Städtebauförderung und Sanierung: Modernisierungsmaßnahmen und Fördermöglichkeiten in Soltau

Die Stadt Soltau steht an der Schwelle zu einer umfassenden städtebaulichen Erneuerung. Mit der Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ des Bundes und der Länder im Jahr 2021 wurden die Weichen für eine nachhaltige Entwicklung der Innenstadt gestellt. Ziel des Programms ist es, die Kernstadt als attraktiven Lebensraum für Wohnen, Arbeiten und Kultur zu sichern und weiterzuentwickeln. Im Zentrum dieser Bemühungen stehen nicht nur öffentliche Investitionen in die Infrastruktur, sondern auch gezielte Förderungen für private Sanierungsmaßnahmen. Für Eigentümer, Bauinteressenten und Fachplaner eröffnen sich dadurch signifikante Möglichkeiten zur Modernisierung von Immobilien unter optimalen finanziellen Rahmenbedingungen.

Dieser Artikel beleuchtet die strukturellen Herausforderungen, die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) benannt wurden, die geplanten Maßnahmen zur Aufwertung der Innenstadt sowie die konkreten Förderinstrumente, die privaten Eigentümern zur Verfügung stehen. Zudem wird ein Blick auf die spezifischen Aspekte der Verkehrsinfrastruktur geworfen, wie sie im Kontext der Sanierung der Soltaustraße diskutiert werden, um die Komplexität städtebaulicher Erneuerungsprozesse darzustellen.

Das Sanierungsgebiet „Sanierung der Soltauer Kernstadt“

Die Aufnahme des Sanierungsgebiets „Sanierung der Soltauer Kernstadt“ in das Programm „Lebendige Zentren“ markiert einen entscheidenden Wendepunkt für die Stadtentwicklung. Die Förderung durch Bund und Land ermöglicht es, Investitionen in Höhe von knapp 7,5 Millionen Euro zu tätigen, wobei rund fünf Millionen Euro aus dem Förderprogramm bereitgestellt werden. Diese finanziellen Mittel dienen der Umsetzung eines integrierten Ansatzes, der sowohl städtebauliche Erneuerung als auch wirtschaftliche und soziale Aspekte berücksichtigt.

Voraussetzung für die Aufnahme in das Programm war die Vorlage eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) sowie einer Vorbereitenden Untersuchung (VU). In diesen Dokumenten wurden die städtebaulichen Problempunkte identifiziert und Entwicklungsziele definiert. Die Rahmenplanungen, die im Herbst 2024 für das Rathausquartier und die Fußgängerzone präsentiert wurden, bauen auf diesen Analysen auf. Sie visualisieren die Vision für die Innenstadt und dienen als Grundlage für die konkrete Planung und Umsetzung der Maßnahmen.

Ziele und Schwerpunkte der Sanierung

Die Sanierung der Soltauer Kernstadt verfolgt klare strategische Ziele, die auf die Bewahrung und Aufwertung der Innenstadt als Lebensader ausgerichtet sind. Die Maßnahmen sind so konzipiert, dass sie die Attraktivität des Stadtzentrums für verschiedene Nutzergruppen steigern.

Ein zentraler Schwerpunkt ist die Bewahrung und attraktive Gestaltung der Fußgängerzone. Diese wird als zentrale Lebensader der Soltauer Innenstadt verstanden, die sowohl eine Versorgungsfunktion (Einzelhandel, ärztliche Versorgung) erfüllt als auch als Ort des sozialen Austausches dient. Von der Marktstraße aus sind wichtige Begegnungsorte wie der Hagen, die Burg oder der Georges-Lemoine-Platz erreichbar. Die Umgestaltung der Marktstraße einschließlich ihrer Randbereiche ist eine der wichtigsten Maßnahmen dieses Projekts.

Ein weiteres wichtiges Ziel ist die Modernisierung und der Erhalt prägender Gebäude. Hierbei wird besonderer Wert auf die Berücksichtigung von Energieeffizienz und den demografischen Wandel gelegt. Dies impliziert notwendige Anpassungen an geänderte Wohnbedürfnisse und technische Standards.

Des Weiteren sollen innenstadtnahe Plätze und Uferbereiche attraktiver und multifunktional gestaltet werden. Ziel ist es, die Quartiere neu zu strukturieren und die Entwicklungspotenziale zu heben. Ebenso gehört die Optimierung der Quartiersvernetzung und die Verbesserung der innerstädtischen Verkehrsströme zu den definierten Zielen. Als Querschnittsaufgabe sind zudem Maßnahmen zur Klimaanpassung verankert.

Private Sanierungsmaßnahmen und Fördermöglichkeiten

Ein wesentlicher Aspekt der Städtebauförderung ist die Unterstützung privater Vorhaben. Die Sanierung der Kernstadt beschränkt sich nicht auf öffentliche Gebäude und Straßen, sondern umfasst auch die Modernisierung von privaten Immobilien. Durch die Gestaltungsmöglichkeiten der Städtebauförderung werden private Eigentümer finanziell gefördert, um die Bausubstanz zu verbessern und die Innenstadt aufzuwerten.

Für Eigentümer von Immobilien im Sanierungsgebiet ergeben sich zwei Hauptwege der Förderung: direkte und indirekte Förderungen.

Direkte Förderung

Die direkte Förderung beinhaltet Zuschüsse für bestimmte Gebäudemodernisierungen im Fördergebiet. Die Konditionen sind für die Eigentümer attraktiv gestaltet: - Für allgemeine Gebäudemodernisierungen können bis zu 30 % der förderfähigen Kosten übernommen werden, maximal jedoch 30.000 €. - Für denkmalgeschützte Gebäude gelten erhöhte Sätze: Hier können bis zu 40 % der Kosten gefördert werden, maximal bis zu 50.000 €.

Diese Förderungen richten sich an Maßnahmen, die die Substanz sichern und modernisieren, wie beispielsweise Dach- und Fassadensanierungen, Fenstertausch oder energetische Optimierungen.

Indirekte Förderung

Neben den direkten Zuschüssen profitieren Eigentümer von steuerlichen Vergünstigungen. Diese indirekte Förderung ist ein wesentlicher Hebel, um Sanierungen wirtschaftlich attraktiv zu machen. - Erhöhte steuerliche Abschreibung: Gemäß §§ 7h, 10f und 11a EStG können Kosten für die Sanierung von Immobilien im Sanierungsgebiet steuerlich begünstigt abgeschrieben werden. Dies gilt auch für selbst genutztes Eigentum im Sanierungsgebiet. Diese Möglichkeit ist insbesondere für Eigentümer relevant, die ihre Immobilie selbst bewohnen und die Sanierungskosten über die Steuererklärung geltend machen möchten.

Die Kombination aus direkten Zuschüssen und steuerlichen Abschreibungen bietet ein umfassendes Paket zur Finanzierung von Modernisierungen. Die Stadt Soltau stellt über die Plattform Sanierung-Soltau.de detaillierte Informationen zu den Fördermöglichkeiten bereit und bietet Unterstützung bei der Beantragung an.

Aspekte der Verkehrsinfrastruktur: Die Sanierung der Soltaustraße

Im Zuge der umfassenden Sanierung der Kernstadt rücken auch spezifische Verkehrswege in den Fokus der Betrachtung. Die Sanierung der Soltaustraße dient hierbei als Beispiel für die Komplexität von Infrastrukturmaßnahmen, bei denen technische Anforderungen, Komfort für Anwohner und verkehrliche Auswirkungen aufeinandertreffen.

Diskussionen im Kontext der Sanierung der Soltaustraße drehen sich um die Wahl des Fahrbahnbelags und dessen Auswirkungen. In einer politischen Drucksache (Bezirksversammlung Bergedorf) wurde die Thematik aufgegriffen, dass eine Zunahme der Lärmbelästigung durch den Einsatz von Pflastersteinen befürchtet wird. Dem gegenüber steht das Argument des beauftragten Planungsbüros, dass auf Asphaltbelägen eine höhere Geschwindigkeit gefahren würde, sich die Effekte von Belag und Geschwindigkeit jedoch gegenseitig aufheben könnten.

Für Eigentümer und Anwohner sind folgende Punkte aus dieser Diskussion relevant:

  1. Barrierefreiheit: Ein Kernanliegen bei der Sanierung von Straßenzügen ist die Komfortüberquerung für mobilitätseingeschränkte Personen. Die Wahl des Oberflächenbelags muss hierfür berücksichtigt werden. Pflasterbeläge können je nach Ausführung und Zustand eine höhere Barrieredarstellung darstellen als glatte Asphaltflächen.
  2. Lärmschutz: Die Frage der Lärmbelästigung ist für die Wohnqualität entscheidend. Die Untersuchung, ob durch veränderte Beläge erhöhte Lärmbelästigung entsteht, ist eine standardisierte Vorgehensweise in der Planung. Es wird verlangt, dass das Fachamt des Bezirksamins Einschätzungen abgibt, basierend auf Erfahrungen aus bereits sanierten Straßenzügen.
  3. Bürgerbeteiligung: Als wesentlicher Grundsatz moderner Stadtentwicklung wird gefordert, dass vor einer Entscheidung über geänderte Oberflächenbeläge eine Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner erfolgt. Dies dient der Akzeptanzsicherung und der Aufnahme lokaler Erfahrungen.

Diese Überlegungen zeigen, dass Sanierung nicht nur eine technische, sondern auch eine soziale Aufgabe ist. Die Planung muss die Interessen verschiedener Gruppen (Anwohner, Verkehrsteilnehmer, Gewerbe) abwägen.

Zeitstrahl und Beteiligungsmöglichkeiten

Die Umsetzung der Sanierung der Soltauer Kernstadt ist ein langfristiger Prozess, der über einen Zeitraum von geplanten zwölf Jahren Investitionen vorsieht. Die Stadt Soltau hat einen Zeitstrahl veröffentlicht, der bereits durchgeführte und geplante Schritte des Sanierungsverfahrens veranschaulicht.

Für Bauherren und Eigentümer ist es wichtig, den aktuellen Stand der Projekte zu verfolgen. Die Plattform Sanierung-Soltau.de wird regelmäßig aktualisiert, um stets über den Fortschritt zu informieren. Zudem wird auf die Online-Beteiligungsplattform Mitmachen.Soltau.de verwiesen, wo Bürger ihre Meinung einbringen und sich an den Planungen beteiligen können. Diese Transparenz ist essenziell, um eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung zu erreichen und die Qualität der Sanierungsmaßnahmen zu sichern.

Zusammenfassung der Förderinstrumente für Eigentümer

Um die Entscheidungsfindung für eine Sanierung im Sanierungsgebiet zu erleichtern, nachfolgend eine Übersicht der aus den Quellen extrahierten Fördermöglichkeiten:

Förderart Beschreibung Höhe / Maximalbetrag
Direkte Förderung (Standard) Zuschuss für Gebäudemodernisierungen im Fördergebiet. Bis zu 30 % der Kosten, max. 30.000 €
Direkte Förderung (Denkmal) Zuschuss für Modernisierungen an denkmalgeschützten Gebäuden. Bis zu 40 % der Kosten, max. 50.000 €
Indirekte Förderung Erhöhte steuerliche Abschreibung nach §§ 7h, 10f, 11a EStG. Gilt auch für selbstgenutztes Eigentum
Allgemeine Ziele Verbesserung von Energieeffizienz, Barrierefreiheit, Erhalt prägender Gebäude. Keine direkte Summe, aber Voraussetzung für Förderung

Die Inanspruchnahme dieser Förderungen ist an die Einhaltung von Richtlinien und die Genehmigung durch die zuständigen Stellen geknüpft. Eine frühzeitige Beratung durch die Stadt Soltau oder Fachplaner ist daher empfehlenswert.

Fazit

Die Sanierung der Soltauer Kernstadt stellt ein zukunftsweisendes Projekt dar, das durch das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ eine solide finanzielle Basis hat. Die Ziele der Stadt sind klar definiert: Aufwertung der Fußgängerzone, Modernisierung der Bausubstanz, Schaffung multifunktionaler Plätze und Verbesserung der Verkehrsströme.

Für Eigentümer von Immobilien im Sanierungsgebiet ergeben sich daraus lukrative Chancen. Die Kombination aus direkten Zuschüssen für Modernisierungen und den indirekten steuerlichen Abschreibungen macht Sanierungen wirtschaftlich attraktiv und unterstützt die Sicherung der Bausubstanz. Besonders hervorzuheben ist die Förderung denkmalgeschützter Gebäude, was der spezifischen Bausubstanz Soltaus Rechnung trägt.

Gleichzeitig verdeutlicht die Diskussion um die Sanierung der Soltaustraße, dass städtebauliche Maßnahmen immer auch Abwägungsprozesse erfordern. Aspekte wie Barrierefreiheit, Lärmschutz und die Einbindung der Anwohner sind entscheidend für den Erfolg von Infrastrukturprojekten. Die Stadt Soltau bietet mit ihren Informationsplattformen und Beteiligungsformaten die notwendigen Rahmenbedingungen, um diese Prozesse transparent zu gestalten. Bauherren und Interessenten sollten die Gelegenheit nutzen, sich frühzeitig über die Fördermöglichkeiten zu informieren und die Sanierung ihrer Immobilie aktiv in die städtebauliche Erneuerung Soltaus einzubinden.

Quellen

  1. Sanierung Soltau
  2. Stadt Soltau - Sanierung der Kernstadt
  3. Stadtentwicklung Live - Sanierung Soltau
  4. Heide Kurier - Städtebauförderung Soltau
  5. Bezirksversammlung Bergedorf - Änderungsantrag

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