Neustart für die energetische Stadtsanierung: Fördermöglichkeiten für klimafreundliche Quartiere

Die energetische Sanierung von Stadtquartieren erhält einen entscheidenden Impuls. Nach einem Förderstopp Ende 2023 hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) neu aufgelegt. Diese Wiederaufnahme ist für Kommunen, Wohnungsbauunternehmen, Stadtwerke und Eigentümer von Immobilienbeständen von großer Bedeutung. Sie bietet erneut finanzielle Unterstützung, um den klimagerechten Umbau von Stadtquartieren voranzutreiben und die Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen.

Die ursprüngliche Einstellung des Programms war eine direkte Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das Auswirkungen auf den gesamten Bundeshaushalt hatte. Mit der Neuausrichtung und der Wiederaufnahme der Förderung ab November 2025 schafft die Bundesregierung nun wieder planbare Voraussetzungen für notwendige Modernisierungsmaßnahmen. Der Fokus liegt dabei nicht nur auf der reinen Energieeinsparung, sondern auch auf der Schaffung lebenswerter, nachhaltiger und resilienter Stadtviertel. Dieser Artikel beleuchtet die Rahmenbedingungen des Programms, die förderfähigen Maßnahmen und die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten für Akteure im Bau- und Immobiliensektor.

Das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432)

Das Programm „Energetische Stadtsanierung“ ist ein zentrales Instrument der Bundesregierung zur Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung der Energiewende im Gebäudebestand. Es wurde in Zusammenarbeit zwischen dem BMWSB und der KfW entwickelt und zielt darauf ab, quartiersbezogene Sanierungskonzepte zu fördern.

Zielsetzung und rechtlicher Rahmen

Das Hauptziel des Programms ist die Unterstützung von Kommunen und ihren Partnern beim klimagerechten Umbau von Stadtquartieren. Die Förderung soll zur Erreichung der Klimaneutralität im Gebäudesektor bis 2045 beitragen. Die politische Verankerung dieses Ansatzes zeigt sich im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, der die Stärkung des Quartiersansatzes explizit vorsieht.

Die Neuauflage des Programms markiert einen wichtigen Schritt in der Nachhaltigkeitsstrategie. Sie berücksichtigt die im Zuge des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts entstandenen Restriktionen und setzt die Förderung dennoch konsequent fort. Die Bundesregierung betont, dass mit diesem Programm ein starkes Signal für den Klimaschutz und die Zukunftsfähigkeit des Gebäudesektors gesetzt wird.

Förderfähige Akteure

Antragsberechtigt sind primär Kommunen sowie kommunale Unternehmen. Darüber hinaus können auch weitere Akteure, wie beispielsweise Wohnungsbauunternehmen oder Stadtwerke, als Partner der Kommunen in die Förderung einbezogen werden. Das Programm ist somit auf eine enge Zusammenarbeit im Quartier ausgelegt, bei der verschiedene Eigentümer und Betreiber von Immobilien gemeinsame Sanierungsvorhaben planen und umsetzen.

Inhaltliche Ausrichtung und förderfähige Maßnahmen

Das Programm unterscheidet sich von Einzelmaßnahmen-Förderungen dadurch, dass es den ganzheitlichen Ansatz eines Quartiers in den Vordergrund stellt. Es fördert Konzepte, die eine systematische Verbesserung des gesamten Gebiets bewirken.

Konzepte für energetische Sanierung und Dekarbonisierung

Im Kern der Förderung stehen Konzepte für energetische Sanierungen und die Dekarbonisierung der Energieversorgung im Quartier. Dies umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die über die reine Gebäudehülle hinausgehen. Beispiele hierfür sind laut den Programmbeschreibungen: - Serielles Sanieren: Industrielle Fertigung von Sanierungskomponenten zur Kostensenkung und Qualitätssicherung. - Nahwärmenetze: Aufbau oder Optimierung von lokalen Wärmenetzen zur effizienten Wärmeversorgung. - Nutzung von Abwärme: Einbindung von Abwärme aus benachbartem Gewerbe in die Wärmeversorgung.

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Energieverbrauch signifikant zu senken und gleichzeitig den Anteil erneuerbarer Energien im Quartier zu steigern.

Erweiterung um weitere nachhaltige Aspekte

Das Programm geht über die reine Energieeffizienz hinaus. Im Vordergrund steht zwar die Minderung von CO₂-Ausstoß, jedoch werden auch städtebauliche, denkmalpflegerische, wohnungswirtschaftliche und soziale Aspekte einbezogen. Dieser ganzheitliche Ansatz fördert innovative Lösungen, die die Lebensqualität im Quartier steigern.

Konkret können auch folgende Bereiche berücksichtigt werden: - Maßnahmen zur Klimaanpassung: Anpassung der Infrastruktur an die Folgen des Klimawandels (z. B. Hitzeinseln). - Ausbau von Stadtgrün: Schaffung von Grünflächen, die zum Klimaausgleich beitragen. - Einsatz digitaler Technologien: Digitale Planungs- und Steuerungstools zur Optimierung von Energieflüssen und Quartiersmanagement.

Darüber hinaus ist das Programm ein wichtiger Baustein für die Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz, das eine verbindliche Wärmewende in den Städten vorschreibt.

Sanierungsmanagement

Ein wesentlicher Bestandteil der Förderung ist das Sanierungsmanagement. Das Programm fördert nicht nur die konkreten Baumaßnahmen, sondern auch die Begleitung der Umsetzung durch qualifiziertes Personal. Dieses Management ist notwendig, um die Komplexität quartiersbezogener Sanierungen zu koordinieren, die Akteure zu vernetzen und die Umsetzung der Konzepte zügig voranzutreiben.

Finanzielle Förderung und Konditionen

Die finanzielle Ausgestaltung des Programms ist darauf ausgelegt, hohe Investitionssummen abzusichern und insbesondere finanzschwachen Kommunen eine Umsetzung zu ermöglichen.

Zuschussarten und Fördersätze

Es handelt sich um ein Zuschussprogramm. Die Förderquote beträgt in der Regel bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für Kommunen, die sich in einer Haushaltsnotlage befinden, wurde die Förderquote im Zuge der Neuaufnahme auf bis zu 90 Prozent erhöht. Diese Regelung ist ein entscheidender Schritt, um die Umsetzung auch in finanzschwachen Regionen sicherzustellen.

Höchstbeträge und Förderzeiträume

Die Höhe der Förderung ist pro Quartier gedeckelt. Die zur Verfügung stehenden Beträge differenzieren sich nach Art des geförderten Konzepts: - Integrierte Konzepte: Können bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 Euro gefördert werden. - Sanierungskonzepte: Können bis zu einem Höchstbetrag von 400.000 Euro je Quartier gefördert werden.

Für das begleitende Sanierungsmanagement wurde der Förderzeitraum im Vergleich zur früheren Programmversion verlängert. Die Förderung ist nun auf bis zu fünf Jahre ausgedehnt, und der Höchstbetrag für das Management wurde auf 400.000 Euro aufgestockt. Diese Anpassung Rechnung trägt der Tatsache, dass Quartierssanierungen langfristige Prozesse sind, die eine kontinuierliche Begleitung erfordern.

Volumen und Verfügbarkeit

Für das Jahr 2025 stehen insgesamt 75 Millionen Euro zur Verfügung. Die Fortsetzung der Förderung im Jahr 2026 ist mit einem gleichen Volumen von 75 Millionen Euro geplant, vorbehaltlich des Beschlusses des Bundeshaushalts 2026. Anträge können ab sofort direkt bei der KfW gestellt werden.

Strategische Bedeutung für die Quartiersentwicklung

Die Wiederaufnahme des Programms hat eine über die reine Finanzierung hinausgehende strategische Bedeutung. Sie stärkt den Quartiersansatz als zentrales Element der Stadtentwicklung.

Klimaneutralität und Lebensqualität

Die Bundesregierung betont, dass der Klimaschutznotwendigkeit Rechnung getragen wird, ohne die Lebensqualität der Bewohner zu vernachlässigen. Durch die Einbindung von Aspekten wie Stadtgrün, sozialer Verträglichkeit und Denkmalschutz entstehen innovative Lösungen, die die Stadtquartiere lebenswerter machen. Das Programm fördert somit nicht nur Gebäude, sondern schafft nachhaltige urbane Räume.

Unterstützung der Wärmeplanung

Mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes müssen Städte und Gemeinden bis 2026 ihre Wärmepläne vorlegen. Das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ bietet hierfür eine praktische Umsetzungsmöglichkeit. Die geförderten Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Energieversorgung, wie der Bau von Nahwärmenetzen oder die Nutzung von Abwärme, sind Kerninhalte einer modernen Wärmeplanung. Kommunen können die Förderung nutzen, um ihre Wärmewende voranzubringen und gleichzeitig die Vorgaben des Gesetzes umzusetzen.

Innovative Lösungen vor Ort

Die Förderung zielt darauf ab, vor Ort innovative Lösungen zu etablieren. Durch die Möglichkeit, Abwärme aus Gewerbe zu nutzen oder serielles Sanieren anzuwenden, können Effizienzgewinne erzielt werden, die über herkömmliche Sanierungsansätze hinausgehen. Dies fördert den Technologietransfer und die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle im Bereich der Energieeffizienz und Quartiersversorgung.

Praktische Umsetzung für Eigentümer und Planer

Für Eigentümer von Immobilien in betroffenen Quartieren und für Planer ergeben sich aus der Förderung konkrete Handlungsoptionen.

Vernetzung und Kooperation

Da das Programm auf Quartiersebene ansetzt, ist die Vernetzung der verschiedenen Eigentümer entscheidend. Kommunen fungieren oft als Koordinatoren. Eigentümer von Wohnungsbeständen, Gewerbeimmobilien oder öffentlichen Gebäuden sollten sich frühzeitig mit der Kommune in Verbindung setzen, um gemeinsame Sanierungskonzepte zu entwickeln. Nur durch abgestimmtes Handeln können die Voraussetzungen für die hohen Zuschussquoten geschaffen werden.

Planung und Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt direkt bei der KfW. Voraussetzung ist ein detailliertes Sanierungskonzept, das die energetischen und wirtschaftlichen Verbesserungen im Quartier darlegt. Für die Erstellung solcher Konzepte ist das geförderte Sanierungsmanagement von großer Bedeutung. Planer und Ingenieure, die sich auf Quartierssanierungen spezialisiert haben, finden hier neue Arbeitsfelder.

Die Neuaufnahme des Programms bietet die Chance, bereits vorhandene Planungen wieder aufzunehmen oder neue Projekte zu initiieren. Da die Mittel für 2025 bereits bereitstehen, besteht Handlungsbedarf bei der schnellen Konzeption und Einreichung von Anträgen.

Fazit

Der Neustart des Förderprogramms „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) ist ein Meilenstein für die deutsche Stadtpolitik und den Klimaschutz. Nach der Unterbrechung 2023 setzen Bund und KfW nun entschlossen auf die Fortsetzung des quartiersbezogenen Förderansatzes. Die angepassten Konditionen, insbesondere die Erhöhung der Förderquote für finanzschwache Kommunen auf 90 Prozent und die Erweiterung der Förderfähigkeit für Sanierungsmanagement, zeigen, dass die Lernkurve aus der Vergangenheit gezogen wurde.

Das Programm verbindet Klimaschutzziele mit der Schaffung von Lebensqualität und unterstützt die notwendige Umsetzung der Wärmeplanung. Für Kommunen, Wohnungsgesellschaften und private Eigentümer bietet sich eine attraktive Möglichkeit, Investitionen in die Zukunftsfähigkeit ihrer Bestände abzusichern. Die Fokussierung auf innovative Ansätze wie serielles Sanieren und effiziente Wärmenetze verspricht nicht nur ökologischen, sondern auch langfristig ökonomischen Erfolg. Die Bereitstellung von 75 Millionen Euro jährlich unterstreicht das Engagement der Bundesregierung, die Städte und Gemeinden bei der Transformation zu klimaneutralen Orten zu unterstützen.

Quellen

  1. BBU - Neustart der energetischen Stadtsanierung
  2. BMWSB - Pressemitteilung: Neustart der "Energetischen Stadtsanierung"
  3. Solarserver - KfW nimmt Förderung energetische Stadtsanierung wieder auf
  4. Stadt von Morgen - Neustart des Förderprogramms zur energetischen Stadtsanierung

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