Die Sanierung von gemeinschaftlichem Eigentum in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) stellt Eigentümer oft vor erhebliche finanzielle Herausforderungen. Um die energetische Modernisierung, barrierereduzierende Maßnahmen und den Erhalt der Bausubstanz zu fördern, stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Vielzahl von Finanzierungsinstrumenten zur Verfügung. Diese Programme sind speziell darauf ausgerichtet, die Hürden für WEGs zu senken und eine zinsgünstige Finanzierung zu ermöglichen. Dieser Artikel beleuchtet die relevanten KfW-Programme, die Antragstellung über die Hausbank und die spezifischen landesbankenbasierten Fördermöglichkeiten, die in den verschiedenen Bundesländern für Eigentümergemeinschaften verfügbar sind.
KfW-Programme für Eigentümergemeinschaften
Für Wohnungseigentümergemeinschaften, die sich aus Privatpersonen zusammensetzen, stehen spezifische Förderprogramme der KfW zur Verfügung. Diese Programme unterscheiden sich in der Art der Förderung zwischen Zuschüssen und Krediten mit Tilgungszuschüssen.
Zuschussprogramme (KfW 430 und 455-E/B)
Zuschüsse für die energetische Sanierung stehen ausschließlich Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen zur Verfügung. Das Programm 430 bietet direkte Zuschüsse für energetische Sanierungen. Ebenso verhält es sich bei der Förderung für altersgerechte Umbaumaßnahmen. Hier stehen Zuschüsse aus den Programmen 455-E und 455-B ebenfalls nur WEGs aus Privatpersonen zur Verfügung.
Kreditprogramme mit Tilgungszuschuss
Darlehen mit Tilgungszuschuss, wie sie im Programm 152 (Energieeffizient Sanieren) und Programm 159 (Altersgerecht Umbauen) angeboten werden, stehen allen Sanierern zur Verfügung, die ein Wohngebäude energetisch sanieren. Diese Programme sind für WEGs besonders attraktiv, da sie nicht nur zinsgünstige Darlehen beinhalten, sondern bei Erfüllung der technischen Mindestanforderungen auch Tilgungszuschüsse gewähren, die die Kreditsumme effektiv reduzieren.
Die KfW-Förderung umfasst Kredite von bis zu 150.000 € pro Wohneinheit. Die Höhe der Tilgungszuschüsse kann bis zu 45 % betragen, abhängig vom gewählten Programm und der Art der Sanierung. Eine Vielzahl von Maßnahmen ist förderfähig, darunter: * Dämmung von Dach, Fassade und Keller * Austausch von Fenstern und Türen * Heizungsmodernisierungen * Einsatz erneuerbarer Energien (z. B. Solar oder Wärmepumpe) * Neubau energieeffizienter Häuser
Der Antragsprozess und die Rolle des Energieeffizienz-Experten
Der Weg zur KfW-Förderung ist formal klar geregelt und erfordert die Einbindung von Fachpersonal, um die Anforderungen der Bank zu erfüllen.
Voraussetzungen und Antragstellung
Ein zentrales Kriterium für die Antragstellung ist der Zeitpunkt. Die Anträge der Wohnungseigentümer müssen vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden. Dies gilt für alle Programme, um eine Förderfähigkeit sicherzustellen.
Der Antragsprozess beginnt mit einer Beratung und einer Analyse der Immobilie. Hauptansprechpartner für das Kreditinstitut ist in der Regel der WEG-Verwalter, der die Beantragung koordiniert. Die Antragstellung erfolgt nicht direkt bei der KfW, sondern über eine finanzierende Institution, also die Hausbank oder eine andere Bank, die mit der KfW zusammenarbeitet.
Die Notwendigkeit eines Energieeffizienz-Experten
Für den Erhalt der Förderung ist die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten zwingend erforderlich. Dieser Experte hat zwei wesentliche Aufgaben: 1. Erstellung eines Sanierungskonzepts: Er analysiert die Immobilie und plant die notwendigen Maßnahmen, um den gewünschten Energiestandard zu erreichen. 2. Überwachung und Bestätigung: Er überwacht die energetischen Maßnahmen während der Durchführung und bestätigt der Bank den erreichten Energiestandard, der für den Erhalt der Förderung und insbesondere für die Auszahlung von Tilgungszuschüssen erforderlich ist.
Landesbanken als Partner bei der Finanzierung
Neben den direkten KfW-Programmen bieten zahlreiche Landesbanken und Förderinstitute ergänzende Unterstützung in Form von zinsgünstigen Darlehen, Haftungsfreistellungen oder zusätzlichen Zuschüssen. Diese Programme sind oft auf die spezifischen Bedürfnisse von Eigentümergemeinschaften in den jeweiligen Bundesländern zugeschnitten.
Baden-Württemberg: L-Bank
Die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) verbilligt die KfW-Darlehen zusätzlich. Voraussetzung ist, dass die KfW-Programme über die L-Bank in Anspruch genommen werden und das Vorhaben in Baden-Württemberg liegt. Antragsberechtigt ist der WEG-Verwalter. * Förderart: Ergänzender Zuschuss. * Höhe: 3 % der zuwendungsfähigen Kosten. * Deckelung: Maximal 3.000 € je Wohneinheit bei Sanierung zum Effizienzhaus, ansonsten maximal 1.500 € je Wohneinheit. * Auszahlung: Nach Abschluss der Maßnahme.
Bayern: BayernLaBo
Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLaBo) gewährt für Darlehen aus dem KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ zusätzliche Zinsverbilligungen. * Tilgungszuschuss: Bei Erreichen des KfW-Effizienzhaus-Niveaus oder der technischen Mindestanforderungen gibt es bis zu 27,5 % des zugesagten Darlehensbetrages als Tilgungszuschuss. * Weitere Förderung: Auch ohne KfW-Mitwirkung werden Modernisierungen und barrierereduzierende Maßnahmen mit zinsgünstigen Darlehen gefördert, wobei bis zu 85 % der kalkulierten Kosten übernommen werden können (mindestens 5.000 € pro Wohnung). * Darlehensempfänger: Die Eigentümergemeinschaft, vertreten durch den WEG-Verwalter.
Berlin: Investitionsbank Berlin (IBB)
Die IBB bietet Unterstützung im Rahmen der „IBB WEG-Finanzierung“. * Programm: „IBB Wohnraum modernisieren“. * Höhe: Bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. * Sicherheiten: Bis zu einer Darlehenshöhe von 50.000 Euro kann bei selbstgenutztem Eigentum auf die Eintragung der Grundschuld verzichtet werden. * Kombinierbarkeit: Die Programme können mit KfW-Krediten kombiniert werden.
Bremen: Bremer Aufbau-Bank (BAB)
Die BAB reicht Darlehen aus den KfW-Programmen aus. * Höhe: Maximal 750.000 Euro je Eigentümergemeinschaft bzw. 20.000 Euro je Wohneinheit. * Zusatzleistung: Nach Abschluss wird im Programm „Energieeffizient Sanieren“ ein Tilgungszuschuss gewährt.
Hessen: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Die Finanzierung kann für Objekte in Anspruch genommen werden, für die die Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde. Die Beantragung erfolgt vor Beginn der Maßnahmen durch den WEG-Verwalter.
Niedersachsen: NBank
In Niedersachsen übernimmt die NBank Landesbürgschaften für Darlehen an WEGs. * Bürgschaft: Das Land bürgt für 80 % des Darlehensbetrages. * Deckelung: Maximal 25.000 Euro pro Wohneinheit.
Nordrhein-Westfalen: NRW.BANK
Die NRW.BANK übernimmt einen Teil der Haftung für die aufgenommene Kreditsumme. Die Beantragung erfolgt über die Hausbank an die NRW.BANK.
Saarland: Saarländische Investitionsbank (SIKB)
Die SIKB unterstützt in Kooperation mit der KfW. * Art der Förderung: Darlehen ohne Grundschuldeintrag. * Vorgaben: Es gelten die Programmvorgaben der KfW. * Antragstellung: Vor Baubeginn durch den WEG-Verwalter.
Schleswig-Holstein: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Die IB.SH fördert über das Programm „IB.SH WEGfinanz“. * Darlehensform: Zinsgünstige Kleinstdarlehen ab 5.000 Euro, nicht grundpfandrechtlich gesichert. * Eigenmittel: Bei bis zu 20.000 Euro Darlehen sind mindestens 10 % Eigenmittel einzubringen, bei bis zu 25.000 Euro sind es 15 %. * Haftung: Jeder Miteigentümer haftet ausschließlich für das eigene Darlehen. * Verfahren: Vereinfachtes Antragsverfahren ohne Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse der einzelnen Eigentümer.
Spezifische Konditionen und Kombinierbarkeit
Die Förderlandschaft ist komplex, aber die Kombination verschiedener Programme ist oft möglich, um die Finanzierungslasten maximal zu senken. In Berlin beispielsweise können die IBB-Programme mit KfW-Krediten kombiniert werden. In Baden-Württemberg werden die KfW-Darlehen durch die L-Bank verbilligt. In Bayern gewährt die BayernLaBo nicht nur Zinsverbilligungen für KfW-Darlehen, sondern auch eigene Darlehen für Modernisierungen und Barrierereduzierung.
Ein wichtiger Aspekt bei der Antragstellung ist die Sicherheitenfrage. Viele Landesbanken bieten Programme an, die den Eintrag einer Grundschuld reduzieren oder ersparen. So kann in Berlin bei Darlehen bis 50.000 Euro auf die Grundschuld verzichtet werden. In Schleswig-Holstein sind die Kleinstdarlehen ohnehin nicht grundpfandrechtlich gesichert. Dies erleichtert die Finanzierung für WEGs, bei denen nicht alle Eigentümer mit einer klassischen Grundschuld belastet werden möchten oder können.
Die Auszahlung der Darlehen erfolgt in der Regel in Raten entsprechend dem Baufortschritt, wie es bei der BayernLaBo beschrieben wird. Die Tilgungszuschüsse werden hingegen oft erst nach Abschluss der Maßnahme und Nachweis der Erfüllung der technischen Anforderungen ausgezahlt.
Zusammenfassung der Förderinstitute und Kontaktdaten
Für die direkte Anfrage und Koordination sind folgende Institute zuständig:
- Baden-Württemberg: Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank), E-Mail: [email protected], Tel: 0721 150-1760.
- Bayern: Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLaBo), E-Mail: [email protected], Tel: 089 2171-23322.
- Berlin: Investitionsbank Berlin (IBB), E-Mail: [email protected], Tel: 030 2125-2662.
- Bremen: Bremer Aufbau-Bank (BAB).
- Hessen: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), E-Mail: [email protected], Tel: 069 9132-2589.
- Niedersachsen: NBank.
- Nordrhein-Westfalen: NRW.BANK, E-Mail: [email protected], Tel: 0211 91741-4500.
- Saarland: Saarländische Investitionsbank AG (SIKB), E-Mail: [email protected], Tel: 0681 3033-333.
- Schleswig-Holstein: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), E-Mail: [email protected], Tel: 0431 9905-0.
Fazit
Die Sanierung von Gemeinschaftseigentum durch KfW-Kredite und ergänzende landesbankenbasierte Förderungen ist für Wohnungseigentümergemeinschaften eine tragfähige Option, um energetische und barrierearme Standards zu erreichen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der frühzeitigen Planung und der Einhaltung der formalen Voraussetzungen. Die Antragstellung muss zwingend vor Beginn der Baumaßnahmen erfolgen, und die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist unerlässlich, um die technischen Vorgaben zu erfüllen und die Tilgungszuschüsse zu sichern.
Durch die Vielzahl der Programme auf Bundes- und Landesebene können Finanzierungen maßgeschneidert werden. Während die KfW die Basis mit hohen Kreditsummen und Tilgungszuschüssen bildet, bieten die Landesbanken oft entscheidende Ergänzungen durch Zinsverbilligungen, Haftungsübernahmen oder spezielle Darlehensformen, die auf die Bedürfnisse von Eigentümergemeinschaften zugeschnitten sind. Eine enge Abstimmung zwischen WEG-Verwalter, finanzierender Bank und dem beauftragten Energieeffizienz-Experte ist dabei essenziell.