Sanierung und Förderung in Salzburg: Leitfaden für Eigentümer und Sanierer

Die Sanierung von Immobilien in Salzburg ist nicht nur eine Investition in den Wert und die Substanz eines Gebäudes, sondern auch ein zentraler Baustein für mehr Energieeffizienz und Wohnkomfort. Doch angesichts steigender Baukosten und komplexer Vorschriften stellt sich für viele Eigentümer die Frage, welche Maßnahmen sinnvoll sind und wie diese staatlich gefördert werden können. Das Bundesland Salzburg bietet hierfür eigene Förderprogramme an, die jedoch in den letzten Monaten erheblichen Schwankungen unterlagen. Dieser Artikel belegt den aktuellen Stand der Salzburger Sanierungsförderung, die förderbaren Maßnahmen und die entscheidenden Verfahrensschritte für Hausbesitzer.

Der aktuelle Stand der Salzburger Sanierungsförderung

Die Situation rund um die Sanierungsförderung in Salzburg ist derzeit als angespannt zu bezeichnen. Das Land Salzburg hat in den vergangenen Jahren ein hohes Aufkommen an Förderanträgen verzeichnet, was zu einer erheblichen Belastung des Haushalts geführt hat.

Laut einem Bericht des ORF Salzburg (Source [4]) war der Sanierungsfördertopf im August 2024 zunächst komplett leer. Das Land Salzburg stoppte die Annahme neuer Anträge. Die Hintergründe dafür sind in der Finanzlage des Landes begründet. Wie die Salzburger Nachrichten berichten (Source [3]), beläuft sich das Defizit des Landesbudgets auf mindestens 400 Millionen Euro. Um 18,5 Millionen Euro war das Sanierungsbudget im Wohnbau für das Jahr 2024 angesetzt, doch die Nachfrage war weitaus höher: Allein im Vorjahr wurden 57 Millionen Euro für die Förderung verwendet.

Eine Folge dieser Überlastung war, dass zwar die Auszahlung der bereits bewilligten Fälle aus dem Jahr 2024 (bis Ende Juni 2025) garantiert wurde, neue Anträge jedoch nicht mehr entgegengenommen werden konnten. Wohnbaulandesrat Martin Zauner (FPÖ) bestätigte gegenüber den Salzburger Nachrichten, dass von den 18,5 Millionen Euro für das aktuelle Jahr kein Cent mehr übrig sei und das Budget weit überzogen sei.

Entlastung für betroffene Sanierer

Trotz der angespannten Lage gab es positive Entwicklungen für Antragsteller. Ursprünglich sollten nur jene Personen gefördert werden, die bis zum Stichtag 22. August 2024 bereits einen Planungsenergieausweis hochgeladen und erste finanzielle Auslagen getätigt hatten (Source [4]). Diese Gruppe umfasste etwa 1.500 Betroffene.

Das Land Salzburg erweiterte die Regelung jedoch. Laut ORF-Bericht (Source [4]) sollen nun auch drei weitere Gruppen in den Genuss der Förderung kommen: 1. Personen, die vor dem 22. August mit dem Ausfüllen des Online-Förderassistenten begonnen haben (auch ohne Energieausweis). 2. Personen, die vor dem Stichtag eine Auftragsvergabe erteilt haben. 3. Die ursprüngliche Gruppe mit Energieausweis und Auslagen.

Für diese Gruppen können die Förderanträge im Online-Förderassistenten bis zum 30. Juni des nächsten Jahres bearbeitet werden. Aus budgetären Gründen kann es jedoch zu Verzögerungen bei der Auszahlung kommen, die erst zum Jahresbeginn 2025 erfolgen soll.

Ausblick auf 2026

Für das Jahr 2025 ist die Förderung für energetische Maßnahmen nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz nicht vorgesehen. Eine Antragstellung für Sanierungsmaßnahmen ist laut dem Portal des Landes Salzburg (Source [2]) erst ab dem 1. Januar 2026 wieder möglich. Bestehende, nicht fertig ausgefüllte Anträge werden im Online-Assistenten dann wieder freigeschaltet. Wichtig ist hierbei: Eine Förderung wird nur gewährt, wenn eine vorhergehende Registrierung erfolgt ist. Maßnahmen, die ohne diese Registrierung umgesetzt werden, erhalten keine Förderung.

Förderbare Maßnahmen und Zuschussmodelle

Die Salzburger Wohnbauförderung unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Sanierungsmaßnahmen. Grundsätzlich erfolgt die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses (Source [1]).

Thermische Sanierungen und Wärmeschutz

Ein Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes der Gebäudehülle. Dazu zählen Maßnahmen an: * Fenstern * Dach oder oberster Geschoßdecke * Fassadenflächen * Kellerdecken

Werden diese Maßnahmen als "Größere Renovierung" durchgeführt, müssen zeitlich zusammenhängende Arbeiten (innerhalb von maximal 18 Monaten) an mindestens drei der genannten Teile der Gebäudehülle oder an energetisch relevanten Haustechniksystemen erfolgen. Über diese Mindestmaßnahmen hinaus gibt es keine weiteren Beschränkungen der förderbaren Kosten, solange sie der Erhaltung und Verbesserung des Wohnhauses dienen. Auch bauliche Veränderungen wie die Vereinigung von Räumen zu Wohnungen sind zulässig. Allerdings dürfen die Sanierungskosten die Baukostenobergrenze von 1.900 €/m² (netto, inkl. Umsatzsteuer) nicht überschreiten, um als Sanierung und nicht als Neubau zu gelten (Source [1]).

Für thermische Sanierungen im Allgemeinen beträgt der Zuschuss 20 % der Gesamtsumme der förderbaren Kosten (Source [2]). Die förderbaren Kosten sind begrenzt durch die tatsächlich anfallenden Kosten und einen gesetzten Höchstbetrag. Mindestens muss ein Zuschuss von 1.000 Euro pro Maßnahme gewährt werden.

Wärmebereitstellungsanlagen und Solar

Besonders gefördert wird der Umstieg auf erneuerbare Energien. Das Land Salzburg fördert: * Thermische Solaranlagen * Photovoltaik-Anlagen * Wärmebereitstellungsanlagen und thermische Solaranlagen für mehr als 8 Wohnungen

Die Förderhöhe variiert hierbei stark, je nach Art und Größe der Anlage. Für thermische Solaranlagen gelten folgende Staffelungen (Source [1]): * 1. bis 7. m²: 250 € pro m² * 8. bis 21. m²: 100 € pro m²

Bei Photovoltaik-Anlagen für private Haushalte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe liegt die Förderung bei 150 € pro kWp (Kilowatt Peak). Es gibt Obergrenzen für die Förderfähigkeit: Für private Anlagen sind maximal 10 kWp förderbar (ohne Nachweis), bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bis 20 kWp. Ab 11 kWp ist ein entsprechender Stromverbrauch nachzuweisen. Freistehende, zweiachsig nachgeführte Anlagen werden ebenfalls gefördert.

Für Wärmebereitstellungsanlagen und thermische Solaranlagen, die mehr als 8 Wohnungen versorgen, beträgt der Zuschuss 25 % der tatsächlich angefallenen Kosten (Source [2]).

Alten- und behindertengerechte Maßnahmen

Neben energetischen Aspekten fördert das Land Salzburg auch die barrierefreie Gestaltung von Wohnraum. Dazu zählen Maßnahmen zur Alten- und Behindertengerechtigkeit sowie der Einbau eines Personenlifts. Auch hier beträgt der Zuschuss 25 % der tatsächlich angefallenen Kosten, mindestens jedoch 1.000 Euro pro Maßnahme (Source [2]).

Der Antragsprozess und technische Voraussetzungen

Die Beantragung der Förderung ist an strikte Verfahrensschritte gebunden, die zwingend einzuhalten sind, um eine Kürzung oder den Verlust der Förderung zu vermeiden.

Energieausweise und das ZEUS-System

Für die Sanierungsmaßnahmen der Punkte 1 bis 7 der Tabelle (die im Wesentlichen die oben genannten thermischen und energetischen Maßnahmen abdecken) ist der Einsatz von Energieausweisen zwingend erforderlich. Vor Beginn der Maßnahme muss ein sogenannter Planungsenergieausweis erstellt und in das ZEUS-System des Landes Salzburg hochgeladen werden. Nach Abschluss der Sanierung ist ein Fertigstellungsenergieausweis nachzureichen.

Das Hochladen erfolgt durch den Energieausweisberechner. Das System prüft die Daten und vergibt eine Prüfsignatur, sofern alles korrekt ist. Wichtig: Wurde vor Beginn der geförderten Sanierungsmaßnahme kein positiv geprüfter Planungsenergieausweis hochgeladen, kommt es zu einer Kürzung des Förderzuschusses. Die Kürzung beträgt in der Regel 15 % (Source [1]).

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Keine Kürzung auf 15 % erfolgt, wenn während einer Antragstellung eine weitere förderbare Sanierungsmaßnahme hinzukommt, die in der bisherigen Planung nicht enthalten war und für die ein neuer Energieausweis hochgeladen werden muss.

Der Online-Förderassistent

Der eigentliche Förderantrag wird vollständig online über den "Online-Förderungsassistenten" des Landes Salzburg eingebracht. Hierfür müssen alle erforderlichen Beilagen digital hochgeladen werden. Im Assistenten wird für den Antragsteller anhand der eingegebenen Daten und Unterlagen eine unverbindliche Vorberechnung der Förderhöhe erstellt. Der Antragsteller kann sich den Antrag sowie die Vorberechnung als PDF für eigene Unterlagen ausdrucken (Source [1]).

Wer ist förderberechtigt?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentümer oder Mieter von Bauten im Bundesland Salzburg sind. Dabei müssen die Gebäude zu Wohnzwecken genutzt werden (als aufrechter Haupt- oder Nebenwohnsitz). Mieter müssen zwingend die Zustimmung des Eigentümers nachweisen (Source [1]).

Ausschlüsse und Doppelförderungen

Es gibt klare Regeln, wann eine Förderung ausgeschlossen ist: * Doppelförderung durch das Land Salzburg: Es ist nicht möglich, dieselbe Maßnahme über das Land Salzburg doppelt zu fördern. * Vorherige Errichtungsförderung: Wurde am gleichen Objekt in einem Zeitraum von 3 Jahren vor Antragstellung eine Errichtungsförderung für Ein-, Auf- oder Zubauten beantragt, ist keine Sanierungsförderung möglich. Dies gilt auch, wenn zeitgleich beantragt wird. * Andere Gebietskörperschaften: Die gleichzeitige Inanspruchnahme weiterer Förderungen anderer Gebietskörperschaften (z.B. Sanierungsscheck des Bundes) ist grundsätzlich möglich. Eine Doppelförderung durch das Land Salzburg ist jedoch nicht erlaubt.

Ein Pfandrecht oder ein Veräußerungsverbot im Grundbuch ist für die Sanierungsförderung in Salzburg nicht notwendig (Source [1]).

Zusammenfassung der Förderhöhen (Überblick)

Um die komplexen Regelungen übersichtlich darzustellen, folgt eine Zusammenfassung der relevanten Zuschussmodelle basierend auf den vorliegenden Quellen:

Maßnahme Zuschuss Bemerkungen / Obergrenzen
Thermische Sanierungen (allgemein) 20 % der förderbaren Kosten Begrenzt durch tatsächliche Kosten und Höchstbetrag. Mindestzuschuss 1.000 €.
Wärmebereitstellungsanlagen / Therm. Solaranlagen (> 8 WE) 25 % der tatsächlichen Kosten Begrenzt durch tatsächliche Kosten. Mindestzuschuss 1.000 €.
Alten- / behindertengerechte Maßnahmen / Personenlift 25 % der tatsächlichen Kosten Begrenzt durch tatsächliche Kosten. Mindestzuschuss 1.000 €.
Thermische Solaranlagen (1-7 m²) 250 € pro m² -
Thermische Solaranlagen (8-21 m²) 100 € pro m² -
Photovoltaik-Anlagen (Private/Betriebe) 150 € pro kWp Max. 10 kWp (Private), 20 kWp (landw. Betriebe). Ab 11 kWp Nachweis nötig.

Fazit

Die Sanierung von Häusern in Salzburg ist unter finanziellen Gesichtspunkten attraktiv, da das Land hohe Zuschüsse für energetische, thermische und barrierefreie Maßnahmen bietet. Das Fördersystem ist jedoch komplex und an strikte Verfahren gebunden. Die aktuelle Haushaltslage des Landes Salzburg führt zu Engpässen im Budget, was die Förderung in den Jahren 2024 und 2025 stark beeinflusst.

Für Eigentümer, die eine Sanierung planen, ist es daher unerlässlich, den Zeitplan im Auge zu behalten. Da für 2025 keine neue Förderung für energetische Maßnahmen vorgesehen ist und erst 2026 wieder Anträge gestellt werden können, ist eine frühzeitige Planung entscheidend. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der korrekten Nutzung des Online-Förderassistenten, dem rechtzeitigen Upload der Energieausweise in das ZEUS-System und der Einhaltung der Mindestanforderungen an die Sanierungsmaßnahmen. Nur so können die verfügbaren Mittel effizient genutzt und eine Kürzung der Förderung vermieden werden.

Quellen

  1. Land Salzburg - Wohnbauförderung Sanierung
  2. Salzburg.gv.at - Sanierungsförderung
  3. Salzburger Nachrichten - Kein Geld für Sanierungsfoerderung
  4. ORF Salzburg - Sanierungsförderung

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