Der Zustand von Sportstätten in Deutschland ist ein zunehmendes Thema für Kommunen und Sportvereine. Viele Anlagen, insbesondere Sporthallen und Freibäder, sind marode und dringend sanierungsbedürftig. Um diesen Bedarf zu adressieren, hat der Bund ein neues Förderprogramm aufgelegt. Dieser Artikel beleuchtet das „Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten“, das im Oktober 2025 gestartet ist. Ziel des Programms ist es, Kommunen finanziell bei der umfassenden Sanierung und Modernisierung ihrer Sportinfrastruktur zu unterstützen.
Das Programm wird als „Sportmilliarde“ bezeichnet und stellt im ersten Projektaufruf 333 Millionen Euro zur Verfügung. Geplant sind weitere Förderrunden in den Jahren 2027 und 2028, sodass das Gesamtvolumen bis zu eine Milliarde Euro betragen soll. Der Fokus liegt dabei klar auf energetischer Sanierung und Bestandssicherung, während Ersatzneubauten nur in Ausnahmefällen gefördert werden.
Dieser Artikel richtet sich an Entscheidungsträger in Stadtverwaltungen, Vertreter von Sportvereinen sowie an Bauunternehmer und Planer, die sich über die Möglichkeiten und Bedingungen dieser Förderung informieren möchten.
Das Förderprogramm im Überblick
Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ wurde vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) initiiert und wird durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) administiert. Ziel ist es, den Erhalt und die Modernisierung von Sportanlagen des Breitensports und Amateurfußballs zu sichern.
Ziele und Schwerpunkte der Förderung
Laut den vorliegenden Informationen zielt das Programm darauf ab, alte Sportanlagen in moderne, barrierefreie und zukunftsfähige Orte umzuwandeln. Die Förderung konzentriert sich auf: * Umfassende bauliche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen: Dazu gehören notwendige Reparaturen an Bausubstanz und technischen Anlagen. * Energetische Sanierung: Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der Energieeffizienz von Sportgebäuden. Nach Abschluss der Maßnahmen müssen die Gebäude definierte energetische Standards erfüllen. * Barrierefreiheit und Nutzungsqualität: Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit und der allgemeinen Nutzungsbedingungen sind förderfähig. * Sanierung von Freianlagen: Auch die Modernisierung von Sportfreianlagen, wie z. B. Tennisplätzen oder Kunstrasenflächen, wird unterstützt.
Ersatzneubauten sind von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen und nur dann zulässig, wenn eine Sanierung wirtschaftlich nicht vertretbar ist oder der Bestand technisch nicht mehr sinnvoll genutzt werden kann. Diese Regelung unterstreicht den Fokus auf Erhalt und Modernisierung statt auf Neubau.
Förderfähige Anlagen
Gefördert werden ausschließlich öffentlich zugängliche Sportstätten, die vorrangig der Sportausübung dienen. Das Programm umfasst sowohl gedeckte Anlagen (Sporthallen) als auch ungedeckte Anlagen (Sportplätze, Tennisplätze). Auch Freibäder und Hallenbäder sind explizit als förderfähig genannt. Zu den förderfähigen Einrichtungen zählen auch notwendige Neben- und Folgeeinrichtungen wie Umkleidekabinen, Duschen, Tribünen und technische Infrastruktur.
Antragsberechtigung und Zielgruppen
Ein entscheidender Aspekt des Programms ist die Definition der antragsberechtigten Stellen. Das Programm ist eng auf die kommunale Ebene zugeschnitten.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Städte und Gemeinden (Kommunen). Dazu gehören auch Samtgemeinden (in Niedersachsen), Verbandsgemeinden (in Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Brandenburg) sowie rechtlich vergleichbare kommunale Zusammenschlüsse. Landkreise sind nur antragsberechtigt, wenn sie Eigentümer der zu fördernden Einrichtung sind. Sportvereine können Fördermittel nicht direkt beantragen.
Rolle der Sportvereine
Obwohl Vereine nicht direkt antragsberechtigt sind, kommt ihnen eine wichtige Rolle zu. Sie können ihre Kommunen auf das Förderprogramm ansprechen und Projekte vorschlagen. Da viele Sportanlagen im Eigentum der Kommunen stehen, die von Vereinen genutzt werden, ist die Zusammenarbeit essenziell. Auch für vereinseigene Sportstätten ist eine Förderung grundsätzlich möglich, sofern der Antrag über die zuständige Kommune gestellt wird. Bauunternehmer und Planer sollten daher ihre Kontakte zu beiden Akteuren pflegen, um Projekte vorzubereiten.
Verfahren und Zeitplan
Das Antragsverfahren ist als digitales Interessenbekundungsverfahren konzipiert. Dieses Vorgehen soll die Komplexität für die Antragsteller reduzieren und eine effiziente Auswahl der Projekte ermöglichen.
Zeitlicher Rahmen
Für den ersten Projektaufruf (2025/2026) gelten folgende Fristen: * Start der Einreichung: 10. November 2025 * Ende der Einreichung: 15. Januar 2026
Die Einreichung der Interessenbekundung erfolgt ausschließlich digital über das Portal „easy-Online“ des BBSR. Die kurze Bewerbungsphase von zwei Monaten erfordert von den Kommunen ein schnelles Handeln. Sportvereine, die eine Sanierung anstoßen wollen, müssen ihre kommunalen Vertreter (Bürgermeister, Gemeinderäte) daher unverzüglich über den Bedarf und die Fördermöglichkeiten informieren.
Ablauf des Verfahrens
- Interessenbekundung: Kommunen reichen ihre Projektskizzen bis zum 15. Januar 2026 ein.
- Prüfung und Auswahl: Die eingereichten Projekte werden auf ihre Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen und ihre regionale bzw. überregionale Bedeutung geprüft.
- Zusicherung der Förderung: Bei positiver Prüfung wird eine Förderzusage erteilt.
- Projektverwirklichung: Die Kommune kann die Sanierung durchführen und die Mittel abrufen.
Das BBSR hat Informationsveranstaltungen für den 27.11.2025 und 02.12.2025 angeboten, um potenzielle Antragsteller über Ziele, Schwerpunkte und den Ablauf des Verfahrens zu informieren.
Finanzielle Rahmenbedingungen
Das Programm wird durch den Bund finanziert, der im Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ die Mittel bereitstellt.
Fördervolumen
Für die erste Projektrunde 2025/2026 sind 333 Millionen Euro vorgesehen. Bundesministerin Verena Hubertz kündigte an, dass in der aktuellen Legislaturperiode bis zu eine Milliarde Euro für das Programm bereitgestellt werden soll. Dies signalisiert eine langfristige Unterstützung für die Sanierung der Sportinfrastruktur.
Zweckbindungsfristen
Die gewährten Fördermittel sind an Zweckbindungsfristen geknüpft. Diese regeln, wie lange die geförderte Einrichtung für den ursprünglichen Zweck genutzt werden muss. * Regel: Die Zweckbindungsfrist beträgt in der Regel 20 Jahre. * Ausnahme: Bei Ersatzneubauten, die in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden, liegt die Zweckbindungsfrist bei 25 Jahren.
Diese langen Fristen unterstreichen den Charakter der Förderung als langfristige Investition in die öffentliche Infrastruktur.
Bedeutung für die Bauwirtschaft und Planer
Das Bundesprogramm eröffnet erhebliche Chancen für die Bauwirtschaft. Sanierungsprojekte im Bereich öffentlicher Gebäude erfordern spezialisierte Kenntnisse, insbesondere im Hinblick auf die energetischen Anforderungen.
Planungs- und Ausführungsaspekte
Planer und Architekten müssen bei der Projektvorbereitung bereits die energetischen Standards berücksichtigen, die nach Abschluss der Maßnahmen erfüllt sein müssen. Dies betrifft die Dämmung von Gebäudehüllen, den Austausch von Fenstern und Türen sowie die Optimierung von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen. Auch die Barrierefreiheit spielt eine zentrale Rolle und muss in der Planung verankert werden.
Für Handwerksbetriebe und Bauunternehmen bedeutet der Zuschuss zu Sanierungsmaßnahmen eine Nachfrage nach Leistungen in den Bereichen: * Wärmedämmung und Fassadensanierung * Fenstertausch und Dachsanierung * Modernisierung von Heizungs- und Elektroanlagen * Umbau von Sanitärbereichen zur Verbesserung der Barrierefreiheit * Sanierung von Sportböden und Freiflächen
Da die Anträge über die Kommunen laufen, ist die Zusammenarbeit mit den kommunalen Bauämtern und den beauftragten Planungsbüros entscheidend, um als Unternehmen in den Genuss der Aufträge zu kommen.
Kritische Betrachtung und Quellenlage
Die zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf offiziellen Pressemitteilungen des BMWSB, Informationen des BBSR sowie Berichten von Fachverbänden und Förderberatungen. Die Quellen sind als hochgradig verlässlich einzustufen, da sie von den handelnden Institutionen selbst stammen oder diese direkt zitieren.
Die Informationen bezüglich des Fördervolumens (333 Mio. Euro für die erste Runde, Gesamtziel 1 Mrd. Euro), der Antragsberechtigung (ausschließlich Kommunen) und der Förderschwerpunkte (energetische Sanierung, Vermeidung von Neubauten) sind über alle Quellen hinweg konsistent. Es liegen keine widersprüchlichen Angaben vor. Die Einreichungsfrist wird einheitlich mit dem 15. Januar 2026 angegeben.
Eine Einschränkung der Datenlage besteht darin, dass die konkreten förderfähigen Kostenansätze (z. B. Förderquote pro Quadratmeter oder pro Maßnahme) in den vorliegenden Chunks nicht detailliert aufgeschlüsselt sind. Ebenso fehlen spezifische Informationen zu den exakten energetischen Standards, die erreicht werden müssen. Diese Details sind vermutlich in den detaillierten Richtlinien des BBSR oder auf dem Förderportal „easy-Online“ hinterlegt, die jedoch nicht Teil des vorliegenden Textmaterials waren. Für eine detaillierte Kalkulation müssen Antragsteller daher die offiziellen Veröffentlichungen des BBSR konsultieren.
Handlungsempfehlungen für Kommunen und Vereine
Angesichts des begrenzten Antragsfensters und des hohen Interesses an Fördermitteln wird ein proaktives Vorgehen empfohlen.
- Bestandsaufnahme: Kommunen und genutzte Vereine sollten unverzüglich den Zustand ihrer Sportstätten analysieren und Sanierungsbedarf ermitteln.
- Projektdefinition: Es sollten konkrete Projektideen entwickelt werden, die sich an den förderfähigen Maßnahmen (Sanierung, energetische Verbesserung, Barrierefreiheit) orientieren.
- Abstimmung: Kommunen und Vereine müssen eng zusammenarbeiten, um die Projekte vorzubereiten und die notwendigen Beschlüsse im Gemeinderat herbeizuführen.
- Einreichung: Die digitalen Interessenbekundungen müssen fristgerecht bis zum 15. Januar 2026 über das BBSR-Portal eingereicht werden.
Fazit
Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ stellt eine signifikante Möglichkeit für Kommunen dar, in ihre sportliche Infrastruktur zu investieren und diese zukunftsfähig aufzustellen. Der Fokus auf energetische Sanierung und Bestandserhaltung entspricht den aktuellen Anforderungen an Klimaneutralität und Ressourcenschonung.
Für die Bauwirtschaft eröffnet sich ein lukrativer Markt im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe. Planer und Handwerker sollten sich frühzeitig über die Anforderungen informieren und Kooperationen mit Kommunen suchen. Trotz der klaren Förderrichtlinien bleibt abzuwarten, wie sich die konkrete Ausgestaltung der Förderquote und der technischen Anforderungen in der Praxis darstellen wird. Die aktuelle Quellenlage bestätigt jedoch die grundsätzliche Attraktivität und Dringlichkeit der Förderung zur Sanierung maroder Sportstätten in Deutschland.
Quellen
- Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ – Jetzt Chancen auf Fördermittel nutzen
- Aufruf Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“
- Sanierung von Sportstätten: Startschuss für 333-Millionen-Förderprogramm für Kommunen
- Das dem Bundesbauministerium (BMWSB) unterstehende Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat jetzt einen Projektaufruf für das neue Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ veröffentlicht
- 333 Millionen Euro Fördermittel für die Sanierung von Sportstätten
- Informationsveranstaltung zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“
- Neues Bundesprogramm gestartet: 333 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Sportstätten