayVV 237-B Richtlinien

Fazit

Die Sanierung kommunaler Schwimmbäder in Bayern ist eine dringende Notwendigkeit, um die Schwimmfähigkeit der kommenden Generationen zu sichern und die soziale Infrastruktur zu erhalten. Das Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF) bietet hierfür eine zentrale finanzielle Unterstützung. Für Kommunalverantwortliche und Projektplaner ist es entscheidend, die spezifischen Richtlinien zu beachten: Gefördert werden primär Becken mit einer Tiefe von über 60 cm sowie die zugehörigen technischen und sanitären Bereiche. Freizeitelemente wie Rutschen oder Saunen sind explizit ausgeschlossen.

Mit einer Förderquote von 40 Prozent (bzw. 80 Prozent für finanzschwache Kommunen) und einer Laufzeit bis Ende 2026 bietet das Programm planbare Konditionen. Da die Bewilligung jedoch an die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel gekoppelt ist und die Antragsstellung über die Bezirksregierungen läuft, sollten Interessenten die Vorbereitungen frühzeitig in die Wege leiten, um von dem begrenzten Fördertopf zu profitieren.

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