Die Infrastruktur für Sport und Freizeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Gemeindeentwicklung und ein wichtiger Faktor für die Lebensqualität in Schleswig-Holstein. In den letzten Jahren hat die Landesregierung erhebliche Anstrengungen unternommen, den Zustand der öffentlichen Sportstätten zu verbessern. Vor allem kommunale Einrichtungen wie Sportplätze, Turnhallen und Freibäder stehen im Fokus von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Angesichts der finanziellen Belastungen für die Kommunen sind staatliche Förderprogramme unerlässlich, um den Erhalt dieser wichtigen Infrastruktur zu gewährleisten. Dieser Artikel beleuchtet die aktuellen Förderinitiativen, die Art der geförderten Maßnahmen und die Bedeutung dieser Unterstützung für die Gemeinden in Schleswig-Holstein.
Die Bedeutung der Sportinfrastruktur für die Gemeinden
Sportstätten sind mehr als nur Spielplätze oder Hallen; sie sind soziale Treffpunkte und zentrale Einrichtungen für die körperliche Ertüchtigung der Bevölkerung. Die Pflege und der Unterhalt dieser Anlagen stellen die Kommunen jedoch vor große Herausforderungen. Viele Anlagen sind in die Jahre gekommen und erfordern dringend Sanierungen, um den modernen Sicherheitsstandards und den Anforderungen des Sportbetriebs zu entsprechen.
Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat die Bedeutung dieser Infrastruktur erkannt und verschiedene Fördertöpfe eingerichtet. Ein zentrales Instrument ist die Sportstättenförderrichtlinie. Diese Richtlinie dient dazu, die Kommunen bei der Sicherung und Modernisierung ihrer baulichen Anlagen finanziell zu unterstützen. Die Förderung ist ein wichtiger Baustein, um den Breitensport in der Region zu stärken und den Vereinen die Fortführung ihres Angebots zu ermöglichen.
Das Förderprogramm: Die Sportstättenförderrichtlinie
Die Grundlage für die aktuelle Unterstützung bildet die Sportstättenförderrichtlinie. Diese wurde in den vergangenen Jahren kontinuierlich angepasst, um auf die Bedürfnisse der Gemeinden einzugehen. Ein Blick auf die historische Entwicklung zeigt das immense Engagement des Landes. Seit dem Jahr 2015 hat Schleswig-Holstein, laut der zur Verfügung gestellten Informationen, mehr als 40 Millionen Euro für die Sanierung und Modernisierung kommunaler Sportstätten bereitgestellt. Diese Summe verdeutlicht den Stellenwert, den die Landesregierung dem Sport und der damit verbundenen Infrastruktur beimisst.
Ein aktueller Schwerpunkt der Förderung ist das sogenannte IMPULS-Programm. Im Jahr 2024 stellte das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein rund 4 Millionen Euro IMPULS-Mittel bereit. Mit diesem Geld können 21 konkrete Vorhaben realisiert werden. Die Mittel werden gezielt dort eingesetzt, wo der Bedarf am größten ist.
Fördervoraussetzungen und Zielgebiete
Nicht jede Sportstätte ist automatisch förderfähig. Die Richtlinie legt besondere Prioritäten fest. Gefördert werden vorrangig Sportstätten, die sich in einem Fördergebiet der Städtebauförderung befinden. Dies definiert sich nach den Vorgaben der Städtebauförderung Schleswig-Holstein (StBauFR SH 2015, A 2.2). Diese Fokussierung auf bestimmte Gebiete soll gezielt strukturschwache oder sanierungsbedürftige Regionen aufwerten.
Die Förderung ist nicht auf eine spezifische Sparte beschränkt. Sowohl Sportplätze (Rasen- und Kunstrasenflächen) als auch Turnhallen und Schwimmbäder können gefördert werden. Entscheidend ist, dass es sich um kommunale Sportstätten handelt, die der breiten Bevölkerung zur Verfügung stehen.
Arten der geförderten Maßnahmen
Die zur Verfügung stehenden Mittel sind für konkrete bauliche Maßnahmen vorgesehen. Die Förderrichtlinie unterscheidet hierbei zwischen verschiedenen Kategorien von Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten. Ziel ist es, die Funktionalität, Sicherheit und Attraktivität der Anlagen zu steigern.
Bauliche Sanierungen und Erweiterungen
Ein Großteil der Mittel fließt in die bauliche Sanierung von Sportstätten. Dies umfasst eine Vielzahl von Arbeiten, die darauf abzielen, den baulichen Zustand der Anlagen zu verbessern. Beispiele hierfür sind: * Erneuerung von Dächern: Sanierung von Sporthallendächern, um Wetterschäden zu verhindern. * Austausch von Bodenbelägen: Erneuerung von Laufbahnen oder Spielflächen. * Modernisierung von Fassaden und Fenstern: Verbesserung der Energieeffizienz und des Erscheinungsbildes.
Zudem können Erweiterungen von Sportstätten gefördert werden. Damit sind bauliche Maßnahmen gemeint, die den Umfang der bestehenden Anlagen vergrößern, um neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Typische bauliche Bestandteile und Folgeeinrichtungen
Die Förderung umfasst auch "typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen". Dies ist ein weiter Begriff, der sich auf die Ausstattung der Anlage bezieht. Hierzu gehören beispielsweise: * Sanitäre Einrichtungen: Der Bau oder die Sanierung von Duschräumen und Umkleiden ist ein häufiger Fördergegenstand. * Technische Anlagen: Die Modernisierung von Schwimmbadtechnik oder die Umrüstung von Beleuchtungsanlagen an Spielfeldern sind förderfähig. * Zäune und Begrenzungen: Sicherheitsrelevante Einbauten an Sportplätzen.
Sicherheitsrelevante Sanierungen (Brandschutz)
Ein besonderer Fokus liegt auf der Verbesserung der Sicherheit. Brandschutz ist in öffentlichen Gebäuden wie Turnhallen ein kritischer Punkt. Die Förderung von Brandschutzsanierungen ist daher ein zentraler Bestandteil des Programms. Die Gemeinde Horst erhielt beispielsweise die maximale Förderung von 500.000 Euro speziell für die Brandschutzsanierung ihrer Turnhalle. Dies zeigt, dass Sicherheitsaspekte bei der Vergabe der Mittel eine hohe Priorität haben.
Beispiele aus der Praxis: Konkrete Projekte in Schleswig-Holstein
Die theoretischen Möglichkeiten der Förderung lassen sich am besten anhand konkreter Projekte veranschaulichen, die in den zur Verfügung gestellten Daten genannt werden. Diese Beispiele zeigen die Vielfalt der Maßnahmen und die Höhe der finanziellen Unterstützung.
Sanierung von Sportplätzen: Das Beispiel Boostedt
Die Gemeinde Boostedt im Kreis Segeberg ist ein Paradebeispiel für eine klassische Sportplatzsanierung. Hier sollen die sogenannten A- und C-Plätze saniert werden. Die Maßnahme umfasst den Einbau einer neuen Drainage und die Verlegung eines neuen Rasens. Die Gesamtkosten der Sanierung belaufen sich auf rund 260.000 Euro. Durch die Zuwendung des Landes in Höhe von 101.500 Euro wird das Projekt für die Gemeinde finanziell tragbar. Diese Sanierung ist essenziell, um den Spielbetrieb auf einem hohen Niveau zu gewährleisten und die Lebensdauer der Rasenflächen zu verlängern.
Modernisierung von Schwimmbädern: Preetz und Wahlstedt
Schwimmbäder sind besonders kostspielige Anlagen, da ihre technischen Systeme komplex und altersabhängig sind. * Preetz: Die Stadt Preetz im Kreis Plön erhielt die maximale Förderung von 500.000 Euro für die Modernisierung der technischen Anlagen des Schwimmbades. Ohne diese Unterstützung wäre die Erneuerung der Technik kaum zu stemmen. * Wahlstedt: Die Stadt Wahlstedt im Kreis Segeberg bekam 317.500 Euro für den Umbau ihres Freibades. Das Geld ist bitter nötig, da die Anlage bereits 2008 stillgelegte 50-Meter-Bahnen aufweist. Mit der Förderung soll eine 25-Meter-Bahn modernisiert und wieder in Betrieb genommen werden. Der Bürgermeister betonte, dass eine solche Maßnahme angesichts der klammen Kassen der Kommunen ohne Förderung nicht umsetzbar wäre.
Brandschutz und Dachsanierungen
Wie bereits erwähnt, ist der Brandschutz ein Schwerpunkt. Die Gemeinde Horst nutzte die maximale Fördersumme von 500.000 Euro für die Sanierung der Turnhalle im Brandschutz. Ein weiteres Beispiel ist die Sanierung des Sporthallendaches in Timmaspe (Kreis Rendsburg-Eckernförde), für den rund 373.079 Euro bewilligt wurden. Diese Maßnahmen sind nicht nur zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs notwendig, sondern dienen auch der Sicherheit der Nutzer.
Aufwertung von Spielfeldern: Kunst- und Naturrasen
Die Beschaffenheit der Spielflächen ist für den Sportbetrieb entscheidend. Mehrere Projekte in der aktuellen Förderperiode konzentrieren sich auf die Erneuerung der Spielflächen. * Kunstrasen: Städte wie Pinneberg, Tangstedt und Lübeck-Schönböcken erhielten Förderungen von 250.000 Euro für die Anlage oder Erneuerung von Kunstrasenplätzen. Kunstrasen ermöglicht eine höhere Nutzungsdichte und ist wetterunabhängiger. * Naturrasen: Auch Naturrasenplätze werden modernisiert, wie das Beispiel Schönwalde zeigt, wo ein Naturrasenplatz umgewandelt wurde.
Weitere förderfähige Maßnahmen
Neben den großen Projekten gibt es auch kleinere, aber wichtige Maßnahmen. Die Stadt Neumünster erhielt beispielsweise 33.470 Euro für die Umrüstung der Beleuchtungsanlage am Spielfeld Süderdorfkamp. Auch Ratzeburg bekam 250.000 Euro für die Sanierung der Laufbahn an der Sportanlage Fuchswald. Diese Beispiele zeigen, dass das Förderspektrum von kleinen technischen Anpassungen bis hin zu Großsanierungen reicht.
Ergänzende Finanzierungsquellen: Bundesmittel
Obwohl der Fokus auf der Landesförderung liegt, ist es wichtig zu erwähnen, dass es weitere Finanzierungsquellen gibt. Einige der genannten Projekte haben zusätzlich Unterstützung durch den Bund erhalten. Beispiele hierfür sind der EMTV Elmshorn mit 1,51 Millionen Euro für einen Kursraumneubau oder der Freibadneubau in Flensburg-Weiche mit 3,438 Millionen Euro. Diese Kombination von Landes- und Bundesmitteln zeigt die Mehrschichtigkeit der Förderlandschaft und ihre Bedeutung für die Realisierung großer Infrastrukturprojekte.
Fazit
Die Unterstützung des Landes Schleswig-Holstein für die Sanierung und Modernisierung kommunaler Sportstätten ist ein zentrales Element der Infrastrukturpolitik. Mit Förderprogrammen wie der Sportstättenförderrichtlinie und den IMPULS-Mitteln stehen den Gemeunden effektive Instrumente zur Verfügung, um den Zustand ihrer Anlagen zu verbessern. Die breite Palette der förderfähigen Maßnahmen – von der Erneuerung von Drainagen über Brandschutzsanierungen bis hin zur Modernisierung von Schwimmbadtechnik – ermöglicht eine gezielte Aufwertung der bestehenden Infrastruktur.
Die genannten Beispiele aus Boostedt, Preetz, Wahlstedt und vielen anderen Gemeinden belegen die Wirksamkeit der Programme. Ohne diese finanzielle Unterstützung wären viele dringend notwendige Sanierungen nicht realisierbar. Das Engagement des Landes leistet somit einen unverzichtbaren Beitrag zur Erhaltung einer funktionsfähigen und sicheren Sportinfrastruktur, die für das soziale Leben und die Freizeitgestaltung in Schleswig-Holstein von großer Bedeutung ist.