Energetische Sanierung von Wohngebäuden: Förderung, Maßnahmen und rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland

Die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist eine zentrale Aufgabe für Hauseigentümer in Deutschland, nicht nur zur Reduzierung der Energiekosten, sondern auch zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und zum Schutz des Klimas. Ein erheblicher Teil des deutschen Wohnungsbestands ist in die Jahre gekommen und weist einen hohen Energieverbrauch auf. Laut einer Quelle gibt es in Deutschland rund 20 Millionen Wohngebäude, von denen viele energetisch verbesserungswürdig sind. Bereits mit Einzelmaßnahmen wie dem Austausch von Fenstern können erhebliche Einsparungen erzielt werden. Der folgende Artikel beleuchtet den Bedarf an Sanierungen, die rechtlichen Verpflichtungen sowie die vielfältigen Fördermöglichkeiten, die Eigentümern zur Verfügung stehen.

Der Sanierungsbedarf im deutschen Wohnungsbestand

Der Bedarf an energetischen Sanierungen ist hoch. Eine Analyse des Pestel-Instituts im Auftrag des Bundesverbandes Deutscher Baustoff-Fachhandel (BDB) zeigt den Umfang des Sanierungsbedarfs in einem konkreten Landkreis auf. Im Landkreis München sind von rund 169.000 Wohnungen 44 Prozent bereits 45 Jahre oder älter. Das bedeutet, dass rund 73.900 Wohnungen in Altbauten saniert werden müssen. Diese Zahlen verdeutlichen den enormen Bedarf an Handwerkern und Investitionen in den kommenden Jahren.

Der Energieverbrauch im Haushalt ist ein entscheidender Faktor für die Sanierungsmotivation. Je höher die Ausgaben für Heizen und warmes Wasser, desto größer ist der Druck, das Gebäude energetisch aufzurüsten. Im Fokus der Untersuchung steht die durchschnittlich verbrauchte Energie pro Quadratmeter Wohnfläche. Im Landkreis München liegt der Energieverbrauch für Wohnen nach Angaben des Pestel-Instituts mit 7,8 Prozent pro Quadratmeter unter dem bundesweiten Durchschnitt. Dennoch bleibt der Zielvorgabe, den gesamten Gebäudebestand in Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen, ein hoher Aufwand. Experten rechnen für den Landkreis München mit jährlich rund 540 Millionen Euro Sanierungskosten allein für Energiesparmaßnahmen über einen Zeitraum von zwanzig Jahren. Diese Kosten verdeutlichen die finanzielle Herausforderung für Hauseigentümer.

Gesetzliche Rahmenbedingungen: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Eigentümer von Altbauten zu bestimmten baulichen Maßnahmen, um die Energieeffizienz zu steigern. Diese Verpflichtungen betreffen vor allem die Gebäudehülle und die Heizungstechnik.

Bauliche Sanierungspflichten

Nach dem GEG müssen Eigentümer folgende Maßnahmen umsetzen: * Dachdämmung: Das Dach des Gebäudes oder die oberste Geschossdecke unter unbeheizten Dachräumen müssen gedämmt sein. * Rohrisolierung: Offen liegende Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Bereichen der Immobilie müssen isoliert werden. * Heizungstausch: Eine bestehende Öl- oder Gasheizung muss ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre ist. Eine Ausnahme gilt nur für Niedertemperatur- oder Brennwertkessel.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Es gibt Ausnahmen von diesen Sanierungspflichten. Betroffen sind Eigentümer, die das Haus seit mindestens dem 31. Januar 2002 selbst bewohnen. Ebenfalls ausgenommen sind Immobilien, für die eine Sanierung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist. Für Gebäude unter Denkmalschutz gelten Sonderregelungen. Wichtig ist jedoch, dass die Ausnahmen für den Austausch alter Heizungen nicht greifen.

Lüftungskonzept bei umfassenden Maßnahmen

Eine energetische Sanierung beeinflusst die Luft- und Feuchtigkeitsdurchlässigkeit eines Hauses. Werden mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht oder mehr als ein Drittel der Dachfläche oder der Fassade gedämmt, ist die Erstellung eines Lüftungskonzepts Pflicht. Dies soll sicherstellen, dass die Luftqualität im Gebäude auch bei höherer Dichtigkeit gewährleistet bleibt.

Förderprogramme: Bundesweite Unterstützung

Um die hohen Investitionskosten zu senken, gibt es eine Vielzahl an Förderprogrammen. Diese reichen von Zuschüssen über Kredite bis hin zu steuerlichen Vergünstigungen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt gezielt energetische Sanierungen. Das Zukunftsbüro bietet hierzu regelmäßig informative Vorträge und Überblicke über die Förderkulisse.

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Für einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle gibt es Zuschüsse zwischen 15 und 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Dies betrifft: * Dämmung * Fenster * Türen * Sommerlichen Wärmeschutz

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) wird ein Zuschlag von 5 Prozent gewährt.

Heizungsoptimierung

Für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung liegt der Zuschuss zwischen 15 Prozent (bis 20 Prozent mit iSFP-Bonus). Förderfähig sind: * Hydraulischer Abgleich * Pumpentausch * Dämmung von Rohrleitungen * Moderne Regeltechnik

Maximal sind 30.000 Euro pro Wohneinheit erhältlich. In Ausnahmefällen, in Kombination mit dem iSFP-Bonus, sind bis zu 60.000 Euro möglich.

Energieberatung

Für die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten gibt es Zuschüsse bis zu 50 Prozent des Beratungshonorars. Die maximale Förderung beträgt 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern.

Kredite mit Tilgungszuschuss

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz über Kredite mit Tilgungszuschuss. Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauauftrag oder die Bauanzeige vor dem 01. Februar 2002 gestellt wurde.

Eigentümer können einen Kredit von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit für folgende Einzelmaßnahmen erhalten: * Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken * Erneuerung der Fenster und Außentüren * Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage * Nah- und Fernwärmeanschluss * Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind

Ausgeschlossen von der Förderung sind Ferienhäuser und -wohnungen, Umschuldungen, Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben sowie Photovoltaik-Anlagen.

Zuschüsse für Komplettsanierungen und den Kauf sanierten Wohnraums

Es bestehen auch Förderungen für umfassendere Vorhaben. So können Zuschüsse für die energetische Sanierung zum Effizienzhaus sowie für den Kauf von saniertem Wohnraum beantragt werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung sind, Käufer solcher Gebäude sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.

Die Förderhöhe beträgt bis zu 48.000 Euro als Zuschuss. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Zuständig für die Auskunft und Beantragung ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Antragstellung erfolgt online auf der Internetseite der KfW. Ein entscheidender Punkt bei der Antragstellung ist die Einbeziehung eines Energieeffizienz-Experten.

Regionale und kommunale Förderprogramme

Zusätzlich zu den bundesweiten Programmen bieten viele Bundesländer, Kommunen und Energieversorger eigene Förderungen an. Diese können in Form von Zuschüssen oder günstigen Krediten für Einzelmaßnahmen oder Komplettsanierungen vorliegen. Eine Suche in der Förderdatenbank mit dem Stichwort "Sanierung" und Filterung nach dem Bundesland ist hier empfehlenswert.

Steuerliche Förderung (§ 35c EStG)

Neben direkten Zuschüssen und Krediten bietet der Staat eine steuerliche Förderung. Gemäß § 35c EStG gibt es einen Steuerbonus von bis zu 20 Prozent auf die Sanierungskosten für energetische Einzelmaßnahmen. Dieser Bonus wird über drei Jahre verteilt. Die maximale förderfähige Summe beträgt 40.000 Euro je Wohnobjekt.

Fazit

Die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist eine Notwendigkeit, um die Klimaziele zu erreichen und die steigenden Energiekosten zu beherrschen. Ein großer Teil des deutschen Wohnungsbestands, insbesondere in Landkreisen wie München, ist hierfür dringend sanierungsbedürftig. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt klare Vorgaben, insbesondere für die Dämmung von Dach und Rohren sowie den Austausch alter Heizungen.

Glücklicherweise stehen Eigentümern umfangreiche Förderprogramme zur Verfügung, um die hohen Investitionen zu stemmen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Zuschüsse für Einzelmaßnahmen und Heizungsoptimierungen. Kredite mit Tilgungszuschuss der KfW sowie steuerliche Vorteile ergänzen das Paket. Zudem können regionale Förderprogramme eine zusätzliche Unterstützung sein. Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist bei vielen Förderungen Voraussetzung und zudem sinnvoll, um den Sanierungserfolg zu gewährleisten. Eine sorgfältige Planung und Nutzung der verfügbaren Förderungen ist der Schlüssel, um die Sanierung wirtschaftlich zu gestalten und den Gebäudebestand für die Zukunft zu sichern.

Quellen

  1. Mittelbayerische Zeitung
  2. Merkur
  3. ADAC
  4. Landkreis Wittenberg
  5. Landkreis Börde

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