Sanierung von Immobilien in Vorarlberg: Fördersysteme, energetische Maßnahmen und Umsetzung in Wohnungseigentümergemeinschaften

Die Sanierung von Bestandsimmobilien stellt Eigentümer, insbesondere in Vorarlberg, vor immense Aufgaben. Der Gebäudebestand aus den 1960er und 1970er Jahren bedarf dringend technischer und ökologischer Aufwertungen, um den modernen Anforderungen an Energieeffizienz, Wohnkomfort und Klimaschutz gerecht zu werden. Gleichzeitig erfordert die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen, besonders in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), eine sorgfältige Planung, Abstimmung und Kenntnis der bestehenden Förderlandschaft. Dieser Artikel beleuchtet die Herausforderungen der Altbausanierung, die spezifischen Fördersysteme in Vorarlberg und die organisatorischen Abläufe bei Sanierungen in Mehrparteienhäusern.

Der Bestand und die Notwendigkeit der Sanierung

Die wirtschaftliche Entwicklung Vorarlbergs nach dem Zweiten Weltkrieg war von starkem Wachstum und einem hohen Bedarf an Wohnraum geprägt. Zwischen 1961 und 1980 entstanden rund 27.000 neue Wohngebäude mit etwa 44.000 Wohnungen, vor allem im Rheintal und Walgau. Diese Gebäude stehen heute vor einer Herkulesaufgabe: der Sanierung.

Die Dringlichkeit dieser Sanierung ergibt sich aus technischen und ökologischen Notwendigkeiten. Der ursprüngliche Baustil dieser Ära war oft auf Schnelligkeit, Unkompliziertheit und Kostengünstigkeit ausgerichtet, was zu einem hohen Sanierungsstau führte. Zu den technischen Anforderungen zählen unter anderem die Erneuerung der Infrastrukturleitungen im Gebäude, wie Wasser und Heizung, sowie neue Anforderungen an den Lärmschutz und die Sicherung des Wohlbefindens. Der Nutzen dieser Maßnahmen ist oft sofort ersichtlich und wird weniger rein durch ökonomische Faktoren bestimmt, sondern dient auch der langfristigen Wertesicherung der Immobilie.

Eine besondere Herausforderung stellt die Sanierungsrate dar. Im Maßnahmenplan der Energieautonomie Vorarlberg wurde 2012 ein Etappenziel von 3 Prozent Sanierungsrate bis 2020 festgelegt. Tatsächlich liegt die Rate jedoch nur leicht über einem Prozent. Dieses Ziel wurde klar verfehlt, was die Notwendigkeit unterstreicht, die bisherige Vorgehensweise zu hinterfragen, die Sanierungsrichtlinien anzupassen und die steuerlichen Vorteile sowie Förderungen stärker in der Öffentlichkeit zu verbreiten.

Das Fördersystem in Vorarlberg: Aufbau und Voraussetzungen

Um die Sanierung von Bestandsgebäuden attraktiver zu gestalten, hat Vorarlberg ein mehrstufiges Fördersystem etabliert. Dieses setzt sich aus einer Basisförderung und diversen zusätzlichen Boni zusammen, die auf die spezifischen Maßnahmen und die ökologische Qualität der Sanierung abzielen.

Die Basisförderung und Bauflächenbonus

Die Grundförderung orientiert sich an der Größe der sanierten Bauteile. Wer beispielsweise seine Außenwände oder das Dach dämmt, erhält Fördergelder, deren Höhe sich direkt nach der Fläche der jeweiligen Sanierungsmaßnahme richtet. Dieser Ansatz stellt sicher, dass die Förderung proportional zum Umfang der Arbeiten gewährt wird. Ein zentraler Aspekt der Vorarlberger Förderpolitik ist zudem der Erhalt und die optimale Nutzung bestehender Ressourcen. Um die Schaffung neuen Wohnraums zulasten der Umwelt zu vermeiden, wird die Nachverdichtung gefördert. Wer bestehende Gebäude um zusätzliche Wohneinheiten erweitert oder leerstehende Gebäude zu Wohnraum umfunktioniert, erhält einen sogenannten Nachverdichtungsbonus. Dieser stellt sicher, dass bestehende Infrastrukturen optimal genutzt werden.

Zusatzboni für umfassende und ökologische Sanierungen

Das Fördersystem sieht spezielle Boni vor, um besonders umfassende und nachhaltige Sanierungen zu incentivieren:

  • Gesamtsanierungsbonus: Dieser Bonus wird gewährt, wenn mindestens drei unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen gleichzeitig umgesetzt werden. Ein Beispiel hierfür ist der gleichzeitige Austausch der Fenster, die Dämmung der Fassade und der Einbau einer neuen Heizungsanlage. Durch diese Kombination erhöht sich die Fördersumme deutlich.
  • Materialressourcenbonus: Ein weiteres wichtiges Kriterium für höhere Zuschüsse ist die ökologische Qualität der verwendeten Materialien. Wer Baustoffe mit geringem Energieaufwand in der Produktion einsetzt, kann diesen Bonus erhalten. Dies fördert eine nachhaltige Materialwirtschaft im Baubereich.

Höhe der Förderung und Antragsverfahren

Die Höhe der Gesamtförderung hängt von der Höhe der möglichen Darlehenssumme ab. In diesem Fall wird ein Anteil von 30 Prozent der möglichen Darlehenssumme als einmaliger Zuschuss ausgezahlt. Die endgültige Höhe der Förderung ist abhängig von den geplanten Maßnahmen, der Größe der sanierten Flächen und der Anzahl der gewährten Boni. Zur Orientierung stellt das Land Vorarlberg eine Online-Berechnungshilfe auf seiner Website zur Verfügung, die es ermöglicht, unverbindlich die mögliche Fördersumme zu ermitteln.

Das Verfahren zur Antragsstellung erfordert eine sorgfältige Planung: 1. Beratung: Bevor die Sanierung beginnt, ist eine umfassende Beratung empfehlenswert. Das Energieinstitut Vorarlberg bietet eine kostenlose Erstberatung an, um die besten Maßnahmen für das jeweilige Gebäude zu planen. Zudem ist eine detaillierte Sanierungsberatung möglich, die mit bis zu 2.000 Euro gefördert wird. 2. Antrag vor Beginn der Maßnahme: Die Förderung muss zwingend vor Beginn der Bauarbeiten beantragt werden. Rechnungen, die älter als sechs Monate sind, können nicht mehr berücksichtigt werden. 3. Umsetzungszeitraum: Nach der Bewilligung bleibt ein Zeitraum von zwei Jahren, um die geplanten Maßnahmen umzusetzen. 4. Endabrechnung: Nach Fertigstellung erfolgt die Endabrechnung, die die Grundlage für die endgültige Förderhöhe bildet. Erst dann wird das Geld ausbezahlt.

Um lange Wartezeiten und Verzögerungen zu vermeiden, wird empfohlen, den Antrag frühzeitig zu stellen und eine gut strukturierte Abrechnung einzureichen.

Sanierung in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Rund 20 Prozent aller Wohneinheiten in Deutschland (und analog in Österreich) sind in Wohnungseigentümergemeinschaften organisiert. Gerade in diesen Strukturen besteht noch ein großes Sanierungspotenzial, da Entscheidungen oft komplexer sind als im Einfamilienhaus. Die Sanierung einer WEG erfordert eine klare Struktur und ein gutes Management.

Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum

Ein entscheidender erster Schritt bei der Planung einer Sanierung in einer WEG ist die Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum. * Gemeinschaftseigentum: Dazu zählen die Elemente eines Hauses, die allen Eigentümern gemeinsam gehören. Beispiele sind eine Zentralheizungsanlage, das Dach oder die Fassade. Sanierungsmaßnahmen an diesen Bereichen werden von der Gemeinschaft beschlossen und finanziert. * Sondereigentum: Dies bezeichnet das Eigentum, das nur der jeweiligen Wohnungseigentümerin oder dem Wohnungseigentümer gehört – also die Wohnung selbst oder ein abgetrennter Kellerraum. Hier liegt die Entscheidungshoheit und Finanzierung meist beim individuellen Eigentümer, es sei denn, die Maßnahme betrifft den Energieverbrauch des gesamten Gebäudes (z.B. individuelle Heizungsmodernisierung im Rahmen einer Gesamtsanierung).

Organisatorischer Ablauf und Entscheidungsfindung

Der Prozess der Sanierung in einer WEG folgt in der Regel einem strukturierten Vorgehen, um Konsens zu finden und die Umsetzung sicherzustellen:

  1. Austausch und Verständigung: Zunächst gilt es, sich in der WEG über mögliche Sanierungsschritte auszutauschen und auf ein gemeinsames Vorgehen zu verständigen. Hier kann eine geförderte Energieberatung hilfreich sein, um neutral und fachlich fundiert Informationen für alle Eigentümer bereitzustellen.
  2. Beschlussfassung: Im nächsten Schritt beauftragt die WEG per Beschluss in der Eigentümerversammlung die Hausverwaltung mit der Umsetzung. Dieser Beschluss ist die rechtliche Grundlage für alle weiteren Schritte.
  3. Wahl eines Verwaltungsbeirats: Es wird ein Verwaltungsbeirat gewählt, der die Hausverwaltung bei der Sanierung prüfend begleitet und unterstützt. Seine Aufgabe ist es, die Interessen der Eigentümergemeinschaft zu wahren und die Mitbewohnenden regelmäßig über den Fortschritt zu informieren.
  4. Vergabe der Aufträge: Die Hausverwaltung vergibt die Aufträge zur Umsetzung der Sanierung an Handwerksbetriebe.

Technische und finanzielle Aspekte der WEG-Sanierung

Bei der energetischen Sanierung von Mehrfamilienhäusern greifen oft Bundesförderungen, wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vom Bund. Wichtig ist, dass die Baumaßnahmen fachlich begleitet werden. Bei der Schlussabnahme sollte eine Energie-Effizienz-Expertin oder ein Energie-Effizienz-Experte als Sachverständiger anwesend sein, um die Maßnahmen – auch für die Förderung – erfolgreich abzunehmen.

Ein besonderes Potenzial liegt in der Nutzung von Dachflächen für die Stromerzeugung. Gerade bei Mehrfamilienhäusern lohnt sich ein Blick auf die Installation von Photovoltaik (PV), besonders wenn ohnehin die Sanierung des Dachs ansteht. Aufgrund des hohen Eigenverbrauchs eines Mehrfamilienhauses rechnet sich eine Solaranlage oft schnell. Da sich die Installationskosten und Planungsgebühren einer PV-Anlage auf die Eigentümer verteilen, profitieren WEG hier besonders. Es gibt verschiedene Modelle für die Nutzung von Solarstrom in Mehrfamilienhäusern, wie den Mieterstrom oder die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Dabei wird der Strom in unmittelbarer Nähe zum Abnehmer erzeugt und ohne Netzdurchleitung an Verbraucher im Gebäude oder gleichen Quartier geliefert sowie verbraucht.

Fazit

Die Sanierung des vorarlbergerischen Gebäudebestandes aus den 1960er und 1970er Jahren ist eine zentrale Aufgabe der kommenden Jahrzehnte. Sie ist nicht nur technisch und ökologisch notwendig, um die Energieeffizienz zu steigern und den Wohnkomfort zu sichern, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll, um den Wert der Immobilien zu erhalten.

Das Fördersystem des Landes Vorarlberg bietet hierfür umfangreiche Unterstützung. Durch die Kombination aus Basisförderung, Nachverdichtungsbonus, Gesamtsanierungsbonus und Materialressourcenbonus können Eigentümer finanzielle Anreize nutzen, um umfassende Sanierungen durchzuführen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der frühzeitigen Planung, der Inanspruchnahme einer fachlichen Beratung und der Einhaltung der Antragsfristen.

Besonders komplex ist die Umsetzung in Wohnungseigentümergemeinschaften. Hier bedarf es klarer Kommunikation, rechtssicherer Beschlussfassungen und einer professionellen Verwaltung. Dennoch eröffnet die Sanierung von Mehrparteienhäusern besondere Chancen, etwa durch die Installation von Photovoltaikanlagen, die durch die Verteilung der Kosten auf viele Eigentümer wirtschaftlich attraktiv werden. Letztlich ist die Sanierung eine Herkulesaufgabe, die jedoch durch ein durchdachtes Fördersystem und professionelle Begleitung bewältigbar ist und einen entscheidenden Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leistet.

Quellen

  1. Klimawandel – Aufgabe für die Vorarlberger Eigentümervereinigung
  2. Wohnungseigentuemergemeinschaft
  3. Die Krux mit der Sanierungsförderung
  4. Sanierungsfoerderung

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