Die Modernisierung und Sanierung von Sportstätten stellt eine zentrale Aufgabe für Kommunen und Sportvereine dar, um den Breitensport in Deutschland nachhaltig zu sichern. Vor dem Hintergrund veralteter Infrastruktur und steigender Anforderungen an Energieeffizienz und Barrierefreiheit hat der Bund ein umfassendes Förderrahmenwerk aufgelegt. Dieser Artikel beleuchtet das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“, das unter dem Dach des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) operiert. Ziel dieses Fachbeitrags ist es, Eigentümer, Verwalter und Planer über die Möglichkeiten, Bedingungen und Verfahrensschritte der staatlichen Unterstützung aufzuklären.
Das Förderprogramm im Überblick
Der Bund hat mit dem Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ eine massive finanzielle Initiative gestartet, um den Bestand an Sportanlagen zu modernisieren. Die Bedeutung dieser Förderung wird durch das Ziel verdeutlicht, alte Sportanlagen in moderne, barrierefreie und zukunftsfähige Orte des Sports und des Teamgeistes umzuwandeln. Die Finanzierung erfolgt über das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“.
Finanzielles Volumen und Zeitplanung
Das Programm ist als mehrjähriger Förderzyklus konzipiert. Für den ersten Projektaufruf im Jahr 2025/2026 sind Mittel in Höhe von 333 Millionen Euro veranschlagt. Geplant sind weitere Förderrunden in den Jahren 2027 und 2028. Das Gesamtvolumen der Förderung soll bis zu eine Milliarde Euro betragen. Diese langfristige Planungssicherheit ist für Kommunen von entscheidender Bedeutung, da sie die Sanierung über mehrere Jahre verteilt planen können.
Zeitlicher Rahmen des ersten Aufrufs
Der aktuelle Förderzeitraum ist eng gesteckt. Der Projektaufruf startete offiziell im Oktober 2025. Die entscheidende Frist für die Einreichung von Projektskizzen endet am 15. Januar 2026. Die Bearbeitung und Entscheidung über die Förderbescheide liegt beim Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.
Fördergegenstände: Was genau wird finanziert?
Das Programm konzentriert sich klar auf die Sanierung und Modernisierung bestehender Anlagen. Ersatzneubauten sind lediglich in Ausnahmefällen förderfähig, wenn eine Sanierung wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Der Fokus liegt auf der Aufwertung des vorhandenen Bestands.
Bauliche Sanierung von Gebäuden
Gefördert werden die umfassende bauliche Sanierung von öffentlich zugänglichen Sporthallen sowie Hallen- und Freibädern. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der energetischen Sanierung. Ziel ist es, dass die Gebäude nach der Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen, inklusive ihrer typischen bautechnischen Bestandteile und zweckdienlichen Folgeeinrichtungen.
Sanierung von Sportfreianlagen
Neben Gebäuden werden auch ungedeckte Sportstätten gefördert. Dies umfasst Sport- und Fußballplätze sowie Tennisplätze. Eine explizit genannte Maßnahme ist die Umwandlung oder Sanierung von Kunstrasenplätzen. Auch hier steht die Nachhaltigkeit im Vordergrund. Ziel ist die Schaffung langlebiger und umweltfreundlicher Spielflächen.
Barrierefreiheit und Nutzungsqualität
Ein wesentlicher Aspekt der Modernisierung ist die Verbesserung der Barrierefreiheit und der allgemeinen Nutzungsqualität. Sanierungsmaßnahmen, die darauf abzielen, die Anlagen für eine breitere Nutzergruppe zugänglich zu machen und den Komfort zu erhöhen, sind explizit förderfähig.
Antragsberechtigung: Wer kann Fördermittel erhalten?
Die Zugangsregelungen des Programms sind strikt definiert, um die Mittel gezielt bei den Trägern der öffentlichen Infrastruktur zu bündeln.
Kommunale Körperschaften als Antragsteller
Antragsberechtigt sind ausschließlich Städte und Gemeinden (Kommunen). Auch Samtgemeinden (in Niedersachsen), Verbandsgemeinden (in Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Brandenburg) sowie rechtlich vergleichbare kommunale Zusammenschlüsse können Anträge stellen. Landkreise sind nur antragsberechtigt, wenn sie Eigentümer der jeweiligen Sportstätte sind.
Rolle der Sportvereine
Sportvereine themselves sind nicht direkt antragsberechtigt. Sie können Fördermittel nicht direkt beantragen. Allerdings ist die Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte explizit zulässig. Das bedeutet, dass Kommunen die erhaltenen Mittel an Vereine weiterleiten können, sofern diese die Investitionen an den Sportstätten durchführen. Objekte im Eigentum Dritter (wie vereinseigene Sportstätten) sind förderfähig, aber der Antrag muss zwingend über die jeweilige Kommune gestellt werden. Vereine, die einen Investitionsbedarf sehen, müssen daher unverzüglich auf ihre kommunalen Mandatsträger (Bürgermeister, Landräte, Stadt- und Gemeinderäte) zugehen und diese vom Nutzen einer Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren überzeugen.
Förderkonditionen und Konditionen
Die finanziellen Details der Förderung sind verbindlich geregelt und bieten eine Beteiligung des Bundes an den Sanierungskosten.
Höhe der Förderung und Eigenanteil
Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent an den in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt somit mindestens 55 Prozent. Es gelten folgende Mindest- und Höchstbeträge: * Mindestförderbetrag: 250.000 Euro pro Projektvorhaben. * Höchstförderbetrag: 8 Millionen Euro pro Projektvorhaben.
Zweckbindungsfrist
Eine wichtige Bedingung für die Gewährung der Mittel ist die Zweckbindung. Die genutzten Fördermittel müssen für einen festgelegten Zeitraum erhalten bleiben. * Bei Sanierungen und Modernisierungen beträgt die Zweckbindungsfrist in der Regel 20 Jahre. * Bei Ersatzneubauten, die in Ausnahmefällen gefördert werden, verlängert sich die Frist auf 25 Jahre.
Das Antragsverfahren: Schritt für Schritt
Das Verfahren zur Erlangung der Fördermittel ist digitalisiert und in klar definierte Phasen unterteilt.
Phase 1: Interessensbekundung (Projektskizze)
Der erste Schritt ist die Einreichung einer Projektskizze. Dies geschieht über das Portal „easy-Online“ des BBSR. Der Zeitraum für diese Interessensbekundung ist auf zwei Monate beschränkt (Start am 10. November 2025, Ende am 15. Januar 2026). In dieser Skizze müssen die Kommunen ihren Investitionsbedarf darlegen.
Phase 2: Prüfung und Entscheidung
Nach Einreichung der Projektskizzen erfolgt eine fachliche Prüfung. Über die endgültigen Förderbescheide entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Dies unterstreicht die politische Bedeutung des Programms.
Phase 3: Umsetzung und Verwendung
Sobald der Bescheid vorliegt, können die Kommunen mit der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen beginnen. Die Verwendung der Mittel muss streng zweckgebunden nachgewiesen werden.
Förderschwerpunkte im Detail
Um die Anträge erfolgreich zu gestalten, ist es wichtig, die inhaltlichen Schwerpunkte der Förderung zu kennen. Das Programm zielt nicht nur auf reinen Erhalt ab, sondern auf eine strategische Weiterentwicklung der Sportinfrastruktur.
Energetische Sanierung
Angesichts der Klimaziele und steigender Energiepreise ist die energetische Optimierung von Sporthallen und Bädern ein Kernthema. Dazu gehören Maßnahmen an der Gebäudehülle, eine moderne Heizungstechnik oder die Installation von Photovoltaikanlagen. Die Vorgabe ist, dass nach Abschluss der Arbeiten definierte energetische Standards erreicht werden müssen. Dies dient der langfristigen Kostenersparnis für die Kommunen und der Reduzierung des CO2-Fußabdrucks.
Nachhaltigkeit bei Freianlagen
Bei der Sanierung von Sportplätzen wird Wert auf Nachhaltigkeit gelegt. Die Umwandlung von Naturrasen in Kunstrasen kann beispielsweise gefördert werden, da Kunstrasenplatz weniger Wasser benötigt und intensiver nutzbar ist, sofern umweltfreundliche Materialien verwendet werden. Auch die Sanierung von Tennisplätzen fällt unter diese Kategorie.
Barrierefreiheit und Inklusion
Die Modernisierung muss auch dazu dienen, die Anlagen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich zu machen. Umbauten von Toilettenanlagen, Schaffung von rampengleichen Zugängen zu Sportfeldern oder die Anpassung von Umkleiden sind förderfähige Maßnahmen, die den sozialen Aspekt der Sportförderung stärken.
Strategische Hinweise für Vereine und Kommunen
Da die Antragsfrist begrenzt ist, ist schnelles Handeln erforderlich. Insbesondere für Vereine, die keine direkte Antragsberechtigung haben, gilt es, die Kommunen als Partner zu gewinnen.
Notwendigkeit der Abstimmung
Vereine sollten ihren Bedarf frühzeitig kommunizieren. Die Zusammenarbeit mit der kommunalen Verwaltung ist essenziell, da nur diese den Antrag stellen kann. Es ist ratsam, Investitionspläne, die sich über mehrere Jahre erstrecken, frühzeitig zu planen und in die kommunale Haushaltsplanung einzubringen.
Vorbereitung der Projektskizze
Für eine erfolgreiche Interessensbekundung müssen die Projekte klar definiert sein. Eine grobe Schätzung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ist notwendig, um die Förderquote (max. 45 %) und den Eigenanteil zu berechnen. Projekte, die unter den Mindestförderbetrag von 250.000 Euro fallen, können nicht berücksichtigt werden. Daher lohnt es sich, ggf. mehrere kleinere Sanierungsmaßnahmen zu einem großen Projekt zu bündeln.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Nebenbestimmungen
Wie bei jeder öffentlichen Förderung unterliegt die Gewährung der Mittel bestimmten Verwaltungsvorschriften und Rechtsgrundlagen. Diese sind in den Vollzugshinweisen des BBSR geregelt, die auf der Programmseite veröffentlicht sind.
Zuwendungsart und Bewilligungsbehörde
Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung (Zuwendung), die als nicht rückzahlbare Geldleistung gewährt wird. Zuständige Bewilligungsbehörde ist das BBSR. Die Antragsabwicklung erfolgt ausschließlich über die digitalen Schnittstellen des BBSR (easy-Online).
Veröffentlichung und Transparenz
Die Programmseite des BBSR bietet alle notwendigen Informationen, Merkblätter und die direkte Anbindung an das Antragsportal. Eine frühzeitige Recherche auf diesen offiziellen Seiten ist für jede interessierte Kommune unerlässlich, um formale Fehler zu vermeiden.
Fazit
Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ stellt eine einzigartige Chance für die Kommunen in Deutschland dar, den Zustand der Breitensport-Infrastruktur nachhaltig zu verbessern. Mit einem Volumen von bis zu einer Milliarde Euro und einer hohen Förderquote von bis zu 45 Prozent werden die finanziellen Hürden für notwendige Sanierungen und Modernisierungen erheblich gesenkt. Der Fokus auf energetische Sanierung, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit aligniert das Programm mit den übergeordneten Zielen der deutschen Bau- und Klimapolitik.
Für Eigentümer und Betreiber von Sportstätten, insbesondere für Sportvereine, die in kommunalen Anlagen aktiv sind, ergibt sich die Notwendigkeit, unverzüglich auf die zuständigen kommunalen Entscheidungsträger zugehen. Nur durch eine frühzeitige und überzeugende Bedarfsmeldung können die Kommunen motiviert werden, bis zum 15. Januar 2026 die notwendigen Projektskizzen einzureichen. Die enge Frist erfordert ein hohes Maß an Planungsschnelligkeit. Gelingt der Zugang zu den Fördermitteln, können Sportstätten nicht nur saniert, sondern zu modernen, zukunftsfähigen Begegnungsstätten entwickelt werden, die den Sport in Deutschland langfristig absichern.
Quellen
- Gebäudeinformation - Bund fördert Sanierung von Sportstätten
- BMWSB - Pressemitteilung: 333 Millionen Euro Fördermittel für die Sanierung von Sportstätten
- HLV Region Nord - Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten
- BFV - Neues Förderprogramm Sanierung Sportstätten
- Rödl & Partner - Neues Bundesprogramm Sanierung kommunale Sportstätten
- Sicherheit im Sport - Sportstättenförderung